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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1877/1881,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1877/1881,2 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Statistisches Taschenbuch der Stadt Berlin
Statistisches Jahrbuch der Reichshauptstadt Berlin
Erschienen:
Berlin: Simion 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
4.1876(1878) - 34.1915/19(1920); [N.F.] [1.]1924; 2.1926 - 15.1939(1943)
ZDB-ID:
2716255-2 ZDB
Frühere Titel:
Berliner städtisches Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1934
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 8 Allgemeines: Statistik
Dewey-Dezimalklassifikation:
310 Statistik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10347536
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 8/2:N.F.10.1934
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt

Index

Titel:
Sachregister

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1877/1881,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Bau und Unterhaltung der Straßen
  • II. die Benutzung des Straßenterrains zu gemeinnützigen baulichen Anlagen
  • III. Oeffentliche Park-,Schmuck- und Baumanlagen
  • IV. Oeffentliche Denkmale
  • V. Die Reinigung und Besprengung der Straßen
  • VI. Die Straßenbeleuchtung und die städtischen Gaswerke
  • VII. Die städtischen Wasserwerke
  • VIII. Die Kanalisationswerke und die Rieselfelder
  • IX. Die öffentliche Gesundheitspflege
  • X. Die Organisation und die Kosten der gesamten Armenverwaltung
  • XI. Die offene gesetzliche Armenpflege
  • XII. die geschlossene Armenpflege für körperlich Kranke
  • XIII. Die städtische Irrenanstalt
  • XIV. Das Arbeitshaus und die beiden städtischen Asyle für Obdachlose
  • XV. Alterversorgungsanstalten
  • XVI. Die Waisenverwaltung
  • XVII. Die Armenbegräbnisse und der Gemeindefriedhof
  • Anhang

Volltext

154 
Die städtische Irrenanstalt. 
als unsere Anstalt mit ihren weiten Räumen, mit ihrer reichen Ausstattung, mit ihrer 
Gelegenheit zu landwirthschaftlicher Beschäftigung. 
Da wir annehmen dürfen, daß von deinjenigen, was in dieser Beziehung in 
unserer -Dalldorfer Anstalt gewährt wird, die Gesammtheit unserer Leser gern Kenntniß 
nehmen wird, so rücken lvir hier ein, waS in der mehr erwähnten Spezialschrist der 
Direktor der Anstalt über das innere Leben derselben berichtet. 
„Zur Behandlung. Wie die Irrenanstalt der Gegenwart in ihrer äußeren Er 
scheinung und in ihren Einrichtungen den Charakter eines Krankenhauses überhaupt an 
strebt, so trachtet sie auch in ihrem ganzen inneren Leben sich der Welt der Gesunden 
so viel als möglich anzupasien. Natürlich kann den Irren nicht dieselbe Freiheit wie den 
Letzteren gewährt werden, immerhin darf ihnen doch diejenige Freiheit zu Theil werden, 
welche mit der Sicherheit und dem Wohlsein der bürgerlichen Gesellschaft und mit dem 
eigenen Zustande des Kranken verträglich ist. 
Wir haben es uns angelegen sein lassen, unseren.Pfleglingen eine möglichst freie 
Behandlung zu sichern und glauben es wohl diesem Umstande zuschreiben zu dürfen, daß 
in der Anstalt jener Geist der Ruhe, Ordnung und Zufriedenheit herrschend geworden ist, 
welcher für das Gedeihen und die Wohlfahrt derselben unerläßlich ist. 
Daß bei der Behandlung der Kranken die Anwendung von Zwangsniitteln absolut 
ausgeschlossen war, dürfte heut zu Tage, wo man die Vorzüge einer Irrenanstalt nach 
dem Maße zu taxiren pflegt, in welchem sie den no-restraint zur Geltung bringt, beinahe 
überflüssig zu erwähnen sein; immerhin möge es aber angeführt werden, daß wir selbst 
in den schwersten Fällen von Tobsucht und bei den bedenklichsten Zuständen von Zer- 
störnngssucht, bei aggressiven Trieben und Neigung zum Selbstmord ohne jede andere 
Beschränkung als die Jsolirung ausgekommen sind. 
In der Anstalt herrscht ein ziemlich freier Verkehr. Ein großer Theil der Kranken 
bewegt sich zwanglos auf den Anstaltshöfen, die namentlich während der Zeit der Speisen 
ausgabe und zu der Stunde, in denen die Kranken ihrer Beschäftigung nachgehen, einen 
recht belebten Anblick gewähren. — Die Krankengärten sind zum Theil mit einer ein 
fachen Weißdornhecke umgeben, die den freien Blick auf Banmgruppen und Wiesen ge 
stattet und der engeren Umgrenzung der Anstalt den Charakter des Geschlossenen, Ge- 
fängnißartigen benimmt. Ein Umstand beeinträchtigt freilich den ungehinderten Verkehr 
in der Anstalt, der sich sonst in wohlthuender Weise bemerkbar macht. Leider hat unsere 
Anstalt, wie aus der tabellarischen Uebersicht weiter unten erhellt, eine große Anzahl von 
Irren zu verpflegen, welche mit dem Strafgesetz in Konflikt gerathen sind und unter denen 
sich Verbrecher der schlimmsten Art befinden. Die Fürsorge für diese Klasse von Geistes 
kranken, welche einer strengeren Beaufsichtigung bedürfen, gehört zu den schwierigsten 
irrenärztlichen Aufgaben und das Verlangen nach einer befriedigenden Lösung der Frage, 
wohin die geisteskranken Verbrecher zu bringen seien, hat sich schon seit einer langen Reihe 
von Jahren sehr lebhaft bei den Irrenärzten geltend gemacht, wie dies neuerdings erst
	        

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