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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Statistisches Jahrbuch / Herausgeber: Statistisches Landesamt Berlin
Publisher:
Berlin / Statistisches Landesamt
Publication:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1952-1990
ZDB-ID:
2898505-9 ZDB
Previous Title:
Berlin in Zahlen
Succeeding Title:
Statistisches Jahrbuch
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
Collection:
General Regional Studies
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1985
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
DDC Group:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10660272
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies

Chapter

Title:
Text

Contents

Table of contents

  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Title page
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (44), 23. Januar 1969
  • Nr. 2 (45), 13. Februar 1969
  • Nr. 3 (46), 27. Februar 1969
  • Nr. 4 (47), 13. März 1969
  • Nr. 5 (48), 27. März 1969
  • Nr. 6 (49), 24. April 1969
  • Nr. 7 (50), 8. Mai 1969
  • Nr. 8 (51), 22. Mai 1969
  • Nr. 9 (52), 12. Juni 1969
  • Nr. 10 (53), 26. Juni 1969
  • Nr. 11 (54), 9. Juli 1969
  • Nr. 12 (55), 10. Juli 1969
  • Nr. 13 (56), 25. September 1969
  • Nr. 14 (57), 28. September 1969
  • Nr. 15 (58), 9. Oktober 1969
  • Nr. 16 (59), 23. Oktober 1969
  • Nr. 17 (60), 13. November 1969
  • Nr. 18 (61), 27. November 1969
  • Nr. 19 (62), 11. Dezember 1969
  • Nr. 20 (63), 17. Dezember 1969
  • Nr. 21 (64), 18. Dezember 1969
  • Nr. 22 (65), 19. Dezember 1969

