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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 20.1925 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1917
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12588469
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Chapter

Title:
Tafeln

Illustration

Title:
Tafel 16

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 20.1925 (Public Domain)
  • Title page
  • Index
  • H. 1/2
  • H. 3/4
  • H. 5/6
  • H. 5/8
  • H. 9/10
  • H. 11/12

Full text

155 
will, um einen reinen Verkehrs 
platz zu machen, was das 
günstigste wäre, so muß man 
wissen wohin und ob die neue 
Lage geeignet. Gebraucht man 
größere Teile der jetzt abge 
brochenen und abzubreehenden 
Häuscrviertcl für den Verkehr, 
so ist cs zweckmäßig und wirt 
schaftlich, an den für die bau 
liche Ausnutzung übrig bleiben 
den Stellen hoch zu bauen. Oie 
ästhetische Grundlage des 
Kölner Stadtbildes ist die große 
Horizontale des Rheins. Mit 
dieser parallel laufen die Kai 
mauern und die im großen und 
ganzen ziemlich gleich hohe 
Häusermasse der allgemeinen 
Bebauung. Diese sind die 
großen Horizontalen, aus denen 
sich nun im Gegensatz wirkungs 
voll emporstrebend die Verti 
kalen der Kirchen und Türme 
herausheben (Dom, St, Martin 
usw.). Diesem Vertikalismus 
hat sich jeder über die hori 
zontale Masse aufragende Bau 
cinzugliedern, auch jedes Hoch 
haus. Tut dies das Hochhaus, 
so kann es wie jeder andere 
hochragende Bau eine Bereiche 
rung des Stadtbildes sein. Das 
Schumachersobe Hochhaus 
erfüllt diese Forderung weder in 
Anordnung noch in Ausbildung, 
aber auch die nicht hochge 
führten Bauteile sind nach ver 
alteten Anschauungen ange 
ordnet, so zum Beispiel] der 
Versuch, Brückenköpfe portal- 
artig zu lösen und anderes. Das 
Gutachten sagt, daß die „sogar 
doppelte Überbauung der 
wichtigen Verkehrslinie durch 
große und betonte Querriegel 
nicht der heutigen Auffassung 
Städtebau-künstlerischer Ge 
staltung entspricht. 
Die Frage nach einer besseren 
Lösung ist nur durch Ausschrei 
bung eines allgemeinen Wett 
bewerbes zu beantworten, der 
Weg, der bisher stets cingc- 
schlagen worden ist bei über 
den Rahmen des Normalen hin 
ausragenden Bauvorhaben.“ 
Soweit Stadtbaurat Berg- 
Breslau. 
Dr. Cremers, Kunstschrift- 
leitcr der „Rheinisch-Westfäli 
schen Zeitung“, schließt seinen 
Aufsatz (Rh.-Westf. Z.,, 1925. 
Nr. 462), in dem er sich aufs 
Nachdrücklichste gegen den 
Schumacherschen Entwurf und 
für die Gutachten der Kölner 
Architekten und der fünf ande 
ren, eigens berufenen Sachver 
ständigen erklärt, mit folgender 
Mitteilung: 
„Inzwischen erklärt die Stadt Köln, zum Punkt „Ansicht von der Deutzer Seite und 
gefährdete Stadtbildsilhouctte“ eine Änderung cintreten zu lassen. Das Haus soll nicht 63 m, 
sondern 54 m hoch werden. Und die „Wand“ des Hochhauses soll auch nicht so 
schrecklich steil und kaltschnäuzig werden, sondern architektonisch gemildert werden. 
Das also ist von den Protesten aller Architekten, aller Sachverständigen übrig geblieben. 
Nach unserer Auffassung ist nichts geschehen und man muß den Fall von vorne an 
wieder angredfen.“ 
Dr. Cremers glaubt, die Auffassung des protestierenden Kölner Architektenvereins 
„decke sich im wesentlichen mit der jedes Rheinländers und Deutschen“. Geht er da 
nicht zu weit? Ist nicht gerade die Ursache unserer architektonischen Verwirrung, daß 
solche Einmütigkeit in keiner Frage der Baukunst heute zu finden ist? Die vornehme 
Haltung, die aus Äußerungen Professor Schumachers immer spricht, erlaubt kaum Zweifel, 
daß er gern seinen Entwurf zurückzöge, wenn er an die von Dr. Cremers erhoffte Ein* 
mütigkeit glauben könnte. Aber wie einmütig sich auch die fünf nach Köln berufenen 
Sachverständigen gegen ihren geschätzten Kollegen wenden müssen, wer zweifelt, daß sich 
unschwer auch gegen manchen Entwurf jedes Einzelnen dieser Sachverständigen angc* 
sehene Gruppen vereinigen würden? Auch ich möchte den Schumacherschen Entwurf 
nicht ausgeführt sehen. Statt mich aber darüber freuen zu können, daß meine Auffassung 
mit dem Urteil der fünf eigens berufenen Sachverständigen übereinstimmt, muß ich mich 
bedauernd erinnern, daß ich gelegentlich schon Arbeiten von jedem dieser Sachverstän* 
digen nicht zu würdigen vermochte und daß städtebauliches Zusammenklingen erst dann 
wieder erwartet werden kann, wenn das Schaffen unserer bekanntesten Meister eindeutiger 
und ihre Wirkung fast so allgemein ügerzeugend wird, wie Dr. Cremers sie heute schon 
annimmt. Dazu ist noch sehr viel Arbeit erforderlich. W. H. 
Abb. 6 / Gegenentwurf für die Lösung der Hochhausfrage aus der „Stellungnahme des Architekten- und Ingenieur-Vereins 
für Niederrhein und Westfalen in Köln“.
	        

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