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Städtebau (Public Domain) Issue24.1929 (Public Domain)

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fullscreen: Städtebau (Public Domain) Issue24.1929 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14318179
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 4

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue24.1929 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

94 
Abb. n I Forschung*Siedlung Spandau-Haselhorst / Entwurf Paul Frank, 
Hamburg 
Paul Frank, Hamburg, öffnet seine Blocks weit nach Nordosteti, um den kalten 
Winden möglichst Zutritt %u gewähren. Alan kann sich denken, daß die ersten 
Veilchen nicht in seinen Gärten blühen werden. Bemängelt wird vom Preisgericht 
die schlechte Belüftung, eine Beanstandung, welche bei mehreren Hamburger Ent 
würfen wiederkehrt. Anscheinend hat das Preisgericht auch hier wieder eine 
„künstlerisch starke Hand“ gefunden. Auch in diesem Entwurf wird das 
Galeriehaus empfohlen 
Abb. iz I Forschungssiedlung Spandau-Haselhorst / Entwurf; Konstant'y 
Gutschow, Hamburg 
Gutschow hat zweifellos den besten Bebauungsplan unter den Hamburger Ent 
würfen geliefert. Das Projekt fällt durch eine großzügige Grünverbindung und 
durch die Verwendung von Ost- West-Blocks auf 
5. Wohnstraßen sollen nicht direkt in Hauptverkehrs 
straßen einmünden, sondern entweder den Verkehr in 
Kehren zurückleiten oder aber ln Verkehrsaufnahme 
straßen münden. 
6. Das Landschaftsbild weist infolge des vorhandenen 
Baumbestandes und durch das Vorhandensein eines 
Kanals einen ausgesprochenen Charakter auf, auf den 
der Bebauungsplan Rücksicht zu nehmen hat. 
7. Die wirtschaftlichste Form für die Anordnung der 
Wohnungen wird im Reihenbau erblickt. Eine starke 
Verzahnung dieser Zeilen verteuert den Bau. 
8. Wenn Häuserzeilen in ostwestlicher Richtung ange 
ordnet sind, müssen die Grundrisse diesem Umstande 
Rechnung tragen. 
9. Vier Grundrisse an einem Treppenhaus-Podest ohne 
Querlüftung werden nicht als befriedigend betrachtet. 
Diagonaldurchlüftung von Wohnungen durch Öffnun 
gen in zwei senkrecht zueinander stehenden Haus 
wänden werden nicht beanstandet. 
10. Die Entlüftung von Bädern und Klosetts nach Luft- 
schächten wird nicht als befriedigend bezeichnet, da 
die moderne Hygiene neben einwandfreier Belüftung 
auch günstige Belichtung solcher Nebenräume fordert. 
11. Wenn auch das Problem des Wohnungshochhauses nicht 
grundsätzlich im negativen Sinne entschieden werden 
kann, so ist doch festzustellen, daß das Wettbewerbs 
gelände seinem ganzen Charakter nach vorwiegend für 
Flach- und Mittelbau in Frage kommt. 
Diese Leitsätze sind zum Teil überspannt worden, so 
hat der Grundsatz, keine Wohnstraßen unmittelbar in Ver 
kehrsstraßen münden zu lassen, zur Prämiierung von Ent 
würfen geführt, welche lange Wohnstraßen unmittelbar vor 
einer Verkehrsstraße durch eine Wendeplatte abschlossen, 
was zweifellos unzweckmäßig ist und ohne Beeinträchtigung 
der Funktion der Verkehrsstraße vermieden werden konnte. 
Andererseits wurde aber auch in vielen Fällen von diesen 
Leitsätzen abgewichen, teils mit, teils ohne Begründung im 
Protokoll. 
Man vermißt ferner unter diesen Leitsätzen einen der 
wichtigsten, den der sogenannten künstlerischen Qualität 
(d. h. der persönlichen Auffassung der Preisrichter), der 
zweifellos bei der Beurteilung eine große Rolle gespielt hat, 
wie beispielsweise im Protokoll der Beurteilung des Ent 
wurfes Mewes& Schopp ausdrücklich bestätigt ist. 
Das Urteil des Preisgerichts über die mit dem ersten 
Preise ausgezeichnete Arbeit von Gropius lautet: 
„Der Entwurf überragt das Gesamtniveau durch seine 
wissenschaftliche Gründlichkeit um ein Bedeutendes, und 
darin liegt die Begründung für die Bewertung an erster 
Stehe. Der Verfasser stellt in vier Varianten verschiedene 
Systeme der Aufschließung nebeneinander, ohne sich aber 
für eine Lösung als die wirtschaftlichste zu entscheiden. Das 
Preisgericht glaubt, daß die örtlichen Geländeverhältnisse 
die Lösung nach der Variante D ausschließen, und daß auch 
die Variante C über das wünschenswerte Maß an Be 
bauungshöhe hinausgeht. Die beigegebenen Grundrisse ent 
halten einige wesentliche Vorschläge, wenn auch einzelne 
Lösungen gegen Punkt 7 und 10 der Leitsätze verstoßen. 
Die Kanalstraße nach Eiswerder wurde bei ihrer Über 
querung der Rhenaniastraße von der vorgesehenen Richtung
	        

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