Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1869
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15394718
Signatur:
B 750/2:10.1869
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 4, 24. Januar 1869
Erschienen:
, 1869-01-24

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)
  • Plenarprotokolle
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 20, 15.01.76
  • Nr. 21, 20.01.76
  • Nr. 22, 12.02.76
  • Nr. 23, 26.02.76
  • Nr. 24, 11.03.76
  • Nr. 25, 25.03.76
  • Nr. 26, 22.04.76
  • Nr. 27, 13.05.76
  • Nr. 28, 20.05.76
  • Nr. 29, 09.06.76
  • Nr. 30, 10.06.76
  • Nr. 31, 24.06.76
  • Nr. 32, 21.07.76
  • Nr. 33, 23.07.76
  • Nr. 34, 09.09.76
  • Nr. 35, 23.09.76
  • Nr. 36, 03.10.76
  • Nr. 37, 14.10.76
  • Nr. 38, 21.10.76
  • Nr. 39, 28.10.76
  • Nr. 40, 11.11.76
  • Nr. 41, 25.11.76
  • Nr. 42, 26.11.76
  • Nr. 43, 08.12.76
  • Nr. 44, 09.12.76
  • Nr. 45, 10.12.76

Volltext

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
20. Sitzung vom 15. Januar 197(5 
Papenfuß (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Bei Einsetzung der letzten Enquete-Kommission 
haben wir festgestellt, daß in dem Gesetzestext über die 
Enquete-Kommissionen im Gegensatz zum Untersuchungs 
ausschußgesetz eine Regelung fehlt, nach der eine Ergän 
zung und Erweiterung des Auftrages möglich ist. Der Wis 
senschaftliche Parlamentsdienst hat in seinem Gutachten 
vom 10. Oktober 1975 festgestellt, daß eine analoge Anwen 
dung des Untersuchungsausschußgesetzes nicht möglich ist, 
obwohl das Untersuchungsausschußgesetz einen viel weiter 
gehenden Gegenstand hat, der ja sogar verfassungsrechtlich 
abgesichert ist, sondern daß, um eine solche Erweiterung 
möglich zu machen, ein gesetzlicher Schritt notwendig ist. 
Dies ist hier der gesetzliche Schritt, den wir Ihnen vor 
legen. Wir sind der Auffassung, daß die Möglichkeit zur 
Erweiterung eines Auftrages gegeben sein sollte. Es soll 
dadurch nicht das Minderheitenrecht geschmälert werden; 
denn der Enquete-Ausschuß kann ja auch von einer Min 
derheit des Parlaments beantragt werden, aber es soll ver 
mieden werden, daß ein Parallel-Ausschuß mit fast glei 
chem, aber nur unwesentlich erweitertem Auftrag einge 
setzt werden müßte. 
Wir bitten Sie also, aus Praktikabilitätsgründen, diesem 
Antrag im Ausschuß zuzustimmen. Der Wortlaut entspricht 
wörtlich dem des Untersuchungsausschußgesetzes. Im übri 
gen darf ich darauf hinweisen, daß er auch im Wortlaut 
tibereinstimmt mit einem Antrag der CDU-Fraktion der 
Hamburgischen Bürgerschaft. - Schönen Dank! 
(Beifall bei der SPD) 
Stellv. Präsident Sickert: Wortmeldungen zur I, Lesung? 
- Herr Abgeordneter von Kekul<5! 
von KekuI6 (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Die CDU-Fraktion hat den Eindruck, daß dieser 
Antrag der SPD-Fraktion — na, sagen wir es mal milde — 
kein guter Antrag ist. Die Sozialdemokratische Partei 
selbst hat sich in der 5. Legislaturperiode des Deutschen 
Bundestages mit diesem Thema beschäftigt und damals für 
den Deutschen Bundestag gesagt, wie so eine Regelung über 
eine Enquete-Gesetzgebung wohl sein könnte. Als wir uns 
ln Berlin mit dieser Angelegenheit beschäftigt haben, haben 
wir solche Vorschläge in vollem Einvernehmen aller drei 
Fraktionen gehandhabt und dementsprechend unser En 
quete-Gesetz im § 1 Absatz 2 formuliert, der für den hier 
entscheidenden Gegenstand lautet: 
Die Einsetzung muß erfolgen, sofern ein Viertel der 
Mitglieder des Abgeordnetenhauses dies verlangt. 
Und jetzt kommt das Wichtigste: 
Antrag und Beschluß über die Einsetzung müssen 
den Auftrag für die Kommission enthalten. 
Damals haben Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die 
heute der Regierung angehören oder eine andere herausge 
hobene Stellung haben, sich mit der Begründung, wie so ein 
Enquete-Gesetz wohl aussehen sollte, beschäftigt und ge 
sagt, wozu es gut sein soll. Der damalige Abgeordnete Ox- 
fort hat gesagt, das Gesetz diene dem Zweck, die hoffnungs 
lose Zurückgebliebenheit des Parlaments gegenüber der 
Verwaltung zu beseitigen. Und der Herr Präsident des Ab 
geordnetenhauses, unser Kollege Sickert, hat sich zweimal 
ln den Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses im Jahr 
1970 damit beschäftigt und sinngemäß — ich zitiere jetzt 
nur aus dem Protokoll vom 26. November 1970 — gesagt: 
Die Bedeutung ihrer Arbeit wird vor allem darin lie 
