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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Bibliographic data

Metadata: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Other titles:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Publication:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1.1860-28.1887
Note:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Succeeding Title:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1861
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Fehlende Seiten: 162-163, 337-346
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15388261
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 750/2:1861
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
No. 51, 15. Dezember 1861
Publication:
, 1861-12-15

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1875 (Public Domain)
  • Sachregister
  • No 1, 07.01.1875
  • No 2, 14.01.1875
  • No 3, 21.01.1875
  • No 4, 28.01.1875
  • No 5, 04.02.1875
  • No 6, 11.02.1875
  • No 7, 18.02.1875
  • No 8, 25.02.1875
  • No 9, 04.03.1875
  • No 10, 11.03.1875
  • No 11, 18.03.1875
  • No 12, 24.03.1875
  • No 13, 01.04.1875
  • No 14, 08.04.1875
  • No 15, 15.04.1875
  • No 16, 22.04.1875
  • No 17, 29.04.1875
  • No 18, 05.05.1875
  • No 19, 12.05.1875
  • No 20, 20.05.1875
  • No 21, 27.05.1875
  • No 22, 03.06.1875
  • No 23, 10.06.1875
  • No 24, 17.06.1875
  • No 25, 22.06.1875
  • No 26, 24.06.1875
  • No 27, 29.06.1875
  • No 28, 19.08.1875
  • No 29, 23.08.1875
  • Vorlage No. 52
  • Tagesordnung, 09.09.[1875]
  • No 30, 01.09.1875
  • No 31, 09.09.1875
  • No 32, 16.09.1875
  • No 33, 23.09.1875
  • No 34, 30.09.1875
  • No 35, 06.10.1875
  • No 36, 14.10.1875
  • No 37, 21.10.1875
  • No 38, 28.10.1875
  • No 39, 04.11.1875
  • No 40, 11.11.1875
  • No 41, 18.11.1875
  • No 42, 25.11.1875
  • No 43, 02.12.1875
  • No 44, 09.12.1875
  • No 45, 13.12.1875
  • No 46, 16.12.1875
  • No 47, 21.12.1875
  • No 48, 28.12.1875
  • No 49, 30.12.1875

