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Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1911 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain) Ausgabe 1911 (Public Domain)

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preussen / Ministerium der Öffentlichen Arbeiten
Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung : Nachrichten d. Reichs- u. Staatsbehörden / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Weitere Titel:
Centralblatt der Bauverwaltung
Zentralblatt für Bauverwaltung
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2008
Erscheinungsverlauf:
1.1881 - 51.1931(8.Apr.)
ZDB-ID:
2406062-8 ZDB
Spätere Titel:
Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibiothek Berlin, 2008
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14267930
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 31

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  • Zentralblatt der Bauverwaltung (Public Domain)
  • Ausgabe 1911 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhalts-Verzeichniß des XXXI. Jahrgangs, 1911.
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  • Nr. 104

Volltext

104 
Zentralblatt der Bauverwaltung. 
15. April 1911. 
Platzanlage, wie sie der preisgekrönte Entwurfvon Fischeru.Kniebe 
in Düsseldorf aufweist (Abb. 13). Auf der Felsspitze eine Weihestätte, 
ein Bismarok-Gedächtnishaus, allerdings als dorisches Tempelchen ge 
formt. Daran anschließend ein größerer Festplatz, der den zum 
Tempel Schreitenden zur Ruhe und Sammlung zwingt. Darüber hin 
aus dann der weitgestreckte Volksfestplatz. (Schluß folgt.) 
Knickfestigkeit. 
Vom Wirkl. Geh. Oberbaurat Dr. Zimnicrinaiiu. 
I. 
„Die sogenannte Zerknickungsfestigkeit ist eine schwache Seite 
der praktischen Festigkeitslehre“. So sagte Grashof im Jahre 1860. 
Diese Ansicht haben viele Fachleute mit ihm geteilt. Es befremdete 
sie, daß die Theorie ihnen nicht die Antwort gab, die sie er 
warteten, daß statt einer bestimmten Beanspruchung ein un 
bestimmter Ausdruck als Rechnungsergebnis erschien. Man mißtraute 
daher der „theoretischen“ Eulerseben Rechnungsweise und suchte sich 
mit allerhand halb oder ganz „empirischen“ Formeln zu helfen. Man 
übersah dabei, daß die Unbestimmtheit des Ergebnisses in der 
Xatur der Aufgabe lag. Ich habe diese Frage im Jahrgang 1886 des 
Zentralblattes der Bauverwaltung (S. 217 u. f.) eingehend erörtert 
und dort gezeigt, daß und warum die Beanspruchung kein richtiger 
Maßstab für die Knicksicberheit eines unter Druck stehenden Stabes 
ist. Man hat zwar von verschiedenen Seiten meine Ausführungen 
bekämpft und sieh bemüht die „verbesserten“ Formeln zu retten. 
Als dann aber auch im Versuchswesen tätige Forscher wie 
ßauschinger und Tetmajer ihre Mängel an Hand der Erfahrung 
nachwiesen, hat man sie wenigstens in Deutschland nahezu ver 
lassen und die Eulersche Rechnungsweise in ihrem Gebiete als un 
anfechtbar anerkannt. In Amerika dagegen spielen willkürliche 
Knickformeln merkwürdigerweise noch eine Rolle. Von Zeit zu Zeit 
taucht dort immer wieder eine neue „Säulcnformel“ auf. Neuerdings 
sind nun auch die von den genannten Forschern mitunter wabr- 
goDoranaenen Abweichungen im Verhalten der Probestäbe gegen die 
Eulersche Theorie völlig aufgeklärt worden. Wie zu vermuten war, 
beruhten sie auf Ungenauigkeiten in der Ausführung der Versuche. 
Der Nachweis hierfür findet sich in der Doktorschrift: Untersuchungen 
über Knickfestigkeit von Tb. v. Karman (Berlin 1909). Durch 
Lagerung der Stabenden auf seitlich verstellbare gehärtete Schneiden 
(statt der sonst üblichen Spitzen) und durch ganz besondere Sorg 
falt in der Herrichtung und Einpassung der Stäbe in die Versuchs 
maschine konnte Karman eine Übereinstimmung zwischen den 
gemessenen und den nach Euler berechneten Werten erreichen, die 
als nahezu vollkommen bezeichnet werden muß. 
Die Reclmungsweise Eulers behandelt das Elastizitätsmaß E als 
unveränderliche Größe, sie gilt also selbstverständlich zunächst nur 
solange, wie die Elastizitätsgrenze des Stabes nicht überschritten 
wird. Darüber ist man sich von jeher klar gewesen, und ebenso bat 
man längst erkannt, daß hierdurch eine gewisse Gültigkeitsgrenze in 
bezug auf das Verhältnis der Länge (l) zu den Querabmessungen (t) 
des Stabes gezogen wird. Man kann dies so ausdrücken; Die 
Eulersche Art der Berechnung gilt nur für „lange“ Stäbe von einer ge 
wissen Schlankheit, nicht mehr für gedrungenere, „kurze“ Stäbe. Um 
dem Rechnung zu tragen, ist die Regel aufgestellt worden, daß der 
Querschnitt des Stabes nicht nur der Bedingung für die Knick 
sicherheit, sondern auch der für die einfache Druckfestigkeit ge 
nügen soll. Man nahm an, daß damit bei sachdienlicher Bemessung 
der Sicherbeitszahl für beide Fälle hinreichend vorgesorgt sei. Soweit 
die Erfahrung an ausgeführten Bauwerken entscheidet, ist diese An 
nahme berechtigt. Die Zahl der Fälle, in denen Druckstäbe versagt 
haben, ist überhaupt verschwindend klein gegenüber der ungeheuren 
Menge von Druckgliedern, die unter allen nur denkbaren Belastungs 
verhältnissen stets ohne ein Anzeichen von Schwäche ihren Dienst 
getan haben. Soviel mir bekannt, waren es immer Stäbe von ver 
wickelter Art der Beanspruchung, auf die die einfache Eulerformel 
nicht anwendbar ist, wie z. B. die Druckgurte und Pfosten offener 
Brücken. 
Hieraus soll nun nicht etwa der Schluß gezogen werden, daß 
alles vorzüglich geordnet und ein weiterer Fortschritt nicht möglich 
sei. Schon Grashof hat sich daran gestoßen und nach ihm haben 
es viele andere, daß eine solche Doppelregel angewendet wird. Er 
sagt: „Wenn man nun einen Stab auf einfache Druckfestigkeit oder 
auf Zerknickungefestigkeit berechnet, je nachdem l: i kleiner oder 
größer als jenes in voriger Nummer ermittelte Grenzverhältnis (der 
Länge zur Dicke des Stabes) ist, so ist das immerhin doch nur als 
ein Notbehelf zu betrachten, weil es erfahrungsmäßig nicht eine be 
stimmte Länge l gibt, von welcher an die Bruchbelastung eines 
Stabes plötzlich abhängig von l zu werden anlinge, während sie bis 
dahin unabhängig von l gewesen wäre. Iq der Tat findet man die 
Bruchbelastung P stetig abnehmend, wenn das Verhältnis Ui — x 
von Null an wächst, freilich so, daß für .r = 0 auch dP: dx = 0 ist. 
Diesem Verhalten würde es besser entsprechen, wenn die Bruch 
belastung P für alle Werte von x durch dieselbe (empirische) 
Funktion ausgedrückt würde, welche so beschaffen sein müßte, daß 
sie immer kleiner als Pd = <f<lF und als Pk = mEJ: l'* ist, daß sie 
sich ferner diesen Werten als Grenzen nähert, wenn l:i ohne Ende 
ab- oder zunimmt und daß zugleich dP\dx = 0 ist für l:i = 0. 
Eine solche Funktion ist 
/>_ Pd-Pl 
~Pd+PL 
m EF 
u 
0 
