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Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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fullscreen: Die Baupolitik (Public Domain) Issue3.1929 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Die Baupolitik : Zeitschrift für Bauwesen und Städtebau, Siedlungspolitik und Wohnungsfürsorge
Publication:
Wien, 1929 - 1929
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
3.1929 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
ZDB-ID:
2896219-9 ZDB
Succeeding Title:
Städtebau. Baupolitik
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Volume

Publication:
1929
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-14321039
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 1

Contents

Table of contents

  • Die Baupolitik (Public Domain)
  • Issue3.1929 (Public Domain)
  • H. 1
  • H. 2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9
  • H. 10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

1250 Wohnungen jährlich im Durchschnitt bei einer Drei- 
millioncnstadt — wird von den Franzosen jetzt selbst als 
äußerst dürftig bezeichnet und ist letzten Endes im Finan 
zierungssystem begründet. Die 13 000 Wohnungen obigen 
Programms, die zurzeit fertiggestellt bzw. im Bau sind, 
sind ausschließlich mit Anleihen finanziert. Als Bauherr 
treten — im Rahmen dieser Minderbemittelten-Wohnungs- 
fürsorge — nur die Stadt (Hochbauamt) und ein eigens 
zu diesem Zwecke geschaffenes „Bauamt für billige Woh 
nungen“ (Selbstverwaltungskörper unter gemeindlichem 
Einfluß) auf. Dazu kommt noch eine aus dem Rahmen 
des obigen Bauprogramms herausfallendc, besondere Mittel 
standshilfe einer städtischen Regicgesellschaft, die aber 
bereits nach Erstellung von 1096 Wohnungen (2u mitt 
leren Mieten) jäh verpufft ist. 
Der Fehler — das sieht man jetzt ein — hat darin gelegen, 
daß man es nicht verstanden hat, die Privatinitiative in den 
Wohnungsbau einzuschalten. Selbst gemeinnützige Bau- 
gcsellschaften, denen man Anleihen garantiert hat, sind 
nicht genügend in Paris zu Worte gekommen. Außer 
dem hat man auch bei Neubauwohnungen mit gesetzlich 
festgelegten — nicht auf Grund der Grundstückslasten er- 
rechneten — Höchstmieten operiert, wonach z. B. eine 
Arbeiterwohnung (3 Zimmer und Küche =50 qm) all 
die Jahre hindurch zu stehen kommt auf 180 Mark Jahres 
miete und, bei Familien mit mindestens 4 Kindern, um 
die es sich bei diesem Bauprogramm der Stadt und des 
,,Bauamts“ vorzüglich handelt (durch eine , weitere Er 
mäßigung) auf 120 Mark. Eine entsprechende (bescheidene) 
Altwohnung kostet jetzt 115% der Vorkriegsmiete. Da 
der Frank noch gleich Frank gerechnet wird, sind das etwa 
113 Mark. Die wirkliche Valorisierung der Mieten haben 
die Franzosen erst noch vor sich, wobei die erwähnte Woh 
nung auf etwa 480 Mark gesteigert werden müßte, wenn 
man auf 100% der Vorkriegsmiete in Gold kommen wollte. 
Der Abstand der Mietpreisbildung zu Deutschland wird 
dadurch sichtbar. Man rechnet in Frankreich mit einem 
Multiplikator von 5 bis 6, Zu bemerken ist aber, daß die 
Löhne bereits das Fünffache der Vorkriegszeit betragen. 
So kommt cs, daß die Häuser der Stadt und des Bauamts 
nur eine dreiprozentige Verzinsung des Anlcihekapitals 
tragen und die öffentliche Hand 5% und Unterhaltungs 
