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Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1897/1898 (Public Domain)

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fullscreen: Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1897/1898 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1862
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15388441
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:3.1862
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 11, 16.März 1862
Publication:
, 1862-03-16

Contents

Table of contents

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten der Stadt Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1897/1898 (Public Domain)
  • Illustration: Tafel: ... [handschriftliche Notiz]
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • Text
  • Index

Full text

13 
licher, als die Mindestforderungen des Gesundheits 
amtes erheischten. 
Außerdem wurde im Einverständniß und mit 
Unterstützung des Königlichen Kreisphysikus auch das 
Material der Meldungen von Erkrankungen an in 
fektiösen Krankheiten und — als das Kaiserliche Ge 
sundheitsamt auch Nachrichten über die Frequenz in 
dem städtischen Krankenhause nach oen Krankheits 
formen verlangte — im Einvernehmen mit der 
Krankenhaus.Verwaltung auch das Material des 
Krankenhauses für Auszählungen benutzt, sodaß die 
bisher in Charlottenburg noch wenig gepflegte 
Sanitäts-Statistik auf brauchbare Grundlagen gestellt 
wurde. Die Resultate dieser schon auf das Jahr 
1897 ausgedehnten Arbeiten wurden im 2. Heft der 
Charlottenburger Statistik niedergelegt. Tie Arbeit 
wurde zugleich von kleinen graphischen Plänen begleitet, 
welche die Sterblichkeit nach Stadtbezirken zur Dar 
stellung brachten, und damit die für die Hygiene der 
Stadt wichtigen topographischen Verschiedenheiten zum 
ersten Male vor Augen führten. 
Me bemerkt, hatte dieses im März 1888 er 
schienene Heft der Charlottenburger Statistik bereits 
die Nummer 2. Es war nämlich schon im Oktober 
1897 durch die Herausgabe des 1. Heftes mit der 
Veröffentlichung einer Charlottenburger Statistik be 
gonnen worden. Das 1. Heft gab die wichtiasten 
Ergebnisse der Bevölkerungs- und Wohnungs-Auf 
nahme vom 2. Dezember 1895 mit erläuterndem 
Text. Es enthielt auch einen größeren Sladtplan, 
die Zu- und Abnahme der Bevölkerung nach Stadt 
bezirken zwischen den Zählungen von 1890 und 1895 
darstellend, und 6 kleinere Pläne, welche fiir jeden 
Stadtbezirk die Bevölkerungsdichtigkeit, den Antheil 
der Arbeiter, die durchschnittliche Einwohnerzahl pro 
Grundstück, den durchschnittlichen Miethspreis eines 
Zimmers in Vorderwohnungen, die durchschnittlich 
auf einen Einwohner entfallende Jahresmiethe und 
den Antheil der leerstehenden Wohnungen graphisch 
veranschaulichte. 
Nächst diesen das Gebiet der engeren Bevöl 
kerungsstatistik betreffenden Arbeiten war das Amt 
bemüht, auch auf andere Zweige der Verwaltung 
seine Thätigkeit auszudehnen, doch fallen diese Ar 
beiten zumeist in das folgende Berichtsjahr, ebenso 
wie die Herausgabe weiterer Hefte der Charlotten 
burger Statistik sowie der statistischen Monats-Ueber- 
fichten. 
Ein anderer Theil der Thätigkeit des Amtes 
läuft nicht in Veröffentlichungen aus. Hierher 
gehört vor Allem die Inanspruchnahme für die von 
staatlicher Seite vorgeschriebenen Erhebungen. Als 
solche kommen in Betracht 1. die regelmäßig jährlich 
zu Anfang November stattfindende, aus dem Vieh- 
seucheu-Gesetz sich ergebende Aufnahme des Bestandes 
an Pferden (nach Alter. Geschlecht u. s. w.) und des 
Viehbestandes (nach den verschiedenen Arten). 2. die 
allgemeine deutsche Viehzählung, welche im Jahre 
1897 — 4 Wochen nach der vorerwähnten — statt 
fand. und welche fich ebenfalls auf Pferde. Vieh 
