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Alleinerziehende in Ulm / Bayer, Diana (Rights reserved)

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Monograph

Author:
Bayer, Diana
Creator:
Ulm / Frauenbüro
Title:
Alleinerziehende in Ulm : ein Leitfaden für Frauen / Herausgeberin Diana Bayer
Edition:
4. vollständig überarbeitete Auflage
Publication:
Ulm: Frauenbüro der Stadt Ulm, 2014
Language:
German
Scope:
1 Online-Ressource (124 Seiten)
Note:
Datum des Herunterladens: 22.5.2017
Urban Studies:
Kws 45 Bevölkerung. Soziales: Sexualität. Geschlecht
DDC Group:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9101574
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Full text

AlleinErziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen 4. vollständig überarbeitete Auflage 1 Diese Broschüre versteht sich als Wegweiser und Orientierungshilfe. Jede Haftung ist ausgeschlossen. Gesetze und Richtlinien, aber auch Ansprechpersonen können sich ändern, beachten Sie deshalb bitte das Erscheinungsdatum. Diese Broschüre kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Für Rückfragen steht das Frauenbüro zur Verfügung. Impressum Herausgeberin Diana Bayer Leiterin des Frauenbüros Stadt Ulm Überarbeitung Kapitel 1 bis 4: Wera Baur Kapitel 5 bis 7: Alexandra Mathiesen in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Frauenbüros Gestaltung und Satz deutsch_design, Ulm 4. vollständig überarbeitete Auflage Juni 2014 Erhältlich bei: Frauenbüro der Stadt Ulm Frauenstraße 19, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 10 61 info.frauen@ulm.de www.frauen.ulm.de 2 AlleinErziehende in Ulm Ein Leitfaden für Frauen 4. vollständig überarbeitete Auflage 3 Inhalt Vorwort Seite 7 1. Geld .......................................................................................... 9 1.1. Mutterschaftsgeld....................................................................... 11 1.2. Kindergeld und Kinderzuschlag................................................... 13 1.3. Elterngeld, Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld................................................................. 14 1.4. Steuerliche Vergünstigungen....................................................... 18 1.5. Arbeitslosengeld I und II.............................................................. 19 1.6. Wohngeld.................................................................................. 22 1.7. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltstitel ........................... 23 1.8. Krankenversicherung und Pflegeversicherung............................. 26 1.9. Kommunale Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung.................................................................. 27 1.10. Stiftungen.................................................................................. 28 2. Arbeit ...................................................................................... 29 2.1. Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung.............................. 31 2.2. Mutterschutz ............................................................................. 33 2.3. Elternzeit.................................................................................... 34 2.4. Im Krankheitsfall ........................................................................ 36 2.5. Ausbildung................................................................................. 37 2.6. Weiterbildung ............................................................................ 39 2.7. Berufsorientierung...................................................................... 40 2.8. Berufsrückkehr............................................................................ 41 2.9. Rente ......................................................................................... 44 3. 3.1. 3.2. 3.3. Wohnen................................................................................... 49 Eheliche Wohnung .................................................................... 51 Sozialwohnungen....................................................................... 52 Mietrechtsangelegenheiten........................................................ 54 4. Rechtsfragen........................................................................... 55 4.1. Scheidungsrecht......................................................................... 57 4.2. Kindschaftsrecht......................................................................... 58 4.3. Beistandschaft ........................................................................... 62 4.4. Vollmacht und Testament für Mütter nichtehelicher Kinder.................................................................. 63 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe................................................................. 64 4 inhalt 5. Kinderbetreuung.................................................................... 65 5.1. Kindergärten und Kindertagesstätten ........................................ 68 5.2. Kindertagespflege und Vollzeitpflege......................................... 70 5.3. Stundenweise Betreuung und BabysitterInnen............................ 73 5.4. Kinderbetreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft ............................................................. 74 5.5. Hausaufgabenbetreuung und Lerntreffs..................................... 77 6. Beratung ................................................................................. 81 6.1. Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung....................... 83 6.2. Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Vermittlung in Arbeit .......................................................... 90 6.3. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen ............................ 91 6.4. Hilfe für Frauen in Not- und Gewaltsituationen .......................... 93 6.5. Anlaufstellen für Frauen mit internationalen Wurzeln............................................................. 97 6.6. Anlaufstelle für Alleinerziehende................................................ 99 6.7. Beratung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern ............................................................... 100 7. Unterstützende Angebote in Ulm .......................................101 7.1. Möglichkeiten für Ermäßigungen .............................................. 103 7.2. Sparmöglichkeiten im Haushalt und Gebrauchtwaren ................................................................ 105 7.3. Landesprogramm Stärke ........................................................... 107 7.4. Kontakte, Treffs und Freizeit ..................................................... 108 7.5. Bildung, Kultur und Sport ......................................................... 116 7.6. Erholung, Seminare und Freizeiten ............................................ 120 7.7. Ferienangebote für Kinder und Jugendliche .............................. 120 7.8. Kuren........................................................................................ 123 5 Vorwort 6 vorwort Vorwort Wir freuen uns, Ihnen die vierte Auflage der Broschüre „Alleinerziehende in Ulm“ präsentieren zu können. Das aktualisierte Handbuch ist ein Wegweiser, der Alleinerziehenden im Alltag praxisnah helfen soll und zahlreiche Informationen zu den Themen finanzielle Hilfen, Erwerbstätigkeit und eigenständige Existenzsicherung, Wohnen, rechtliche Situation, Kinderbetreuung, Beratungs- sowie Anlaufstellen und unterstützende Angebote in Ulm liefert. Unsere moderne Gesellschaft ist geprägt von einer Vielfalt an Lebensformen. Alleinerziehend zu sein oder zu werden ist eine davon. Jede fünfte Familie ist inzwischen eine Einelternfamilie, in Ulm leben rund 2.500 Alleinerziehende mit 3.500 Kindern. In den meisten Einelternfamilien leben die Kinder bei ihren Müttern. Damit liegt Ulm im bundesweiten Trend und die Zahlen zeigen, dass Alleinerziehende längst keine Randgruppe mehr sind. Die Ursachen dafür, allein die Verantwortung für ein oder mehrere Kinder zu tragen, sind vielfältig. Die einen entscheiden sich bewusst für diese Lebensform, andere werden durch Lebensumstände wie Trennung oder Scheidung vom bisherigen Partner oder durch dessen Tod mit der neuen Situation konfrontiert. Egal wie unterschiedlich die Gründe für Ihre jetzige Situation sind, die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, die auf Sie zukommen, gilt es mit Kompetenz und wachsendem Selbstbewusstsein zu meistern. Gerade Alleinerziehende werden mit vielfältigen Problemstellungen konfrontiert: säumige Unterhaltszahlungen, Stress mit Job, Kita, Schule, Probleme bei der Wohnungssuche; all dies fordert Einelternfamilien ungleich mehr. Diese Broschüre soll Ihnen als Alleinerziehende in Ulm mit aktuellen Informationen und wichtigen Tipps die Orientierung erleichtern. Sie erfahren mehr über Ihre Rechte und die Ihrer Kinder, Sie erhalten neue AnsprechpartnerInnen und Adressen für kompetente Beratung und Hilfestellung hier vor Ort in Ulm. Diese Informationen sind wichtig, denn je mehr Sie über Ihre Ansprüche und Rechte wissen, umso souveräner können Sie Ihren Alltag gestalten. 7 Aufgrund der großen Nachfrage, haben wir die Broschüre überarbeitet und neu aufgelegt. Wir hoffen, dass „Alleinerziehende in Ulm“ Sie auf Ihrem Weg begleitet und dass möglichst viele Personen von den gesammelten Informationen profitieren können. Diana Bayer Leiterin des Frauenbüros 8 Geld 1.1. Mutterschaftsgeld....................................................................... 11 1.2. Kindergeld und Kinderzuschlag................................................... 13 1.3. Elterngeld, Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld................................................................. 14 1.4. Steuerliche Vergünstigungen.......................................................18 1.5. Arbeitslosengeld I und II..............................................................19 1.6. Wohngeld.................................................................................. 22 1.7. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltstitel............................ 23 1.8. Krankenversicherung und Pflegeversicherung............................. 26 1.9. Kommunale Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung.................................................................. 27 1.10. Stiftungen.................................................................................. 28 geld 9 Geld 10 GELD 1. Geld Sie können als Alleinerziehende verschiedene Ansprüche geltend machen, die den Lebensunterhalt für Sie und die Kinder sichern. Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über verschiedene Leistungen und Ansprüche in unterschiedlichen Lebenslagen, die zu Ihrem Unterhalt und zu dem Ihrer Kinder beitragen können. Von großer Bedeutung gerade für Alleinerziehende ist auch die eigenständige Existenzsicherung durch Berufstätigkeit (siehe 2. Arbeit). 1.1. Mutterschaftsgeld Für schwangere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor der Entbindung. Nach der Entbindung beträgt die Mutterschutzfrist acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen (siehe 2.2. Mutterschutz). Bei Früh- und sonstigen vorzeitigen Geburten (das ist jede Geburt vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung) verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Zeit, um die die Geburt vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung erfolgte. Das Mutterschaftsgeld und ein eventueller Zuschuss der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers werden grundsätzlich für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen gezahlt. Mutterschaftsgeld für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse (pflicht- oder freiwillig Versicherte) Bei Arbeitnehmerinnen, auch geringfügig beschäftigten, errechnet sich die Höhe des Mutterschaftsgeldes aus dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Das Mutterschaftsgeld sollten Sie vor der Entbindung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie benötigen dazu eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung. Während der Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung beitragsfrei bestehen. Wenn Sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. Selbstständige), entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe des Krankengeldes. info Bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse 11 Mutterschaftsgeld für privat- oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen – Leistungen des Bundesversicherungsamtes Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (also privat- oder familienversichert) und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis, z. B. Minijob), beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Das Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes beträgt für die gesamte Dauer der Schutzfristen jedoch höchstens 210 Euro insgesamt. