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Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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fullscreen: Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Die Baupolitik : Zeitschrift für Bauwesen und Städtebau, Siedlungspolitik und Wohnungsfürsorge
Publication:
Wien, 1929 - 1929
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
3.1929 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
ZDB-ID:
2896219-9 ZDB
Succeeding Title:
Städtebau. Baupolitik
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 5

Contents

Table of contents

  • Die Baupolitik (Public Domain)
  • Issue3.1929 (Public Domain)
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

14a 
kommt dabei insofern auch hier zur Auswirkung, als sich 
die weitere Entwicklung — zumindest topographisch — 
zwischen Düsseldorf und Neuß wird teilen müssen, wobei 
freilich die Bedeutung des rechtsrheinischen Gebietes bei 
weitem überwiegt. Den Gedanken der Städtegruppe auch 
bei weniger klaren Ansätzen bewußt zu fördern — im Falle 
von Düsseldorf etwa die Vororte Kaiserswerth, Ratingen, 
Benrath und Hilden zu möglichst in sich abgeschlossenen 
Siedlungsgebieten zu entwickeln, ist eine der bedeutsamsten 
Aufgaben der künftigen Stadterweiterung. 
Um diese Stadterweiterung geht nun der Kampf der Mei 
nungen und Bestrebungen, ganz ähnlich, wie dies in Bres 
lau der Fall war (und vielleicht noch ist), wenn die Neu 
ordnung der Verhältnisse auch in Düsseldorf nicht in glei 
chem Maße dringlich erscheint als dort. Immerhin, wenn 
man die überlieferte Weiträumigkeit des Wohnens im 
nordwestlichen Deutschland in Rechnung zieht — man 
vergleiche die Stockwerkszahlen und Behausungsziffern von 
Düsseldorf und Breslau — und die künftigen Wohnbezirke 
noch weiträumiger gestalten will—, dann ergibt sich ein recht 
ansehnlicher Flächenbedarf der in rascherer Entwicklung 
begriffenen Stadt am Rhein. 
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Gebäude mit 
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Jahr 1910 1 
2 3 4 5 
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hatte 
Stockwerken 
V n 
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« N 
Breslau 344 
1059 1440 2846 5470 2181 13340 
40 
Düsseldorf 4869 
5056 8778 4448 15 
— 23166 
17 
Es hatten Einwohner in den Jahren: 
1890 1910 
1919 
1925 
Breslau 
335000 536450 
528 260 
554801 
Düsseldorf 
144 600 394 800 
407 338 
431 096 
Eine Denkschrift, in welcher die Stadt Düsseldorf im Vor 
jahre Vorschläge zur kommunalen Neugliederung im Re 
gierungsbezirk Düsseldorf erstattete, enthält, eingeleitet 
von Oberbürgermeister Dr. h. c. Lehr und Beigeordnetem 
Schilling, eine anschauliche Darstellung der Verhältnisse in 
und um Düsseldorf, wobei sich die „Vorschläge zur Neu 
gliederung“, wie die notwendigen Eingemeindungen um 
schrieben sind, aus den topographischen und wirtschaft 
lichen Verhältnissen mit größter Folgerichtigkeit entwickeln. 
Das Bild, das sich hier entrollt, ist kennzeichnend für die 
Vorstufen, die jede großzügige Stadterweiterung durch 
zumachen hat, zugleich aber ein neuer Beweis dafür, daß 
die unvermeidliche Urbanisierung eines Teiles der ländlichen 
Bevölkerung in natürlichster Weise im Anschlüsse an das 
topographisch zugehörige Kultur- und Wirtschaftszentrum 
erfolgt. Was dabei in Rücksicht auf die bisherigen Entwick 
