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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 37.1910 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Titel:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Erschienen:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12573227
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Ausgabe

Titel:
H. 6

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 37.1910 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1910
  • No. 1, 6. Januar 1910
  • No. 2, 18. Januar 1910
  • No. 3, 20. Januar 1910
  • No. 4, 3. Februar 1910
  • No. 5, 10. Februar 1910
  • No. 6, 17. Februar 1910
  • No. 7, 24. Februar 1910
  • No. 8, 3. März 1910
  • No. 9, 10. März 1910
  • No. 10, 17. März 1910
  • No. 11, 23. März 1910
  • No. 12, 30. März 1910
  • No. 13, 7. April 1910
  • No. 14, 14. April 1910
  • No. 15, 21. April 1910
  • No. 16, 4. Mai 1910
  • No. 17, 12. Mai 1910
  • No. 18, 26. Mai 1910
  • No. 19, 2. Juni 1910
  • No. 20, 9. Juni 1910
  • No. 21, 16. Juni 1910
  • No. 22, 23. Juni 1910
  • No. 23, 30. Juni 1910
  • No. 24, 8. September 1910
  • No. 25, 15. September 1910
  • No. 26, 29. September 1910
  • No. 27, 6. Oktober 1910
  • No. 28, 20. Oktober 1910
  • No. 29, 27. Oktober 1910
  • No. 30, 3. November 1910
  • No. 31, 10. November 1910
  • No. 32, 17. November 1910
  • No. 33, 24. November 1910
  • No. 35, 8. Dezember 1910
  • No. 36, 15. Dezember 1910
  • No. 37, 22. Dezember 1910