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht allerdings, d. h. er wird nicht ausgezahlt, soweit und solange Sie während der Schutzfristen weiter Arbeitsentgelt erhalten. Antragsformulare erhalten Sie im Internet oder fordern diese telefonisch bei der Mutterschaftsgeldstelle an. Bundesversicherungsamt info Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Telefon 0228 / 619 18 88 E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de www.mutterschaftsgeld.de oder www.bva.de Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Liegt Ihr durchschnittliches kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt über 13 Euro, so erhalten Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber die Differenz zwischen 13 Euro (Mutterschaftsgeld) und dem tatsächlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. info Bei Ihrem / Ihrer ArbeitgeberIn lesetipp Leitfaden zum Mutterschutz Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de (kostenlose Broschüre) 12 GELD 1.2. Kindergeld und Kinderzuschlag Kindergeld wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr, danach nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Sie Ihren festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausländische Personen erhalten Kindergeld, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung haben. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten zwei Kinder je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich. Beantragt wird das Kindergeld bei Ihrer Agentur für Arbeit, Familienkasse. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst stellen die Anträge bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin. Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern ab Januar 2005 für ein in ihrem Haushalt lebendes minderjähriges Kind, sofern sie für dieses Kind Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist ferner, dass das Einkommen und Vermögen der Eltern einen unteren Grenzbetrag erreicht und gleichzeitig einen oberen Grenzbetrag nicht überschreitet. Der Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind höchstens 140 Euro monatlich. info Agentur für Arbeit Familienkasse Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0800 / 455 55 30 www.arbeitsagentur.de, www.kindergeld.org lesetipp Merkblatt Kindergeld Hrsg. Bundesamt für Finanzen / Bundesagentur für Arbeit (kostenlos erhältlich bei der Agentur für Arbeit, Familienkasse, Adresse siehe oben) www.arbeitsagentur.de Merkblatt Kinderzuschlag Hrsg. Familienkasse www.familienkasse.de oder www.kinderzuschlag.de 13 1.3. Elterngeld, Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld Elterngeld Anspruch auf Elterngeld hat wer —— sein Kind nach der Geburt selbst betreut und erzieht, —— nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, —— mit seinen Kindern in einem Haushalt lebt und —— einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird pro Lebensmonat des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für bis zu zwölf Monate beziehen. Wenn Sie alleinerziehend sind, erhalten Sie 14 Monate Elterngeld. Arbeiten Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Ihr Gehalt wird mit dem Elterngeld verrechnet. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Einkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen die Mutter aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte oder wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind. Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Einkommen. Die Ersatzrate beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Bei einem durchschnittlichen Nettoeinkommen zwischen 1.000 Euro und 1.240 Euro erhalten Sie 67 Prozent, bei einem Voreinkommen von 1.250 Euro und mehr erhalten Sie 65 Prozent. Bei Voreinkommen von weniger als 1.000 Euro monatlich steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent an: je niedriger das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden, sollte jedoch spätestens drei Monate nach der Entbindung eingereicht werden. 14 GELD Die zuständige Elterngeldstelle in Baden-Württemberg ist die L-Bank. Die Elterngeldanträge erhalten Sie online unter www.l-bank.de sowie bei der Stadt Ulm, Abteilung Ältere, Behinderte und Integration, Sachgebiet Finanzen und Organisation oder bei Ihrer jeweiligen Gemeindeverwaltung. Wenn Sie Fragen zum Thema Elterngeld und Elternzeit oder sonstige Fragen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt haben, wenden Sie sich an eine der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen in der Region. info Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 85 70 www.schwangerschaftsfragen.de Caritas Ulm Katholische Schwangerschaftsberatung Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 43 E-Mail: ksb@caritas-ulm.de www.caritas.ulm.de Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5232 lesetipp Elterngeld und Elternzeit – Das Bundeseltern geld- und Elternzeitgesetz für Geburten ab 01.01.2013 Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de 15 Betreuungsgeld Grundsätzlich können Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllt haben, für die Zeit ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bis zum 36. Lebensmonat – für die Dauer von maximal 22 Monaten – Betreuungsgeld beantragen. Anspruch auf Betreuungsgeld hat im Wesentlichen, wer —— seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, —— mit seinem Kind, das nach dem 31.07.2012 geboren wurde, in einem Haushalt lebt und —— für dieses Kind keine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nimmt (Leistungen nach § 24 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 22 bis 23, SGB VIII). Der Umfang Ihrer Erwerbstätigkeit während des Betreuungsgeldbezugs spielt keine Rolle. Sie können Betreuungsgeld erhalten, wenn Sie voll erwerbstätig sind. Relevant ist, dass Ihr Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreut wird. Ist Ihr Kind in einer privaten Tageseinrichtung oder wird Ihr Kind von Tagespflegepersonen wie zum Beispiel von einer Tagesmutter, den Großeltern oder einem Au-pair betreut, steht dies einem Anspruch auf Betreuungsgeld nicht entgegen. Betreuungsgeld kann für jedes Kind insgesamt 22 Monate bezogen werden. Es stehen nicht jedem Elternteil separat 22 Monate zu. Anders als beim Elterngeld, besteht für jedes Kind ein eigener Anspruch auf Betreuungsgeld. Bei Mehrlingskindern kann daher für jedes Kind ein eigener Antrag gestellt werden. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat. info L-Bank Familienförderung 76113 Karlsruhe Hotline Familienförderung Telefon 0800 / 664 54 71 E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 16 Uhr. Kostenlos aus dem deutschen Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. lesetipp Informationen zum Betreuungsgeld Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de (kostenlose Broschüre) 16 GELD Landeserziehungsgeld Für Geburten ab 01.01.2007 bis 30.09.2012 können Sie im Anschluss an das Elterngeld für maximal zehn Monate Landeserziehungsgeld beantragen. Das Landeserziehungsgeld wird frühestens ab dem 13. Lebensmonat gewährt. Die Höhe des Landeserziehungsgeldes beträgt pro Kind maximal 205 Euro monatlich. Ab dem dritten Kind erhöht sich der Betrag auf 240 Euro. Sie erhalten grundsätzlich Landeserziehungsgeld, wenn Sie —— Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben, —— Deutsche, Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Staatsangehörige bestimmter mit der EU assoziierter Staaten sind, —— mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, —— ein geringes Einkommen haben, —— nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 21 Wochenstunden Teilzeitarbeit leisten. Das volle Landeserziehungsgeld wird gezahlt, wenn das Familieneinkommen im Monat durchschnittlich die Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen betragen —— bei Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben, mit einem Kind 1.480 Euro. Diese Einkommensgrenze gilt auch dann, wenn die Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft leben. —— bei Alleinerziehenden mit einem Kind 1.225 Euro. —— Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 230 Euro für jedes weitere Kind. info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5232 L-Bank Familienförderung – Hotline Telefon 0800 / 664 54 71 E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 16 Uhr. Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider. 17 lesetipp Erziehungsgeld – Erziehungszeit Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kostenlose Broschüre, erhältlich bei der Stadt Ulm, Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche, Adresse siehe Seite 25) 1.4. Steuerliche Vergünstigungen Für Alleinerziehende gibt es hinsichtlich der kinderbedingten Vergünstigungen Besonderheiten, z. B. beim Kinderfreibetrag, beim Freibetrag für den Betreuungsund Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, bei der Günstigerprüfung Kindergeld / Freibeträge für Kinder, beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, beim Freibetrag für den Sonderbedarf für Berufsausbildung und bei den Kinderbetreuungskosten. Umfassende und immer aktuelle Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre „Steuertipps für Familien“. Außerdem berät das Finanzamt Ulm individuell in seinem Service Center. info Finanzamt Ulm Service Center (ZIA) Wagnerstraße 2, 89077 Ulm Telefon 0731 / 10 30 E-Mail: poststelle@fa-ulm.bwl.de www.fa-ulm.de Öffnungszeiten des Service Centers (ZIA): Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 12 Uhr Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen im Internet unter www.service-bw.de, Suchbegriff: Alleinerziehende lesetipp Steuertipps für Familien Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Telefon 0711 / 27 90 www.mfw.baden-wuerttemberg.de 18 GELD 1.5. Arbeitslosengeld I und II Mit den Reformen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Jahr 2005 kam es zu einer Neustrukturierung der Leistungsansprüche. Arbeitslosengeld I Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren, d. h. mindestens 15 Stunden wöchentlich (Erfüllung der Anwartschaftszeit). Haben Sie Ihre Beschäftigung durch Mutterschutz und Elternzeit unterbrochen, gelten diese Zeiten als Erziehungszeiten bzw. als Zeiten wie eine Erwerbstätigkeit. Arbeitslosengeld wird – je nach Beschäftigungsdauer und Lebensalter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit – für sechs bis maximal 32 Monate gewährt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 67 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate. Berücksichtigt wird Ihr tatsächlich erzieltes Einkommen allerdings nur dann, wenn es nicht länger als drei Jahre ab dem Tag Ihrer Antragsstellung zurückliegt. Liegt Ihr zuletzt tatsächlich erzieltes Einkommen bereits länger als drei Jahre zurück, wird der Bemessung Ihres Arbeitslosengeldes das tarifliche Arbeitsentgelt derjenigen Beschäftigung, auf welche die Agentur die Vermittlungsbemühungen in erster Linie erstreckt, zugrunde gelegt. Wichtig: Arbeitslosengeld wird frühestens vom Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung und Antragstellung an gezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich drei Monate vor Ablauf der Elternzeit bei Ihrer Agentur für Arbeit bereits arbeitssuchend melden müssen. Eine verspätete Meldung führt in der Regel zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes. Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt mehr als 15 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Nachweise über die Betreuung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder sind gegebenenfalls erforderlich. info Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Hotline: Telefon 0800 / 455 55 00 www.arbeitsagentur.de 19 Arbeitslosengeld II – Sozialgeld Arbeitslosengeld II als Grundsicherung des Lebensunterhalts können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelleistung) und den angemessenen Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung zusammen. Wer über 65 bzw. 67 Jahre alt ist oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und über 18 Jahre alt ist, kann Anspruch auf Grundsicherung haben. Voraussetzung ist, dass die Rente oder das sonstige Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Angerechnet werden muss hierbei das Einkommen und Vermögen des Ehepartners. Die Grundsicherung entspricht in der Höhe in etwa der Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch erfolgt in der Regel kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder oder Eltern. Zuständig ist die Stadt oder das Landratsamt. Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung geben auch die Rentenversicherungsträger. info Jobcenter Ulm Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 40 98 60 www.jobcenter-ge.de Rubrik: Baden-Württemberg / Ulm / Finanzielle Hilfen Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5262 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Ulm Wichernstraße 10, 89073 Ulm Telefon 0731 / 92 04 10 Weitere Informationen im Internet unter: www.ulm.de, Rubrik: Stadt Ulm / Politik und Verwaltung /  Bürgerservice / Grundsicherung www.sgb2.info 20 GELD Leistungen aus dem Bildungspaket Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen. Dieses umfasst Leistungen für Mittagsverpflegung an Schulen, Kitas oder Horten, die Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit, Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schulen oder Kitas, eine angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf oder die erforderlichen Fahrtkosten der Schülerbeförderung. info Stadt Ulm Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Team Bildung und Teilhabe Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5217 Kontakt: Ralf Junginger E-Mail: bildung-teilhabe@ulm.de www.ulm.de, Suchbegriff: Bildungspaket Weitere Infos im Internet unter: www.bildungspaket.bmas.de Sozialversicherung bei Bezug von Arbeitslosengeld II Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II und sind privat krankenversichert, sieht die Rechtslage anders aus. Sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. www.arbeitsagentur.de info Rubrik: Bürgerinnen und Bürger / Finanzielle Hilfen / Grundsicherung 21 1.6. Wohngeld Wohngeld können Sie als Mieterin für eine Wohnung oder ein Zimmer und als Wohneigentümerin für eine Eigentumswohnung / Eigenheim beantragen. Auf Wohngeld haben Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit einen gesetzlichen Rechtsanspruch, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Zahl der zur Familie zählenden Personen ab, vom Familieneinkommen und von der Höhe der zuschussfähigen Miete. Ein Antrag kann nicht rückwirkend gestellt werden. Der Anspruch besteht in der Regel erst ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. info Stadt Ulm Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt Abteilung 1, Team Wohnen, Wohngeldstelle Münchner Straße 2, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 6075 oder - 6091 lesetipp Wohngeld 2014 – Ratschläge und Hinweise Hrsg. Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung, Berlin www.bmvbw.de (kostenlose Broschüre, erhältlich bei der Stadt Ulm, Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, Adresse siehe oben) 22 GELD 1.7. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltstitel Unterhalt für die Mutter bei Trennung und Scheidung Nach einer Trennung oder Scheidung haben Sie bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes Anspruch auf Unterhalt, darüber hinaus wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und im Grundsatz nach der Halbteilung des nach Abzug des Kindesunterhaltes oder eventueller Verbindlichkeiten verbleibenden Einkommens. Voraussetzung ist weiter die Leistungsfähigkeit des Vaters. Derzeit (2013) beträgt der Selbstbehalt des Vaters für den Ehegattenunterhalt 1.100 Euro, das heißt so viel muss dem Unterhaltspflichtigen in jedem Fall verbleiben. Wird der Unterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt, können Sie diesen beim Amtsgericht geltend machen (siehe 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe). Für dieses Verfahren besteht, wie für alle Unterhaltsverfahren, Anwaltszwang. Unterhalt für nichtverheiratete Mütter Hier gilt dasselbe wie für den Unterhalt einer verheirateten Mutter, wobei sich der Bedarf nach dem früher erzielten Einkommen richtet und der Vater wiederum leistungsfähig sein muss. Unterhalt für das Kind Es sind beide Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch noch durch zusätzliche finanzielle Leistungen, falls der barunterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht oder nicht ausreichend leistet. Der barunterhaltspflichtige Elternteil, also derjenige, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, hat den Unterhalt durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten, entsprechend seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (in der Praxis nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle). Der Mindestunterhalt der Kinder wird regelmäßig alle zwei Jahre geprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Gegenwärtig (Stand 2013) beträgt er: —— in der ersten Altersstufe bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 225 Euro, —— in der zweiten Altersstufe bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 272 Euro, —— in der dritten Altersstufe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 334 Euro. 23 Auch hier muss dem Unterhaltsverpflichteten der notwendige Selbstbehalt verbleiben. Dieser beträgt beim Kindesunterhalt 1000 Euro. Unterhalt für minderjährige Kinder ist gegenüber sämtlichen anderen Unterhaltsverpflichtungen vorrangig. Falls eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung in öffentlicher (kostenfreier) Urkunde nicht erstellt wird, kann der Unterhalt im vereinfachten Verfahren durch das Gericht festgesetzt werden, soweit der Unterhalt das 1,5-fache des Mindestbetrages nicht übersteigt. Falls der barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. nicht bereit ist, sich freiwillig in einer vollstreckbaren Urkunde zur Zahlung des entsprechenden Unterhalts zu verpflichten, können Sie sich an das Jugendamt, die Rechtsantragstelle oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt wenden und sich dort beraten lassen (siehe 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe). Bei Vertretung durch das Jugendamt besteht ausnahmsweise kein Anwaltszwang. Unterhaltsvorschuss Bezahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt oder nicht mindestens die unten genannten Beträge für das Kind, so können Sie diesen beim örtlichen Jugendamt als Vorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss kann für Kinder, welche das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt werden, allerdings längstens für insgesamt 72 Monate. Dies gilt für eheliche wie auch für nichtehelich geborene Kinder. Sie haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind oder dauernd von Ihrem Ehegatten getrennt leben. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses entspricht nicht immer dem Unterhalt, den der andere Elternteil zahlen müsste, er richtet sich nach dem Mindestunterhalt für die erste und zweite Altersgruppe abzüglich des vollen Kindergeldes. Derzeit (Stand 2013) wird bei Kindern bis fünf Jahren eine Unterhaltsleistung in Höhe von 133 Euro und für Kinder von sechs bis elf Jahren in Höhe von 180 Euro gezahlt. Soweit der andere Elternteil bereits Unterhaltszahlungen leistet, werden diese berücksichtigt, das heißt vom Unterhaltsvorschussbetrag abgezogen. Unterhaltsvorschuss wird für ausländische Kinder gewährt, wenn sie dauerhaft im Bundesgebiet leben, d. h. wenn der alleinerziehende Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung hat. Der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil ist durch die Unterhaltsvorschussleistung nicht von seiner Unterhaltsverpflichtung befreit. Entsprechend seiner Unterhaltsfähigkeit werden die geleisteten Unterhaltsvorschussbeträge geltend gemacht. 24 GELD Unterhaltstitel Um Unterhaltsansprüche, sofern sie nicht freiwillig vom Vater bezahlt werden, durch Zwangsvollstreckung geltend zu machen, brauchen Sie einen sogenannten Unterhaltstitel. Ein solcher legt die Höhe des monatlichen Unterhalts fest und ist Voraussetzung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Pfändbar sind nicht nur Lohn- und Gehaltszahlungen, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rentenzahlungen, Steuererstattungen usw. Ein solcher Unterhaltstitel kann sein: eine gegenüber dem Jugendamt oder gegenüber einer Notarin oder einem Notar abgegebene Willenserklärung des Vaters, Unterhalt regelmäßig und in einer bestimmten Höhe zu leisten. Titel sind auch alle gerichtlichen Unterhaltsbeschlüsse und alle zwischen den Eltern getroffenen, gerichtlich oder notariell beurkundeten Vereinbarungen. Falls eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht, gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes als Vertretung des Kindes, sich um einen solchen Titel zu kümmern und das Gerichtsverfahren zu führen (siehe 4.3. Beistandschaft). info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche (Jugendamt) Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5313 Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ulm Olgastraße 109 (Justizhochhaus), 89073 Ulm Telefon 0731 / 189 21 49 bei jedem Rechtsanwalt oder jeder Rechtsanwältin lesetipp Der Unterhaltsvorschuss – Eine Hilfe für Alleinerziehende Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de 25 1.8. Krankenversicherung und Pflegeversicherung Im Falle einer Scheidung müssen Sie daran denken, sofern Sie nicht über Ihre eigene Berufstätigkeit kranken- und pflegeversichert sind, dass Sie nach Inkrafttreten des rechtskräftigen Scheidungsurteils nicht mehr bei Ihrem Ehemann mitversichert sind. Eine weitere freiwillige Mitgliedschaft ist nach Erhalt des Scheidungsurteils umgehend zu beantragen. Ansonsten entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Die Kinder bleiben oft beim Vater mitversichert. Sie können sie aber auch in Ihre eigene Versicherung übernehmen. Wenn Sie eine Person aus Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis pflegen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie hierfür Leistungen erhalten können. Diese Leistungen sind steuerfrei. Die Pflegeversicherung kann, wenn Sie einen oder mehrere Pflegebedürftige mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen, die Beiträge zur Rentenversicherung übernehmen. info bei Ihrer Krankenkasse Beratung für Personen der Stadt Ulm: Pflegestützpunkt Ulm Grüner Hof 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5255 E-Mail: pflegestuetzpunkt@ulm.de Beratung für Personen aus dem Alb-Donau-Kreis: Pflegestützpunkt Alb-Donau-Kreis Wilhelmstraße 23–25, 89073 Ulm Telefon 0731 / 185 45 01 E-Mail: pflegestuetzpunkt@alb-donau-kreis.de lesetipp Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen Hrsg. Bundesministerium Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit www.bundesgesundheitsministerium.de 26 GELD 1.9. Kommunale Schuldnerberatung, Wohnraumsicherung Die Stadt Ulm bietet Schuldnerberatung an. Die Termine können vorab telefonisch vereinbart werden. Sie erhalten innerhalb von maximal zwei Wochen einen Termin. Häufig erfolgt die Beratung und Klärung innerhalb von ein bis zwei Beratungen. Existenzsicherung bedeutet vor allem Wohnraum- und Energiesicherung und Sozialleistungsberatung. Als erstes wird in der Schuldnerberatung geprüft, ob ein Anspruch auf (ergänzende) Sozialleistungen bestehen könnte. Wenn Wohnraum aufgrund von Mietrückständen gefährdet ist, versucht die Stadt Ulm, den vorhandenen Wohnraum zu sichern. Durch verschiedene Lösungsmöglichkeiten wird versucht, den Wohnraum zu erhalten (z. B. Direktzahlung der Miete durch den Sozialleistungsträger bzw. Lohnabzweigung an den Vermieter oder die Vermieterin). Wohnraumsicherung im Rahmen der Schuldnerberatung ist nur möglich, wenn der Kündigungsgrund Mietrückstände sind. Dies gelingt nicht in anderen Fällen wie Kündigung bei Eigenbedarf oder vertragswidrigem Verhalten der Mietenden. Bei darüber hinausreichenden Hilfsbedarfen vermittelt die kommunale Schuldnerberatung an die zuständigen Stellen weiter. info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Kommunale Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5296 Dieses Beratungsangebot gilt für alle Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder deren Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (derzeit 1030 Euro pro Person) liegt. Ulmerinnen können sich auch an folgende Anlaufstelle wenden: Diakoniestation Ulm Schuldnerberatung Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 85 00 27 1.10. Stiftungen Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Diese Stiftung gewährt werdenden Müttern in Not- und Konfliktsituationen eine einmalige finanzielle Unterstützung für Aufwendungen wie Erstausstattung, Einrichtung des Kinderzimmers, Umstandskleidung u. a. Die Bewilligung der Hilfe hängt von Ihrem monatlichen Einkommen ab. Es handelt sich um eine freiwillige Hilfe, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend können keine Leistungen gewährt werden. Den Antrag können alle Schwangeren stellen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Geburt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Schwangere, die nur über ein Touristenvisum verfügen, haben keinen Anspruch. Frauen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können nur in besonderen Notsituationen Hilfe aus der Bundesstiftung erhalten. Landesstiftung „Familie in Not“ Die Landesstiftung „Familie in Not“ hilft werdenden Müttern und Familien in Not- und Konfliktsituationen, ihre wirtschaftliche und soziale Situation zu festigen, sofern mit diesen Leistungen die Notlage behoben werden kann. Die Bewilligung und die Höhe der finanziellen Unterstützung richten sich nach Ihrem Einkommen und der jeweiligen Notlage. Für Frauen mit nichtdeutschem Pass gilt die gleiche Regelung wie bei der Bundesstiftung. info Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 85 70 Termine nach Vereinbarung www.schwangerschaftsfragen.de Caritas Ulm Kath. Schwangerschaftsberatungsstelle Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 20 www.caritas-ulm.de Weitere finanzielle Fördermöglichkeiten finden Sie unter 7.1. Möglichkeiten für Ermäßigungen. 