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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1915 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1873
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394478
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:14.1873
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 29, 20. Juli 1873
Erschienen:
, 1873-07-20

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1915 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1915/01/02
  • No. 2 (2-6), 1915/01/02
  • No. 3 (10), 1915/01/06
  • No. 4 (11-15), 1915/01/09
  • No. 5 (18-32), 1915/01/23
  • No. 6 (41), 1915/01/26
  • No. 7 (42-54), 1915/02/06
  • No. 8 (60-74), 1915/02/20
  • No. 9 (119-129), 1915/02/27
  • No. 10 (130), 1915/02/27
  • No. 11 (135), 1915/03/01
  • No. 12 (136), 1915/03/01
  • No. 13 (137-147), 1915/03/06
  • No. 14 (150-154), 1915/03/13
  • No. 15 (155), 1915/03/16
  • No. 16 (156), 1915/03/20
  • No. 17 (157-164), 1915/03/20
  • No. 18 (178-179), 1915/03/24
  • No. 19 (180-192), 3. April !915
  • No. 20 (201-208), 1915/04/17
  • No. 21 (219), 1915/04/19
  • No. 22 (221-227), 1915/04/24
  • No. 23 (233-242), 1915/05/01
  • No. 24 (247-258a), 2006/05/15
  • No. 25 (269), 1915/05/18
  • No. 26 (309-316a), 1915/05/22
  • No. 27 (328-334), 1915/05/29
  • No. 28 (351), 1915/06/26
  • No. 29 (352-362), 1915/06/26
  • No. 30 (376-380), 1915/07/15
  • No. 31 (394-413), 1915/08/28
  • No. 31 (414-432), 1915/08/28
  • No. 32 (433), 1915/09/04
  • No. 33 (434-443), 1915/09/11
  • No. 34 (489-498), 1915/09/25
  • No. 35 (507-516), 1915/10/09
  • No. 36 (523-524), 1915/10/16
  • No. 37 (529-530), 1915/10/20
  • No. 38 (531-540), 1915/10/30
  • No. 39 (548), 1915/11/03
  • No. 40 (549-555), 1915/11/13
  • No. 41 (560-561), 1915/11/15
  • No. 42 (562-566), 1915/11/27
  • No. 43 (570), 1915/12/01
  • No. 44 (599-606), 1915/12/11
  • No. 45 (622-631), 1915/12/24
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.2 (7-9), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.5 (33-40), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.7 (55-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.8 (75-85), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.10 (131-134), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.13 (148-149), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.17 (165), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: Noch zu No.17 (166-177), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.18 (178-179), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.19 (193-200), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.20 (209-218), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.21 (220), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.22 (228-232), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.23 (243-246), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.24 (259-268), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.25 (270-308), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.26 (317-327), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.27 (335-338) , Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.27 (339-350), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.29 (363-375), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.30 (381-393), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.31 (414-432), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.33 (444-447), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.33 (448-488), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.34 (499-506), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.35 (517-522), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.36 (525-528), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.38 (541-547), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.40 (556-559), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: zu No.42 (567-569), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • Anlage: Noch zu No.44 (621), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist
  • Anlage: zu No.45 (632-635), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Volltext

