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Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 8.1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Berliner Architekturwelt (Public Domain) Ausgabe 8.1906 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1868
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2 a:1868
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Beilage

Erschienen:
, 1868

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  • Ausgabe 8.1906 (Public Domain)
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Volltext

83 
ABB. 95. 
faltigkeit des künst 
lerischen Schaffens er 
mißt. Es ergibt sich 
wie von selbst die 
Schlußbemerkung, daß 
die Zukunft uns, was 
die Architektur anlangt, 
immer freier zu einer 
starken, eigenwilligen 
Selbständigkeit führen 
wird. 
Das Kunstgewerbe. 
Das Kunstgewerbe ist 
in vier Abteilungen ver 
treten: Innenräume um 
einen Gartenhof grup 
piert. Die Köjenabtei- 
lung. Der Werkring. 
Die dekorativen Male 
reien. 
Die Anlage der fünt 
Zimmer, die einen Gar 
tenhof einschließen, ord 
nete der Architekt Albert 
Geßner an, der auch 
die neugeschaffenen 
Gruppierungen des Gar 
tenkomplexes vor dem 
Ausstellungsgebäude 
schuf, ein gutes Zeichen 
dafür, daß die berech 
tigten Forderungen der 
Gegenwart, wozu auch 
die architektonische 
Gartenkunst gehört, be 
rücksichtigt werden. 
DasZimmer einesLand- 
hauses von Arthur Bi 
berfeld, dem ein Brun 
nenhof sich anschließt, 
empfiehlt sich durch die 
geschmackvolle Wahl 
der Farben. Es domi 
niert ein blasses Blau 
grau. Nur wirkt die 
bunte Bemalung der 
Stuhllehnen in diesem 
einfachen, gemütlichen 
Ensemble zu prätentiös 
und überflüssig und auch 
der Beleuchtungskörper läßt Einfachheit 
und Sinngemäßheit vermissen. In dem 
Brunnenhof ist eine in Formen und Farbe 
(mattgrün) gefällige Bank aufgestellt. 
Bei dem „Wintergarten'* denkt man 
und darin liegt schon ein Urteil — daran, 
daß solche Räume oft gar zu sehr zum 
eigenen Schaden zu Ausstellungszwecken 
gearbeitet werden. So wohlgeordnet und 
gut verfertigt, wirken sie vielleicht auf den 
Besucher, der nur kurze Zeit sich darin 
aufhält. Die Farbe wirkt angenehm. Aber 
ob sie der Dauer standhält? Ob dieses tiefe 
Lackrot der Korbmöbel nicht allzu auf 
dringlich wirken wird? Darum muß man 
bei dem Urteil immer vorsichtig sein und 
BRUNNEN. VON ARTHUR LEWIN-FUNCKE, 
Sä BILDHAUER, CHARLOTTFNBURG. m 
GROSSE BERLINER KUNSTAUSSTELLUNG 1905, 
berücksichtigen, daß die Probe erst zu 
machen wäre, daß sich die Stücke in langem 
Gebrauch erst bewähren müssen. Schon 
jetzt gesteht man sich, daß das helle Rot 
im Verein mit dem Grün der Blattpflanzen 
und dem Gelb des Korbgeflechts vielleicht 
anspricht; wenn aber die Unordnung, die 
schließlich immer ein Bewohnen zur Folge 
hat, hinzutritt, wird da nicht im Verein mit 
den Dingen, die der Bewohner hineinbringt, 
ein Kunterbunt der Farben entstehen? Schon 
jetzt kann man sagen, daß der Tisch mit 
seinen tief herunterreichenden Seitenleisten 
und den vorspringenden Ecken schwerlich 
gestatten wird, sich bequem heranzusetzen. 
Dagegen wirkt das Wohn- und Speise-
	        

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