lungen im Wirtschaftsleben von Stadt und Land einer er 
höhten Aufmerksamkeit, ja erst einer zutreffenden Lösung 
schlechthin bedarf, ist der zutreffende Ausgleich zwischen 
der Bevölkerungs- und Kapitalverteilung eines Wirtschafts 
gebietes welcher Ausgleich die Überleitung des am Lande 
aufgewachsenen Bevölkerungsüberschusses in die Stadt 
durch eine Nutzbarmachung ihrer Wohlfahrts- und Wirt 
schaftsbehelfe auch für die Landbevölkerung, durch Rück 
leitung eines Teiles der Ertragsüberschüsse der städtischen 
Wirtschaft auf das Land (z. B. Hypothekarbeleihungen auf 
ländliche Liegenschaften) kompensiert und durch die staat 
liche Steuergesetzgebung und Verteilung der öffentlichen 
Gelder fortlaufend regulierend wirkt. 
Man darf heute sagen, daß der ganze Konflikt zwischen 
der überall fortschreitenden Urbanisierung und dem da 
durch in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedroh 
ten Lande (Landkreise) in finanzwirtschaftlichen Problemen 
beruht. Treffende Belege dafür bietet ein in der Denkschrift 
zitierter Aufsatz des hervorragenden Kenners der englischen 
Selbstverwaltung, William A. Robson, über den Kampf der 
Großstadt gegen die Grafschaft, worin es u.a. heißt: „In 
London fluten an jedem Arbeitstage fast dreiviertel Millionen 
Menschen zu ihrer Arbeit in die Stadt. Während sie arbeiten, 
muß der Londoner Grafschaftsstadtrat für verschiedene 
kostspielige Einrichtungen sorgen: für Verkehrsmittel, die 
Reinigung, Beleuchtung und Pflasterung der Straßen, Kana 
lisierung, Feuerwehr usw. Die Nutznießer aber wandern 
über die städtischen Grenzen in ihre Wohnungen zurück und 
entschwinden der städtischen Steuerhoheit. Ist es also zu 
bestreiten, daß die Städte bei ihren Gesuchen an das Par 
lament oder den Minister, ihre; Grenzen zu erweitern, um 
die Wohnsiedlungen — d. h. den Steuerbezirk — dieser 
Nomaden einzuschließen, einen gut begründeten Stand 
punkt vertreten ? Aber der Londoner Grafschaftsrat und 
ähnliche Körperschaften haben sich bei Ausführung ihrer 
Wohnbauprogramme durch die Raumnot gezwungen ge 
sehen, Kolonisatoren zu werden und große Wohnsiedlungen 
außerhalb ihrer Grenzen anzulegen 5 *, das heißt, sie geben 
heute das Geld ihrer Bürger dazu aus, Steuerwert für irgend 
einen anderen lokalen Verwaltungskörper zu schaffen.“ 
Ganz gegenteilige Verhältnisse schafft nun wieder ein 
finan2wirtschaftliches System, das die Eingänge an öffent 
lichen Mitteln nicht vorwiegend auf Realsteuern begründet, 
sondern andere Wege befolgt, wie z. B. die in der Nach 
kriegszeit in Österreich eingeführte Fürsorgeabgabe von 
Löhnen und Gehalten, die vom Arbeitgeber, also am Stand 
ort der Arbeitsleistung zu entrichten ist und aus welcher die 
Gemeinde Wien ihre numerisch größte Einnahmepost — 
über 40% — erzielt, während diese Abgabe den Vororten 
von ihren zahlreichen in Wien tätigen Einwohnern entgeht. 
Es ist zweifellos, daß durch wohlüberlegte, zutreffende 
finanztechnische Systeme ein gerechter Lastenausgleich 
zwischen den städtischen Haushalten und jenen der länd- 
*) Siehe im vorletzten (3.) Heft der Baupolitik des Verfassers Aufsatz 
über „Landflucht und Kapitalwanderung“. 
z ) Gemeint ist für London die Norbury- und die White-Hart-Lane- 
Siedlung, wie auch die großartige Anlage der Becontree-Siedlung 
(llford-Dagenham) östlich der Stadt.
	        

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