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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin
Titel:
Statistisches Jahrbuch / Herausgeber: Statistisches Landesamt Berlin
Herausgeber:
Berlin / Statistisches Landesamt
Erschienen:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1952-1990
ZDB-ID:
2898505-9 ZDB
Frühere Titel:
Berlin in Zahlen
Spätere Titel:
Statistisches Jahrbuch
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1976
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10621080
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Kapitel

Titel:
Text

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1875 (Public Domain)
  • Sachregister
  • No 1, 07.01.1875
  • No 2, 14.01.1875
  • No 3, 21.01.1875
  • No 4, 28.01.1875
  • No 5, 04.02.1875
  • No 6, 11.02.1875
  • No 7, 18.02.1875
  • No 8, 25.02.1875
  • No 9, 04.03.1875
  • No 10, 11.03.1875
  • No 11, 18.03.1875
  • No 12, 24.03.1875
  • No 13, 01.04.1875
  • No 14, 08.04.1875
  • No 15, 15.04.1875
  • No 16, 22.04.1875
  • No 17, 29.04.1875
  • No 18, 05.05.1875
  • No 19, 12.05.1875
  • No 20, 20.05.1875
  • No 21, 27.05.1875
  • No 22, 03.06.1875
  • No 23, 10.06.1875
  • No 24, 17.06.1875
  • No 25, 22.06.1875
  • No 26, 24.06.1875
  • No 27, 29.06.1875
  • No 28, 19.08.1875
  • No 29, 23.08.1875
  • Vorlage No. 52
  • Tagesordnung, 09.09.[1875]
  • No 30, 01.09.1875
  • No 31, 09.09.1875
  • No 32, 16.09.1875
  • No 33, 23.09.1875
  • No 34, 30.09.1875
  • No 35, 06.10.1875
  • No 36, 14.10.1875
  • No 37, 21.10.1875
  • No 38, 28.10.1875
  • No 39, 04.11.1875
  • No 40, 11.11.1875
  • No 41, 18.11.1875
  • No 42, 25.11.1875
  • No 43, 02.12.1875
  • No 44, 09.12.1875
  • No 45, 13.12.1875
  • No 46, 16.12.1875
  • No 47, 21.12.1875
  • No 48, 28.12.1875
  • No 49, 30.12.1875

