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Die Baupolitik (Public Domain) Ausgabe 3.1929 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Baupolitik (Public Domain) Ausgabe 3.1929 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Die Baupolitik : Zeitschrift für Bauwesen und Städtebau, Siedlungspolitik und Wohnungsfürsorge
Erschienen:
Wien 1929
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Erscheinungsverlauf:
3.1929 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
ZDB-ID:
2896219-9 ZDB
Spätere Titel:
Städtebau. Baupolitik
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1929
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst

Ausgabe

Titel:
H. 6

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  • Die Baupolitik (Public Domain)
  • Ausgabe 3.1929 (Public Domain)
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Volltext

175 
DIE BAUPOLITIK 
BEGRÜNDET VON KARL H. BRUNNER / DRITTER JAHRGANG 
HERAUSGEBER: KARL H. BRUNNER (WIEN IV, MARGARETENSTR. 3z) UND WERNER HEGEMANN 
VOM SCMWEIZER WOHNUNGSBAU 
VON ALBERT HEYMANN, CHEMNITZ 
Glückliche Schweiz ! So wird man sagen, wenn man hört, 
daß dort bereits in diesem Jahre die öffentliche Bauwirtschaft 
beendet sein wird oder doch vor dem Abschluß steht. Gerade 
darum ist es interessant, zu sehen, bei welcher Lösung die 
Schweiz hinsichtlich der schweren Probleme angelangt ist 
in dem Zeitpunkt, in dem sie diese Sache aus der (öffent 
lichen) Hand legen kann., 
Zwar sind dort Ansätze einer öffentlichen Wohnungs 
fürsorge schon vor dem Kriege vorhanden gewesen, ver 
anlaßt durch die Kapitalschwachheit gewisser Unternehmer 
kreise, in deren Händen damals die Bauwirtschaft lag. Den 
dadurch bewirkten Übelständen suchten die Städte abzu 
helfen durch Erstellung eigner Wohnungen für ihre Be 
diensteten sowie durch finanzielle Unterstützung der ge 
meinnützigen Baugesellschaften, deren es in der Schweiz 
schon vor dem Kriege eine ganze Anzahl gab. Diese Initiative 
ist jedoch über die Erstellung einiger hundert Wohnungen 
an jedem einzelnen Platze nicht hinausgekommen. Die 
gemeinnützigen Gesellschaften hinderte vor allem ihre 
Kapitalschwachheit an länger anhaltender Tätigkeit. 
Der Weltkrieg verschonte auch die neutrale Schweiz 
nicht mit einer Baukostenhausse, die jede Initiative lähmen 
mußte, woraus Deutschland immerhin den Trost schöpfen 
kann, daß nicht etwa seine Fügung,, in den Krieg hinein 
gerissen zu werden, der Grund gewesen sein kann für 
seine Wohnungsnot. Daß die Wohnungsnot vielmehr 
eine — versöhnende — Schicksalsgemeinschaft aller Kultur 
völker ist, das lehrt uns auch die Entwicklung in der 
Schweiz. 
Wie in Deutschland, kommt dann auch in der Schweiz die 
Initiative der öffentlichen Hand erst nach dem Kriege voll 
zur Entfaltung. Eine kleine Spanne früher — 1918 — setzen 
die Maßnahmen der Zentralbehörden, hier des Bundes und 
der Kantone, ein, wirksam verstärkt durch die auch in 
Deutschland von jeher in vorderster Linie stehenden Ge 
meinden. 
Dabei vollzieht sich die Betätigung dieser Stellen in zwei 
Etappen. Die Aktion des Bundes dauert nämlich nur bis 
1924. In diesem Zeitabschnitte, der von der deutschen In 
flation ausgefüllt wird, d. h. einer z. T. scheinbaren Über 
teuerung des Bauens, die vorwiegend auf der Vorstellung 
Mark = Mark beruhte, in diesem Zeitraum breitete sich in 
der Schweiz eine wirkliche Überteuerung (in Gold) aus 
die den Baukostenindex bis auf 276 kommen ließ. Durch die 
Subventionen wurden damals 30% der Baukosten in Form 
von verlorenen Zuschüssen und auch Darlehen abgedeckt. 
Diese werden je 2ur Hälfte vom Bunde einerseits und von 
den Kantonen wie Gemeinden andrerseits aufgebracht, 
also so, daß der Bund letzteren nur beispringt, wenn sie 
den gleichen Betrag aufbringen. 
Von 1924 an gelten in der Schweiz die Baukosten als 
„stabilisiert“. Der Index war damals auf etwa 170 herab 
gesunken. Die Schweiz hat also — und das ist für uns 
Deutsche sehr interessant — bereits 1925 mit einem (gleich 
bleibenden) Baukostenpreise gerechnet, auf den Deutsch 
land erst 1927 gekommen ist und den weite Kreise in 
Deutschland als ungebührlich hoch und keineswegs dauernd 
betrachten. Indem ihn die Schweizer als bleibend hinnehmen, 
stellen sie sich nunmehr darauf ein, die Subventionen in der 
Richtung anzusetzen, daß die Miete für die breite Bevölke 
rungsschicht „einigermaßen tragbar“ wird. Diese Sub 
ventionen werden also — wiederum für Deutschland sehr 
interessant — schon dadurch ausgelöst, daß die Baukosten 
gestiegen sind, obschon die Zinssätze für das Baugeld nicht 
wesentlich die Sätze überschreiten, deren Rückkehr in 
Deutschland sehnsuchtsvoll erhofft wird: 514% für erste, 
6% für zweite Hypotheken; bei diesen letzteren einschließ 
lich %% Tilgung. 
Diese Subventionen sehen nun so aus: sie werden nicht 
fortlaufend, wie unsere Hauszinssteuer, geordnet, sondern 
stoßweise, auf Grund einzelner Vorlagen, bewilligt, für ein 
zelne Bauprogramme. Es ist also dann nicht eine „Vorgriff- 
Finanzierung“, wie in Deutschland möglich, weil man im 
voraus noch nicht weiß, welche Mittel man für das nächste 
Mal zur Verfügung haben wird. Die Subventionen dieser 
Einzelbauprogramme werden teils von Kanton und Stadt 
(der Bund, das „Reich“ ist ja ausgeschieden I) oder auch von 
den Städten allein bereitgestellt als verlorenes, geschenktes 
Baukapital, zum andern als (billige) 2. Hypothek, also dar 
lehnsweise mit hoher Beleihungsgrenze (bis zu 90% des
	        

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