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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1860 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1860 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin : Organ für die gesamte Gemeinde-Verwaltung und communale Interessen / herausgegeben vom Magistrat zu Berlin
Weitere Titel:
Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Kommunal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Verlag von J. Sittenfeld 1887
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1.1860-28.1887
Fußnote:
Zahlreiche gezählte und ungezählte Beilagen, ab 1866 teilweise zusammengefasst unter dem Titel: Beilagen zum Communalblatt der Haupt- und Residenzstadt Berlin
ZDB-ID:
2898655-6 ZDB
Spätere Titel:
Gemeindeblatt der Stadt Berlin
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1860
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 750 Staat. Politik. Verwaltung: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15388765
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 750/2:1860
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 8, 19. August 1860
Erschienen:
, 1860-08-19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1860 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1860,1 No. 1, 1. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,2 No. 2, 8. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,3 No. 3, 15. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,4 No. 4, 22. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,5 No. 5, 29. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,6 No. 6, 5. August 1860
  • Ausgabe 1860,7 No. 7, 12. August 1860
  • Ausgabe 1860,8 No. 8, 19. August 1860
  • Ausgabe 1860,9 No. 9, 26. August 1860
  • Ausgabe 1860,10 No. 10, 2. September 1860
  • Ausgabe 1860,11 No. 11, 9. September 1860
  • Ausgabe 1860,12 No. 12, 16. September 1860
  • Ausgabe 1860,13 No. 13, 23. September 1860
  • Ausgabe 1860,14 No. 14, 30. September 1860
  • Ausgabe 1860,15 No. 15, 7. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,16 No. 16, 14. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,17 No. 17, 21. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,18 No. 18, 28. Oktober 1860
  • Verzeichnis sämmtlicher Schiedsmannsbezirke, sowie der Schiedsmänner und deren Stellvertreter
  • Ausgabe 1860,19 No. 19, 4. November 1860
  • Ausgabe 1860,20 No. 20, 11. November 1860
  • Ausgabe 1860,21 No. 21, 18. November 1860
  • Ausgabe 1860,22 No. 22, 25. November 1860
  • Ausgabe 1860,23 No. 23, 2. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,24 No. 24, 9. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,25 No. 25, 16. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,26 No. 26, 23. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,27 No. 27, 30. Dezember 1860

Volltext

3 . 6 z | % «. . 
der Haupt- und Residenz -Stadt Berlin. 
Gz 8 ei 
2 BEE, (8.22 
1 Organ ; 627 e "22 Ausgabe: 
„für vie 17% “ei. wöchentlich 
gesammte Gemeinde-Verwaltung x. 38: am Sonntag Morgen früh. 
| .-- und städtische“ Interessen. k Zz mw Preis: vierteljährl. 15 Sgr. 
| EI 
Redigirt und“ herausgegeben“im Auftrage des-Magistrats. 
" Verantwortlicher | Redacteur: ' Dr. 'A, T. Woeniger,. 
EE ee ; Büreau des Communal-Blattes ES 0. 2 
Erster Jahrgang. „N2 8. im Berlinischen Nathhause. Sonntag, den 19. August 1860. 
; : uns ausgefertigten, auf das jedeSmalige laufende Jahr lautenden 
Verordnungen und Bekanntmachungen. Unterrichts-Erlaubnißschein versehen sind, widrigenfalls wir uns genöthigt 
Magistrat. .-. sehen werden, vie betreffenden Schuülvorsteher und Schulvorsteherinnen für 
| Beridtigung [eden Srutrnvernioptsal Ma nd shes vorherige Warnung 
Es sind in der jüngsten Zeit von den hiesigen Tagesblättern in Be- Die Ehefrauen der Sculvorsteher bedürfen zur Ertheilung des Un- 
treff ves Communal“ Blattes mehrfach unrichtige Mittheilungen gebracht terrichts in weiblichen Handarbeiten in der Schule ihres Chemannes nicht 
ie zu“ einseitigen Auffassungen des Sachverhältnisses- Veranlassung EE en De We GF 207 | 
EDR H u einseitig An daher zunächst, daß zwischen vem Magistrat der alljährlichen Erneuerung ihres Unterrichts-Erlaubnißscheins und es ge- 
und" ver Königl. Staatsanwaltschaft keinerlei Verhandlungen in Betreff nE Wehhpiefen vez omen 20n uns Be, Für alemar eriheite vesallsige 
der Gautionspflihtigfeit ves Communalblattes geführt sind. Die Ange- ULi" 0500 . i R . “. 
H : Magi Eönial..-Polizeipräsidi nachgesucht werden muß. Alle andere Berwandte und Angehörige ves 
segenheit Jawebt zwismen pe aaistat am De eplus ÄWeipräsivin Schulvorsteher8 over der Vorsteherin, sie mögen deren Söhne, Töchter, 
u98 ies. im Wege. ordnungs: Commun besle ihre gese8, Gesgaiser aver avere Seien-Berwwandte fein, find vagegen von dei 
lezten Stadtverordneten-Versammlung berichtet, das Communalblatt habe Be pfiRomg zu alljährlihen Nachsuchung des Unterrichts-Erlaubnißscheins 
einen die Sublevationssteuer, betreffenden Artikel vor der Berhandlung Berlin, den 42. Zuli 1860 
des. Gegenstandes in. ver Staptverordneten = Versammlung abgedruckt und ' En ISILUNTN ; 
2X 12 | NE E7 Die Städtische Sc<hul-Deputation. 
es sei daran der Wunsch - der Stadtverordneten = Versammlung geknüpft (gez.) Schulze. 
worden, daß diese vorzeitigen- Veröffentlichungen" unterbleiben möchten. : . 
Die Mittheilung: ist in. Betreff ves gedachten Artikels falsch. Die Veröf= . . 
fentlihung desselben fällt andern Blättern zur Last und ist möglicherweise Servis-Deputation, 
aus einer dienstlichen Zndiscretion entsprungen, die dem Magistrat zur An- Bekanntmachung. bn 
ordnung weiterer Untersuchungen Veranlassung gegeben hat. ' Endlich sind Nach F. 18. des Regulativs für vie Erhebung der Haus- und Mieths- 
vie Veröffentlihungen hiesiger Blätter: aus der lebten geheimen Sikung steuer in Berlin ist jeder hiesige Eigenthümer verpflichtet: i 
der Stadtverordneten-Versammlung in Betreff ver mit der Cautionspflich- von den auf seinem Grundstück vorhandenen, verpachteten, vermiethe- 
tigkeit des Communal-Blattes zusammenhängenden Zeitungssteuer und der ten oder irgendwie zum Gebrauch für Andere bestimmten oder in den 
dieserhalb an “vas Königliche Finanz-Ministerium gerichteten Gesuche, - so eigenen Gebrauch. genommenen oder durc< Bauten 2C.. nei entstande- 
wie in Betreff eines über vie Caution von der Stadtverordneten-Bersamms= nen miethssteuerpflichtigen Gegenständen und von jeder Veränderung 
lung angeblich gefaßten ablehnenven Beschlusses theils ganz unwahr, theils in denselben, auch von den leer stehenden Wohnungen und Räumen, 
wesentlich entstellt. So viel zur vorläufigen Berichtigung, 'während es der unterzeihneten -Steuer-Behörde T 
selbstverständlich ist, vaß wir über sc<webende behördliche Verhandlungen em fu ei binnen „acht Tagen IN 
augenblicklich keine eingehenden Mittheilungen zu machen haben, uns viel- bei eigener Haftung für jeven durch unterlassene over unrichtige An- 
WE REG | ME M2 22 WBNRÜLLEE Dise 2222 10 2805 
Berlin, ven 18. August 1860. I ; elbstschuldner und bei Vermeivung ein cafe von 1--10 Thlrn. 
Magistrat Ein 2 dher Haupt- und Residenzstadt" ; Fin Coven infa schriftlich. over. mündlich ;zu-Protocoll An= 
j . demann. | -t „5 zeige zu machen. . „je 18 a... m , 
(ge3-) Depemann : Bir sehen uns veranlaßt, die SEN WREN en himer Zur Bermeituig 
E R itevungen- hierauf wiederholt aufmerksam zu machen, indem wir 
Schul-Deputation. von zweier 1 wie „animeriss ene me 
“ " j zugleich. bemerken, daß die ihnen zu ihrer Erleichterung beim Beginn jeden 
3 . Bekanntmachung... METS Quartals zur Ausfüllung vorgelegten gedruckten, Schemas nur dazu die- 
In “ wiederholten Verfügungen haben wir die Vorsteher und Vor- nen, um die ; 
Rehen 0 ."% Sap rpunge Aussen are aufmemfamüger “ beim Duartälwe<sel vorgekommenen Beränderungen 
ina aß nach 8. 15.. der. Instruction vom 31. December 1839 nur darin zu verzeichnen: 11.1 -; ' 
solche "Cehrer und Lehrerinnen hier unterrichten dürfen, welche mit einem FE: 5 8 venen „August 1860. .- 
von uns ausgestellten Unterrichts - Erlaubnißschein, welcher immer uur für '" Servis- und Einquartierungs- Deputation ves Magistrats. 
das laufende Jahr gültig ist, und daher alljährlich erneuert werden muß, ee 107 "(gez.) Gilow. 
versehen R Zer ne ja es noh ammer Hausig vor, daß, Bn = 
von den Schulvorstehern Lehrer und Lehrerinnen ihrer Schule bei uns an- 32 005 I N0RS - 
gemelvet werden, oder na< Ausweis der bei EE Lections- Amtliche Mittheilungen. 
pläne in Schülen und Erziehungs - Anstalten junterrichten; welche den vor- „1 Aus 'dem Magistrat, : eu 
s<hriftsmäßigen Unterrichts = Erlaubnißschein „hon uns noc<«nic<t erlangt - Zu"der Angelegenheit, betreffend die Berwendung der durch die Aus- 
haben. +... NI . . stellung der Gewerks - Embleme wid ver Hochzeitsgeschenke bei ver Ber- 
„Wir finden uns vavurch veranlaßt, sämmtliche Vorsteher und Vor- mählung des Prinzen Friedrich Wilhelm K. H. im Jahre 1858 erzielten 
steherinnen Jom 1Shul-zumd Erzie hnngg-Anstälten wirverhölt auf die vor- Fonds ist nunmehr die höchste Entscheivung Sr. Königlichen. Hoheit er- 
zevachte Ministerial-Zustruction vom 31. December 1839 hinzuweisen und gangen. Dieselbe bestätigt vie Beschlüsse, welche in der gemeinsamen Ver- 
denselben es strenge aur Pfsiht zu machen, keinen Hülfslehrer over Lehrerin sammlung ver Meister- und Gesellen -Vorstände hiesiger Innungen am 
in ihrer Schule anzunehmen oder zu behalten, die nicht mit einem von . 14, Zuli v. IZ. gefaßt wurden. (Vergl. Nr. 3. Seite 30 dieser Bl.) Da=- 
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