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Städtebau (Public Domain) Issue 23.1928 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Publication:
1928
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12604531
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Title:
H. 9
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue 23.1928 (Public Domain)
  • Title page
  • Index
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5/6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

Abb. I / Theater Straße in Würzburg / Die nur ein Geschoß hohe Bebauung an der rechten Seite der Straße ist ein gutes Beispiel dafür, wie der 
Eindruck eines geschlossenen Straßenraumes erreicht werden kann, wenn bei Durchführung des von Karl Geißler, München, zur Erzielung guter 
Besonnungsverhältnisse vorgeschlagenen „Streifenbaues“ Baulücken den Raumeindruck der Straße stören sollten. 
BEZIEHUNG ZWISCHEN BESONNUNG UND BEBAUUNG VON BAUBLÜCKEN 
VON KARL GEISSLER, MÜNCHEN 
E 
Die gesundheitlichen Forderungen auf dem Gebiete des 
Städtebaues finden seit der Jahrhundertwende, ganz besonders 
aber seit der grundlegenden Städtebauausstellung in Berlin 
und der Hygieneausstellung in Dresden immer mehr Beachtung. 
Der Erfüllung dieser Forderungen müssen die neuzeitlichen 
Bebauungs- und Stadterweiterungspläne in erster Linie Rech 
nung tragen. Trotzdem kann nicht geleugnet werden, daß noch 
mancher Bebauungsplan Mängel bezüglich der einwandfreien 
Besonnung der Baublöckc zeigt. Die Ursachen hierzu dürften in 
dem gewiß begreiflichen Wunsche des Grundstücksbesitzers 
liegen, seinen Besitz unter Beachtung der Vorschriften der 
Bauordnung einer möglichst weitgehenden Bebauung zuzu 
führen. Der Verfasser stellte sich die Aufgabe, an einem Beispiel 
aus der Praxis Untersuchungen anzustellen, inwieweit die rest 
lose Erfüllung gesundheitlicher Forderungen bezüglich der ein 
wandfreien Besonnung von Einfluß auf die Bebauung und auf 
die schönhcitliche Raumgestaltung des Straßenraumes sein kann. 
Der Aufsatz, der nur Hinweise geben will, behandelt in erster 
Linie hygienische Untersuchungen und erst am Schluß des 
selben versuchte der Verfasser auch einige Folgerungen städte 
baukünstlerischer Art abzulciten. 
Das untersuchte, bis jetzt noch unbebaute Grundstück (s. 
Lageplan 1:5000 Abb. 2) liegt an drei Straßen einer Vorstadt 
mit vorwiegend Arbeiterbevölkerung und ist daher nur Zur Er 
stellung von Kleinwohnungsbauten (Zwei- und Dreizimmer 
wohnungen) geeignet. Die ganze Umgebung ist Hochbaugebict 
mit vier- und fünfgeschossiger geschlossener Bebauung. 
Als hygienische Forderung, die erfüllt werden sollte, stellte 
der Verfasser für diesen vorliegenden Fall die Besonnung aller 
der Sonne unmittelbar zugekehrten Fassadenwände am 1. März 
ab 11 Uhr auf, und zwar womöglich ab Fenstergesimsoberkantc 
des Erdgeschoßfensters. Bestimmend für die Wahl dieses Zeit 
punktes w r ar die Tatsache, daß für das Wohlbefinden des Men 
schen die Wirkung der Besonnung während der Vormittags 
stunden und. ganz besonders die Besonnung während der Früh 
lingsmonate (ultraviolette Strahlen) ausschlaggebend ist. 
Die Unterlagen für die Einfallswinkel der Sonnenstrahlen im 
Auf- und Grundriß wurden dem Verfasser von der Leitung der 
Münchener Sternwarte in liebenswürdiger Weise zur Verfügung 
gestellt, wofür dieses Institut auch an dieser Stelle des Dankes 
versichert sei. 
Zum Vergleiche mit unserer neuzeitlichen Bebauungsweise 
wurden drei Beispiele A, B und C aufgezcichnct, wie sie nach 
der Bauordnung zulässig wären. (Vordergebäude, mit Flügclbau 
auf 22 m, fünfgeschossig, Rückgebäude viergeschossig, Abstände 
gleich mittlerer Gebäudehöhe, Hofraum ein Drittel Bauplatz 
fläche, vergl. Abb. 3 bis 8.) 
Zur Untersuchung selbst wurde eine Bauplatzbebauung (I 
vergl. Abb. 13) angenommen, die, auf der Bauordnung fußend, 
bezüglich der Besonnung — auch am 1. März 11 Uhr —, Hof 
raumgröße und Abstände der Gebäude wohl als gut ange- 
sprochcn werden darf, (vergl. Querschnitt QI—QI und Längs 
schnitt LT—LI. Abb. 9 und 12). Der Hofraum beträgt5692,5 qm, 
ist also, da die Bauplatzflächc: 68x184 = 12 512 qm beträgt, 
5692,5 :12 512 = 1:2,19=rd. die Hälfte der Bauplatzflächc, was 
einem Verzicht von rd. einem Sechstel bebaubarer Fläche 
gleich kommt. 
Die Gesamtwohnungsfläche ergibt sich bei diesem Beispiel 
(I Abb. 13) zu: 31 397,25 qm rd. 31 300 qm. 
16 
Städtebau 1928, Heft 9 
205
	        

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