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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1862
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15388441
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:3.1862
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Additional

Title:
Gesetz vom 21. Mai 1861 und Ausführungs-Anweisung für die Stadt Berlin vom 20. November 1862 betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer
Publication:
, 1862-12-21

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1965, IV. Wahlperiode, Band III, 45.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (45), 14. Januar 1965
  • Nr. 2 (46), 4. Februar 1965
  • Nr. 3 (47), 18. Februar 1965
  • Nr. 4 (48), 4. März 1965
  • Nr. 5 (49), 11. März 1965
  • Nr. 6 (50), 18. März 1965
  • Nr. 7 (51), 1. April 1965
  • Nr. 8 (52), 6. Mai 1965
  • Nr. 9 (53), 20. Mai 1965
  • Nr. 10 (54), 3. Juni 1965
  • Nr. 11 (55), 1. Juli 1965
  • Nr. 12 (56), 19. September 1965
  • Nr. 13 (57), 23. September 1965
  • Nr. 14 (58), 7. Oktober 1965
  • Nr. 15 (59), 21. Oktober 1965
  • Nr. 16 (60), 4. November 1965
  • Nr. 17 (61), 18. November 1965
  • Nr. 18 (62), 2. Dezember 1965
  • Nr. 19 (63), 15. Dezember 1965
  • Nr. 20 (64), 16. Dezember 1965
  • Nr. 21 (65), 17. Dezember 1965