Volltext

267 
etwas Neues handelt, sondern um etwas, was hier schon eingehend 
erörtert worden ist. Wenn irgend eine Steuer gründlich durchgear 
beitet wurde, im Jahre 1905 und 1906 auch in der Steuerdeputation, 
so ist es diese Steuer. Der Magistrat hat geglaubt, daß es sich im 
wesentlichen nur darum handle, diejenige Vorlage wieder zu bringen, 
die Sie 1906, weil damals das Bedürfnis nicht als vorhanden aner 
kannt wurde, abgelehnt haben. Wir haben deshalb noch einmal durch 
eine Kommission prüfen lasten, ob Abänderungen notwendig waren, 
und wir sind dann mit dem veränderten Entwurf an Sie herange 
treten, in der vollen Ueberzeugung, daß Sie ja die Details noch ein 
mal in einem Ausschuß prüfen werden. Wenn wir also die Sache 
nicht ungebührlich verzögern wollten, so war ein anderes Vorgehen 
nicht möglich. 
Bei allen Steuervorlagen ist die Pflicht des Magistrats die, nach 
zuweisen, daß ein Bedürfnis für die Steuer vorhanden ist. Die Er 
füllung dieser Pflicht kann man sich in diesem Falle sehr leicht machen. 
Es ist von keiner Seite vor 8 Tagen und heute in Zweifel gezogen 
worden, daß ein Bedürfnis nach neuen Steuerquellen hervortritt, 
und wenn man die letzte Etatberatung verfolgt hat, so kann darüber 
wohl kein Zweifel sein. Daß also das Bedürfnis vorhanden ist. 
steht fest. Wir dürfen deshalb nicht fragen: ist es notwendig, neue 
Steuern zu schaffen? sondern: ist es zweckmäßig, diese Steuern zu 
schaffen ober eine andere? Nun ist im Laufe der Debatte klar her 
vorgetreten, daß eine andere als die Einkommensteuer nicht an die 
Stelle dieser Steuer gesetzt werden könnte. Die Frage ist also so zu 
stellen: soll diese Steuer bewilligt werden, oder sollen wir zu einer 
Erhöhung der Einkommensteuer über 100 pCt. hinaus oder weiter 
gelangen? 
Nun ist der Herr Vorredner der Meinung, es wäre besser, die 
Einkommensteuer zu erhöhen, und ich muß ihm zugeben, daß vieles 
dafür spricht. Der Grund, der früher gegen eine Erhöhung der Ein 
kommensteuer über 100 pCt. geltend gemacht wurde, daß dann eine 
Prüfung des Etats durch die Regierung eintritt, halte ich nicht für 
ausschlaggebend, und wenn wir nicht in den Verhältnissen von Groß- 
Berlin lebten, sondern wie Düsseldorf oder Danzig oder eine andere 
Stadt in der Provinz, so würde ich keinen Zweifel haben, daß ich, 
ehe ich diese Steuer vorgeschlagen, lieber die Erhöhung der Ein 
kommensteuer vorgeschlagen hätte. Wir müssen doch aber mit den 
Verhältnissen rechnen, wie sie sind, und da muß ich allerdings sagen, 
daß iebe Maßregel, die bei der Einkommensteuer die Spannung 
zwischen Berlin und den Vororten herbeiführt oder vergrößert, eine 
sehr bedenkliche ist, und daß ich zu diesem Mittel erst greifen würde, 
wenn alle anderen Mittel erschöpft sind. Deshalb machen wir zu 
nächst diese Vorlage. Wir können ja nicht behaupten, daß sie uns 
für alle Zeiten davor schützen wird, über die 100 pCt. Einkommensteuer 
hinauszugehen; aber solange noch andere Mittel gegeben sind, ist es, 
glaube ich, Pflicht des Magistrats, diese Mittel in erster Reihe in 
Vorschlag zu bringen. 
Nun ist behauptet worden: diese Steuer wird ein großes 
Beamtenheer erfordern. Nach den Erfahrungen, die anderweit gemacht 
worden sind, fürchte ich das in dem Maße nicht. Die Billetsteuer 
ist an und für sich eine sehr einfach zu erhebende Steuer, und es 
wird möglich sein, wozu das Gesetz die Hand gibt, daß man Verein- 
barungen trifft mit den Meistbeteiligten, und dann ist die Erhebung 
sehr leicht. 
Die Ergänzungssteuer, die Pauschalsteuer bitte ich unter allen 
Umständen nur aufzufassen, wie sie hier von Herrn Kollegen Mommsen 
aufgefaßt ist, als Ergänzungssteuer zur Billetsteuer. Sie soll ver 
hüten, daß die Billetsteuer dadurch umgangen wird, daß die Ver 
gnügungen dargeboten werden, ohne Billets auszugeben, und daß sich 
die Inhaber der Lokale anderweitig schadlos halten. Ohne eine 
Ergänzungssteuer würde die Billetsteuer in vielen Fällen versagen, 
und deshalb hat man sich zu dieser Ergänzungssteuer entschließen 
müssen. 
Es ist uns dann der Vorwurf gemacht worden, wir hätten auf 
Groß-Berlin Rücksicht nehmen und mit den Behörden der andern 
Städte in Verbindung treten sollen, um Vereinbarungen zu treffen. 
Ich glaube, es entspricht wirklich nicht der Stellung der Stadt Berlin, 
wenn sie ihre Entschließungen in so wichtigen Fragen von der Zu 
stimmung der Vorortgemeinden abhängig macht. 
(Sehr richtig!) 
Wir haben in dieser Beziehung doch schon so manche Erfahrung 
gemacht, die uns warnen sollte. Ich glaube nicht, daß die Vororte 
die Frage, ob eine solche Steuer hier in Berlin einzuführen sein 
würbe, von unserm Interesse aus beurteilen würden, sondern von 
ihrem Interesse aus. Solange wir nicht in der Lage sind, die Rat- 
schlüge der Vororte auch auf andern Steuergebieten zu befolgen, also 
z. B. statt 100 pCt. 90 pCt. Einkommensteuer zu erheben, können wir 
die Ratschläge über unsere Steuecverhällniste nicht von den Vororten 
annehmen. 
(Sehr richtigst 
