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Städtebau (Public Domain) Issue 21.1926 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12600180
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Title:
H. 7
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue 21.1926 (Public Domain)
  • Title page
  • Index
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9/10
  • H. 9/19
  • H. 9/10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

EISENBAHNWAGEN ALS NOTWOHNUNGEN IN HANNOVER 
Durch die Lockerung- der Be 
stimmungen des Mieterschutzes 
ergehen in letzter Zeit viele 
Räumungsurteile. Diese Maß 
regel hat zur Folge, daß die 
aus den Wohnungen Entfernten 
der Gemeinde zur Last fallen, 
die für ein Unterkommen der 
Leute sorgen muß. Dabei han 
delt es sich um vorübergehende 
Unterkünfte. Es ist aber anzu 
streben, solche Familien baldigst 
in Dauerwohnungen unterzu- 
bringen. Die Stadt Hannover 
hat sich entschlossen, für Fami 
lien, die durch Räumungsurteile 
wohnungslos geworden sind, 
folgende Unterbringungsmög 
lichkeiten vorzusehen: 
1. Eine Unterbringung in 
asylmäßiger Weise für solche 
Ausgewiesenen, die sich für die 
Unterbringung in familienmä 
ßiger Form nicht mehr eignen. 
Hierzu werden vorhandene 
Bauten, leerstehende Kasernen 
und Fabriken verwendet und 
eingerichtet. 
2. Eine provisorische Unter 
bringung in Eisenbahnwagen, 
die als Wohnwagen umgebaut 
sind. Diese haben den Vorteil, 
daß sie schneller und billiger 
aufzuslellen und leichter von 
Ungeziefer freizuhalten sind als 
Barackenwohnungen. Dabei ist 
ihre Erwärmung einfacher. Die 
Wagen sind durch innere Ver 
schalung mit Gipswänden und 
Abdichtung des Fußbodens 
wohnlich eingerichtet, Abstell 
räume und Aborte in beson 
deren Anbauten vorgesehen. 
3. Eine Unterbringung in 
Kleinstwohnungen, die als 
Dauerbauten in 3- Und 4-ge- 
schossigen Häusern errichtet 
werden. Jede Wohnung besteht 
aus Stube und Wohnküche mit 
Vorraum und Abort; die Jahres- 
Abb. 1 — 3 / Aufstellung von Eisenbahnwagen als Notwohnungen in Hannover 
Architekt: Elkart — Hannover / Ansichten und Lageplan 
sj 
Abb,4, Grundriß von Kleinstwohnungen in Hannover, Architekt: Elkart — Hannover 
miete für eine solche Wohnung 
beläuft sich auf 200 bis 250Mk. 
Wenn von manchen Seiten, 
besonders gegen die Maß 
nahmen unter 1 und 2 Bedenken 
geäußert werden, so darf dabei 
nicht vergessen werden, daß es 
sich umNotmaßnahmen handelt, 
die cs ermöglichen, den Aus 
gewiesenen so rasch als möglich 
ein Unterkommen zu gewähren. 
Durch die Maßnahme zu 3 muß 
allerdings die Gemeinde die 
weitere Möglichkeit schaffen, 
daß eine Umschichtung der 
besseren Elemente und ihre 
Unterbringung in Dauer- 
Wohnungen erfolgen kann. 
Mit der nach und nach zu 
erhoffendenBesserungderWoh- 
nungsverhältnissekann dann da 
mit gerechnet werden, daß ein 
Abbau dieser Einrichtungen er 
folgen wird dergestalt, daß zu 
erst die Eisenbahnwagen, dann 
die asylmäßige Unterbringung 
wieder verschwinden und daß 
schließlich nur die Dauerbauten 
verbleiben, die so eingerichtet 
sind, daß mit der Besserung der 
Verhältnisse und, falls die Zahl 
der Familienmitglieder eine 
größere Wohnung erfordert, 
durch geringe Veränderungen 2 
Kleinstwohnungen in eine 3- 
Zimmerwohnung mit Kammer 
zusarmnengelegt werden kön 
nen, wie aus dem beigefügten 
Plane zu ersehen ist (Abb. 4). 
Um die Stadt nicht auf die 
Dauer mit der Verwaltung von 
Wohnungen zu belasten, werden 
diese Dauerwohnungen durch 
eine Genossenschaft auf eigene 
Rechnung erstell t.DieGenossen- 
scliaft wird von der Stadt finan 
ziell unterstützt. Dagegen wer 
den die Maßnahmen zu 1 und 2 
von der Stadt durchgeführt. 
Stadtbaurat Elkart-Hannover 
105 
8 
->tädtebau 1926, Heft?
	        

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