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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Statistisches Jahrbuch / Herausgeber: Statistisches Landesamt Berlin
Herausgeber:
Berlin / Statistisches Landesamt
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1952-1990
ZDB-ID:
2898505-9 ZDB
Frühere Titel:
Berlin in Zahlen
Spätere Titel:
Statistisches Jahrbuch
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10625534
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Text

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe B: 1941/1942
  • 14. Januar 1942
  • 11. Februar 1942
  • 4. März 1942
  • 25. März 1942
  • 15. April 1942
  • 22. April 1942
  • 29. April 1942
  • 6. Mai 1942
  • 13. Mai 1942
  • 20. Mai 1942
  • 28. Mai 1942
  • 3. Juni 1942
  • 24. Juni 1942
  • 8. Juli 1942
  • 15. Juli 1942
  • 22. Juli 1942
  • 29. Juli 1942
  • 5. August 1942
  • 12. August 1942
  • 19. August 1942
  • 26. August 1942
  • 2. September 1942
  • 30. September 1942
  • 7. Oktober 1942
  • 28. Oktober 1942
  • 4. November 1942
  • 11. November 1942
  • 25. November 1942
  • 23. Dezember 1942

Volltext

Seite 49 
Nr. 43 
En I den pecineren Beirieden werden die‘ [V. Unterrichtung der Verteiler und Verbraucher: 
solchen  Legern und ET d PS Das Zentralbüro für Mineralöl GmbH hat sich 
sofern die Lagermenge 2000 Liter nicht über” verpflichtet, folgende besondere Maßnahmen 
schreitet, und keine besonders ungünstigen durchzuführen: x . . 
örtlichen Verhältnisse vorliegen, im _all- 1. Jeder Kesselwagen, in dem Leichtdieselkraft- 
gemeinen genügen, die Fässer in eine Erd- stoff befördert wird, wird — außer mit dem 
grube zu legen oder so zu umwallen, daß aus- nach Anlage G der Eisenbahnverkehrsord- 
Taufender. Kraftstoff nicht fortfließen kann. nung vorgeschriebenen Gefahrzettel — auf 
Die Lagergrube soll möglichst von 2 Seiten beiden Seiten in der Nähe der Abfüllstutzen 
leicht zugänglich sein. Ferner ist auf aus- mit je einem dauerhaften grünen Zettel ver- 
reichenden Abstand der Lager- und Abfüll- sehen, der im Schwarzdruck die Aufschrift 
stätte von offenen Feuerstätten und sonstigen enthält: 
Zündquellen, von Schuppen, Diemen und An- „Leichtdieselkraftstoff — Gefahrklasse A I 
häufungen hbrennbarer Stoffe, wie Holz-, Feuer- und explosionsgefährlich! 
DE dan u. dgl. zu achten. Räume, in denen Wie Benzin zu behandeln!“ 
Schon 86 neh. Eee oh wOnden. Schule 2. Jedes Faß, in dem Leichtdieselkraftstoff an 
gegen Feuerübertragung bieten, feuerbeständig N NT OO ar eb Oel VE AS nn RE 
sein und dürfen mit Treppenhäusern. Wohn- 8 Ti ? dc Nahe de m ioch Tu De. 
räumen und Räumen mit leicht entzündlichem Ua in der Nähe des Spundloches Zu De- 
Inhalt nicht in unmittelbarer Verbindung inte & . 
‘z.B. durch Türen oder Fenster) stehen. ; Jedem Bezieher (Verteiler oder Verbraucher} 
Von den Vorschriften der Polizeiverord-' m. Feichtdieselkralistoft a . 
nung über den Verkehr mit brennbaren a) bei Belieferung durch die Eisenbahn mit 
Flüssigkeiten. (HMB1 1930 S.321 ff.) und der der Benachrichtigung über die Absendung 
Polizeiverordnung über das offene Lagern b) bei der Belieferung durch einen Spediteur 