gen, daß sie aus ihrer Sachkenntnis heraus Lösungs 
vorschläge unterbreitet, dem Parlament also vorbe 
reitende Entscheidungsaltemativen an die Hand gibt. 
Das wollen wir Inhaltlich — und ich gehe davon aus, Herr 
Kollege Papenfuß, daß auch Sie das nach wie vor inhalt 
lich wollen —. Aber wenn das so sein soll, dann muß der 
jenige, der den Antrag stellt, auch sagen können, wie die 
ser Auftrag denn nun lauten soll, denn er will ja mit dem 
Auftrag etwas Spezielles bewirken. Ich wiederhole; Die 
Enquete-Kommission dient, anders als ein Untersuchungs 
ausschuß, der Vorbereitung von Sachentscheidungen, sie hat 
keine Aufklärungsfunktion, keine Kontrollfunktion, wie das 
bei einem Untersuchungsausschuß der Fall ist. Diese En 
quete-Kommission ist — und das Berliner Enquete-Gesetz 
ist ja auch, glaube ich, eine Einmaligkeit unter den deut 
schen Parlamenten — kein normaler Ausschuß. Ihre Arbeit 
kann nach dem Willen derjenigen, die damals das Enquete- 
Gesetz formuliert haben — und das waren alle drei Fraktio 
nen des Hauses —, auch von einer Minderheit bestimmt 
werden. 
Herr Kollege Papenfuß und meine Damen und Herren 
von der sozialdemokratischen Fraktion, das Bild hat sich 
ja gewandelt. Sie können sich heute vielleicht sogar noch 
sehr viel leichter als im Jahr 1970 vorstellen, daß Sie in 
diesem Sinne einmal eine parlamentarische Minderheit 
sind. Sie sind jetzt schon nicht mehr die stärkste Fraktion 
in diesem Hause. Sie sollten sich also vorstellen können, 
welche Instrumente Sie in der Hand haben möchten, wenn 
Sie aus der Rolle der Opposition heraus die Politik des 
Landes mit beeinflussen möchten. Das möchten wir Ihnen 
doch in aller Deutlichkeit an dieser Stelle vor Augen füh 
ren. 
Der Antrag, Herr Kollege Papenfuß, den Sie hier stel 
len, bedeutet praktisch ein Abschleifen dieser Minderhei 
tenrechte, und damit sind wir nicht einverstanden. Wir wer 
den deswegen auch Ihrem Antrag nicht folgen. Ich möchte 
Sie darauf aufmerksam machen, daß das, was eine En 
quete-Kommission beschließt oder empfiehlt, ja auch das 
Plenum des Abgeordnetenhauses von Berlin in keiner 
Weise präjudiziert. Das Abgeordnetenhaus ist frei zu ent 
scheiden, was es mit dem, was die Enquete-Kommission 
zutage gefördert hat. anfangen will. 
Aber, meine Damen und Herren von der sozialdemokrati 
schen Fraktion, warum haben Sie denn schon Angst vor 
der kritischen Frage Stellung. Fragen muß man sich 
doch etwas. Und gerade wenn es um komplexe und schwie 
rige Probleme geht, muß man sich, ohne bereits die Ant 
wort zu wissen, schwierige Fragen vorlegen, und man muß 
sie untersuchen. Dazu sollten Sie den Weg nach wie vor 
offenhalten. Sie sollten ihn auch nicht dadurch zu verwäs 
sern suchen, daß Sie meinen, mit Formulierungen darüber 
hinausgehen zu müssen oder in irgendeiner Weise das, was 
der Antragsteller bewirken wollte, zu verändern. 
Sie wissen aus der Praxis des Hauses, wenn mehrere 
Fraktionen der Meinung sind, daß ein solcher Aufklärungs 
vorgang stattfinden soll, daß sehr wohl die Möglichkeit 
besteht, eine Einigung über den Auftrag herbeizuführen. 
Das heißt, derjenige, der einen Antrag stellt, wird auch den 
Versuch unternehmen, auf das einzugehen, was eventuell 
der Verbesserung seiner Vorstellungen dient. Das ist im 
übrigen keine Auskunft zu dem Vorgang des Zustande 
kommens der Enquete-Kommission über Bevölkerungspoli 
tik, die zur Zeit läuft, das möchte ich an dieser Stelle deut 
lich sagen! Die CDU-Fraktion hat sich, als es um den Auf 
trag der Enquete-Kommission über Bevölkerungspolitik 
ging, so verhalten, wie sie sich verhalten hat, um die 
Grundsatzfrage nicht an einem aktuellen Thema aufzuhän 
gen und um es möglich zu machen, daß das aktuelle Thema 
erörtert und die Grundsatzfrage — wenn überhaupt — ge 
trennt behandelt werden kann. Aber wir finden es schlecht, 
daß Sie die Grundsatzfrage in dieser Form aufwerfen, daß 
Sie das Gesetz, wie Sie es selbst im Jahr 1970 mit allen 
anderen Fraktionen beschlossen haben, nun nicht mehr so 
wollen. 
Ein Bundeskanzler, der Ihnen sehr nahesteht, ist einmal 
angetreten mit dem Wort: „Mehr Demokratie wagen". Wir 
haben den Eindruck, daß Sie mit diesem Antrag hier etwas 
unternehmen, als ob Sie hier die Demokratie nicht mehr so 
wagen wollen, wie Sie einst es mit den anderen Fraktionen 
zusammen gewagt haben. Wir bedauern dies. 
(Beifall bei der CDU)
	        

Downloads

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.