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Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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fullscreen: Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Die Baupolitik : Zeitschrift für Bauwesen und Städtebau, Siedlungspolitik und Wohnungsfürsorge
Publication:
Wien, 1929 - 1929
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
3.1929 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
ZDB-ID:
2896219-9 ZDB
Succeeding Title:
Städtebau. Baupolitik
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 11

Contents

Table of contents

  • Die Baupolitik (Public Domain)
  • Issue3.1929 (Public Domain)
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

512 
DIE BAUPOLITIK 
BEGRÜNDET VON KARL H, BRUNNER / DRITTER JAHRGANG 
HERAUSGEBER: KARL H. BRUNNER (WIEN IV, MARGARETENSTR. 32) UND WERNER HEGEMANN 
ZUR FRAGE STÄDTEBAU UND LUFTBILD 
ENTSTEHUNG DES SIEDLUNGSVERBANDES RUHRKOHLENBEZIRK 
ZUM AUFSATZ VON ALFRED ABENDROTH (STÄDTEBAU VII, 1929, SEITE äoi/idö) 
Zu dem Artikel „Städtebau und Luftbild“ von Alfred 
Abendroth gibt der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk be 
züglich der Luftbildaufnahme seines Bezirkes folgende Mit 
teilung: 
Der Verfasser obengenannten Artikels behandelt im ersten 
Teil in allgemeinen Ausführungen die Kosten der Luftbild 
aufnahmen von Berlin, Hamburg und Ruhrkohlengebiet. 
Die Berechnungen, die auf einer nicht vergleichbaren 
Grundlage fußen, können als ein einwandfreies Ergebnis 
nicht gewertet werden. Zu den zum Vergleich heran 
gezogenen Aufnahmen in Hamburg schreibt der Veran 
lasser dieser Aufnahmen in einer Abhandlung selbst wört 
lich folgendes: 
„Hamburg konnte das Flugzeug, einen alten Rumpler- 
Doppeldecker, zu äußerst wohlfeilem Preis erwerben und 
mit eigenen Kräften zu neuer Lufttüchtigkeit überholen. 
Hamburgische Beamte mit der nötigen Ausbildung stellten 
sich als Besatzung zur Verfügung und wurden für diese 
Zwecke beurlaubt. Ein Reihenbildner älteren Datums tat 
seine Pflicht vollauf genügend.“ 
Die Aufnahmen sind also mit Beamten der Verwaltung, 
mit einem zufällig verfügbaren älteren Flugzeug und mit 
einem alten hierzu instandgesetzten Entzerrungsapparat her 
gestellt, alles Voraussetzungen, die für eine gelegentliche 
Aufnahme zutreffen können, die aber nicht als finanzielle 
Vergleichsgrundlage dienen dürfen für die Großaufnahmen 
zusammenhängender Gebiete, die mit den modernsten Appa 
raten und Auswertegeräten ausgeführt sind. Denn all die zu 
fälligen Kostenersparnisse sind in der Berechnung der Ham 
burger Aufnahmen nicht berücksichtigt. Der Veranlasser 
der Hamburger Flugaufnahmen sagt daher auch in seiner 
Abhandlung weiterhin wörtlich: 
„ ..selbst wenn das qkm Luftbildplan 50 bis 100% 
teurer wird, wie das bei den privaten Unternehmungen der 
Fall sein muß (Unkosten durch schlechte Wetterlage, Ge 
hälter usw.), so sind auch diese Zahlen ein untrüglicher Be 
weis für Wirtschaftlichkeit des Luftbildplanes gegenüber 
der Herstellung der Karte.“ 
Auch in anderer Hinsicht lassen sich die Hamburger Ver 
hältnisse einiger Einzelaufnahmen nicht mit den Gesamt 
aufnahmen des hiesigen Gebietes vergleichen. Die Ver 
messungsämter sind hier mit Arbeiten fast durchweg über 
häuft, und die verschiedenen kommunalen Abteilungen 
klagen schon jetzt ständig darüber, daß die Vermessungs 
ämter ihnen die erforderlichen Unterlagen nicht beschaffen 
können. Es müßten also ohne Zweifel weitere Beamte hierzu 
eingestellt werden. Ob es aber wirtschaftlich ist, daß die 
Städte oder der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk sich 
einen besonders hierzu vorgebildeten Stab von Vermessungs 
beamten, Photographen, eigene Flugzeuge mit allen Hilfs 
kräften und dergleichen zulegen, muß bezweifelt werden. 
Nach Ergebnissen auf anderen Gebieten wird man einst 
weilen annehmen können, daß das qkm Luftbildaufnahme 
dann ganz erheblich mehr kostet als heute. Es kommt hinzu, 
daß die Großaufnahmen jedenfalls für das hiesige Gebiet 
erledigt sind, daß also die sehr kostspieligen Beschaffungen 
nur zu gelegentlichen „Einzelaufnahmen“ oder „Schräg 
aufnahmen“ ausgenutzt werden könnten. Für derartige vor 
übergehende Zwecke aber einen großen kommunalen Be 
trieb aufzuziehen, erscheint nicht gerechtfertigt. Wie die 
Verhältnisse sich später gestalten werden, wenn Flugzeuge, 
Führerausbildung, Entzerrungsapparate Allgemeingut ge 
worden sind, mag heute dahingestellt bleiben. Einstweilen 
betrachtet auch der Staat die Angelegenheit als eine Versuchs 
maßnahme, die im Interesse der Allgemeinheit liegt und zu 
der er daher Beiträge gewährt hat. Es ist durchaus möglich, 
daß in einigen Jahren ein größerer Kommunalverband in 
der Lage ist, eine eigene Luftbildvermessungsstelle wirt 
schaftlich einzurichten. Zurzeit aber, während alle Einzel 
heiten noch erprobt werden, während die Apparate ständig 
wechseln und alle Erfahrungen erst gesammelt werden 
müssen, erscheint es richtiger, dies der privaten Tätigkeit 
zu überlassen. Es sei nur erinnert, daß in der dreijährigen 
Zeit der Luftbildaufnahmen des Industriegebietes allein die 
Entzerrungsgeräte sich grundlegend geändert haben und 
daß heute bereits völlig andere Entzerrungsgeräte verwendet 
werden als vor drei Jahren. Auf solche noch ungeklärten 
Möglichkeiten hin können aber kommunale Luftbildstcllen 
für beschränkte Gebiete und Einzelaufgaben einstweilen 
jedenfalls nicht verantwortet werden.
	        

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