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Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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fullscreen: Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Die Baupolitik : Zeitschrift für Bauwesen und Städtebau, Siedlungspolitik und Wohnungsfürsorge
Publication:
Wien, 1929 - 1929
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
3.1929 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
ZDB-ID:
2896219-9 ZDB
Succeeding Title:
Städtebau. Baupolitik
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 7

Contents

Table of contents

  • Die Baupolitik (Public Domain)
  • Issue3.1929 (Public Domain)
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

2 1 2 
besitz an, dessen Betriebsgröße je ioo ha übersteigt. Diese 
statistische Ziffer erklärt zur Genüge die Auffassung des 
bekannten Nationalökonomen Schullern-Schrattenhofen, der 
die Wichtigkeit der kleinen Landwirte für Österreich sehr 
hoch, „höher als die aller Großindustriellen zusammen“ ein 
schätzt, 
Andererseits konnte die intensive landwirtschaftliche Pro 
duktion des ehemaligen österreichischen Kronlandcs Ga 
lizien das Land nicht zum Wohlstand führen, weil sie zufolge 
der spärlichen städtischen Niederlassungen an großen Män 
geln ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Organisation litt. 
Eine den dortigen Verhältnissen gewidmete Untersuchung 
Otto Pawluchs aus dem Jahre 1916 führt statistische Daten 
an, die die Verhältnisse äußerst instruktiv beleuchten. Danach 
betrug die der Landwirtschaft angehörige Bevölkerung 
Galiziens 77% der Gesamtbevölkerung des Landes (in 
Deutschland beträgt der Anteil heute rund 35%, in Frank 
reich 42%, in Dänemark und Schweden 50%); sie stellte mit 
einer Kopfzahl von 3 384 000 ein Drittel der gesamten land 
wirtschaftlich tätigen Bevölkerung Österreichs dar. Zwei 
Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe Galiziens hatten ein 
Ausmaß von unter 10 Kat. Joch, d. s. annähernd 6 ha, davon 
wieder ein Drittel ein Ausmaß von unter 1 ha. Gerade dieser 
hohe Prozentsatz von Zwergbesitz, wie auch die kleineren 
Wirtschaftsbetriebe konnten wegen des unzureichenden 
Kulturniveaus, wegen der ungünstigen Absatzorganisation, 
der Kreditnot, wegen vielfach vorherrschender Gemenglage 
der Parzellen, vor allem aber wegen Übervölkerung der 
Wirtschaftseinheiten keine befriedigenden Erfolge erzielen. 
Das an Bodenschätzen verhältnismäßig arme Land konnte 
nicht genügende industrielle Betriebe schaffen, die wieder 
städtische Agglomerationen mit vermehrten Leistungs 
möglichkeiten geschaffen hätten. Die österreichische Re 
gierung förderte die Parzellation von Großbetrieben und 
errichtete die Rechtsform des Rentengutes und ein Institut 
zur Gewährung von Rentendarlehen; sie betrieb die kultur- 
technische Regulierung der Böden durch ein eigenes Landes 
meliorationsbüro, das auch agrarische Operationen, vor 
allem die Kommassationen, die Zusammenlegung der Par 
zellen, durchführte. Alle diese Maßnahmen konnten natür 
lich nur in bescheidenem Maße zum gewünschten Erfolg 
führen, wenn nicht genügend Kapital vorhanden war, um 
zumindest die Etablierung landwirtschaftlicher Industrien 
zu fördern, wenn nicht zugleich die Städte für den so viel 
fältig erforderlichen Ausgleich einer harmonischen Volks 
wirtschaft sorgten. 
Unter den zielbewußten Maßnahmen der Regierungen mit 
dem Zwecke, in die Besitzverteilung des Kulturlandes regu 
lierend einzugreifen — die in den letzten Jahren in großem 