Soweit Grashof in seiner Festigkeitslehre von 1866, S. 117 u. f. 
Die Gleichung läßt sich leicht umgestalten in 
P _ öl; 
.2 
F' 
1 + 
<*d 
mE 
1 
+•('.)’ 
und stimmt dann ihrem Bau nach mit der Schwarz-Rankineschen 
Formel überein. l * ) Gegen diesen Vorschlag Grashofs ist zu bemerken, 
daß dabei kaum an Genauigkeit gewonnen, vfohl aber die An 
wendung erschwert wird bloß dem Stetigkeitsbedürfnis zuliebe. 
Ich habe ihn auch nur angeführt, um daran zu erinnern, wie 
weit die heute wieder auf der Tagesordnung stehenden Bestrebun 
gen zur Verbesserung oder Ergänzung der Eulerschen Formel 
zurückreichen. 
Im Jahre 1889 beschritt Engeßcr einen weit aussichtsreicheren 
Weg mit dem gleichen Ziule, indem er vorschlug, in die Eulersche 
Formel statt des unveränderlichen Wertes E für das Elastizitätsmaß 
den Wert 
rp, &G 
de 
zu setzen. Unterhalb der Elastizitätsgrenze ist T = E — G: f, wo o 
die Spannung für die Flächeneinheit, t die zugehörige Ausdehnung 
für die Längeneinheit bedeutet. Über der Elastizitätsgrenze wächst 
i schneller als (7; es nimmt also T gegen E ab und die mit T be 
rechnete Knicklast wird kleiner, als sie die nur für elastische Form 
änderungen geltende Rechnung mit E ergibt. 3 ) Das entspricht der 
Erfahrung. Der Wert von T ist streng genommen durch Druck 
versuche an Stäben aus dem betreffenden Stoff zu bestimmen, kann 
aber näherungsweise aus der Spannungsdehnungslinie entnommen 
werden, deren allgemeiner Verlauf für die wichtigeren Baustoffe, be 
sonders das Flußeisen, hinlänglich bekannt ist. Soweit diese Linie 
stetig ist, also nicht eine sprungweise Änderung im Verhalten des 
Baustoffes selbst eintritt, ergibt das Engeßersche Verfahren einen 
stetigen Übergang von der unelastischen zur elastischen Knickung, 
also eine einheitliche RecbnuDgsweise für alle Längenverhältnisse. 
Daß sie die Kenntnis der Beziehung der Spannung zur Dehnung 
oberhalb der Elastizitätsgrenze voraussetzt, ist naturgemäß und be 
gründet gerade ihren Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Ihre 
zahlenmäßige Strenge wird freilich durch einen Umstand geschmälert, 
auf den Prandtl, wie Karman in der obenerwähnten Schrift an 
gibt, zuerst hingewiesen hat. Die Spannungs-Dehnungslmie bat 
nämlich für den Entlastungsvorgang nicht denselben Verlauf wie 
bei der Belastung. Die bei eintretender Biegung des Druckstabes 
entlasteten äußeren Stabteilchen verhalten sich also anders als die 
inneren, nach dem Krümmungsmittelpunkt der Biegelinie zu ge 
legenen, in deDen die Druckspannung infolge der Biegung zunimmt. 
Das hat Engeßer außer acht gelassen, was aber nichts an dem 
Grundgedanken seines Verfahrens ändert, sondern nur die rechnerische 
Durchführung erschwert. 
Hier hat nun Karman mit seiner Arbeit eingesetzt, die erforder 
lichen theoretischen Entwicklungen in sehr scharfsinniger Weise 
duichgefübrt und an mehreren Versuchsreihen naebgeprüft. Das 
Ergebnis ist, daß die Knicklast auch bei unelastischer 
Knickung durch eine Gleichung nach Art der Euierformel 
bestimmtwerdenkann, in der nur das Elastizitätsmaß E durch einen 
anderen, von der Querschnittsform und der Spannung Gk im Augen 
blicke des Ausknickens abhängigen also veränderlichen Wert M zu 
i) vgl. Tetmajer, Gesetze der Knickungsfestigkeit, S. 2. 
a ) vgl. Zeitschr. d. Arch.- u. Ing.-Vereins in Hannover 1889, 
4. Heft.
	        

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