259 
tausch, ime sie in der Magistratsvorlagc vom 24. Oktober 1914 be 
treffend .den neuen Vertrag mit den Berliner Elektrizitäts-Werken 
über die Weitervermietung des städtischen Grundstücks Südufer 14/15 
schon näher beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung 
auch beschlossen worden sind. Bei dem nächsten Grundstück von 
Steffen & N ö ll e (Südufer 16) erfordert die Umlegung des 
Privatanschlußgleises nur einen geringen Grunderwerb von ca. 43 gm 
und bei dem folgenden Grundstück von T h y ß e n (Torfstraße 32/33) 
überhaupt nur eine Verschiebung des Fabrikgleises etwas nach Norden. 
Von dem letzten an den städtischen Hafengleisen liegenden Grund 
stück von Dellschau (Torfstraße 34) ist schließlich der von der Eisen 
bahnverwaltung aus Betriebsrücksichten festgesetzte Platz für das Ein 
gangsstellwerk des Hafens — eine Fläche von 49 gm zu erwerben. 
Alle vorgenannten Eigentümer haben sich mit der Hergäbe der frag 
lichen Flächenstücke zu angemessenen, den freihändigen Erwerb emp 
fehlenden Preisen bezw. mit der Umlegung oder Verschiebung ihrer 
Gleisanschlüsse einverstanden erklärt. 
Die vorbeschriebenen Aenderungen sind alle enthalten in dem 
neuen Lageplan, der den anliegenden Spezialentwürfen für die Hoch 
bauten beigefügt ist. Für die letzteren selber wird in Ergänzung des 
Erläuterungsberichts zur Magistratsvorlage Nr. 1066 vom 5. De 
zember 1913 noch folgende Einzclbeschreibung gegeben. 
1. Der Getreidespeicher besitzt bei einer Länge von 115 m 
und einer Breite von 27,s m ausschließlich der Laderampen eine 
bebaute Grundfläche von rund 3200 gm. Er besteht aus zwei durch 
das Maschinenhaus getrennten Einzelspeichrn. Diese werden noch 
mals durch Brandmauern in je zwei Abteilungen unterteilt, welche 
an ein gemeinsames Treppenhaus angeschlossen sind. Die Anzahl 
der Geschosse für Lagerzwecke beträgt zehn, nämlich ein Kellergeschoß, 
em Erdgeschoß, fünf Obergeschosse und drei Dachgeschosse. Tie letztere 
starke Ausnutzung des Dachraumes ist deshalb möglich, weil neuer 
dings höhere Bodenbeanspruchungen von der Baupolizei zugelassen 
worden sind als beim Osthafen. Sämtliche Geschosse sind mit Eisen- 
betondecken ans Eiscnbetonstützen oder ummantelten Eisenstützen und 
feuersicheren Türen versehen. Das Dach besteht ebenfalls aus Eisen 
beton. Ter Speicher wird wegen der außerordentlich großen Lasten 
aus einer durchgehenden Betonplatte erbaut. Sei Gesamtsassungs- 
vermögen beträgt bei 2 t gm Tragfähigkeit des Erdgeschosses, bei 
1,5 t desgl. der Obergeschosse und bei 1,o t desgleichen der Dachge 
schosse 22000 t bei normaler, 29 000 t bei höchster Ausnutzung. 
Die Förderung des Getreides geschieht durch Maschinen. 
Ter Getreidespeicher wird mit allen neuzeitlichen Einrichtungen 
zur Förderung und zur Behandlung des Getreides ausgerüstet. Er 
erhält für die Annahme des Schiffsgetreidcs in der Mitte eine (pneu 
matisches Dopvelsauganlage, an jeder Seite einen fahrbaren Schiffs 
elcvator und 2 Halbportalkrane zur Förderung von Stückgütern 
und Mehl und gegebenenfalls auch von Getreide mittels Greifer. Es 
können somit 3 bis 4 Kähne gleichzeitig entladen ivcrden. Für die 
Annahme von Eiienbahn- oder Fuhrwerksgetrcide sind Einschüttrichter 
vorgesehen. Außerdem kann der Umschlag von Schiss aus Eisenbahn 
durch die Schisfselevatoren und von Schiff zu Schiff an der Saug 
anlage vorgenommen werden. Bei der Ausgabe kann das Getreide 
ins Schiff oder durch die Absackwagen in die Eisenbahnwagen geladen 
werden. . Zur Einspeicherung aus die Lagcrböden und zum Umstechen 
des Getreides dienen Transportbänder, Elevatoren, Verteiler und 
selbsttätige Wagen im Maschinenhaus. Für die Vorreinigung des 
Getreides find Reinigungsmaschinen mit Staubfiltern vorhanden. 
Sämtliche staubentwickelnden Auflausstellen des Getreides sind an 
eine Entstaubungsanlage angeschlossen. Im Maschinenhaus sind auch 
die großen Luftpumpen der Saitgaulage tmtergebrachl. 
Sänttlicht' Elevatoren, Bänder, Luftsauger und die Hub- und 
Fahrvorrichtungen der Krane, Schiffselevatoren usw. werden einzeln 
durch Elektromotore angetrieben. 
Für die Arbeiter sind ein heizbarer Ausenthaltsraum von rund 
50 gm Grundfläche für 53 Mann iin Erdgeschoß, ein Wasch- und 
Umkleideraum von rund 40 gm Grundfläche und Abortanlagen im 
Kellergeschoß mit besonderem Zugang von außen vorgesehen. 
2. Bei dein Zollspeicher, der mit Rücksicht auf die leichte 
Abgrenzung deS Zollgebietes an der Spitze der Speicherinsel seinen 
Platz erhält, wird der besseren Uebersichtlichkeit wegen aus größere 
Abteilungen und eine möglichst gute Verbindung derselben unter 
einander Wert gelegt. Da die Braitdmauern zu diesem Zwecke 
größere Oesfnungen erhalten müssen, so ivird die erforderliche Sicher 
heit für 'Notfälle durch leichte Erreichbarkeit zweier Treppen von jeder 
Abteilung aus erzielt. Die baulich' Ausbildung ist im wesentlichen 
die gleiche wie beiin Getreidespeicher, jedoch sind nur zwei Dachge 
schosse vorgesehen. Das Kellergeschoß wird ganz in Ziegelmauerwerk 
ausgeführt, um eventuell als Weinlager dienen zu können. Zur Be 
schickung und Entleerung desselben sind außer den Aufzügen je eine 
'Faßrutsche und ein Faßkran an jeder Giebelseite vorgesehen, zun 
Erdgeschoß befindet sich die Revisionshalle, in die sämtliche Waren 
zuerst gelangen. Von hier werden sie entweder ans Fuhrwerk ver
	        

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