Stile erfolgte Bodenaufteilung in der Tschechoslowakischen 
Republik verfolgte wohl mehr nationalpolitische Ziele —, 
bieten sich Handhaben auch in der Regelung der Besitzfolge 
innerhalb der Familie. Da in dichtbesiedelten Gebieten mit der 
raschen Zunahme der Bevölkerung auch der Lebensmittel 
bedarf rasch wächst und eine dauernde Intensivierung der 
Bodenbewirtschaftung erforderlich wird, ist in solchen 
Gegenden bis zu gewissen Grenzen die Naturalteilung im 
Erbfalle mitunter sogar vorteilhaft. Tatsächlich ist eine solche 
im Rheinlande seit alters her üblich, während in den österrei 
chischen Alpenländern die „Anerbensitte“, die ungeteilte Ver 
erbung des väterlichen Gutes an den Ältesten, vorherrscht. 
Diese kurzen Hinweise sollen nur erweisen, daß „produk 
tive Siedlung“ keine stadtwirtschaftliche Frage allein ist 
und daß ihre zutreffende Lösung in keinem Falle anders 
denkbar ist als im engsten Einvernehmen mit den berufenen 
Kennern der Landwirtschaft, im Einklang mit feststehenden 
Erkenntnissen, der Agrarwissenschaft 1 ). 
Die Erörterungen über die landwirtschaftlichen Betriebs 
größen können hier immerhin zu dem allgemeinen Ergebnis 
zusammengefaßt werden, daß ausgedehnte Großbetriebe nur 
dort erwünscht sind, wo von vornherein eine gleichförmige, 
großzügige und extensive Bewirtschaftung am Platz ist, wo 
also nicht nur topographisch und klimatisch günstige Vor 
aussetzungen bestehen, sondern wo im Umkreise dieser 
Großbetriebe auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Gefüges 
und der Bevölkerungsverteilung ausgeglichene Verhältnisse 
vorliegen. Die nähere Umgebung von Großstädten ist aus 
diesen Gründen für Großbetriebe nur selten günstig, wäh 
rend hier der qualitativ hohe und differenzierte Bedarf an 
landwirtschaftlichen Produkten, die Anhäufung der Kon 
sumenten nach intensiver und mannigfaltiger Betriebsfüh 
rung — also abgesehen von großen Milchwirtschaften, 
Geflügelfarmen usw. — nach kleineren Betriebsgrößen ver 
langt. Es ist in diesem Sinne von Bedeutung, daß der zu 
nehmende Ausbau des landwirtschaftlichen Genossenschafts 
wesens den Kleinbetrieben dazu verhilft, durch deren teil 
weisen wirtschaftlichen Zusammenschluß Fortschritte in der 
Richtung der Großbetriebe zu erzielen. 
Nach obigem ist es klar, daß der naturalwirtschaftliche 
Kleinbetrieb von Lohnbewegungen, vom Kapitalzins und von 
Preisschwankungen der börsenmäßig, weltwirtschaftlich ge 
handelten Produkte unabhängiger ist als der Großbetrieb. 
Dieser steht notwendigerweise völlig im Zeichen der kapi 
talistischen Wirtschaftsordnung, ihm ist daher die Frage der 
Rentabilität sehr wichtig. Der Bauer und die Heimstätten 
leute (Häusler) fragen nicht nach Rentabilität — sie kennen 
sie häufig mangels einer Buchführung gar nicht —, sondern 
nur nach dem Rohertrag. Nur die allgemeine politische 
Situation eines Staatswesens kann erweisen, inwieweit der 
in kleineren Betriebsgrößen gegebene binnenwirtschaftliche 
Rückhalt vernachlässigt werden kann zugunsten der fis 
kalischen Vorteile, die die hohem geldlichen Reinerträge 
des Großbetriebes mit sich bringen. 
x ) Als Beispiel einer ausgezeichneten Unterlage dieser Art sei genannt: 
„Die Grundlagen der Agrarwirtschaft in Österreich“ von Dr, h. c, Sieg 
fried Strakosch, Verlag Tempsky, Wien 1917. 
AU Herausgeber verantwortlich: Architekt: Werner Hegemann — Verlag von Emst Wasmuth A-G, BerlinW8, Markgrafen»ttaße 31 
(D Presse: Dr. Selk-Eysler A.-G., Berlin SW19, Zossener Straße 55
	        

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