Volltext

801 
möchten, io würde ich glauben, daß wir auf diesen Wunsch nicht ein 
gehen können und ich bitte Herrn Kollegen Misch, das Referat zu 
übernehmen. 
Stadtv. Misch: Ich übernehme das Referat sehr gern, jedoch 
bin ich bei einem Punkte mit dem Ausschuß nicht einverstanden und 
muß mir bei diesem Punkte meine persönliche Ansicht vorbehalten. Zch 
bin bei diesem Punkte in der Minorität geblieben. Ich werde hier 
nur den Antrag des Ausschusses mittheilen. 
(Zustimmung.) 
Zch bemerke dies vorher, damit Sie sich hernach nicht wundern, wenn 
ich als Referent den Antrag bekämpfe. 
Borsteher: Dann bitte ich zu referiren. 
Es handelt sich zunächst um den Antrag in Betreff der Abgabe 
von den der Kanalisation angeschloffenen Grundstücken. 
Berichterstatter Stadtv. Misch: Der Magistrat beantragt zur 
Deckung der Kanalisationskosten l pCt. der Miethe zu erheben und 
zwar vierteljährlich. 3m Ausschuß wurde jedoch darauf hingewiesen, 
daß es sehr leicht kommen kann, daß die einzelnen Besitzer es vor 
ziehen, anstatt daß sonst die Anlage Ende März fertig wird, sie erst 
am 8. April herstellen zu lassen, um dadurch den Beitrag für ein 
ganzes Vierteljahr zu ersparen. Der Ausschuß glaubte deshalb, daß 
der Satz von 1 pCt. zwar vorläufig genüge, daß jedoch die Erhe 
bung von den neu angeschloffenen Grundstücken mit dem ersten des 
nächsten Monats, wo der Anschluß erfolgt, geschehe. Zch empfehle 
mit dieser Modifikation den Antrag. 
Vorsteher: Unter Nr. 759. der Vorlagen beantragt der 
Magistrats Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 
die nach §. 7. des Ortsstatuts vom 4. September 1874 
von jedem der Kanalisation angeschlossenen Grundstücke 
für die Benutzung der öffentlichen Entwäfferungskanäle 
zu entrichtende Äbgabe wird für das Jahr 1876 auf 
1 pCt. des Nutzungsertrages festgestellt. 
Diese Vorlage ist damals dem Ausschusse für Etatssachen über 
wiesen worden.' Der Ausschuß empfiehlt also die Festsetzung auf 
1 pCt., jedoch mit dem Zusatz, den Kollege Virchow beantragt hatte: 
Zugleich ersucht die Versammlung den Magistrat, die Ab 
gabe von dem ersten Tage des dem Anschluß folgenden Mo 
nats zu erheben. 
(Der Antrag des Magistrats wird mit dem Zusatze des 
Stadtv. Dr. Virchow angenommen.) 
Wir gehen über zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: 
«. Berichterstattung — über den Etat für die Verwal 
tung der Kanalisationswerke und -er zur Verwendung 
als Rieselfelder erworbenen Landgüter pro ä87t>. — 
Vorl. 833. 
Der Herr Berichterstatter hat das Wort. 
Berichterstatter Stadtv. Misch: Ehe wir in die Berathung 
eintraten, wurde die prinzipielle Frage erledigt, ob die Verwaltung 
der Rieselfelder nach dem Antrage des Magistrats selbstständig vor 
genommen werden soll, so daß die Ueberschüsse oder Zuschüsse die 
Stadthauptkasse treffen. Der Ausschuß war der Ansicht, daß die 
Rieselfelder unbedingt zur Kanalisation gehören, daß also die Kosten 
für die Verwaltung der Rieselfelder durch die Leistungen der Haus 
besitzer gedeckt werden müssen. Er hat deshalb bei den beiden be 
treffenden Positionen die Bemerkung gestrichen: Zuschuß aus der 
Stadthauptkasse, weil er glaubte, daß diese Ausgaben nicht aus all 
gemeinen Steuern zu bezahlen sind, sondern von den Grundbesitzern 
die sich der Kanalisation anschließen, getragen werden müssen. Bei 
der Frage, wie die Kosten gedeckt werden sollen, war man der An 
sicht, daß die 28,608 Mt. für Osdorf und Friederikenhof dadurch ge 
deckt werden, daß die Einnahmen der Kanalisationsabgabe, die für 
1876 auf 172,000 Mk. berechnet sind, auf 206,008 Mt. erhöht 
werden. 
Eine zweite Frage war, wie der Zuschuß gedeckt werden soll für 
die Güter des vierten und fünften Nadialsystems, wo für das nächste 
Zahr noch kein Anschluß bewirtt werden wird, und da wurde von 
einer Seite der Antrag gestellt, diese Summe aus dem Kloakenfonds 
zu nehmen; andererseits diesen Zuschuß als Baukosten zu betrachten, 
die aus der Anleihe zu decken wären. 
Der Ausschuß hat sich dieser letzten Ansicht angeschlossen und 
empfiehlt Ihnen nun, diese 46,509 Mark 77 Pf. als Baukosten zu 
betrachten, die durch die Anleihe zu decken sind. Zm Namen des 
Ausschusses empfehle ich diesen Antrag. 
Ich habe jedoch noch zu bemerken, daß, nachdem der Beschluß 
gefaßt war, von Seiten des Magistrats die Erklärung abgegeben 
wurde, daß er diesem Antrage nicht zustimmen könne, indem das 
Gesetz nicht gestatte, daß diese Kosten aus der Anleihe entnommen 
würden. 
Zch bin nun persönlich nach dieser Erklärung des Magistrats 
der Ansicht, daß wir nicht in der Lage sind, diesem Antrage des 
Ausschusses Folge zu geben. Zch würde deshalb empfehlen, daß diese 
Summe vorschußweise aus dem Kloakenfond entnommen und dann 
in späteren Zahren von den Hausbesitzern zurückerstattet wird. 
Bürgermeister Duncker: M. H.! Zch weiß nicht, ob der Herr 
Vorsteher beabsichtigt, die Abstimmung über diese beiden Punkte zu 
