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Optimizing recycled PET 3D printing using Taguchi method for improved mechanical properties and dimensional precision / Hafiz, Hiba Mohammad (CC BY)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen : Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1951 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1870
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394795
Signatur:
B 750/2:11.1870
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Erschienen:
1870
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394795
Signatur:
B 750/2:11.1870
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Abschnitt

Titel:
Beilagen
Titel:
Beilagen

Beilage

Titel:
Beilage zu Nr. 33
Erschienen:
, 1870-08-14
Titel:
Beilage zu Nr. 33
Erschienen:
, 1870-08-14

Kapitel

Titel:
Zusammenstellung der im Jahre 1869 in die verschiedenen Heil-Anstalten für Rechnung der Commune Berlin aufgenommenen Kranken
Titel:
Zusammenstellung der im Jahre 1869 in die verschiedenen Heil-Anstalten für Rechnung der Commune Berlin aufgenommenen Kranken

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1951 (Public Domain)
  • 28. Februar 1951
  • 3. März 1951
  • 6. April 1951
  • 10. April 1951
  • 19. Juni 1951
  • 30. Juni 1951
  • 9. Juli 1951
  • 28. Juli 1951
  • 18. August 1951
  • 25. August 1951
  • 14. September 1951
  • 23. Oktober 1951
  • 9. November 1951
  • 17. November 1951
  • 13. Dezember 1951

