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Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Mieterecho : Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft
Erschienen:
Berlin: Berliner Mietergemeinschaft
Erscheinungsverlauf:
Nr. 308.2005 -
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
2687650-4 ZDB
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
Kommunalwissenschaften:
Kws 505 Wohnen: Wohnungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
Sammlung:
Wohnen
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Kommunalwissenschaften
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
Placebogesetz : Verbot der Zweckentfremdung verspricht wenig Wirkung
Erschienen:
2013
Schlagworte:
Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
Berlin:
B 739 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Wohnungspolitik. Wohnverhältnisse. Miete
Kommunalwissenschaften:
Kws 505 Wohnen: Wohnungspolitik
Dewey-Dezimalklassifikation:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-opus-210090
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Wohnen
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen

Schnellzugriff

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  • Bethanien / Schulze, Gustav (Public Domain)
  • Abbildung: Bethanien. Vorderansicht
  • Titelblatt
  • Widmung
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erstes Buch. Das Mutterhaus
  • I. Die Stätte der Arbeit
  • II. Die Geschichte der Arbeit
  • III. Die einzelnen Arbeiten im Hause
  • IV. Die arbeitenden Personen
  • V. Kirche und Gottesdienst
  • Abbildung: Bethanien von der Gartenseite aus gesehen
  • Zweites Buch. Die Außenstationen
  • I. Die bestehenden Außenstationen
  • II. Die aufgegebenen Außenstationen
  • III. Abgelehnte Anträge auf Übernahme von Außenstationen
  • Anhang
  • Tabelle: Übersicht zu Antragstellern, Arbeit, Ort und Jahr
  • Instruktion für Gemeindeschwestern
  • Vertragsformular
  • Schema der Monatsberichte
  • Impressum
  • Farbkarte

Volltext

zum wenisften auch durd die auszufechtenden fcdaveren Prinzipienfämpfe der 
Anfangszeit, unter denen fich ihr Urteil immer mebr Härte. Diele Zabhre dürfen 
daher mit Recht als die grundlegenden bezeichnet werden. Sie erftrechen ich 
ungefähr bis zu den Zeitpunkte, wo Bethanien als eine freie milde Stiftung der 
epangelifchen Kirche erflärt wird, alfo bis zum Xahre 1851. Die Ereianifie 
diefes Zeitraums zu fchildern, ft die Aufgabe diefes Ybihnitts. 
Die Abficht des Königs bei der Begründung des DHaufes war unzweifel: 
haft die, der fich hier und da regenden barmbherzigen Liche einen Mittelpunkt zu 
Ichaffen, un den fich viele feharen Fönnten, die gewillt wären, durch die Hingabe 
der ganzen Perfönlichfeit an den Dienit des DErrn, der fich uns auch ganz bin- 
gegeben hat, zur Heihumg der tiefen Schäden der Franken Zeit an ihrem Teile 
beizutragen. Auf perfönliches Wirken aller Mitarbeitenden war dabei alles 
geftellt, und zur Erfaffung diefer Aufgabe fuchten Oberin und Paftor die ein: 
tretenden Schweftern zu erzichen. Hierzu war aber eine ungchinderte Selbitändigfeit 
und Bewegungsfreiheit der jungen Ahnftalt, vor allem gegenüber den ftaatlichen 
Derwaltungsbehörden, Grundbedingung. Sie follte eben doch vin Weues fein. Nicht 
Derwaltungsmarimen, fondern im Evangelium murzelnde Perfönlichfeiten, nicht 
der WMechanismus der fchwerfällig arbeitenden Staatsmafchine. Jondern das in 
Gott gebundene Gewiffen, nicht irsend welche Routine, fondern der lebendige 
Blaube und die warntherzige, hilfsbereite, zu jedem Opfer erbötige, darum aber 
auch des volliten Dertrauens mürdige Liche follte die Führung bkaben. So lange 
die Anftalt allein mit ihrem Könige zu thun hatte, war die Aufrechterbaltung 
und Durchführung diefer von niemand FHarer und bewußter als von ihnı felbft 
erfanuten und gewollten Grundfäge gewährleiftet. Er war in der Sage, mit 
feinen Königlichen Worte allen fich geltend machenden BGegenftrömumngen Halt 
zu gebieten, und hatte es bis dahin geihan. Das änderte fich aber, als wenige 
Monate nach der Begründung Bethaniens die Revolution des Zahres 18458 feine 
Königsrechte fAmälerte. Er ward aus einent abfoluten ein Fonftitutioneller 
Monarch. SZwifchen ihn und fein Dolk {hoben ch Kammern und Derfaffung; 
fie fhoben fich felbitverftändlich auch zwifchen ibn und feine Lieblingsftiftung 
Bethanien. War diefes bis dahin des Königs Eigentum gewefen, fo wurde es. 
rein rechtlich betrachtet, jest Eigentung des Staates. Aus der Hand des Bekenners 
TChriftt auf dem Throne Fam cs in die Hand der Allgemeinheit, des Dolkes, um 
nicht zu fagen: der Maffen. Er Fonnte Bethanien nicht mehr wohlthun, obne 
erft die Kammern 3u fragen. Er Fonnte die beabfichtigte Dotation nicht voll: 
zichen, das Haus mit feinem Znventar und mit feinen Landbefits der Anftalt 
nicht als ihr freies Eigentum überweifen, obue auch daraus eine Staatsaftion zu 
machen, bei der allerlei Ceute mitzufprechen hatten. Die weiteren Konfoquenzen 
ergaben fich von felbit. Der MMinifter von Sadenbers veranlaßte fbon am
	        

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