Wenn gesagt worden ist, man dürfe den Fremden keine Steuer 
auferlegen, so trete ich dem vollständig bei, soweit es sich um Fremde 
handelt, die nicht die Theater usw. besuchen. Aber auf diejenigen Kate 
gorien von Fremden, die hierher kommen, um in die Theater und 
Konzerte zu gehen, namentlich die Amerikaner. Russen, Engländer, 
von denen gesprochen worden ist, — macht die Steuer keinen Eindruck. 
(Sehr richtig!) 
Es ist zu dieser Steuer ja unendlich viel hier, in der Presse, in 
Petitionen auseinandergesetzt und erörtert worden. Ich verdenke es 
den Interessenten gar nicht, daß sie ihr Interesse wahrnehmen und 
die Sachen von ihrem Standpunkt aus schildern. Es wird unsere 
Pflicht sein, das eingehend zu prüfen. Es ist aber augenscheinlich 
von einseitigem Standpunkte aus so viel gesagt und so viel übertrieben 
worden, daß es, glaube ich, eine recht schwere Aufgabe sein wird, aus 
dieser Unmasse dasjenige herauszuschälen, was einer wirklich sachlichen 
Berücksichtigung bedarf. 
Ich nehme an und bitte Sie, daß Sie die Vorlage einem Aus 
schuß überweisen. Der Magistrat wird bemüht sein, mit Ihnen zu 
sammen im Ausschuß in diese Prüfung einzutreten. Wenn es möglich 
sein sollte, an der einen oder andern Stelle berechtigte Interessen zu 
schonen und Abhilfe zu schaffen, so werden wir dem gewiß zustimmen. 
Uns ist es nicht leicht geworden, Ihnen jetzt wiederum mit einer 
Steuervorlage zu kommen. Es ist von uns eingehend erwogen worden; 
aber wir hielten es für unsere Pflicht, das zur richtigen Zeit zu tun, 
damit wir nicht bei der nächsten Etatberatung in noch größere Ver 
legenheit kommen, als es früher der Fall gewesen ist Ich bitte Sie 
daher, die Vorlage ruhig, ohne Vorurteil, eingehend zu prüfen, und 
ich hoffe, daß daraus etwas hervorgehen wird, was zum Segen für 
die Stadt ist. 
(Bravo!) 
Stadtverordneter Wilke: Meine Herren, als ich die Vorlage 
zu Gesicht bekam, suchte ich selbstverständlich nach der Begründung. 
Ich habe lange gesucht und fand sie, und wie ich sie drei-, viermal gelesen 
hatte, hatte ich nichts weiter herausgefunden als: wir brauchen Geld, 
und die andern Städte in den Provinzen haben die Steuer auch 
eingeführt. Ja, die andern Städte in den Provinzen haben ihre 
Lustbarkeitssteuern vor der sogenannten Finanzreform unter Dach 
gebracht. Ich traue ihnen soviel Anstandsgefühl zu, daß sie es jetzt 
kaum noch wagen würden. Was hat denn die Finanzreform gebracht? 
Ich glaube, es war Herr Mommsen, der danach fragte, was da für 
besondere Belastungen den Einzelnen träfen, weil Herr Kollege Lade 
wig eigentlich nicht mit greifbaren Zahlen operiert hätte, sondern 
verlangt hätte, man solle nur das in den Petitionen angegebene 
Material glauben, wozu Herr Mommsen nicht recht geneigt war. 
Herr Mommsen, wenn Sie von dem Gastwirtsgewerbe ebenso viel 
verständen wie von dem Bankgeschäft, so würden Sie ohne Zweifel 
eine ganz andere Stellung einnehmen. Sie behaupteten, daß die 
Abwälzung eine leichte sein würde, ohne es zu beweisen; auf den 
Beweis warten wir noch, den sind Sie uns auch schuldig geblieben 
Wer im praktischen Leben steht und wöchentlich Geschäfte abschließen 
soll, weiß, was es heißt, wenn den Vereinen die Steuer aufgeladen 
wird. Wenn das geschieht, so ist der Gastwirt in seinem Lokal allein, 
und dann bedroht ihn die Pauschalsumme. 
Ich will einige Zahlen über die Steuerbeträge geben, die ein 
mittleres Saalgeschäft von 800 qm Fläche infolge der neuen Steuern 
mehr zu tragen hat als früher. 
int Jahre 
Streichhölzer, pro Tag 20 ^ 73 M, 
Glühkörper, 50 Flammen, per Monat mindestens ein 
mal zu wechseln 60 - 
3 mal wöchentlich öffentliche Lustbarkeiten, wozu sich 
der Gastwirt den polizeilichen Stempel, den der 
preußische Landtag uns aufgedrängt hat, besorgen 
muß, 15X52 780 - 
Verlängerung der Polizeistunde, auch eine neue Be 
scherung vom Jnnkerlandtag 25 - 
Mietsstempel und sonstige Kleinigkeiten 120 * 
Biersteuer beim Umsatz von nur 350 hl pro Jahr; 
wenn er die nicht hat, kann er schon die Klappe 
zumachen 1050 - 
Die erhöhte Branntweinsteuer — etwa 500 1; es ist 
selten mehr —, auf den Liter 20 ^ . . . 100 - 
zusammen 2 208 Jt. 
Das ist sehr gering gerechnet. Also die Finanzreform hat den Gast 
wirten für ein Mittelgeschäft schon 2203 M aufgeladen; nun kommen 
Sie mit einer neuen Bescherung! Ein Sprichwort sagt: Ein Unglück 
kommt nie allein. Und ein anderes: Wer da hat, dem wird gegeben, 
und dem anderen, der wenig hat, wird auch das Wenige genommen. 
Ja, so ist es; so geht es im Leben, und so sieht es in der Praxis aus. 
Jetzt kommen Sie, wie schon Herr Kollege Heimann das vorige 
Mal ausgeführt hat, dazu, den Gastwirt, wenn er etwas veranstaltet 
mit kleinen Theatervorstellungen, wie sie die Vereine machen, und 
einem kleinen Familienkränzchen hinterher, von neuem zu belasten, 
wenn die Leute um 12 Uhr nicht zu Hause sind. Wer das Berliner 
Leben kennt, weiß, daß die Besetzung solcher Geschäfte eigentlich erst
	        

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