Full text

61. Sitzung vom 27. November I960 
667 
Stellv. Präsident Lorenz 
Interfraktionell ist wohl vereinbart, daß heute auf eine 
Berichterstattung verzichtet wird. Dann eröffne ich die 
II. Lesung und verbinde die Einzelberatung der drei 
Artikel miteinander. Widerspruch erhebt sich nicht. Ich 
rufe auf im Wortlaut der Beschlußempfehlung, Druck 
sache 938, die Artikel I bis III, die Überschrift und die 
Einleitung. Wird das Wort gewünscht ? — Das Wort hat 
die Frau Abgeordnete Dr. Besser. 
FrauDr.Besser (CDU): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Zu diesem Antrag, zu dessen Gegenstand 
wir in der Beratung des Ausschusses schon einige Be 
denken angemeldet haben, möchte ich hier noch einmal 
sprechen und Ihnen auch einen Antrag unterbreiten, 
der über das hinausgeht, was beraten wurde. 
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht vor, 
daß im Rundfunkrat die gesellschaftsrelevanten Kräfte 
vertreten sein sollen. Es gibt keinen Zweifel darüber, 
daß die Gesellschaft ständig im Wandel ist und daß es 
von Zeit zu Zeit wichtig und wesentlich ist, zu überprü 
fen, ob tatsächlich in einem solchen Rat, der ja außer 
ordentlich wichtig in seiner Beschlußfassung für die 
Gestaltung der veröffentlichten Meinung ist, die gerade 
zu diesem Zeitpunkt gesellschaftsrelevanten Kräfte ver 
treten sind. Gerade dazu hatte ich bereits bei der Bera 
tung Bedenken oder Überlegungen angemeldet. Es 
erhebt sich für uns jetzt die Frage, ob tatsächlich mit 
der Hereinnahme des Landesjugendringes in den Rat 
alle die, die gegenwärtig besonders bedeutend für die 
Meinungsbildung in der Bevölkerung in dieser Stadt 
sind, vertreten sind. Deshalb möchten wir bitten, daß 
nach § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung dieser Antrag 
an den Ausschuß für Wissenschaft und Kunst zurück 
verwiesen wird, um ihn dort dahingehend zu überprü 
fen, ob die gegenwärtig im Rundfunkrat vertretenen 
Kräfte tatsächlich voll dem Gerichtsurteil entsprechen 
und ob man unter Umständen nicht über die Herein 
nahme des Landesjugendringes hinaus noch irgendeine 
andere Gruppe, die wichtig und wesentlich ist, herein 
nehmen müßte. Ich bitte Sie, diesem Antrag der CDU- 
Fraktion zu entsprechen. — Schönen Dank! 
(Beifall bei der CDU.) 
Stellv. Präsident Lorenz; Das Wort hat Frau Ab 
geordnete Renner. 
Frau Renner (SPD): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Wir möchten dem Antrag der CDU unsere 
Zustimmung geben. Wir sind der Meinung, daß tatsäch 
lich hier vielleicht einige Überlegungen noch nicht 
berücksichtigt worden sind. Auch in meiner Fraktion 
sind noch einige Gesichtspunkte aufgetreten, die noch 
zu prüfen sind, und wir sind deshalb dafür, den Antrag 
an den Ausschuß zurückzuüberweisen. 
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat Herr Abgeord 
neter Oxfort. 
Oxfort (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion findet unsere 
Unterstützung, weil er ein Problem aufgreift, zu dem 
wir uns schon vor längerer Zeit geäußert hatten, weil 
auch wir der Meinung sind, es wäre gut, wenn die 
Gesamtzusammensetzung des Ausschusses noch einmal 
überdacht würde. Lassen Sie mich nur ein Wort noch 
hinzufügen: 
Hier sind gelegentlich in der Öffentlichkeit wegen 
der Beteiligung der Parteien an diesem Ausschuß Be 
denken geäußert worden, denen ich widersprechen 
möchte. Bedenken geäußert worden insofern, als durch 
gewisse Stellungnahmen der Öffentlichkeit der Ein 
druck erweckt worden ist. als seien die Vertreter der 
Parteien in einem Rundfunkrat ein politischer Block. 
Aber jeder, der die praktische Arbeit kennt, weiß ge 
nau, daß eben dieses Argument nicht zutrifft, sondern 
daß eine politische Partei auf dem Gesamthintergrund 
des geistigen Engagements, das sie vertritt, eine Stel 
lungnahme bezieht, die zwar hier und dort mit der 
Meinung anderer Parteien übereinstimmen kann, aber 
keineswegs muß. Es ist sehr wohl denkbar, daß der 
Vertreter einer politischen Partei bei Entscheidungen 
im Rundfunkrat mit anderen gesellschaftspolitisch rele 
vanten Kräften abstimmt, wie mit denen zusammen, 
mit denen er gemeinsam delegiert worden ist. Das 
wollte ich für die Erörterung auch in der Öffentlichkeit 
noch einmal zu bedenken geben. 
Stellv. Präsident Lorenz: Wird weiter das Wort ge 
wünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich 
für heute die Einzelberatung. Es gibt einen Antrag auf 
Rücküberweisung an den Ausschuß für Wissenschaft 
und Kunst. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich 
um das Handzeichen. — Das ist die Mehrheit, damit 
ist der Antrag der Fraktion der F.D.P. zurückverwiesen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 16, Drucksache 931: 
I. Lesung der Vorlage über Zweites Gesetz zur 
Änderung des Gesetzes über die Übernahme 
von Landesbürgschaftcn für Einrichtungsdarlchen 
Hierzu Beschlußempfehlung des Hauptausschus 
ses vom 21. November 1969. 
Die Vorlage war vorab dem Hauptausschuß überwie 
sen worden. Ich stelle die nachträgliche Zustimmung 
hierzu fest. Die Beschlußempfehlung des Hauptaus 
schusses liegt bereits vor, so daß heute die I. und II. Le 
sung durchgeführt werden kann; die Dringlichkeit der 
Beschlußempfehlung haben Sie vorhin bereits aner 
kannt. Wird noch das Wort zur Begründung der Vorlage 
gewünscht ? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort 
zur Berichterstattung gewünscht? -— Auch nicht. Dann 
eröffne ich die Aussprache und schlage vor, die Einzel 
beratung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. 
Ich höre keinen Widerspruch; demzufolge ist so be 
schlossen. Ich rufe auf die Artikel I und II, die Über 
schrift und die Einleitung im Wortlaut der Drucksache 
931. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der 
Fall. Dann schließe ich die Einzelberatung und verbinde 
die Einzelabstimmungen mit der Schlußabstimmung. 
Wer dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes 
über die Übernahme von Landesbürgschaften für Ein 
richtungsdarlehen im Wortlaut der Drucksache 931 
seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das 
Handzeichen. — Danke, das ist die Mehrheit. Damit ist 
so beschlossen. 
Ich rufe auf 
lfd. Nr. 17, Drucksache 932: 
I. Lesung der Vorlage über Gesetz zur Änderung 
der Satzung der Feuersozietät Berlin 
Das Wort zur Begründung hat Herr Senator Dr. König. 
Dr. König, Senator für Wirtschaft; Herr Präsident! 
Meine Damen und Herren! Die derzeitig geltende Sat 
zung der Feuersozietät ist aus dem Jahre 1949; sie ist 
damals als Gesetz beschlossen worden und rückwirkend 
vom 1. Oktober 1945 an in Kraft gesetzt worden. Die 
seitherige Entwicklung hat erkennen lassen, daß eine 
Reihe von Vorschriften dieser Satzung abänderungs 
bedürftig und aufgrund neuerer Rechtserkenntnisse 
und wirtschaftlicher Bedürfnisse inhaltlich überholt 
ist. Infolgedessen mußte für die Feuersozietät eine 
neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Wir haben 
uns allerdings nicht für eine große, sondern — ich
	        

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