Full text

derungen an diese Provinzialvertretung herantreten, z. B. in Bezug 
auf Pflasterung von allen möglichen Straßen, Gründerstraßen und 
anderen, daß ich in der That meine, es wird die ohnehin schon 
drückende Last, die gegenwärtig auf den Schultern der Berliner 
Bürger lastet, noch um ein Beträchtliches vermehrt werden. 
'Zch habe Zhnen also nur im Auftrage der Kommission diese 
Resolution zu empfehlen. Zch glaube, im einzelnen Falle werden 
wir nicht umhin können, der Frage näher zu treten, ob nicht unter 
gewissen Umständen und Kanteten doch eine zweckmäßigere Abgren 
zung des Weichbildes zu erfolgen habe. Es liegen derartige Anträge 
bereits vor, ich erinnere an die Petition der Bewohner des Kielgan- 
schen Villenterrains, und es wird sich jedenfalls empfehlen, daß die 
Versammlung sich über ein derartiges Prinzip schlüssig macht, weil 
das die Erledigung aller einzelnen Anträge dann erleichtern dürste. 
Oberbürgermeister Hobrecht: M. H.! Der Herr Referent 
hat die Gelegenheit für passend erachtet, um dabei eine Kritik der 
Petition, welche der Magistrat an den Landtag gerichtet hat, auszu 
sprechen und es bei dieser Gelegenheit wiederholt anzudeuten, daß 
zarte Rücksichten auf irgend etwas anderes — ich weiß nicht was — 
als das Wohl der Stadt, den Magistrat bewogen haben mögen, die 
Petition abzulassen, von der Zhnen ja eine ausreichende Zahl von 
Exemplaren mitgetheilt ist. Zch halte den heutigen Tag und den 
Gegenstand der Tagesordnung nicht für geeignet, die ernste und wich 
tige Frage, die uns rein sachlich in einer früheren Sitzung beschäftigt 
hat und zu deren erneuter sachlicher Erwägung in Gemeinschaft mit 
der Versammlung der Magistrat jeden Augenblick herzlich gern be 
reit ist so beiläufig abzumachen. Zch halte'es aber für sehr unrecht, 
dem Magistrat irgend welche fremde Rücksichten zu imputiren und 
im Namen des Magistrats weise ich diese Insinuation auf das Ent 
schiedenste zurück. Der Magistrat hat geglaubt und glaubt noch 
jetzt, seine Eingabe im wahren ZnterZse der Stadt gemacht zu ha 
ben, und mag die Zukunft entscheiden, ob unsere Anträge oder die 
hier beschlossenen im Erfolge besser der Stadt zu Gute kommen. 
Berichterstatter Stadtv. Beutner (thatsächlich): Zch habe aus 
drücklich angedeutet, was ich unter den zarten Rücksichten verstehe. 
Ich habe auf den Passus hingewiesen, woselbst der Magistrat erklärt, 
er enthalte sich bei den divergirenden Interessen jeder Aeußerung 
darüber, ob die Vertretung, die Berlin zugebilligt werden soll, eine 
gerechte sei oder nicht. Diese differirenden Interessen sind die Inter 
essen von Charlottenvurg und des Landkreises Berlin. Zch habe ge 
sagt, diese Rücksichten finde ich zu zart, denn ich behauptete, der Ma 
gistrat sei in erster Linie dazu berufen, die Interessen der Stadt 
Berlin zu vertreten, und wenn er findet, daß durch eine ungerechte 
Vertretung der Stadt ihr Opfer erwachsen, so mußte er nicht Ab 
stand nehmen, ausdrücklich zu erklären, wir müssen im Interesse der 
Stadt Berlin eine andere Vertretung fordern. 
Oberbürgermeister Hobrecht: Dann erkläre ich, daß auch nicht 
die Rücksichten auf die Stadt Charlottenburg oder auf den Land 
kreis Berlin den Magistrat bewogen haben, seine Erklärung so, wie 
er es gethan, abzugeben, sondern ich wiederhole ausdrücklich: die 
Rücksicht auf das Wohl dieser Stadt, wie er es beurtheilt. 
Vorsteher: Ich eröffne die Berathung und ertheile das Wort 
dem Herrn Kollegen Richter II. 
Stadtv. Richter II.: Ich habe zu meinem Bedauern der 
Sitzung des Ausschusses nicht beiwohnen können, in welcher die 
Sache verhandelt worden ist. Zch will auch die Frage im Allgemei 
nen nicht wieder aufgreifen. Die Resolution, die der Ausschuß vor 
schlägt, ist so weit gefaßt, daß sie nach keiner Seite hin, man mag 
einen Standpunkt einnehmen, welchen man will, präjudizirt. M. H., 
da nun aber in dem Gesetz von der Regierung bestimmte Vorschläge 
der Znkommunalisirung gemacht sind in Bezug auf den Thiergarten, 
den Hyppodrom, die Hasenhaide ». s. w., und der Ausschuß sich über 
diese Spezialvorschläge nicht ausgesprochen hat, so glaube ich, muß 
man annehmen, der Ausschuß sei mit der vorgeschlagenen Znkommu- 
nalisirung einverstanden, abgesehen von der formalen Frage, ob es 
überhaupt richtig ist, in einem Gesetz eine Znkommunalisirung vor 
zunehmen, oder ob es in formaler Beziehung nicht richtiger wäre, 
den in der Städteordnung vorgezeichneten Weg bei solchen Znkom- 
munalisirungen inne zu halten. Auch der Magistrat hat sich in 
seiner Petition an das Abgeordnetenhaus über diese Znkommunali 
sirung nicht ausgesprochen und man kann daraus entnehmen, daß er 
seinerseits nichts gegen die dort vorgeschlagene Znkommunalisirung 
einzuwenden hat? 
M. H.! Zch wollte nun meinerseits den Standpunkt zu der Sache 
bekennen, daß, wenn es überhaupt richtig wäre (was ich noch dahin 
gestellt sein lasse), in einem Gesetze diese Znkommunalisirung abzu 
sprechen, wenn man also davon absteht, den in der Städteordnung 
vorgezeichneten Weg zu beschreiten, daß dann meines Erachtens in 
diesem Gesetze mindestens auch die Znkommunalisirung derjenigen 
Grundstücke ausgesprochen werden müßte, die schon jetzt von dem 
Weichbilde der Stadt vollständig umschloffen sind. Zch habe bis vor 
Kurzem noch nicht gewußt, daß es solche Grundstücke giebt, es ist 
