free access title sign
p
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Städtebau (Public Domain) Issue 21.1926 (Public Domain)

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12600180
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Title:
H. 6
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue 21.1926 (Public Domain)
  • Title page
  • Index
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9/10
  • H. 9/19
  • H. 9/10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

njJJSTKAI-ICNa^lTNINe TILL KBJLViß TILL 
ANPRK3 1 3MäHjAN OCH 3&R34LTÄ BE.TIÄM-IELSER IA/- 
3EENCE Ä aöfTTET rCRBiBa4aC3lWyOTrtN,3 /WWKE 
;ncm ih, ß!,' 
^lAnöUÖ £S ANGrARDEN 
GÖTEBORGS STAD * X V 
UccgjOTf 6r 080 ay ~5 
Abb. 1 / Aus dem Bebaungsplan für Gotenburg / Architekt: Albert Lilienberg 
Stadteil Anggärden / Zeichenerklärung wie in Abb. 4 
AUS DEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ART DER AUSNÜTZUNG DER GRUNDSTÜCKE 
In Grundstücken, auf denen die Häuser in geschlossener Reihe errichtet werden sollen, hat die „byggnadsnämnd“ das Recht, Änderungen zu erlauben und zwar 1 Meter 
Höhe mehr als im Plan angegeben für den Dachfuß und 3 Meter für den Dachfirst, in Übereinstimmung mit dem Baugesetz und den Verordnungen. Es ist nicht erlaubt, 
über den oben angegebenen Höhen Wohnungen oder Aufenthaltsräume einzurichten, Aus architektonischen Gründen hat die „byggnadsnämnd“ das Recht, für einen Teil des 
Gebäudes größere Abweichungen, von den fcstgestellten Höhen, als die oben angegebenen, zuzulassen 
BEITRÄGE ZUM ENTWURF EINES STADTEBAUGESETZES 
VON R. HEILIGENTHAL-BERLIN 
Die Literatur über den Entwurf eines Preußischen Städte 
baugesetzes wird immer umfangreicher. Wie natüilich gehen die 
Verfasser bei ihren Vorschlägen von den Verhältnissen ihres 
engeren Wirkungskreises aus; wertvolle örtliche Erfahrungen werden 
mitgeteilt, die beachtenswerte Winke geben, was alles in einem 
derartigen Gesetzentwurf berücksichtigt werden muß. 
Damit die große Linie nicht verloren geht, die wichtig ist für 
ein Landesgesetz, das vielleicht einmal Grundlage eines Reichs- 
gesetzes wird, soll hier versucht werden, die Hauptvorschläge des 
Entwurfes einmal auf Grund einer erweiterten Erfahrungsgrund 
lage kurz zu werten. 
Diese Grundlage geben die Erfahrungen derjenigen Länder, 
in welchen die Anhäufung der Bevölkerung früher eingesetzt hat, 
rascher fortgeschritten ist oder schließlich in Einzelheiten zu 
besseren oder schlechteren Ergebnissen geführt hat. 
Die wichtigsten Gegenstände des Städtebaugesetzentwurfes sind: 
1. Die Verwaltungsorganisalion der Zusammenballung; 
2. Die Zusammenarbeit mit Verkehrsgesellschaften und Ver 
kehrsbehörden, insbesondere der Reichsbahngesellschaft; 
3. Die Enteignung des notwendigen Geländes; 
4. Die technisch-künstlerische Gestaltung, 
Zu 1. Gerade zur rechten Zeit ist eine Untersuchung von 
Professor Thomas R. Reeds von der Michigan Universität er 
schienen, der auf Grund eingehender Studien amerikanischer, 
englischer und deutscher Verhältnisse das Verwallungsproblem 
der großen Anhäufung bespricht. 
Das Ergebnis ist folgendes: Drei Lösungen sind denkbar. 
Die erste, die Schaffung örtlicher Verwaltungskörper für bestimmte 
Einzelaufgaben je nach auftretendem Bedürfnis entspricht der 
englischen Gepflogenheit, hat aber auch in den Vereinigten Staaten 
oft Anwendung gefunden. Derartige Verwaltungskörper können 
von der Regierung eingesetzt werden (Polizeiverwaltung für Groß- 
London, Entwässerungsbehörde für Groß-Milwaukee). Soweit es 
sich aber um Aufgaben der Selbstverwaltung handelt, ist ein 
derartiges Verfahren in einem demokratischen Lande unerträglich. 
Es hat auch nur selten Anwendung gefunden. Eine andere Mög 
lichkeit ist, daß die Verwaltungskörper durch die Einzelverwaltungen 
oder durch die Bürger selbst gewählt werden (Zweckverbände). 
In allen Fällen aber haften diesen „ad hoc Verwaltungskörpern" 
sehr große Mängel an. Sie können das Großstadtproblem nicht 
81 
6 
Städtebau 1926, Heft 6
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current page.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC

Issue

PDF RIS

Image

PDF JPEG Master (TIF) ALTO TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to a IIIF image fragment

Citation links

Citation link to work Citation link to page

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment