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Städtebau (Public Domain) Issue 4.1907 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG, 1904 - 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Publication:
1907
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12564875
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Description

Title:
H. 7
Collection:
Berlin Locations, Architecture, Urban Development, Housing Theatre, Film, Music, Visual Arts

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Issue 4.1907 (Public Domain)
  • Title page
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

4. Jahrgang 
1907 
7. Heft 
85 
PER STÄDTEBAU. 
—— 11 
l . 
ManflT^5CnRIFT> 
FÜR.- DiE- KÜNSTLER-i^CEIE • AUJGESTAL 
TUNS • DER.-5TÄDTE • MACH iHRENWlRT 
501AFTÜ CMEN • QESUNDhClTUOIEN • UND 
sozialen- Grundsätzen; qeqründet-von 
.THEODORfinrrKF-CTMiLLo.siTrr 
E^VEWAQ von ERN\T WA\MUTH, BERLINS 
INHALTSVERZEICHNIS: Wettbewerb ,,Stadtpark Schöneberg“. Von F. Zahn, Steglitz. — Roms Straßenanlagen seit der Renaissance. Von 
Hans Volkmann, Düsseldorf. — Städtebau und Stadtvermessungswesen. Von A. Abendroth in Berlin-Friedenau. — Neue Bücher. Besprochen von 
Dr. Hans Schmidkunz, Berlin-Halensee. — Kleine Mitteilungen. — Chronik. — Bücherschau. 
Nachdruck der Aufsätze ohne ausdrückliche Zustimmung der Schriftleitung verboten. 
WETTBEWERB „STADTPARK SCHÖNEBERG“. 
Von F. ZAHN, Steglitz. Hierzu Tafeln 49 — 56. 
Eine kurze Übersicht über die in dem Preisausschrei 
ben gestellten Bedingungen sei vorausgeschickt, um die in 
den einzelnen Arbeiten getroffenen Maßnahmen richtig zu 
würdigen als vorgeschriebene, zu erfüllende Programm 
forderungen oder als eigenen Gedanken des Verfassers. In 
dieser Parkanlage tritt uns ein Gelände entgegen, das bei 
einer Breite von durchschnittlich 130 m eine Länge von 
fast 600 m aufweist, ein Gelände, vollständig von Straßen 
umschlossen, ein ausgesparter Baublock, dessen Bebauung 
vielleicht nur gescheitert ist an den überaus ungünstigen 
Verhältnissen des Untergrundes, Moor in großer Mächtig 
keit. Dazu kommt, daß die umgebenden Straßen an ein 
zelnen Stellen 5,0 m über Geländehöhe liegen und hier 
durch auch gerade nicht dazu verleiten, Häuser erstehen 
zu lassen. Vom Standpunkt des Landschaftsgärtners aus 
kann das Gelände jedoch als ideal bezeichnet werden. 
Das hat dann auch Hauptanlaß gegeben, die Programm 
forderung zu stellen, „einen Stadtpark im Charakter einer 
natürlichen Landschaft“ anzulegen. Ob diese Forderung, 
innerhalb der fünfgeschossigen großstädtischen Reihen 
häuser nur landschaftlich zu arbeiten, voll und ganz be 
rechtigt war, ist Ansichtssache; soviel sei jedoch gesagt, 
daß ohne diese zweifellos die Architektur mehr zu ihrem 
Rechte gekommen wäre. Eine Überleitung zu der hohen 
Bebauung von der landschaftlichen Anlage kann in dem 
Einfügen der landhausmäßigen Bebauung längs der Er 
furter und Martin-Lutherstraße erblickt werden. Hier sol 
len auf einer Breite von 20 m Gebäude mit nicht mehr als 
3 Wohngeschossen, von höchstens 15 m Höhe und größter 
Längenausdehnung von 40 m bei 12 m Bauwich und 6 llO 
bebauter Fläche errichtet werden. 
Von den Straßen, die aut die Anlage münden, wird 
nur die Straße P durchgeführt. Diese ist bestimmt, die 
Untergrundbahn aufzunehmen deren Bahnhof seinen Platz 
auf der Strecke innerhalb der Anlage finden soll; nur als 
Fußweg durchzuführen ist die Verbindung von Straße T 
nach Platz V. Der Eingang von Platz R aus soll einen 
Portalbau erhalten. Siehe Lageplan auf Doppeltafel 49/50. 
An sonstigen Bedingungen sind zu nennen: Herstellung 
von Teichanlagen (Wasserspiegel 32,5j) für Kahnfahren 
und Schlittschuhlaufen, Schaffung einiger Spielplätze, Er 
richtung kleinerer Gartenbaulichkeiten, jedoch soll auf 
ein Restaurationsgebäude verzichtet, der Bau eines solchen 
vielmehr der Privatspekulation überlassen werden. 
Soweit in gedrängter Kürze die Bedingungen, die zu 
erfüllen waren, die auch bei fast allen der 47 Einsendungen 
Berücksichtigung gefunden haben. 
Betrachten wir nun einmal zunächst Anlage und Um 
gebung vom städtebaulichen Standpunkte aus in Rücksicht 
auf die Einpassung in die Umgebung, Führung der Straßen, 
Durchquerung der Anlage. Die Lage selbst ist eingangs 
schon charakterisiert, die Durchführung der Straße P und 
der Bamberger Straße war bedingt durch die durch sie dar 
gestellte Hauptverkehrslinie. Hierdurch wird die Anlagen 
fläche zerschnitten, was der einheitlichen Gestaltung nicht 
besonders günstig ist. 
Die übrigen Straßen S, T, W sind mehr Wohnstraßen, 
bedurften mithin keiner Fortführung über die Anlage hin
	        

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