mir indessen von mehreren Seiten glaubwürdig versichert worden, 
daß das königliche Schloß und das Monbijou-Palais nicht dem Ge 
meindebezirk einverleibt sind. Wie das historisch gekommen ist, weiß 
ich nicht; es ist insbesondere fraglich, wie es möglich gewesen ist, diese 
Exemtionen, auch der Gemeindeordnung von 1850 gegenüber, aufrecht 
zu erhalten. Zch weiß überhaupt nicht, ob diese Exemtionen den 
Gesetzgebern bekannt sind. denn in allen Gesetzen der neueren Zeit 
ifl nirgendwo auf diese Exemtionsverhältnisse Rücksicht genommen. 
Danach beispielsweise würden die Bewohner dieser beiden 
Schlösser — und es handelt sich da nach unserem Adreßkalender um 
einige 80 Familien — nicht berechtigt sein, an den Landtags 
und Reichstagswahlen Theil zu nehmen, denn.kein Gesetz weist 
sie einem in Preußen bestehenden Wahlkreise zu. Die Berliner Wahl 
kreise sind ja auf die Stadt Berlin abgegrenzt. Giebt es also inner 
halb der Stadt Bezirke, die nicht zur Stadt gehören, so haben deren 
Bewohner überhaupt kein Wahlrecht in Preußen. M.H.! Ich weiß 
auch nicht, wie eine Geineindebehörde berechtigt sein kann. in einem 
solchen nicht ihr gehörigen Bezirke Steuern, mögen dies auch Staats 
steuern sein, einzuziehen; ich weiß auch nicht, wie es mit der Schul 
pflicht der Kinder gehalten wird, ob jene Kinder ohne Weiteres zu 
den Kommunalschulen gehören; ich weiß auch nicht, wie es unter 
Umständen mit der Aufnahme in die Krankenhäuser gehalten wird. 
M. H., ich meine, es ist angezeigt, dieses Verhältniß einmal klarzu 
stellen. Die vollständig rechtliche Unklarheit, die hier vorliegt, muß 
in irgend einer Weise gelöst werden. Mir ist die Sache auch noch 
so neu und vielleicht Manchem in der Versammlung, daß es mir 
darauf ankam, zunächst vollständige Aufklärung zu erhalten, welche 
der Natur der Sache nach nur der Magistrat geben kann; wir können 
sie auch nicht im Augenblick verlangen, sondern es wird erst der 
Durchforschung alter Akten und Urkunden bedürfen. Zch möchte mir 
daher heute nur erlauben, zusätzlich zu dem Antrage des Ausschusses 
den Antrag zu stellen: 
Den Magistrat aufzuforden, der Versammlung baldigst mit 
zutheilen. welche Grundstücke noch von dem 'Weichbilde der 
Stadt Berlin umschlossen werden, ohne dem Gemeindebezirk 
von Berlin anzugehören, desgleichen die bei diesen Grund 
stücken obwaltenden Verhältnisse in einer ausführlichen 
Denkschrift juridisch und statistisch klarzulegen. 
M. H.! Wenn ich nur kurz eine allgemeine Bemerkung machen 
darf, — da wir heute doch mit diesem Antrage die Verhandlunger 
über die Provinz Berlin vorläufig abschließen — so möchte ich v 
Bezug auf diese Znkommunalisirung mein Bedauern aussprechen, dt, 
das städtische statistische Bureau uns bei dieser Frage so zu sage- 
im Stich gelaffen hat. M. H., es kommt darauf an. die in de. 
Umgegend thatsächlich vorhandenen Verhältnisse kennen zu lernen 
Verhältnisse, die wesentlich statistischer Natur sind Das statistische 
Bureau hat sich darauf beschränkt, das Steuersoll der in Frage kom 
menden Bezirke mitzutheilen, aber auch nur summarisch. Es wäre 
aber meines Erachtens gerade die Aufgabe des städtischen statistischen 
Bureaus in dieser Frage gewesen, überhaupt alle diejenigen Verhält 
nisse klarzustellen, die hier in Betracht kommen, die Einwohnerzahl, 
die Finanzetats, die Schulverhältnisse, die Gemeindeverfassungen und 
dergleichen. Wir würden dann im Einzelnen eine viel klarere Position 
einnehmen können. Run weiß ich sehr wohl, daß, da diese Terri 
torien nicht zum städtischen Weichbilde gehören, das städtische statistische 
Bureau atich nicht die unmittelbare Autorität besitzt, das Material 
dazu einzuziehen; aber ich sollte meinen, wenn die Mitglieder dieses 
Bureaus wirklich ihre Aufgabe verstünden und praktisches Geschick 
hätten, müßte es ihnen auch möglich gewesen sein, in gewissem Um 
fange wenigstens innerhalb der Zeit von 4 Monaten, wo die Sache 
spielt, eine Statistik über diese Bezirke aufzustellen. 
Kämmerer Runge: Zn Bezug auf den ersten Punkt, den der 
Herr Stadtverordnete Richter II. angeregt hat, möchte ich nur be 
merken, daß allerdings vor einigen Zahren von Seiten der Staats 
behörden behauptet worden ist, daß das Schloß Monbijou nicht zu 
Berlin gehöre, und daß deshalb diejenigen Personen, die in diesem 
Schloß wohnen, steuerfrei seien. Von Seiten der Steuerdeputation 
ist aber das Gegentheil behauptet worden, und es ist schließlich dahin 
gekommen, daß jetzt unbestritten die Steuern in Schloß Monbijou 
erhoben werden. 
Ganz anders liegen aber die Verhältnisse in Bezug auf das 
Königliche Schloß. Das Königliche Schloß wird wirklich als 
außerhalb Berlins gelegen betrachtet. Schon seit langer 
Zeit sind keine Versuche mehr gemacht worden, irgend eine Besteue 
rung eintreten zu lassen, weil in der Kommunalverwaltung immer 
angenommen ist, daß das Schloß in der That außerhalb Berlins 
liege. Es ist allerdings in früherer Zeit, wahrscheinlich durch ein 
Versehen und bald nach Einführung der Städteordnung, festgestellt 
worden, daß die Bewohner des Schlosses in einer Hinsicht zur Stadt 
gezählt würden; sie haben nämlich sich bei den Stadtverordneten 
wahlen betheiligt. Der Magistrat hat das aber später eingestellt, 
und die Bewohner des Schlosses wählen gegenwärtig nicht mehr; so-
	        

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