Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Städtebau (Public Domain) Issue24.1929 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Städtebau (Public Domain) Issue24.1929 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14318179
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 3

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue24.1929 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

69 
BODENWERTE IN NEW YORK 
NACH DER VERÖFFENTLICHUNG DES DEPARTEMENT OF TAXES AND ASSESS 
MENTS „LAND-VALUE - MAPS OP THE CITY OF NEW YORK FOR 1928« 
VON CARL STRINZ 
Diese Arbeit einer New Yorker Steuerbehörde ist in 
mehr als einer Beziehung beachtlich. Zunächst, weil hier 
der Versuch gemacht ist, den reinen Bodenwert einer Stadt 
von solch großem Ausmaß in übersichtlicher Weise plan 
mäßig und zahlenmäßig darzustellen. Für Deutschland sind 
mir ähnliche Arbeiten bisher nicht bekannt geworden. 
Jedenfalls sind sie nicht veröffentlicht und der allgemeinen 
Kritik unterstellt worden, und gerade diesen Zweck ver 
folgt die Veröffentlichung des Departements of Taxes aus 
drücklich. Die interessierten Kreise werden zur Mitarbeit 
aufgefordert. Von besonderem Interesse ist aber neben der 
Art der Darstellung die Methode der Bewertung von Grund 
stücken verschiedener Tiefe. 
I. ZUR THEORIE DER WERTBESTIMMUNG 
BEI VERSCHIEDENEN TIEFEN 
A. VERFAHREN IN NEW YORK 
Die Veröffentlichung stellt die Bodenwerte je eines als 
Einheit geltenden Streifens von i / Frontbreite und 30' Tiefe 
an allen Straßen New Yorks in den einzelnen Sektionen des 
Stadtplans planmäßig dar. Die Wertzahlen für diese Einheit 
sind in Dollars den einzelnen Straßenstrecken beigeschrieben. 
In der Einleitung wird eine Regel angegeben, die sog. 
Hoffman - Neill-Rule, wonach die Werte von Baustellen 
geringerer oder größerer Tiefe bestimmt werden sollen. 
Sie beruht auf dem Grundsatz, daß die an die Straßenfront 
angrenzende Hälfte eines solchen Baustellenstreifens zwei 
Drittel des Wertes des ganzen Streifens darstelle, so daß 
also auf die im Hinterland liegende Hälfte nur ein Drittel 
des Gesamtwerts entfällt. Diese Regel wird innerhalb der 
ersten 100' konsequent durchgeführt, so daß für eine Tiefe 
von 50' der Wert 66,67 angenommen 
wird, wenn der für 100' gleich 100 ge 
setzt wird. Für die Tiefe von 25' ergibt 
sich analog der Wert zu 2 /s 66,67 = 44,44- 
Es ist danach in einer Tabelle ange 
geben, welche Werte den Tiefen von 
ftp 1 - 
Hoffman — Mall rule. 
*0% _ 
Qo 2$ SO & 100‘ 2$ 50 7$ SOCf 
1' bis ioo' entsprechen, bezogen auf den Einheitswert 100 
für die Tiefe 100. Die Tabelle enthält die Werte also in Form 
von Prozentzahlen dieses Einheitswertes, z. B. für die Tiefe 
75' 84,49%. 
Für die darüber hinausgehenden Tiefen könnte man das 
System fortsetzen, so daß sich für 200' Tiefe der Wert 
150% ergäbe. Das geschieht jedoch nicht, vielmehr sollen 
die folgenden ioo' keinen Wertzuwachs von 50%, sondern 
nur von 30% bringen, und zwar die ersten 25' 9%, die 
zweiten 25' 8%, die dritten 25' 7% und die letzten 25' 
6%. Stellt man die Werte der einzelnen Abschnitte von je 
25' Tiefe in einem Längsschnitt durch den Baulandstreifen 
graphisch dar, so erhält man das in Figur 1 dargestellte 
Bild. Für den ersten 25 / -Abschnitt beträgt also die 
Wertmasse 44,44% der Einheit, für den zweiten Ab 
schnitt 66,67—44,44 = 22,23%, für den dritten Abschnitt 
84,49—66,67 = 17,82 %> für den vierten Abschnitt 
100—84,49 ~ 15,51%. Zusammen haben diese vier Ab 
schnitte den Einheitswert 100. Darüber hinaus sind die 
Werte der Abschnitte bis 200' Tiefe mit 9, 8, 7 und 6% 
aufgetragen. 
Wenn man sich diese Abschnitte weiter unterteilt denkt, 
etwa in Stücke von je T Tiefe, so müssen die Werte dieser 
Unterabschnitte offenbar eine stetige Abnahme zeigen, und 
man erhält als ihre obere Begrenzung (in 2 5fachem Maß 
stabe) die stark gestrichelte Linie, die also ein Bild von 
der stetigen Abnahme der Bodenwerte mit der Entfernung 
von der Straßenfront liefert. In dieser Linie befindet sich 
jedoch bei der Tiefe 100' ein deutlicher starker Sprung, 
der in Wirklichkeit offenbar nicht vorhanden sein kann. 
Die theoretischen Annahmen des Departement of Taxes 
stimmen also hier mit der Wirklichkeit nicht überein. 
Das Departement scheint diese Unstimmigkeit gefühlt 
zu haben und gibt daher noch eine zweite „conventent rule“ 
an. Darnach soll der Wert des ersten 25'-Abschnitts 40%, 
der des zweiten 30%, des dritten 20% und des vierten 
10% des Einheitswerts eines 100' tiefen Abschnitts betragen.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF (compressed) PDF (full size) DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF (compressed) PDF (full size) RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1929.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.