kosten zulegen muß. Diese Ausgaben werden bisher mit 
50 000 000 Papierfranken angegeben. 
Billiges zweistelliges Geld fehlt in der Finanzierung voll 
kommen, Unter solchen Verhältnissen erkennt man erst 
recht eigentlich den Wert der deutschen Mietzinssteuer 
gesetzgebung, die in Frankreich fehlt und zu der man sich 
auch nicht aufraffen wird. 
Noch im März 1928 hat sich Paris hilfesuchend an die 
Kammer gewendet, um seinen Wohnungsbau finanziell 
unterstützt zu erhalten. Damals hat der Minister des Inneren 
abgelehnt, eine über die bisherige Gesetzgebung für Ar 
beiterwohnungen hinausgehende Staatshilfe zu gewähren. 
So ist die Situation gewesen, als die inzwischen bekannt 
gewordene „Lex Loucheur“ einstimmig von der Kammer 
beschlossen worden ist. Sie bedeutet also eine Besinnung 
des Staats noch in letzter Stunde. Ihr Sinn ist, aus Vor 
stehendem verständlich, nicht nur, den gemeindlichen Woh 
nungsbau künftig zu fördern, sondern in stärkstem Maße 
den der Privaten (gemeinnützige Baugenossenschaften ein 
geschlossen). Ausdrücklich auf englische und deutsche 
Vorbilder wird nun verwiesen. Die Leistungen dieser 
Länder wurden in den letzten Sitzungen des Pariser Ma 
gistrats als Vorbilder mit genauen Zahlen bezeichnet. 
Sehr im Gegensatz 2u einigen vorschnellen deutschen 
Meldungen liegt die Durchführung der Lex Loucheur 
noch sehr im unklaren. Man hofft bekanntlich im Verlaufe 
der nächsten 5 Jahre 260 000 Wohnungen, davon 60 000 
für den Mittelstand, zu erstellen, wobei auf Paris und sein 
Departement etwa 80 000 kommen sollen. Über das „Wie“ 
debattiert man vorläufig aber noch. Zunächst fehlt es in 
Paris an Baustellen. Die vom Staate in den letzten Jahren 
freigegebenen Teile des Festungsgürtels — 67 ha — sind 
bis auf 15 ha verbaut. Man wird so in die Vororte gehen 
müssen, in die „Bannmeile“, was wiederum ein Zusammen 
gehen mit den dort zuständigen Behörden (Departement 
und Vorortgemeinden) bedingen wird. Die Baukosten einer 
Wohnung sollen aufgebracht werden 
bei Arbeiterwohnungen 
zu 33% vom Staate 
zu 57% vom Kommunalverband 
zu 10% als Eigenkapital des Bauherrn 
100% 
bei Mittelstandswohnungen 
zu 40% vom Staate 
zu 40% vom Kommunalverband 
zu 20% als Eigenkapital 
100% 
Durch Zinszuschüsse wird die Verzinsung des gesamten 
Baukapitals gedrückt: im ersten Falle auf 2,02%, im zweiten 
auf 5%. Das Eigcnkapital darf— auch bei gemeinnützigen 
Gesellschaften und den Gemeinden — mit 7,5% und Til 
gung angesetzt werden. Bei Arbeiterwohnungen läuft die 
Staatssubvention (33% s, o.) zinslos, sonst zu 5%. Die 
II. Posten obiger Aufstellungen laufen zu 2,35% bzw. 
3,69%, einschließlich Tilgung. — Auch das „Eigenkapital“ 
ist gedacht als Darlehen an den Bauherrn, wobei die Frage, 
ob es in dieser Rangstelle erhältlich sein wird, offen bleibt. 
Schon jetzt wird ausgerechnet, daß die gesetzlich festgelegten 
Mieten (s. o.) nicht ausreichen werden, selbst den gedrückten 
Kapitaldienst zu tragen. In Deutschland wissen wir, daß 
die Forderung, 20% der Baukosten als Eigenkapital bei 
zusteuern, sehr oft ein frommer Wunsch bleibt. Trotz dieser 
neuen Initiative ist es also heute durchaus noch nicht sicher, 
ob Frankreich und insbesondere Paris mit seinem Wohnungs 
bau vorankommen wird. Dr. Albert Heymann
	        

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