Volltext

1/1951
Seite 64 -
— ® ” ; r an DR GC,
ü A
NF750=51 Fr“ ML LE UEEUE a)
5.“ Ehrenwaisengeld Käm I’Ya res
11-51 ; Ss Be 5. 12. 1951
Ehrenwaisengeld kann unter den Voraussetzungen der - 151 _ Fernruf: 240011 — 361 AR
Ziffer 2 den ledigen Waisen von ehrenwürdigen Per- An die Bezirksämter
sonen (Ziffer 3) gewährt werden. Über das vollendete die taten za ae er DES lEem ®
18. Lebensjahr. hinaus darf das Ehrenwaisengeld nur A
weitergewährt werden für eine Waise, Pünktliche Bezahlung von Rechnungen
1. die sich in der Schul- oder Berufsausbildung be- vertreter von Handwerk, Handel und Gewerbe haben
findet, höchstens jedoch bis zur Vollendung des „„egerholt darum gebeten, der Berliner Wirtschaft, deren
24. Lebensjahres, Mangel an ausreichenden Betriebsmitteln allgemein bedie
 infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen kannt ist, dadurch zu helfen, daß. die öffentliche Hand
dauernd außerstande ist, sich selbst zu unter- ihre Rechnungen schneller als bisher bezahlt.
halten. Der Rechnungsaussteller muß über den Rechnungsbetrag
-  Ehrenunterstützung spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung verfügen
RE ; können. In Zusammenfassung meiner hierzu gegebenen
Ehrenunterstützung kann unter den Voraussetzungen Anordnungen ih, der Dienstblattverfügung 11/48 Ne. pl
der Ziffer 2 Verwandten der auf- und absteigenden vom’ 22® Aprf17 1948 und in den Rundverfügungen Nr. 14
Linie _und Geschwistern von verstorbenen ehrenwürdi- vom 19. Februar 1949, Nr. 53,vom 6. Juli 1949 und Nr. ‚59
gen Personen (Ziffer 3) gewährt werden, wenn‘ sie vom 27. Juni 1950 weise MP Sur folgende Bunkte besonfür
 die ehrenwürdige Person gesorgt und in deren ders hin:
. Cr
Haushalt gelebt haben, a) Die, Lieferanten und Unternehmer? Sind anzuhalten,
Höhe der Ehrenversorgung ohne Verzögerüft ihre Rechnungen: einzureichen,“ ®
Die Ehrenversorgung soll so bemessen werden, daß b) bei ET re eh part NDR Bauten)
sie zusammen mit sonstigen Einkünften des Bedach- Si © auf Zwischenrechnungen Abschlagszahlungen. Zu
ten die Befriedigung des angemessenen Lebensbedarfs jels en, . nr En
(Ziffer. 2) sichert. Sie darf folgende Beträge nicht« Cc) die eingereichten Rechnungen müssen unverzüglich
übersteigen: geprüft, bescheinigt und angewiesen werden,
a) Ehrenruhegeld ......... Monatlich 300,— DM d) die Kassenanweisungen müssen sofort zur Kasse geb)
 Ehrenwitwengeld ...... : 200,— DM geben werden; sie dürfen in den Wirtschaftsstellen
. vs nicht zurückgehalten werden.
c) Ehrenwaisengeld für ie Tl Ze x S N
Halbwaisen .........4.. f 60,— DM Nähere Anweisungen enthält die Dienstblattverfügung
d) Ehrenwaisengeld für 11/1948 Nr. 51 vom 22. April 1948, deren Wortlaut nach-VONWAisen
 ER 100,— DM stehend nochmals abgedruckt ist.
e) Ehrenunterstützung .... a 100,— DM { DH vs da . - -
Ehrenwitwen-, Ehrenwaisengeld und _AEhrenunter- Auszug
stützung dürfen zusammen nicht mehr als 300,— DM aus Dbl. 11/1948 Nr. vom 22. Aprıl 19.
betragen. Ü e u JO,
„Ab sofort sind alle Rechnungen in besonderen Eil-Um-Art
 der Bewilligung laufmappen mit der Aufschrift „Rechnungen“ (bei Ma-Die
 Ehrenversorgung darf nur unter dem Vorbehalt EEE NEE Ir an EEK DSEGLE ZU Beben Farbdes
 jederzeitigen Widerrufs bewilligt werden. S .
m Die Wirtschaftsstellen haben dafür zu sorgen, daß die
Verfahren bei der Bewilligung und beim Widerruf Rechnungen sofort nach Eingang noch am gleichen Tage
Die Bewilligung der Ehrenversorgung kann der Re- Mit den vorgeschriebenen Bescheinigungen versehen und,
gierende Bürgermeister, der Bürgermeister oder der gegebenenfalls von Hand zu Hand, den übrigen an der
für das Tätigkeitsgebiet der ehrenwürdigen Person Bearbeitung beteiligten Stellen zugestellt werden, Die
zuständige Senator beantragen. Die Anträge sind mit Weitergabe der Rechnungen innerhalb der Dienststellen
eingehender Begründung dem Senator für Inneres zu- durch das Fach soll möglichst unterbleiben. Die Dienstzuleiten,
 der sie mit seiner Stellungnahme der Per- stellenleiter haben den Geschäftsgang so einzurichten und
sonalkommission des Senats zur Prüfung vorlegt. zu überwachen, daß die Rechnungen ohne Verzug bear-Über
 die Ehrenversorgung entscheidet der Senat. beitet und weitergegeben werden,
Das gleiche gilt für eine Erhöhung der Ehrenversor- Für die Bauverwaltungen gelten die besonderen Vorschrifgung,
 eine Weitergewährung des Ehrenwaisengeldes ten (z. Z. die Dienstanweisung für Bauleiter des Hauptüber
 die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus sowie amtes für Hochbau vom 15. Mai 1946 in der Neufassung
für den Widerruf einer Ehrenversorgung. vom 4. März 1948). Auch bei Baurechnungen ist darauf
x x _ zu achten, daß der Lieferant oder Unternehmer innerhalb
Zur Vermeidung unberechtigter Zahlungen kann der ger vierzehntägigen Frist über den Rechnungsbetrag ver-Senator
 für Inneres jedoch schon vor der Entscheidung fügen kann: Nötigenfalls sind vom Unternehmer Zwides
 Senats den vorläufigen Widerruf der Bewilligung schenrechnungen einzureichen, auf die, wenn, sie wegen,
aussprechen oder für den Fall, daß die Ehrenversor- ger erforderlichen Prüfungsarbeiten nicht innerhalb‘
gung gemindert werden soll, vorläufig einen gerin- 14 Tagen bezahlt werden können, Absc ahlungen Aus
geren Betrag als Ehrenversorgung festsetzen, leisten sind. Abgeschlossene Rechnungen (z.B. für er*
) T ledigte Maler-, Dachdeckerarbeiten‘ usw.) sollen zur Ver-10.
 Zahlung der: Fhrenversergung % meidung von Doppelarbeit möglichst ohne Abschlags-Die
 Ehrenversorgung wird monatlich im voraus durch zahlungen innerhalb der vierzehntägigen Frist bezahlt
den Senator für Inneres gezahlt. werden, es sei denn, daß Bearbeitung und Prüfung der
‘1 Einstellung der Zahlung ve N RE re Den N EEE a
; - ; en Wirtschaftern wird die strenge Einhaltung der vor-+.
 En Ss CH De ae En br stehenden Bestimmungen zur besonderen Pflicht gemacht.
ONALS EMZUSIEHEN, AN: GC der Be achte gestorben n;9 verantwortlichen Angestellten, die dagegen verstoßen,
oder Hm Her Widerruf der Bewilligung bekanntgege- ‚nüssen für entstehende Nachteile und Schäden haftben
 worden ist. pflichtig gemacht werden.
Berlin, den 25, Juni 1951. Die Kassen sind für die sofortige Bezahlung aller frist-Der
 Senat von Berlin gemäß dorthin gelangenden Rechnungen verantwortlich.‘,
| Dr. Reuter Dr. Müller In Vertretung /
Regierender Bürgermeister Senator Theuner
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Inn 1 13, Fernruf: 8705 91 — 4461 —
Reservelager: Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin W 30, Nürnberger Straße 53—55, Fernruf: 24 0011 — 348 —
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41—43)
            

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