sowie auf Geflügel bezog, 3. eine Erhebung der 
Fluß-, Kanal- und Küstenschiffe Ende .des Jahres 
1897, 4. die Erhebung der erwerbthätigen Schul 
kinder im Februar 1898. Hierin gehören ferner 
Arbeiten für das statistische Jahrbuch deutscher Städte, 
weiter die Erledigung von Anfragen kirchlicher Be 
hörden über die konfessionelle Zusammensetzung der 
Einwohner der bestehenden oder projekiirten Parochial- 
hezirke. sowie andere Anfragen städtischer oder sonstiger 
Verwaltungen, endlich solche neue Arbeiten, welche 
sich erst im Stadium der Vorbereitung befinden. 
Unter letzteren ist besonders hervorzuheben, daß der 
Magistrat dem Statistischen Amt die Redaktion bezw. 
Bearbeitung des Jahrcs-Verwgltungs-Berichts über 
tragen hat. 
b) Die Thätigkeit des Statistischen Amts für 
Wahlzwecke. 
Bekanntlich verlangt die Städteordnung von 
der Gemeinde die dauernde Führung einer Wähler 
liste. Für die Landtags- und Reichstagswahlen wird 
von der Gemeinde ebenfalls die Aufstellung der 
Wählerliste verlangt, sowie auch die der Schöffen 
listen. Dabei sind die Eigenschaften der Wähler bei 
jeder Wahl nach Alter. Staatsangehörigkeit u. s. w. 
verschiedenartig, und die einschlägigen gesetzlichen Be 
stimmungen enthalten keinerlei Andeutung, wie fich 
die Städte die Kenntniß von der Qualifikation ihrer 
Einwohner als Wähler für jede der drei Arten von 
Wahlen zu verschaffen haben. Von der angeseffenen Be 
völkerung ist die Qualifikation des Einzelnen hierfür 
nicht ohne Weiteres bekannt, und es ist auch Niemand 
verpflichtet, alle einschlägigen Verhältnisse (Aller. Zu 
zugszeit, Staatsangehörigkeit, Bestrafung, Selbstständig 
keit, Aufenthaltsdauer. Unterstützung u. s. w.) anzu 
zeigen; von de» Zuziehenden und Fortziehenden dagegen 
wird nur ein Theil dieser Verhältnisse erfragt, seit 
kurzem erst die für die Wahlberechtigung io wichtige 
Frage nach der Staatsangehörigkeit. Alle diese 
Schwierigkeiten sind in Charlottenburg bei seinem 
ganz außerordentlichen Bevölkerungswechsel fühlbarer 
als anderswo. 
Unter diesen Umständen fand früher vor den 
Wahlen eine besondere Aufnahme der Wähler statt, 
in der Weise, daß die Hauseigenthümer Zählkarten 
erhielten, auf welchen die im Hause wohnenden 
Wähler einzuzeichnen waren. Ganz abgesehen davon, 
daß dies Verfahren sehr unsicher war. gab es auch 
Veranlassung zu der Unterstellung, daß die Haus 
eigenthümer willkürlich Wähler bei der Eintragung 
übergingen. 
Es gelangte daher das von dem Leiter des 
städtischen statistischen Amts angegebene, auch ander 
wärts bestehende Verfahren zur Anwendung. Zu 
nächst wurden bei der Personenstands-Aufnahme von 
Ende Oktober 1897 von den Eintragungen aller 
männlichen Personen mit dem Geburtsjahr 1875 
und früher Zählkarten angelegt (über 40000 Stück). 
Diese wurden nach den Steuerkatastern ergänzt, die 
Staatsangehörigkeit, so gut es ging, aus früheren 
Materialien vermerkt. Außerdem wurden die _ zu 
ständigen Behörden veranlaßt, Listen der Bestraften, 
Entmündigten, in Konkurs befindlichen und öffent 
lich unterstützten Personen aufzustellen bezw. diese zu 
revidiren und fortzuführen. An das so gewonnene 
Material von Wählern schloß sich nun eine dauernde 
Berichtigung durch Streichung an der Hand der ein 
gehenden Todtenscheine und Fortzüge, durch Hinzu 
setzung an der Hand der Zuzüge, durch Vermerk bei 
Umzügen, Bestrafungen, Entmündigungen. Unter- 
stützungen. Bei jeder Personenstands-Ausnahme findet 
eine neue Berichtigung des Materials statt, nament 
lich auch wegen der neu in das wahlfähige Alter 
einrückenden Altersklaffen und wegen der Steuer- 
verhältnisse. 
Kommt es nun zur Wahl, so wird aus den so 
gewonnenen Jndividualkarten die jedesmal erforder 
liche Lifte hergestellt.
	        

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