Full text

458 
59. Sitzung vom 21. Oktober 1965 
Lowka 
denen nach den Richtlinien geprüft wird, der einprozen 
tige Verwaltungskostenbetrag für die Prüftätigkeit der 
Bauverwaltung nicht mehr erhoben wird. 
In diesem Punkte wird zugleich auch einem Anliegen 
der karitativen Verbände nachgekommen, und ich darf 
sagen, daß der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
gleich von sich aus bereit war, auf diese Gebühren zu 
verzichten. Wir können also davon ausgehen, daß die 
Durchführung dieses Antrags, wie er jetzt zur Be 
schlußfassung vorliegt, in jeder Beziehung gesichert ist, 
so daß ich Sie bitten möchte, auch Ihrerseits dieser 
Beschlußempfehlung in der Drucksache 1184 Ihre Zu 
stimmung zu geben. 
Stellv. Präsident Dr. Reif: Ich danke der Frau 
Berichterstatterin. Wird das Wort zur Beratung ge 
wünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir 
zur Abstimmung über den Beschluß Drucksache 1184. 
Wer diesem Beschluß seine Zustimmung geben will, 
den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke. Ich 
bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Der 
Beschluß ist einstimmig angenommen. 
Wir kommen damit zur lfd. Nr. 34, Drucksache 1196: 
Beschluß des Geschäftsordnungsausschusses vom 
6. Oktober 1965 über Einwilligung zur Straf 
verfolgung des Abgeordneten Dr. Günter Riesebrodt. 
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete 
Oxfort. 
Oxfort (FDP), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine 
Damen und Herren! In dieser Sache handelt es sich um 
einen Antrag des Abgeordneten Dr. Günter Riesebrodt 
auf Aufhebung seiner Immunität gemäß § 41 Abs. 1 a 
der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Dem An 
trag liegt folgender Sachverhalt zugrunde; 
In einer Veranstaltung in der Berliner Kongreßhalle 
am 9. Mai 1965 betätigte sich der frühere Staatssekretär 
Dr. Dr. Brandt als Redner. Eine Gruppe von Personen, 
zu der auch der Abgeordnete Dr. Günter Riesebrodt 
gehörte, verteilte vor der Kongreßhalle Flugblätter unter 
der Überschrift „Verräter, Karrierist oder Märtyrer?“ 
Wegen dieses Flugblattes, insbesondere wegen der Über 
schrift und wegen seines Inhalts, aber auch wegen der 
Verteilung dieser Flugblätter erstattete der Dr. Dr. 
Brandt Strafanzeige gegen den Abgeordneten. Ein An 
trag auf Aufhebung der Immunität von seiten des Herrn 
Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht liegt bisher 
nicht vor; der Antrag stammt von dem Abgeordneten 
selbst. 
In diesem Flugblatt, das die Überschrift „Verräter, 
Karrierist oder Märtyrer?“ trägt, heißt es: 
Was Sie auch sein mögen, Herr Dr. Brandt: lassen 
Sie die Finger von der Politik; denn Sie haben 1948 
als Handlanger der SED die Berliner CDU gespal 
ten, den Kommunisten geholfen, Berlin zu spalten, 
versucht, auch in West-Berlin Kreisverbände der 
Ost-CDU zu gründen, Anlaß geboten, daß Mitglie 
der, Vorstände und Mandatsträger der CDU im So 
wjetsektor drangsaliert, verhört, verfolgt und in 
Gewissensnöte gebracht worden sind, und haben am 
30. November 1948 im Admiralspalast Friedrich 
Bbert jun. für das Amt des Oberbürgermeisters 
nominiert. 
Im weiteren Text dieses Flugblattes ist dann aus der 
damaligen Rede des Dr. Dr. Brandt zitiert. Ich darf, weil 
ich glaube, daß das zur Vervollständigung des Sach 
verhalts gehört, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten 
daraus wörtlich zitieren; 
„Berliner! Berlinerinnen! 
Namens des Demokratischen Blocks bin ich beauf 
tragt, Ihnen als Vorschlag für die Besetzung des 
Oberbürgermeisterpostens in dem provisorisch zur 
Durchführung endgültiger demokratischer Wahlen 
einzusetzenden Magistrat Herrn Friedrich Ebert, den 
bisherigen Präsidenten des Landtages des Landes 
Mark Brandenburg, vorzuschlagen. Meine poli 
tischen Freunde begrüßen es, daß gerade ich es bin, 
der Ihnen diesen Vorschlag namens des Demokra 
tischen Blocks zu unterbreiten hat. Haben doch 
sämtliche Parteien innerhalb des Demokratischen 
Blocks sich ursprünglich darauf geeinigt gehabt, das 
Amt des Oberbürgermeisters meiner Partei, der 
Christlich-Demokratischen Union, im Geiste wah 
rer Blockpolitik anzutragen. Die Ansicht meiner poli 
tischen Freunde ist es jedoch gewesen, dieses Amt 
des Oberbürgermeisters durch einen Vertreter der 
Partei wahrgenommen zu sehen, die innerhalb des 
Demokratischen Blocks zur Zeit die tragende Kraft 
ist. Im Sinne heute notwendiger, verantwortungs 
bewußter Blockpolitik hat die Sozialistische Einheits 
partei sich ihrer Verpflichtung gegenüber der Ber 
liner Bevölkerung bewußt gefühlt und hat eine 
besonders starke, politisch allgemein anerkannte 
Persönlichkeit herausgestellt.“ 
Das Flugblatt endet dann mit der Erklärung, in Berlin 
habe Herr Dr. Dr. Brandt nichts mehr zu suchen. Wört 
lich heißt es zum Schluß; 
„Gehen Sie in Ruhe Ihren Berufsweg, aber hören Sie 
auf, Politik zu machen!“ -— Unterschrieben von der CDU 
Berlin. — Gegen dieses Flugblatt, wie gesagt, hat der 
Dr. Dr. Brandt Strafanzeige erstattet. 
Der Abgeordnete Dr. Riesebrodt ist von dem General 
staatsanwalt bei dem Landgericht gehört worden. Der 
Abgeordnete hat sich mit Schreiben vom 23. August 1965 
schriftlich geäußert. Er hat dabei erklärt, daß er bei der 
Abfassung dieses beanstandeten Flugblattes mitgewirkt 
habe, daß er bei der Verteilung des Flugblattes mit 
gewirkt habe und daß die Überschrift „Verräter, Kar 
rierist oder Märtyrer?“ von ihm stamme. Den Inhalt 
dieses Flugblattes mache er sich selbst zu eigen. Die 
CDU-Fraktion und ihr Vorsitzender Amrehn hätten in 
der Sitzung vom 11. 5.1965 die Aktion einstimmig ge 
billigt und den Beteiligten ihren Dank ausgesprochen. 
In diesem Schreiben stellt dann der Abgeordnete 
selbst seinerseits Strafantrag gegen Dr. Dr. Brandt 
wegen eines Schreibens des Dr. Dr. Brandt an Herrn 
Dufhues, das hier nicht vorliegt. Aus diesem Schreiben, 
das Gegenstand der Strafanzeige des Abgeordneten ist, 
wird hier nur zitiert. Danach spricht Dr. Dr. Brandt von 
den „heutigen Verleumdern“, ferner davon, daß ein 
bestimmter Satz „zum Verlogensten, was politischer 
Banditismus sich ihm gegenüber bisher geleistet habe“, 
gehöre, und schließlich wird von „dem Auftreten von 
Rowdytum innerhalb des Berliner CDU-Landesverban- 
des“ gesprochen. Diese Äußerungen sind Gegenstand 
der Strafanzeige des Abgeordneten gegen Dr. Dr. Brandt. 
Meine Damen und Herren! Der Geschäftsordnungsaus 
schuß des Abgeordnetenhauses hatte sich bei der Beur 
teilung der Angelegenheit von den Verfahrensricht 
linien leiten zu lassen, die sich dieses Haus selbst 
gegeben hat, und zwar von den Richtlinien für die Be 
handlung der Immunitätssachen im Geschäftsordnungs 
ausschuß vom 9. November 1959. Danach darf die 
Strafverfolgung eines Abgeordneten die Funktions 
fähigkeit des Parlaments nicht beeinträchtigen. Ins 
besondere soll der Abgeordnete vor politischen oder 
willkürlichen Eingriffen geschützt werden. Die Genehmi 
gung zur Strafverfolgung, und zwar in Übereinstimmung 
mit den entsprechenden Immunitätsvorschriften des 
Bundes und der anderen Bundesländer, soll nicht vor 
geschlagen werden, wenn die strafbare Handlung durch 
einen Abgeordneten aus politischen Beweggründen be 
gangen worden ist, es sei denn, daß es sich um einen 
schweren Angriff gegen Leib oder Leben oder um eine 
Verleumdung handelt. Aus dem vorliegenden Sach 
verhalt ist nichts erkennbar, was darauf hindeutet, die 
gegen Herrn Brandt aufgestellten Sachbehauptungen 
könnten eine Verleumdung sein. 
Aus diesen Gründen sah sich der Geschäftsordnungs 
ausschuß des Abgeordnetenhauses nicht in der Lage, den 
Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten
	        

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