trennen. Rach dem Antrage des Ausschusses würden sie ja verschieden 
zu behandeln sein. 
Der persönliche Antrag des Herrn Referenten hat eine gewisse 
Verwandtschaft mit dem Antrage des Ausschusses, insofern, als er 
von der Ansicht ausgeht, daß die Zuschüsse, die gegenwärtig noth 
wendig werden, von den Grundbesitzern zu leisten sind. Damit stehen 
Sie in der That vor einer recht wichtigen Prinzipienfrage. Die 
Summen, um die es sich handelt, find ja in der That nicht sehr er 
heblich gegenüber dem großen Werke, mit dem wir beschäftigt sind, 
aber die Frage selbst ist meiner Meinung nach von großer Wichtigkeit. Der 
Ausschuß hat die Differenz zwischen der Auffassung des Magistrats und 
seiner Majorität ganz bestimmt und richtig formulirt. Er sagt: Der 
Magistrat sieht, indem er den Vorschlag macht, das Defizit einstweilen 
aus der Stadthauptkaffe zu decken, die Rieselfelder als nicht unmittel 
bar zur Kanalisation gehörig an, während der Ausschuß von der 
Ueberzeugung ausgeht, daß die Rieselfelder ganz ebenso zu behandeln 
sind, wie die eigentlichen Kanalisationsanlagen. Nun, m. H., mit 
anderen Worten: der Magistrat sieht die Güter, die die Stadtge 
meinde angeschafft hat, als ein materielles Eigenthum der Gemeinde 
an, — der Ausschuß sieht sie als Eigenthum der Kanalisations 
interessenten. Oder noch mit anderen Worten: der Magistrat will 
den zukünftigen Fruchtgenuß dieser Güter der Stadtgemeinde sichern, 
der Ausschuß will ihn den Kanalisationsinteressenten zuwenden. Frei 
lich würben die jetzigen Hausbesitzer von den Rieselfeldern noch keinen 
Nutzen haben, aber wenn wir oder unsere Nachfolger die richtige 
Konsequenz aus den von dem Ausschuß vorgeschlagenen Grundsätzen 
ziehen, so würde mit unerbittlicher Nothwendigkeit folgen, daß die 
späteren Grundbesitzer die Ueberschüsse genießen müssen, weil sie jetzt 
die Vorschüsse geleistet haben. Wenn wir uns jetzt in Gedanken in 
eine ferne Zukunst versetzen — und das müssen wir ja, da wir dis 
Vertreter einer unsterblichen Person sind und dies ein Werk ist, 
welches hoffentlich Jahrhunderte fungiren wird, — wenn wir uns 
in eine Zukunft versetzen, wo die Zinsen der Baukosten gezahlt und 
die Anlagekapitalien getilgt sind, so würden alsdann die Grundbe 
sitzer nur noch die Betriebs- und Unterhaltungskosten des Kanalisations- 
werkes zu tragen haben. Wenn die Rieselfelder dann, wie nach der 
Ueberzeugung Aller der Fall sein wird, die Betriebs- und Unter 
haltungskosten decken, so hätten die Hausbesitzer nichts mehr zu zahlen, 
(Heiterkeit.) 
und wenn die Rieselfelder noch einen Ueberschuß abwerfen, dann 
würden die Grundbesitzer noch etwas ausgezahlt bekommen. 
(Große Heiterkeit.) 
Ich bin mit Zhnen überzeugt, daß dies schwerlich geschehen wird, 
die Stadtgemeinde wird diese Ueberschüsse für sich in Anspruch 
nehmen und zwar schon deshalb, weil sie sagen wird, die Grundbe 
sitzer, die jetzt vorhanden sind, sind nicht mehr diejenigen, die die da 
maligen Vorschüsse gezahlt haben, nicht einmal — vielleicht mit 
Ausnahme sehr seltener Fälle — ihre Rechtsnachfolger. Der Grund 
besitz wechselt, aber die Gemeinde bleibt ewig. Man muß sich des 
halb auf den Standpunkt stellen, daß, was die Gemeinde erworben 
hat, auch ihr Eigenthum ist. Daraus folgt mit Nothwendigkeit, daß 
sie die zeitweilig nöthigen Vorschüsse zahlen muß, wobei es sich 
übrigens wahrscheinlich nur um eine kurze Reihe von Zahren 
handeln wird. 
Bei den Rieselfeldern kommt überdieß in Betracht, daß es sich 
nicht blos um die Grundbesitzer des dritten Nadialsystems handelt, 
sondern um die dreier Systeme. Nun hat man zwar gesagt, es würde 
eine Ausgleichung später möglich sein, aber abgesehen davon, daß das 
außerordentlich schwierig sein würde, würde es doch nur so möglich 
sein, daß dann die Grundbesitzer des ersten und zweiten Radial- 
systems eine höhere Abgabe zahlen müßten, als die des dritten. Es 
sind auch die Kosten für die verschiedenen Nadialsysteme verhältnis 
mäßig verschieden, es ist die räumliche Ausdehnung von Einfluß, die 
mehr oder minder dichte Besetzung mit Gebäuden und endlich auch 
der größere oder geringere Mietvertrag in den verschiedenen Stadt 
gegenden. Aber gegenwärtig eine Maßregel zu treffen, die schon 
jetzt mit Nothwendigkeit darauf führen muß, daß die Grundbesitzer 
eines späteren Radialsystems mehr bezahlen müssen, als die des dritten, 
scheint mir außerordentlich bedenklich. 
Es handelt sich in der That gegenüber dem großen Werke um 
eine doch unbedeutende Ausgabe von 75,000 Mark für Osdorf und 
Friederikenhof einerseits und Falkenberg und seine Annexe anderer 
seits, und das ist ein Opfer, was die gegenwärtig steuerpflichtige Be 
völkerung in der That zahlen kann, ohne daß sie uns den Vorwurf 
der Ungerechtigkeit machen kann, wenn wir die Rieselfelder nicht als
	        

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