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Städtebau (Public Domain) Issue 6.1909 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Publication:
1909
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12570440
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Title:
H. 8
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue 6.1909 (Public Domain)
  • Title page
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

6, Jahrgang 
1909 
8. Heft 
99 
FÜR- DiE- KÜNSTLERISCHE AUyQESTAl; 
TUNQ- DER STÄDTE - NACH IHREN WiRT 
501AFTÜ CHEN • GESUNDHEITLICHEN • UND 
5°ZlALEN’ GRUNDSÄTZEN! GEGRÜNDET VON 
,THEODOR finrrKF'CTMlLLQ.SiTF 
iEgUN l VERUIG^ERNST Ufl\HUTH, BERÜNS 
INHALTSVERZEICHNIS: Die neue Gartenvorstadt in London-Hampstead. Mit Erläuterungen von Professor Dr. Rud. Eberstadt. Optisches 
im Städtebau. Von Dr, Hans Schmidkunz, Berlin-Halensee. (Fortsetzung und Schluß). — Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Budapest. 
Von Dr.-Ing. Emerich Forbäth, Budapest. — Neue Bücher und Schriften. Besprochen von Theodor Goecke, Berlin. — Mitteilungen. — Chronik. 
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten. 
DIE NEUE GARTENVORSTADT 
IN LONDON-HAMPSTEAD. 
Hierzu Tafeln 57 bis 64 (Architekten; Barry Parker & Raymond Unwin. 
Wyldes, North End, Hampstead NW.) 
Mit Erläuterungen von Professor Dr. RUD. EBERSTADT. 
1. Die Bewegung für planmäßigen Städtebau. 
Der englische Städtebau hat während des 19. Jahr 
hunderts eine von dem unsrigen wesentlich abweichende 
Entwicklung genommen. Es ist, wie ich glaube, nicht an- 
gängig, Einzelheiten und Äusserlichkeiten des englischen 
Städtebaus schlechthin mit Deutschland zu vergleichen; die 
Ausgestaltung des neueren Bauwesens ist vielmehr bei 
beiden Völkern das notwendige Ergebnis vollständig ver 
schiedener Systeme und Einrichtungen, und auf diese gilt 
es zunächst das Augenmerk zu richten. 
Der städtische Aufschwung des 19. Jahrhunderts, der 
in England reichlich 25 Jahre früher einsetzte als bei uns, 
fand dort zwar die gleichen Voraussetzungen und die 
gleichen Aufgaben vor wie in Deutschland: rasche Ver 
mehrung der städtisch-industriellen Bevölkerung, starkes 
Anwachsen des Arbeiterstandes, Zusammenhäufung in In 
dustriezentren, Notwendigkeit der Fortbildung des über 
lieferten Kleinwohnungstypus des Dreifensterhauses. Das 
Ergebnis der Entwicklung war jedoch hinsichtlich der 
Stadtanlage wie der Bauweise ein gänzlich verschiedenes. 
Deutschland hat während des völligen Neubaues und der 
Umbildung seiner Städte eine eigentliche Wohnungsgesetz 
gebung überhaupt nicht gekannt. Eine allgemeine Fest 
stellung der Anforderungen, die die Richtung des Wohnungs 
wesens im Interesse der städtischen Gesamtbevölkerung 
bestimmen sollten, glaubte man — und glaubt man noch — 
entbehren zu können. Dagegen wurden während der 
siebziger Jahre die entscheidenden Grundlagen auf den drei 
Hauptgebieten des Städtebaus — des Bebauungsplanes, der 
Bauordnung und des Realkredits — neu geordnet und hier 
Einrichtungen und Verwaltungsbefugnisse geschaffen, wie 
sie in gleicher Tragweite kein anderes Volk besitzt. Diese 
Schöpfungen, die für unsere städtische Bodenentwicklung 
und Bodenpreisbildung bestimmend wurden, sind gekenn 
zeichnet durch klare doktrinäre Systematik, scharfe äußere 
Korrektheit, andererseits aber durch praktisch fehlerhafte, 
unerwartete und unerwünschte Wirkungen. 
In England dagegen war die Bautätigkeit seit dem Beginn 
des neueren städtischen Wachstums (1845/1850) geleitet 
von einer zielbewußt eingreifenden Gesetzgebung, die den 
Städtebau im einzelnen behandelt und hierbei wiederum, 
in richtiger Erkenntnis der Bevölkerungsschichtung unserer 
neuzeitlichen Städte, das Hauptgebiet der Wohnungs 
herstellung, das Kleinwohnungswesen, im besonderen 
regelt. Die Wohnungsgesetzgebung hat sich allmählich zu 
dem großen, ständig erweiterten Kreis der Arbeiterwohnungs 
gesetze (housing of the working classes acts) ausgedehnt. 
Was ferner die Gestaltung der Einzelgebiete des Städte 
baues anlangt, so beruht das Bauordnungswesen auf dem 
Grundsatz, daß die Kleinwohnung und die kleinen Bau 
formen den Ausgangspunkt der baupolizeilichen Regelung 
zu bilden haben. Die Ordnung des Realkredits verfolgt
	        

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