c 8 N k 
von Getreide und anderen Ernteerzeugnissen mit dem Lieferschein 
‘Reichsgesetzbl. 1940 S.792) wird, soweit sie c) bei Abholung mit der Quittung oder 
der En Regelung für die Lagerung Empfangsbestätigung 
den Orc en anne aa HER en ein Merkblatt folgenden Inhalts zu übermitteln: 
auf weiteres eine allgemeine Ausnahme erteilt. „Achtung! Leichtdieselkraftstoff Achtung! 
Feuer- und explosionsgefährlich! 
II. Betrieb von Dieselkraftstoff-Fahrzeugen und Der Ihnen gelieferte Leichtdieselkraft- 
-Motoren: stoff ist ein Sonderdieselkraftstoff mit 
Beim Betrieb von Dieselkraftstoff-Fahrzeugen Cem am pPunl unter 21°C. Er fällt 
und -Motoren in Gebäuden mit feuergefährlichem unter die Gefahrklasse AI der Polizei- 
Inhalt ist zu fordern, daß ein möglichst großer verordnung über den Verkehr mit brenn- 
Abstand von leicht brennbaren Stoffen ein- baren Flüssigkeiten und ist somit wie 
gehalten wird. Dasselbe gilt hinsichtlich des Ab- Benzin zu behandeln und zu lagern. Das 
standes von feuergefährdeten Gebäuden, Gebäuden Rauchen, Umgehen mit offenem _ Feuer 
mit feuergefährlichem Inhalt und von Ernte- u. dgl. im Lagerraum und an der Lager-, 
erzeugnissen beim Betriebe der Fahrzeuge und Misch- und Abfüllstelle im Freien ist ver- 
Motoren im Freien. u. DS On zn als 
. Ss iter ist der Ortspolizeibehörde 
Von den Vorschriften der dem Sinne nach ei ; 
anzuwendenden Polizeiverordnung betreffend Auf- 2000. AED Een na 
stellung, Beschaffenheit und Betrieb von beweg- olizeibehörde gemäß 8 7 (7) der Polizei- 
lichen Kraftmaschinen (HMBl 1908 S. 131; 1927  Perorduung Ober den  Serkehr mit brenn- 
S. 405) wird, soweit sie der vorstehenden Rege- baren Flüssigkeiten. Diese Erlaubnis ist 
Jung für den Betrieb von Dieselkraftstoff-Fahr- nicht erforderlich bei Mengen bis zu 
zeugen und -Motoren entgegenstehen, hiermit bis 2000 Liter, die nur vorübergehend, d. h. 
auf weiteres eine allgemeine Ausnahme erteilt. weniger als’3 Monate, gelagert werden.“ 
‚11. Einstellplätze und Garagen: Wir ersuchen, die in Fragt kommenden nach- 
Nach Lage der Dinge ist es notwendig, daß geordneten Stellen auf diesen rlaß besonders hin- 
Dieselkraftstoff-Fahrzeuge, die jetzt mil Sonder- [SSH 
dieselkraftstoff I oder Leichtdieselkraftstoff an- Zugleich für den Reichsminister des Innern 
gesichen werden, soweit ihre Aufstellung im d den Reichsarbeitsminist 
reien oder unter Schutzdächern nicht möglich und den Reichsarbeitsminisier 
ist, weiterhin in Garagen eingestellt werden, die j i ini 
nur den Anforderungen für N eraitführzenge mit Der Reichswirtschaftsminister 
normalem Dieselkraftstoff genügen. Es. müssen Im Auftrag 
dafür jedoch auch die RAN GN im $ 48 gez. Heuser.“ 
Reichsgaragenordnung (RGBI1 1939 I S.219) ein- . 
gehalten werden. SE 
Die mit der Durchführung der Reichsgaragen- 
ordnung nach $ 53 Abs. (1) beauftragten Behörden Im Auftrage 
werden daher angewiesen, daß gemenieprechende Wienecke 
Einstellen von Kraftfahrzeugen bis auf weiteres 
nicht zu beanstanden. 
nenne Dr 
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraße 20
	        

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