28 arbeit 2.1. Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung.............................. 31 2.2. Mutterschutz ............................................................................. 33 2.3. Elternzeit.................................................................................... 34 2.4. Im Krankheitsfall......................................................................... 36 2.5. Ausbildung ................................................................................ 37 2.6. Weiterbildung ............................................................................ 39 2.7. Berufsorientierung ..................................................................... 40 2.8. Berufsrückkehr............................................................................ 41 2.9. Rente ......................................................................................... 44 arbeit 29 Arbeit 30 arbeit 2. Arbeit Die eigene Erwerbstätigkeit hat bei der persönlichen Lebensplanung junger Frauen heute einen hohen Stellenwert. Daher sollten Sie die Erwerbstätigkeit, auch wenn Sie alleinerziehend sind, nicht unüberlegt aufgeben. Auch nach einer Trennung, Scheidung oder nach einer längeren Erziehungspause möchten die meisten Frauen wieder in ihren alten Beruf zurückkehren, sich neu orientieren oder überhaupt erst einmal eine Ausbildung beginnen. Allerdings spielt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Kinderbetreuung eine zentrale Rolle. Erwerbstätigkeit ist meist nur dann möglich, wenn gleichzeitig eine gute, qualifizierte Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind angeboten wird (siehe 5. Kinderbetreuung). Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung außerdem, dass die Erwerbstätigkeit nicht nur der finanziellen Absicherung dient, sondern auch dem Aufbau und dem Erhalt von sozialen Kontakten, der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und der Stärkung des Selbstbewusstseins. Viele Studien zeigen, dass berufstätige Mütter zufriedener sind als Frauen, die sich allein der Kindererziehung widmen und die eigene Berufstätigkeit aufgeben. Der Wiedereinstieg kann sich je nach Dauer der Unterbrechung allerdings schwierig gestalten. Die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Wunsch, eine mit der Familie kombinierbare Teilzeitbeschäftigung zu finden, erschweren die Suche. Waren Sie lange aus Ihrem Beruf draußen, ist es möglich, dass Ihre Qualifikationen nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. Es erleichtert auf jeden Fall den Einstieg, wenn Sie auch während der Familienphase Kontakt zu Ihrem Beruf und Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin aufrechterhalten. 2.1. Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung Viele Alleinerziehende haben den Wunsch, in Teilzeit zu arbeiten, weil sie dadurch Familie und Beruf besser vereinbaren können. Teilzeitarbeit bedeutet oft auch weniger Lohn, geringere Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten und eine niedrigere Rente. Wenn Sie eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen möchten, sollten Sie sich zuvor über Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status informieren. Wird aus der geplanten Beschäftigung ein monatlicher Bruttoverdienst von nicht mehr als 450 Euro erzielt, unterliegen Sie trotzdem der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre Arbeitgeberin oder 31 Ihr Arbeitgeber zahlt für diesen sogenannten Minijob Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie einen pauschalen Steuersatz von 2 Prozent des Arbeitsentgeltes. Sie selbst zahlen einen geringen Anteil als Beitrag in die Rentenversicherung ein. Eine Besteuerung nach tatsächlichem Verdienst ist möglich. Es können aus diesen Beiträgen gegenüber der Krankenkasse keine Ansprüche geltend gemacht werden. Verdienen Sie in der beabsichtigten (Teilzeit-) Beschäftigung monatlich mehr als 450 Euro, so sind Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung voll abgesichert. Dies gilt selbst dann, wenn Sie im Rahmen der sog. Gleitzonenregelung, d. h. bei einem monatlichen Lohn / Gehalt von 450,01 Euro bis 850 Euro, einen geringeren Beitragsanteil als Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlen. Zur Leistungssteigerung kann es sinnvoll sein, gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin zu erklären, dass der volle Arbeitnehmerbeitrag gezahlt werden soll. Arbeitsrechtlich sind keine Unterschiede gegenüber den Vollzeitjobs zu beachten. Bei einer geringfügigen Beschäftigung haben Sie somit Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall. Der Kündigungsschutz richtet sich nach den Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes. Bitte holen Sie weitere Informationen bei den zuständigen Stellen ein. info Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Wichernstraße 10, Basteicenter, 89073 Ulm Telefon 0731 / 92 04 10 E-Mail: regio.ul@drv-bw.de www.drv-bw.de Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 160 700 Kontakt: Anna Wüstefeld www.arbeitsagentur.de Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können sich wenden an: Jobcenter Ulm Schwambergstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 40 98 65 24 Kontakt: Dagmar Theede www.jobcenter-ge.de 32 arbeit lesetipp Teilzeit – alles was recht ist Hrsg. Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de Kostenlose Informationen über Teilzeit, Altersteilzeit und Minijob erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Ministeriums unter Telefon 030 / 221 91 10 05 Der Minijob – da ist mehr für Sie drin! Hrsg. Frauenbüro der Stadt Ulm (kostenlose Broschüre, erhältlich im Frauenbüro der Stadt Ulm, Frauenstraße 19) 2.2. Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, die einer Beschäftigung (auch einer geringfügigen Beschäftigung) nachgehen. Das Mutterschutzgesetz enthält Schutzvorschriften für Mutter und Kind —— zur Arbeitsplatzgestaltung (z. B. kein ständiges Stehen und Gehen, Strahlen, Gase), —— zur Art und Dauer der Beschäftigung (keine Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, keine schwere körperliche Arbeit oder Akkordarbeit), —— zur Beschäftigung nach Ablauf der Schutzfrist (z. B. Stillzeit). Das Mutterschutzgesetz sieht vor und nach der Geburt bestimmte Schutzfristen vor. Die Schutzfrist beginnt im Normalfall sechs Wochen vor und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Geburt. In der Zeit vor der Geburt darf die Mutter nur dann beschäftigt werden, wenn sie dies ausdrücklich erklärt. In der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Während der Schutzfrist besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld (siehe 1.1. Mutterschaftsgeld). Das Mutterschutzgesetz beinhaltet einen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach der Geburt, sofern dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin die Schwangerschaft bekannt war oder die Schwangerschaft ihm bzw. ihr spätestens zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wurde. Die Einhaltung der Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wird vom Regierungspräsidium Tübingen überwacht. 33 info Regierungspräsidium Tübingen Sachgebiet Mutterschutz Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Telefon 07071 / 757 37 15 E-Mail: mutterschutz@rpt.bwl.de www.rp-tuebingen.de Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 85 70 www.schwangerschaftsfragen.de Caritas Ulm Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 43 oder 20 63 44 Vorherige Terminvereinbarung erbeten. www.caritas-ulm.de lesetipp Leitfaden zum Mutterschutz Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de 2.3. Elternzeit Im Anschluss an die Schutzfrist nach der Entbindung können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin verlangen. Auch wer sich in einem befristeten und geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, in Ausbildung, Umschulung oder beruflicher Fortbildung befindet, hat Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragbar. Die die Elternzeit beanspruchende Person muss mit einem Kind, für das ihr die Personensorge zusteht, einem Kind des Ehepartners oder einem Kind, das mit dem Ziel der Annahme als Kind in Obhut aufgenommen wurde, in einem Haushalt leben und das Kind selbst betreuen und erziehen. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil allein oder auch von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Wenn die 34 arbeit Elternzeit unmittelbar nach der Geburt oder der Mutterschutzfrist beginnen soll, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin schriftlich verlangt werden. Gleichzeitig muss erklärt werden, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren Elternzeit beansprucht wird. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf max. zwei Zeitabschnitte verteilen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin kann die Elternzeit vorzeitig beendet oder im Rahmen des Gesamtanspruchs verlängert werden. Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden zulässig. Bei gemeinsamer Elternzeit können die Eltern damit bis zu 60 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein. Mit der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers oder der bisherigen Arbeitgeberin kann die Teilzeitbeschäftigung auch bei einem anderen Arbeitgeber / einer anderen Arbeitgeberin oder selbständig erwerbstätig ausgeübt werden. In Betrieben mit über 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, soweit dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Teilzeit-Arbeitszeit kann während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen verringert werden. Für jeden vollen Kalendermonat, für den Sie Elternzeit nehmen, darf Ihnen Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber den Erholungsurlaub um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin Teilzeitarbeit leisten. Für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bleibt Ihnen Ihr voller Urlaubsanspruch erhalten. Wollen Sie nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht wieder aufnehmen, so können Sie zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Während der Elternzeit kann Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden. In besonderen Fällen kann die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklären. Nach der Elternzeit haben Sie Anspruch auf einen Arbeitsplatz entsprechend Ihres Arbeitsvertrages. info Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 85 70 www.schwangerschaftsfragen.de lesetipp Elterngeld und Elternzeit – Das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz für Geburten ab 01.01.2013 Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de 35 2.4. Im Krankheitsfall Krankheit des Kindes Wenn Sie versicherungspflichtig arbeiten und Ihr Kind (bis zwölf Jahre) krank wird, kann sich jeder Elternteil im Jahr bis zu zehn Arbeitstage pro Kind, höchstens bis zu 25 Arbeitstage insgesamt bei mehreren Kindern, freistellen lassen. Als Alleinerziehende können Sie sich bei Erkrankung Ihres Kindes bis zu 20 Tage im Jahr, maximal 50 Tage jährlich bei mehreren Kindern, von der Arbeit freistellen lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind in einer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert ist, ein ärztliches Attest vorliegt und keine andere Person für die Pflege zur Verfügung steht. Nach dem 12. Lebensjahr Ihres Kindes besteht kein gesetzlicher Anspruch mehr auf bezahlte Dienstbefreiung. Trotzdem sind bei den meisten Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen Sonderregelungen möglich. Krankheit der Mutter Im Krankheitsfall der Mutter besteht Lohnfortzahlung während der ersten sechs Wochen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung häusliche Pflege benötigen, kann diese gewährt werden, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann. Den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Das Gleiche gilt für eine Haushaltshilfe, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht mehr versorgen oder Ihr Kind nicht mehr selbst betreuen können. Dies ist nur der Fall, wenn ein Kind unter zwölf Jahren in Ihrem Haushalt lebt. Bei beiden Leistungen wird Ihnen ein Eigenanteil von maximal 10 Euro täglich berechnet. Wird ein längerer Krankenhaus- oder Kuraufenthalt notwendig und muss Ihr Kind zeitlich begrenzt z. B. in einer Pflegestelle untergebracht werden, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt. info bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin bei Ihrer Krankenkasse 36 arbeit 2.5. Ausbildung Eine höhere Qualifikation bedeutet in der Regel bessere Einkommens-, Weiterbildungs- und Aufstiegschancen. Ob Sie für eine Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und der aktuellen Arbeitsmarktsituation ab. Schulische Bildung Wenn Sie keinen Schulabschluss besitzen oder einen höheren Schulabschluss erwerben möchten, ist dies auch noch im Erwachsenenalter möglich. Die unten aufgeführten Institutionen geben Ihnen Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen. Teilweise kann der Besuch dieser Einrichtungen auf der Basis des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) finanziert werden. info Rechtliche Fragen zum Schulsystem für Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen: Staatliches Schulamt Biberach Rollinstraße 9, 88400 Biberach Telefon 07351 / 509 50 E-Mail: poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de Rechtliche Fragen zum Schulsystem für Gymnasien und Berufliche Schulen: Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 7 – Schule und Bildung Konrad-Adenauer-Straße 40, 72072 Tübingen Telefon 07071 / 75 70 E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de Auskünfte über Schüler- und Meister-BaföG: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Wilhelmstraße 23–25, 89073 Ulm Telefon 0731 / 185 - 4321, - 4348, - 4391 oder - 4347 www.alb-donau-kreis.de 37 Berufliche Ausbildung Bei einer betrieblichen Ausbildung oder Lehre erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die z. T. tarifrechtlich geregelt ist. Wenn die Ausbildungsvergütung zum Leben nicht ausreicht oder – im Falle einer überbetrieblichen Ausbildung – keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, können Sie bei der Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Sie können u. a. gefördert werden, wenn —— es sich um Ihre erste berufliche Ausbildung handelt, —— es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt —— und wenn Sie bedürftig sind. Zusätzlich können weitere Aufwendungen, z. B. Kinderbetreuungskosten, berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. info Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 160 700 www.arbeitsagentur.de Kontakt: Anna Wüstefeld MIA – Mütter in den Arbeitsmarkt Das Programm dient der Beratung und Qualifizierung alleinerziehender Mütter bis 40 Jahre aus der Stadt Ulm und dem Alb-Donau-Kreis. Ziel ist es, den Müttern den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu werden unter anderem Wege zur Qualifizierung, zu Ausbildungen und das Nachholen von Schulabschlüssen besprochen und umgesetzt. Die Frauen sollen ihren Lebensunterhalt selbstständig finanzieren können und eine sinngebende Lebensperspektive entwickeln. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds finanziert. info Familien-Bildungsstätte Ulm e. V. Projektbüro MIA – Mütter in den Arbeitsmarkt Sattlergasse 6, 89073 Ulm Telefon 0731 / 962 86 17 E-Mail: spillert@fbs.ulm.de Kontakt: Claudia Spillert 38 arbeit Artemis – Teilzeitausbildung für Alleinerziehende Die Neue Arbeit gGmbH in Ulm unterstützt gezielt Frauen mit zumeist kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Das Ziel von Artemis ist es, junge Mütter in Teilzeitausbildung zu vermitteln. Es bringt junge Mütter und Firmen zusammen und unterstützt sie während der Zeit der Ausbildung. In einer mehrmonatigen Vorbereitungsphase werden bis zu 20 junge Frauen für den neuen Alltag mit Beruf und Kind fit gemacht und in Praktika die Eignung für den Beruf getestet. Dazu gibt es Unterrichtseinheiten, in denen die Teilnehmerinnen in Themen wie Bewerbungstraining, EDV aber auch in lebenspraktischen Fragen geschult werden. Die betriebliche Arbeitszeit wird in individuellen Absprachen auf 25 bis 30 Wochenstunden reduziert und für ein weiteres halbes Jahr begleitet. Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt ist der Bezug von Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Artemis ist eine Kooperation der Werkstatt Parität, der Diakonie Württemberg und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Es wird vom Europäischen Sozialfonds, dem Landessozialministerium und den Jobcentern Ulm und Alb-Donau-Kreis unterstützt. Artemis info Ausbildung + Kind = Zukunft Büchsengasse 25, 89073 Ulm Telefon 0731 / 962 32 15 E-Mail: artemis@neue-arbeit-ulm.de Kontakt: Stefanie Huppert www.teilzeitausbildung-artemis.de oder www.neue-arbeit-ulm.de 2.6. Weiterbildung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten und Unterhaltsgeld gefördert werden. Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie nach Bildungsziel und Bildungsdauer bei einer Bildungsstätte Ihrer Wahl einlösen können. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen. Wichtig: Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit Ulm vor Unterzeichung eines Weiterbildungsvertrages, ob für Sie eine Förderung möglich ist. Bei Fragen zur Berufswahl und Weiterbildung, zum Wiedereinstieg oder zu Ausbildungsbeihilfen können Sie sich an die Agentur für Arbeit in Ulm wenden. 39 info Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 160 700 www.arbeitsagentur.de Kontakt: Anna Wüstefeld Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können sich an folgende Stelle wenden: Jobcenter Ulm Schwambergstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 40 98 65 24 Kontakt: Dagmar Theede www.jobcenter-ge.de 2.7. Berufsorientierung Kontaktstelle Frau und Beruf in der IHK-Region Ulm Die Kontaktstelle Frau und Beruf in der IHK-Region Ulm ist eine von zehn Kontaktstellen in Baden-Württemberg. Die Kontaktstellen sind ein landesweites, vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg gefördertes Programm, das sich für die berufliche Förderung von Frauen einsetzt. Die Kontaktstellen ermutigen Frauen und Mädchen, ihre beruflichen Wünsche in die Tat umzusetzen. Sie beraten und informieren über alle Bereiche der Berufswahl, von der (Neu-) Orientierung über die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten. Sie bieten Ihnen Informationen über Berufsbilder, Anforderungen und Qualifikationen, Teilzeitausbildungen, Beratung bei Berufs- und Lebensplanung, Seminare und Kurse zu allen Aspekten des Frauenerwerbslebens, Messen, Informationstage und Veranstaltungen zum Thema Beruf, Orientierung im Weiterbildungsmarkt und Hilfestellung bei der Auswahl einer geeigneten Fortbildung. Die Kontaktstellen sind Kooperationspartnerinnen für Arbeitsagenturen, BildungsträgerInnen, Betriebe, Kammern und andere Institutionen sowie Ansprechpartnerinnen für Politik und Öffentlichkeit. 40 arbeit info Kontaktstelle Frau und Beruf in der IHK-Region Ulm IHK Ulm, Haus der Wirtschaft Olgastraße 95–101, 89073 Ulm Telefon 0731 / 173-224 E-Mail: stuemke@ulm.ihk.de www.frauundberuf-ulm.de 2.8. Berufsrückkehr Als Berufsrückkehrerin gelten Sie, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit beispielsweise wegen der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach wieder erwerbstätig sein wollen. In vielen Fällen ist für einen Wiedereinstieg nach der Phase der Kindererziehung eine Anpassung der beruflichen Kenntnisse erforderlich. Planen Sie deshalb Ihre Rückkehr ins Berufsleben frühzeitig! Es ist von großem Vorteil, wenn Sie während der Erziehungsphase Kontakt zu Ihrem alten Betrieb halten, an Fortbildungsangeboten teilnehmen oder beispielsweise Urlaubs- und Krankheitsvertretungen übernehmen. Wenn Sie Ihre erlernten Kenntnisse wieder auffrischen oder sich ganz neu orientieren müssen, erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit oder anderen Bildungseinrichtungen nach speziellen Kursen und Fördermöglichkeiten. lesetipp Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin www.bmfsfj.de Agentur für Arbeit Bei Fragen zur Berufswahl, zu Weiterbildung und Umschulung, zum Wiedereinstieg oder zu Ausbildungsbeihilfen können Sie sich an die Agentur für Arbeit in Ulm wenden. Speziell für Berufsrückkehrende gibt es besondere Angebote, die Sie bei der Beauftragten für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Ulm erfragen können. 41 info Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 160 700 www.arbeitsagentur.de Kontakt: Anna Wüstefeld www.arbeitsagentur.de Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II können sich an folgende Stelle wenden: Jobcenter Ulm Schwambergstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 40 98 65 24 Kontakt: Dagmar Theede www.jobcenter-ge.de Frauenakademie an der Ulmer Volkshochschule Die Frauenakademie ist ein Bildungsangebot für Frauen aller Altersgruppen. Unabhängig von Ihrer Lebenssituation wird Ihnen hier die Möglichkeit geboten, sich neu zu orientieren und kontinuierlich weiterzubilden. Der Schwerpunkt des Programms liegt im Bereich der Allgemeinbildung. Gleichzeitig sollen Fähigkeiten entwickelt werden, die den beruflichen Wiedereinstieg oder die Teilnahme an berufsbildenden Maßnahmen erleichtern. Zusätzlich gibt es Qualifizierungsmaßnahmen, die gezielt auf den beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten. Das Programm ist für Frauen gedacht, die nach einer längeren Familienpause wieder berufstätig sein möchten, sich aber nicht fit für die Arbeitswelt fühlen. Ausbildungsinhalte sind u. a. intensive PC-Schulungen, Bewerbungstraining, Kommunikation, Konfliktbewältigung und ein Praktikum. Die Einschreibung erfolgt semesterweise. Für die Teilnahme sollten Interesse und Bereitschaft bestehen, sich auf neue Erfahrungen einzulassen. Dies ist auf dem Hintergrund ganz verschiedener Bildungsabschlüsse möglich. Die Teilnahme an der Frauenakademie ist gebührenpflichtig. Interessierte Frauen mit geringem oder keinem Einkommen haben die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung über den Förderverein der Frauenakademie zu beantragen. 42 arbeit info Frauenakademie an der Ulmer Volkshochschule Kornhausplatz 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 30 40 Kontakt: Gesa Krauß E-Mail: Krauss@vh-ulm.de www.frauenakademie-ulm.de Brigitte Schlieben-Lange-Programm: Förderprogramm für Frauen mit Kind zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher oder künstlerischer Qualifizierung und Familie Das Brigitte Schlieben-Lange-Programm wird zur Förderung des Hochschullehrerinnennachwuchses für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind von der Landesregierung Baden-Württemberg ausgeschrieben. Ziel dieses Programms ist es, durch eine bessere Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifizierungsphase und familiären Pflichten die Anzahl der auf eine Professur berufbaren Frauen mit Kind zu erhöhen. Mit der Fördermaßnahme kann eine Promotion, die Vorbereitung einer Habilitation, die Habilitation selbst oder ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben unterstützt werden. Das Programm gliedert sich in drei Förderlinien: Förderlinie A: Verhinderung einer Unterbrechung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung Förderlinie B: Ermöglichung des Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche oder künstlerische Qualifizierung Förderlinie C: Berufsbegleitende Durchführung der Promotion Für die Förderanträge der Förderlinie C ist die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Fachhochschulen in Baden-Württemberg (LaKoF FH) zuständig. Die Fördermaßnahmen können je nach Ausschreibung der Landesregierung Baden-Württemberg variieren. info Universität Ulm Gleichstellungsreferat Campus M24 / Raum 238 Albert-Einstein-Allee 11, 89081 Ulm Telefon 0731 / 502 24 26 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@uni-ulm.de www.uni-ulm.de/gleichstellungsreferat 43 2.9. Rente Auch heute noch sind Frauen häufig ungenügend abgesichert und können oft nicht von ihrer Rente allein leben. Obwohl es in den letzten Jahren verschiedene gesetzliche Neuregelungen zugunsten von Frauen gab, reicht die finanzielle Versorgung im Alter oft nicht aus. Sie können aber für Ihre eigene Rente mehr tun als Sie glauben. Ratsam ist auf jeden Fall, beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Kontenklärung zu beantragen. Prüfen Sie nach, ob alles in Ihrem Versicherungsverlauf aufgenommen ist. So stellen Sie für sich und Ihre Angehörigen sicher, dass später ohne lange Bearbeitungszeiten die Rente richtig berechnet werden kann. Jährlich erhalten Sie eine Renteninformation. Diese bildet die Grundlage für die Planung Ihrer Altersvorsorge insgesamt. Ob Sie genug vorgesorgt haben oder was und wie viel noch nötig wäre, klärt die Deutsche Rentenversicherung mit Ihnen und ggf. Ihrem Partner gemeinsam in einer Altersvorsorgeberatung. Auswirkungen der Kindererziehung auf die Rente Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, werden als Kindererziehungszeit die ersten drei Jahre nach der Geburt anerkannt (Geburten vor 1992: 24 Monate). Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, so erfolgt für jedes Kind eine entsprechende Anrechnung, für Zwillinge also insgesamt sechs bzw. vier Jahre (Geburten vor 1992). Die Kindererziehungszeiten werden mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens im Rentenverlauf berücksichtigt. Unerheblich ist, ob Sie während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Treffen die Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten aus Beschäftigungen oder beispielsweise Pflegezeiten zusammen, werden beide Bewertungen bis zu einem Höchstbetrag addiert. Die Zeit der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr wird als Kinderberücksichtigungszeit anerkannt. Haben Sie eine mehr als geringfügige selbstständige Tätigkeit ohne Pflichtbeitragszahlungen zur Rentenversicherung ausgeübt, ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Werden mehrere Kinder innerhalb des Zehnjahreszeitraumes gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Berücksichtigungszeit nicht um die Anzahl der mehrfach belegten Monate. Es gibt jedoch zusätzliche Bonuspunkte. Berücksichtigungszeiten wirken sich positiv auf die Höhe Ihrer Rente aus, weil sie den Wert der beitragsfreien Zeiten, z. B. Schulzeiten, Zeiten der Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschutz erhöhen. Haben Sie mindestens 25 rentenrechtlich relevante Jahre zurückgelegt, erhalten Sie in der Regel für Berücksichtigungszeiten ab dem 01.01.1992 44 arbeit zusätzliche Rentenleistungen, wenn mehrere Kinder nach dem Ende der Kindererziehungszeit gleichzeitig erzogen werden. Das Gleiche gilt, wenn neben der Erziehung eines oder mehrerer Kinder nach der Kindererziehungszeit eine Beschäftigung ausgeübt wurde. Diese Regelung gilt für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes entsprechend. Auswirkungen der Pflege von Angehörigen auf die Rente Die Höherbewertung (s. o.) gibt es auch für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zu dessen 18. Lebensjahr. Wer mindestens 14 Stunden wöchentlich nicht erwerbsmäßig eine pflegebedürftige Person pflegt, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat (z. B. Pflegegeld), kann dafür Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung erwerben. Die Beiträge zahlen nicht Sie, sondern die Pflegekasse bzw. das private Pflegeversicherungsunternehmen abhängig vom Pflegeumfang und der Pflegebedürftigkeit auf Antrag. Schutz bei Erwerbsminderung Achtung: Nur wer in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen nachweisen kann, erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung. Verschiedene Sachverhalte wie z. B. Kinderberücksichtigungszeiten oder Arbeitslosigkeitszeiten auch ohne Leistungsbezug können den Zeitraum verlängern. Erkundigen Sie sich beim Rentenversicherungsträger. Absicherung von Geschiedenen Bei Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner untereinander aufgeteilt. Erfolgte die Scheidung vor dem 01.07.1977, kann es unter Umständen einen Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente geben, da damals noch kein Versorgungsausgleich erfolgte. Unbekannt ist vielen Frauen die Möglichkeit der Erziehungsrente. Diese Rente können Sie bei Tod des früheren Ehemannes aus Ihrer Versicherung erhalten, wenn Sie ein Kind (bis 18. Lebensjahr) erziehen und nicht wieder geheiratet haben. Teilzeit – 450 Euro Jobs Am 01.01.2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse auf 450 Euro monatlich angehoben. Neu ist auch, dass grundsätzlich alle Personen, die in einem Minijob arbeiten, einen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss für einen solchen Minijob Abgaben an die Renten- und Krankenversicherung 45 abführen. Dazu kommen noch 2 Prozent Pauschalsteuer. Bei einer Beschäftigung in Privathaushalten gilt eine Sonderregelung. Sie erwerben aus diesen Beiträgen – wenn auch geringe – Rentenansprüche. Es handelt sich um vollwertige Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Damit können Sie auch Maßnahmen zur Rehabilitation erhalten, sich den Schutz für Erwerbsminderung sichern oder evtl. früher in Rente gehen. Nur wer diesen Aufstockungsbeitrag nicht zahlen möchte, muss sich an den Arbeitgeber wenden. Empfehlenswert ist davor jedoch eine Beratung zu den persönlichen Rentenansprüchen. Wer zwischen 450,01 Euro und weniger als 850 Euro (sogenannte Gleitzone) verdient, kann ab 01.01.2013 einen stufenweise steigenden Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Die „Riester-Rente“ Seit 2002 fördert der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen die ergänzende private Altersvorsorge. Gefördert werden solche Sparformen, die vertraglich garantieren, bis ans Lebensende eine Leistung zu zahlen – wie es bei der gesetzlichen Rente selbstverständlich ist. Auch wenn Sie kein Einkommen erzielen, aber z. B. Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, können Sie zum begünstigten Personenkreis gehören. Bei kindergeldberechtigten Kindern kommt zur Grundzulage noch eine Kinderzulage hinzu. Lassen Sie sich beraten oder fordern Sie Infomaterial vom Rentenversicherungsträger an. Die Rentenversicherungsträger halten eine Vielzahl von kostenlosen Broschüren u. a. zum Thema Frau und Rente, Geringfügige Beschäftigung und Riester-Rente für Sie bereit. info Stadt Ulm Bürgerdienste, Rentenstelle Kornhausplatz 4, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3382 Kontakt: Brigitte Gindele Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Wichernstraße 10, Basteicenter, 89073 Ulm Telefon 0731 / 92 04 10 E-Mail: regio.ul@drv-bw.de www.drv-bw.de 46 arbeit Im Falle des Todes des Partners Wenn der Partner stirbt, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Rentenversicherung. Wegen der verschiedenen Konstellationen ist eine Beratung zur Witwen- und ggf. Waisenrente unumgänglich. Hier werden dann auch die Art und Höhe der Einkommensanrechnung besprochen. Sinnvoll ist auch, über das Rentensplitting nachzudenken. Diese komplizierte Möglichkeit der Anwartschaftsteilung zwischen den Ehepartnern muss individuell geprüft werden. Als Konsequenz kann sich daraus ein höherer Anspruch bei der Erziehungsrente oder ein Verzicht auf die Witwenrente bei gleichzeitiger Erhöhung des eigenen Anspruchs ergeben. Auf jeden Fall sollten die persönlichen Rahmenbedingungen betrachtet werden. info Stadt Ulm Bürgerdienste, Rentenstelle Kornhausplatz 4, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3376 Kontakt: Nicole Hitzler Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Rehabilitation, das sind alle Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte einzugliedern. Renten-, Unfallund Arbeitslosenversicherung, Versorgungsämter, Krankenkassen, der Landeswohlfahrtsverband oder Sozial- und Jugendamt kommen als KostenträgerIn in Frage. Für Außenstehende ist dieses System oft schwer zu durchschauen. Damit den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen daraus keine Nachteile entstehen, haben alle Träger eine gemeinsame Servicestelle eingerichtet. Diese Anlaufstelle berät Sie trägerübergreifend und neutral. Sie erhalten Hilfe, wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, welche Möglichkeiten es gibt oder wenn Probleme im Verfahren auftauchen. Die Servicestellen verstehen sich als Partnerinnen aller Betroffenen und der Selbsthilfegruppen in der Region. Das SGB IX sieht im Rahmen des §1 Satz 2 vor, dass den Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen besonders Rechnung getragen wird. 47 info Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation für den Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis und den Landkreis Biberach bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Regionalzentrum Ulm Wichernstraße 10, Basteicenter, 89073 Ulm Telefon 0731 / 92 04 11 33 E-Mail: servicestelle.ul@drv-bw.de www.reha-servicestellen.de 48 wohnen arbeit 3.1. Eheliche Wohnung .................................................................... 51 3.2. Sozialwohnungen ...................................................................... 52 3.3. Mietrechtsangelegenheiten ....................................................... 54 wohnen 49 wohnen 50 wohnen 3. Wohnen Wenn sich die neue Lebenssituation durch eine Scheidung oder Trennung ergibt, stellt sich für Alleinerziehende die Frage nach dem künftigen Wohnraum: Wo werde ich mit meinem Kind oder meinen Kindern wohnen? Wer behält die bisherige gemeinsame Wohnung? Wie finde ich eine bezahlbare Wohnung? Sie sollten sich auf jeden Fall über Ihre bestehenden Rechte an der derzeitigen Wohnung genau informieren. Durch Klärung der rechtlichen Situation oder Inanspruchnahme gewisser Fördermittel könnte sich die schwierige Suche nach einer neuen Wohnung erübrigen. Werden Sie selbst aktiv bei der Wohnungssuche! Mobilisieren Sie Ihren Bekanntenkreis und sprechen Sie KollegInnen, Verwandte, FreundInnen an. Studieren Sie die Inserate in den Tageszeitungen und auf schwarzen Brettern. Sie können auch selbst inserieren oder Zettel an schwarzen Brettern aufhängen. Informieren Sie sich über Wohnprojekte und freiwerdende Wohnungen. Überlegen Sie, wie viel Sie für das Wohnen inklusive Nebenkosten ausgeben können und wie groß die Wohnung sein sollte. Informieren Sie sich über das örtliche Mietniveau, um überteuerte Angebote zu entlarven. 3.1. Eheliche Wohnung Falls Sie sich trennen oder scheiden lassen, stellt sich die Frage, wer aus der Wohnung auszieht. Wenn Sie bisher verheiratet in einer Wohnung zusammengelebt haben, gibt es keine Möglichkeit, dem anderen zu kündigen. Dies ist unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. In der Regel bekommt im gerichtlichen Verfahren die Person die Wohnung zugesprochen, bei der die Kinder überwiegend leben. Eine endgültige Entscheidung über den Zuspruch der Wohnung kann erst beim Abschluss des Scheidungsverfahrens getroffen werden. Bis zur rechtskräftigen Scheidung wird den Ehepartnern zugemutet, innerhalb der Wohnung getrennt zu leben. Sie haben in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, sich einen Teilbereich der Wohnung zur alleinigen Benutzung zuweisen zu lassen. Falls es nicht möglich ist, mit dem Partner bis zur endgültigen Klärung gemeinsam in der Wohnung zu bleiben, zum Beispiel, weil Ihnen oder Ihrem Kind durch Ihren Ehemann Gewalt angetan wurde, haben Sie die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung zu stellen (siehe 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe). 51 3.2. Sozialwohnungen Sozialwohnungen sind aus öffentlichen Haushaltsmitteln geförderte Wohnungen, die der Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen. Sie sind zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt, wenn Ihr Einkommen die hierfür maßgebliche Grenze nicht übersteigt. Zum Bezug einer Sozialwohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, den Sie bei der Stadt Ulm, Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht, Abteilung 1 beantragen können. Die Größe der bewilligten Wohnfläche hängt von der Anzahl und dem Alter Ihrer Kinder ab. Sie haben z. B. mit einem Kind Anspruch auf 60 qm oder zwei Zimmer, bei zwei Kindern auf 75 qm Wohnfläche oder drei Zimmer. Alleinerziehende und Schwangere gehören zum begünstigten Personenkreis, die bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden können. Dies wird auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt. Ausländische Personen müssen über eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von mindestens 12 Monaten verfügen, um Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu haben. In Ulm werden Sozialwohnungen von der Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS) verwaltet und vermietet. Gehen Sie also mit Ihrem Wohnberechtigungsschein zur UWS und melden Sie sich als Wohnungsbewerberin. Außer der Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft gibt es in Ulm weitere Wohnungsbaugesellschaften, die in ihrem Bestand über Sozialwohnungen verfügen; eine Adressenliste kann bei Antragstellung ausgehändigt werden. Falls Sie Sozialhilfe erhalten, sollten Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages erkundigen, wie hoch Ihre Miete maximal sein darf. Das Jobcenter übernimmt Mietkosten nur bis zu einer festgelegten Höhe (Kaltmiete zuzüglich Heizkosten). Sie haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. info Stadt Ulm Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Abteilung 1, Team Wohnen Münchner Straße 2, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 6074 52 wohnen info Jobcenter Ulm Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 40 98 60 Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS) Neue Straße 100, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 7576 www.uws-ulm.de Drohender Verlust der Wohnung Die Stadt Ulm erbringt Beratungsleistung in Fällen von akutem Wohnungsverlust. Dies geschieht in direkter Zusammenarbeit mit der Ortspolizei. Im Rahmen der Öffentlichen Ordnung ist die Kommune verpflichtet, wohnungslos werdende Personen notfallmäßig zu versorgen. Aufgabe ist es, bei Alleinstehenden zu erfassen und dahingehend zu beraten, ob sie ihrer Notlage selbst abhelfen können. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass sie in ihrem sozialen Umfeld unterkommen oder sich in günstigen Pensionen einmieten. Können Sie sich nicht selbst helfen, ist die Stadt verpflichtet, Sie kurzzeitig unterzubringen. Stadt Ulm info Bürgerdienste, Sachgebiet Sicherheit, Ordnung und Gewerbe Obdachlosenbehörde Sattlergasse 2, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3210 Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung ABI, Kommunale Schuldnerberatung und Wohnraumsicherung Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5296 Dieses Beratungsangebot gilt für alle Menschen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder deren Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (derzeit 1030 € pro Person) liegt. 53 Für alle anderen Ulmerinnen gilt folgende Anlaufstelle: Diakoniestation Ulm Schuldnerberatung Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 85 00 www.diakonie-ulm.de, Suchbegriff: Schuldnerberatung 3.3. Mietrechtsangelegenheiten Falls Sie Probleme mit dem Vermieter oder der Vermieterin haben, können Sie – sofern Sie Mitglied im Mieterverein sind – bei diesem Rat und Unterstützung holen. info Mieterverein Ulm / Neu-Ulm e. V. Fischergasse 16, 89073 Ulm Telefon 0731 / 627 62 Gebührenfreies Telefon 0800 / 643 83 78 www.mieterverein-ulm.de lesetipp Mieterschutz bei Eigenbedarf Hrsg. Bundesministerium für Justiz, Berlin www.bmj.bund.de, unter Publikationen Verschiedene Merkblätter gibt es zum Downloaden unter www.mieterberatung.info 54 rechtsfragen 3.1. 4.1. Eheliche Scheidungsrecht......................................................................... Wohnung .................................................................... 57 51 3.2. 4.2. Sozialwohnungen Kindschaftsrecht......................................................................... ...................................................................... 58 52 3.3. 4.3. Beistandschaft Mietrechtsangelegenheiten ........................................................................... ....................................................... 54 62 4.4. Vollmacht und Testament für Mütter nichtehelicher Kinder.................................................................. 63 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe................................................................. 64 rechtsfragen 55 rechtsfragen 56 rechtsfragen 4. Rechtsfragen Im Rahmen dieser Broschüre ist es nicht möglich, komplizierte Rechtsangelegenheiten wie das Scheidungsrecht und das Kindschaftsrecht umfassend zu behandeln. Diese Broschüre kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und lassen Sie sich fachkundig beraten. Trotzdem soll hier auf ein paar grundlegende Dinge hingewiesen werden. 4.1. Scheidungsrecht Die Scheidung muss beim Amtsgericht beantragt werden (siehe 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe). Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie ein Jahr von Ihrem Ehemann getrennt leben. Dann erst wird die Ehe vor dem Familiengericht geschieden, da diese erst dann als gescheitert gilt. Das Getrenntleben kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung unter Benutzung unterschiedlicher Räume erfolgen, was vielfach zu neuen Konflikten führt. Beachten Sie, dass in der juristischen Praxis der Zeitpunkt der Trennung von erheblicher Bedeutung ist, zum Beispiel bei Unterhaltszahlungen. Wenn Sie mit Ihrem Partner nach der Trennung weiterhin die Wohnung teilen, kommt es nicht selten zu Beweisschwierigkeiten. In Trennung leben bedeutet die volle Aufhebung der wirtschaftlichen und sexuellen Lebensgemeinschaft (Trennung von Tisch und Bett) und bedarf einer deutlichen Erklärung an den Ehepartner, dass Sie mit ihm nicht weiter zusammenleben wollen. Das Trennungsjahr kann in Fällen besonderer Härte entfallen, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt oder unter Umständen bei Ehebruch. Inzwischen richtet sich auch für ausländische Staatsangehörige die Scheidung im Regelfall nach deutschem Recht. info bei jedem Rechtsanwalt oder jeder Rechtsanwältin (es besteht Anwaltszwang) Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ulm Justizhochhaus Olgastraße 109, 89073 Ulm Telefon 0731 / 189 21 49 lesetipp Das Eherecht Hrsg. Bundesministerium für Justiz www.bmjv.de, unter Publikationen 57 4.2. Kindschaftsrecht Seit der Reform des Kindschaftsrechts wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Sie sind rechtlich gleichgestellt. Bei verheirateten Paaren haben automatisch die Eltern gemeinsam die elterliche Sorge, das heißt die gemeinsame Pflicht und das Recht, für das Kind zu sorgen. Bei Entscheidungen, welche die elterliche Sorge und das Umgangsrecht betreffen, ist alleiniger Maßstab das Wohl des Kindes. Elterliche Sorge bei unverheirateten Paaren Für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, gibt es die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Damit erklären die Eltern, dass sie die Sorge gemeinsam ausüben wollen. Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt. Die einmal begründete gemeinsame elterliche Sorge kann durch eine gerichtliche Entscheidung beseitigt werden. Geben die Eltern keine Sorgeerklärung ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat automatisch die Mutter die elterliche Sorge allein. Im Rahmen des Beistandschaftsgesetzes kann die Mutter beim Jugendamt einen Beistand beantragen, dessen Aufgabe zum Beispiel dann die Feststellung und die Sicherung der Unterhaltszahlungen ist (siehe 4.3. Beistandschaft). Beantragt der nichteheliche Vater die gemeinsame Sorge und kann die Mutter keine erheblichen, dagegen sprechenden Gründe einwenden, überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge auf beide gemeinsam. Elterliche Sorge für das Kind bei Trennung und Scheidung Sind Eltern gemeinsam für die Sorge der Kinder verantwortlich und trennen sie sich, besteht die gemeinsame Sorge fort, gleichgültig ob sie verheiratet sind oder nicht. FamilienrichterInnen entscheiden im Rahmen des Scheidungsverfahrens nicht mehr generell über das Sorgerecht, denn die gemeinsame Sorge auch nach Trennung und Scheidung ist der gesetzliche Regelfall. Ein Elternteil kann aber die Übertragung der Alleinsorge für das Kind beim Familiengericht für sich beantragen. Entscheidend hierbei ist das Wohl des Kindes. Umgangsrecht Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahestehen, aufrechtzuerhalten, zu pflegen und zu fördern. Das können die Eltern, aber auch die Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und Pflegepersonen sein. Auch Kinder haben ein Umgangsrecht mit ihren Eltern, was bedeutet, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist. 58 rechtsfragen Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters Die Stärkung der Väterrechte ist seit dem 13. Juli 2013 Realität. Für leibliche Väter, die ein ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, besteht nun die Möglichkeit, Kontakt zu ihrem Kind zu pflegen und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Hat ein Kind neben seinem rechtlichen Vater noch einen leiblichen Vater, der Interesse an ihm zeigt, so kann es für das Kind gut und förderlich sein, auch zum leiblichen Vater Kontakt zu haben. Wichtig dabei ist, dass die Neuregelung die berechtigten Interessen des leiblichen Vaters dem Wohl des Kindes unterordnet, das stets im Mittelpunkt jeder Entscheidung steht. Bisher konnte ein leiblicher, nicht rechtlicher Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind nur dann beanspruchen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufbauen konnte. Dies war für den leiblichen Vater jedoch nicht möglich, wenn die rechtlichen Eltern des Kindes den Kontakt nicht zuließen. In diesem Fall blieb der leibliche Vater kategorisch vom Umgangsrecht ausgeschlossen. Dabei wurde nicht berücksichtigt, ob der Kontakt zum leiblichen Vater für das Kind im konkreten Fall gut und förderlich wäre. Die neue Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch stellt das Kindeswohl ganz eindeutig in den Mittelpunkt. Ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters kann nun auch dann in Betracht kommen, wenn noch keine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend ist, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient. Bei alledem aber gilt: Ein Kind benötigt die Sicherheit und die Stabilität seiner sozialen Familie und darf hierin nicht unnötig verunsichert werden. Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters ist deshalb zu Recht an hohe Hürden geknüpft worden. Ein Antrag auf Umgang ist nur zulässig, wenn der leibliche Vater an Eides statt versichert, dass er der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Ein Umgangsrecht kommt zudem nur in Betracht, wenn der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat. Ein Umgang kann nur gewährt werden, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Damit wird den berechtigten Interessen leiblicher Väter Rechnung getragen, gleichzeitig aber dem Wohl des Kindes oberste Priorität eingeräumt. 59 Namensrecht Ein Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen seiner Eltern. Führen diese keinen gemeinsamen Familiennamen, so können die Eltern den Geburtsnamen des Kindes mit Erklärung vor dem Standesamt bestimmen. Übt ein Elternteil die elterliche Sorge allein aus, so erhält das Kind dessen Namen. Durch Erklärung dieses Elternteils kann das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils dessen Namen erhalten. Hilfe durch das Jugendamt Bei der Suche nach der geeigneten Regelung der Sorge für das Kind stehen Sie nicht allein. Sie haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt oder andere Beratungsstellen (siehe 6.1. Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern). Nach Eingang eines Scheidungsantrages bei Gericht wird sich außerdem das Jugendamt von sich aus mit Ihnen in Verbindung setzen und über die Beratungsangebote der Jugendhilfe informieren. Scheuen Sie sich nicht, in dieser oft sehr schwierigen Angelegenheit professionelle Hilfe anzunehmen. info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche (Jugendamt) Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5313 Sozialraum Böfingen Haßlacherweg 89, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5171 Sozialraum Mitte / Ost Olgastraße 143, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5410 Sozialraum Weststadt Kässbohrerstraße 18, 89077 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5360 Sozialraum Eselsberg Virchowstraße 4, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5410 60 rechtsfragen info Sozialraum Wiblingen Buchauerstraße 10, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5332 Psychologische Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Olgastraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 280 42 www.kinderschutzbund-ulm.de, Rubrik: Psychologische Beratungsstelle, Trennung, Scheidung Caritas Ulm Psychologische Familien- und Lebensberatung Spielmannsgasse 6, 89077 Ulm Telefon 0731 / 40 34 21 60 www.caritas-ulm.de, Suchbegriff: Familienberatung, Sozialberatung Diakonieverband Ulm / Alb-Donau-Kreis Psychologische Beratungsstelle Grüner Hof 3, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 84 00 www.diakonie-ulm.de, Suchbegriff: Psychologische Beratungsstelle Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ulm Zeughausgasse 14, 89073 Ulm Telefon 0731 / 189 21 49 www.amtsgericht-ulm.de, Suchbegriff: Rechtsantragstelle Kindschaftsrecht lesetipp Hrsg. Bundesministerium der Justiz www.bmjv.de, unter Publikationen 61 4.3. Beistandschaft Auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils wird das Jugendamt beauftragt —— die Vaterschaft eines Kindes zu klären und / oder —— die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder geltend zu machen und durchzusetzen. Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wobei es auf die Staatsangehörigkeit nicht ankommt. Die Beistandschaft entsteht mit dem Zugang des Antrags beim Jugendamt. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich für weitere Informationen an das Sachgebiet Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Ulm zu wenden. info Stadt Ulm Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Sachgebiet Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Unterhaltsvorschusskasse Schwambergerstraße 3, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5516 oder - 5517 Beistandschaft lesetipp Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de 62 rechtsfragen 4.4. Vollmacht und Testament für Mütter nichtehelicher Kinder Für Sie als Mutter eines nichtehelichen Kindes stellt sich, wenn Ihnen die alleinige Sorge zusteht, die Frage, wer in Notfällen oder gar im Todesfall für Ihr Kind sorgen wird. Wenn die Mutter allein sorgeberechtigt war, so überträgt das Familiengericht beim Tod der Mutter dem Vater die elterliche Sorge, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Die Entscheidung des Gerichts wird auch davon abhängen, ob ein persönliches Verhältnis zwischen dem Vater und dem Kind besteht. Bestand gemeinsame Sorge, erhält automatisch der bisher mitsorgeberechtigte Elternteil diese allein. Vollmacht Sie haben die Möglichkeit, bei einem Notar oder einer Notarin in einer Vollmacht eine Person zu benennen, die sich im Notfall um Ihr Kind kümmert. Die Vollmacht kann auch über Ihren Tod hinaus Gültigkeit haben, wenn Sie dies extra vermerkt haben. Die von Ihnen benannte Person hat aber nicht den Rechtsstatus eines Vormundes, das heißt, sie ist nicht Sorgeberechtigte für Ihr Kind. Im Falle Ihres Todes tritt entweder das Jugendamt als Amtsvormund ein oder es wird vom Vormundschaftsgericht ein Vormund benannt, sofern Sie keine andere Person benannt haben. Testament Sie haben das Recht, in einem Testament einen Vormund für Ihr Kind zu benennen, zum Beispiel den (nicht sorgeberechtigten) Vater oder Verwandte, Freunde oder Freundinnen. Das Testament muss handschriftlich geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen sein. Sie können es selbst oder bei einem Notar oder einer Notarin verfassen. Das Gericht ist in seiner Entscheidung an Ihr Testament gebunden, sofern es nicht dem Wohle des Kindes widerspricht. info bei jedem Notar oder jeder Notarin 63 4.5. Rechtsantragstelle, Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe Rechtsantragstelle Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ulm ist für die Entgegennahme von Klagen und Anträgen zuständig, soweit kein Anwaltszwang besteht. Sie kann dabei Formulierungshilfe leisten und gibt sofortige Auskünfte. Die Leistungen sind kostenlos. Die RechtspflegerInnen bei der Rechtsantragstelle dürfen nicht beraten. Beratungshilfe Ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin erforderlich und verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, kann beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes Beratungshilfe beantragt werden. Es wird ein Berechtigungsschein ausgestellt für die kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, den oder die Sie frei wählen können. Die Eigenbeteiligung beträgt derzeit 15 Euro. Zur Vorsprache bei der Rechtsantragstelle benötigen Sie einen Termin, den Sie unter folgender Nummer vereinbaren können: info Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ulm Zeughausgasse 14, 89073 Ulm Telefon 0731 / 189 21 17 Telefonische Auskunft erhalten Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 8.30 Uhr unter: Telefon 0731 / 189 21 49 Informationen erhalten Sie auch bei folgenden Internetadressen: www.service-bw.de Suchbegriff: Beratungshilfe, Rechtsantragstelle www.amtsgericht-ulm.de Suchbegriff: Beratungshilfe, Rechtsantragstelle lesetipp 64 Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe Hrsg. Bundesministerium für Justiz www.bmjv.de, unter Publikationen Kinderbetreuung 5.1. Kindergärten und Kindertagesstätten ........................................ 68 5.2. Kindertagespflege und Vollzeitpflege......................................... 70 5.3. Stundenweise Betreuung und BabysitterInnen............................ 73 5.4. Kinderbetreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft ............................................................. 74 5.5. Hausaufgabenbetreuung und Lerntreffs..................................... 77 Kinderbetreuung 65 Kinderbetreuung 66 Kinderbetreuung 5. Kinderbetreuung Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht Alleinerziehenden oft erst die Entscheidung, erwerbstätig zu sein oder eine Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren. Auch wenn Sie nicht erwerbstätig sein wollen und die Elternzeit mit Ihrem Kind verbringen, kann die Betreuung durch eine andere Bezugsperson oder Einrichtung für Sie und das Kind wichtig sein. Ihr Kind kommt in Kontakt mit Gleichaltrigen, entwickelt sein Sozialverhalten und Sie sind entlastet. Entscheidend ist, dass Sie selbst von der Qualität der Kinderbetreuung überzeugt sind und Ihr Kind ruhigen Gewissens in die Betreuungseinrichtung oder an die Tagesmutter übergeben. Mit Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes seit August 2013 besteht für alle Kinder vom ersten bis zum dritten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Im Zusammenwirken mit allen Ulmer TrägerInnen von Kindertageseinrichtungen ist es der Stadt Ulm gelungen, im Kitajahr 2013/14 insgesamt 489 zusätzliche Betreuungsplätze für Ulmer Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Für 43 Prozent aller Kinder unter drei Jahren stehen im Laufe des kommenden Kitajahres Plätze bereit. Nähere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen, den geplanten Betreuungszeiten und den zuständigen Ansprechpersonen für die Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Ulm www.ulm.de unter der Rubrik: Leben in Ulm / Kinder, Jugend, Familie / Kinderbetreuung / Kindertageseinrichtungen nach Stadtteilen. Eine persönliche Beratung erfolgt in den jeweiligen Einrichtungen oder durch das Familienbüro der Stadt Ulm (siehe 5.1. Kindergärten und Kindertagesstätten). Für Kinder unter einem Jahr gibt es beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit, eine Betreuung in Anspruch zu nehmen. In Ulm sollen die ganz kleinen Kinder allerdings bevorzugt bei Tagesmüttern betreut werden (siehe 5.2. Kindertagespflege und Vollzeitpflege). 67 5.1. Kindergärten und Kindertagesstätten Es gibt in Ulm zahlreiche Kindergärten und Kindertagesstätten in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft. Das Angebot ist sehr unterschiedlich, was das Aufnahmealter der Kinder und die Öffnungszeiten betrifft. Falls Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und für Ihr Kind eine Ganztagesbetreuung benötigen, bieten die Stadt Ulm, die Kirchen und einige freie TrägerInnen in Kindertagesstätten die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr. Eine Liste aller Angebote mit Aufnahmealter und weiteren Informationen erhalten Sie bei den unten aufgeführten Stellen. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig um einen Platz für Ihr Kind kümmern. Melden Sie Ihr Kind direkt beim gewünschten Kindergarten oder der gewünschten Kindertagesstätte an. In der Regel führen alle Einrichtungen eine Warteliste. Alleinerziehende werden aufgrund ihrer besonderen Situation bevorzugt berücksichtigt. Die Kosten für einen Betreuungsplatz erfahren Sie bei der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales. Die Höhe des Beitrages ist nach der Zahl der Kinder und dem monatlichen Einkommen gestaffelt. Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie bei der Stadt Ulm, Fachbereich Bildung und Soziales einen Zuschuss zu den Betreuungskosten beantragen. Familienbüro der Stadt Ulm Die Mitarbeiterinnen informieren rund um das Thema Kinderbetreuung, beraten bei der Suche nach dem richtigen Platz und vermitteln Kontakte zu den AnsprechpartnerInnen in den Kindertagesstätten und Fachberatungsstellen. Außerdem steht ein Online-Portal zur Verfügung, das schnell und unkompliziert über freie Betreuungsplätze Auskunft gibt. info Trägerübergreifende Beratung zu Fragen der Kinderbetreuung: Stadt Ulm – Familienbüro Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Kinderbetreuung Ulm Platzgasse 24, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5656 oder - 5658 Kontakt: Gabriele Baier, Dilek Balci Onlineportal: www.ulm.de, Rubrik: Leben in Ulm / Kinder, Jugend, Familie / Kinderbetreuung / Suche nach freien Plätzen 68 Kinderbetreuung info Städtische Einrichtungen: Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Städtische Kindertageseinrichtungen Zeitblomstraße 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5443 Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft: Ev. Kirchenpflege der Gesamtkirchengemeinde Ulm Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 38 225 oder 152 Kontakt: Miriam Mende, Silvia Englisch Verwaltungsstelle Ulm der Württ. Evangelischen Landeskirche Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 38 200 Kontakt: Michaela Paulus Einrichtungen in katholischer Trägerschaft: Katholische Gesamtkirchenpflege Ulm Wengengasse 15, 89073 Ulm Telefon 0731 / 140 53 27 Kontakt: Carmen Ege-Busalt oder direkt bei den Einrichtungen. Einen Antrag auf Übernahme von Kosten im Rahmen der Förderung von Kindern in einer Kindertagesstätte können Sie beantragen bei: info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Schwambergerstraße 3 + 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5257 oder - 5258 Kontakt: Sabine Grunhold, Waltraud Wurster 69 Kindertagestätten Bärenhöhle und Wichtelburg Die Bärenhöhle setzt ihren Schwerpunkt auf alleinerziehende und berufstätige Mütter und Väter aus dem Raum Ulm, die Wichtelburg auf alleinerziehende Studentinnen und Studenten. Beide Kindertagesstätten betreuen Kinder im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren. In den Kindertagestätten wird nach den pädagogischen Grundsätzen der Reggio-Pädagogik gearbeitet. Die Förderung umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder und eine enge Zusammenarbeit mit Eltern und gegebenenfalls weiteren wichtigen Bezugspersonen. Des Weiteren wurden zwei Krippengruppen für unter Dreijährige neu eröffnet. info guterhirte – Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bärenhöhle, Wichtelburg und U-3 Kitas Prittwitzstraße 13–17, 89075 Ulm Telefon 0731 / 922 70 45 Kontakt: Susanne Sauter www.guterhirte-ulm.de 5.2. Kindertagespflege und Vollzeitpflege Kindertagespflege Überprüfte und geeignete Tagespflegepersonen (umgangssprachlich auch Tagesmütter, Tagesväter und Kinderfrauen genannt) betreuen hauptsächlich Kleinkinder – entweder bei sich zu Hause, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Auch Kindergarten- und Schulkinder können, ergänzend zur Betreuung in öffentlichen Einrichtungen, von Tagespflegepersonen betreut und gefördert werden. Das Betreuungsgeld wird zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vereinbart. In vielen Fällen erhalten Eltern auf Antrag einen Kostenzuschuss von der Stadt Ulm. Eine Voraussetzung zum Zuschuss ist insbesondere die Eignung und Qualifizierung der Tagespflegeperson. Weitere Informationen zum Kostenzuschuss erhalten Sie telefonisch oder auf der Homepage des Tagesmüttervereins (siehe unten). Der Tagesmütterverein Ulm e. V. informiert und berät Eltern zu Fragen der Kindertagespflege vor und während der Betreuung. Er vermittelt Eltern und Tagespflegepersonen und informieret, begleitet und qualifizieret angehende und aktive Tagespflegepersonen. 70 Kinderbetreuung info Tagesmütterverein Ulm e. V. Deinselsgasse 18, 89073 Ulm Telefon 0731 / 602 33 76 Bei Betreuungsanfragen: Telefon 0731 / 152 58 44 Montag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstags von 9 bis 11 Uhr E-Mail: info@tmv-ulm.de www.tmv-ulm.de Berechnung der Elternbeiträge / Kindertagespflege info Stadt Ulm Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Abteilung Kinderbetreuung Ulm Schwammbergerstraße 3 + 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5435 oder - 5178 Kontakt: Sonja Mim, Oliver Schmauder Stadt Ulm Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Fachberatung Tagespflege Herrenkellergasse 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5455 Kontakt: Joachim Sill Vollzeitpflege Bei schwierigen Erziehungsbedingungen besteht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung, § 33 SGB VIII, die Möglichkeit, Ihr Kind entsprechend dem Alter und dem persönlichen Entwicklungsstand in einer Vollzeitpflegestelle unterzubringen. Hierbei haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen. Für Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Ulm. 71 info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Vollzeitpflege Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5343, - 5417 oder - 5132 Kontakt: Marie-Luise Roth-Bradatsch, Renate Dähn, Daniela Humm Zuschuss beantragen Sie bei: Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Wirtschaftliche Jugendhilfe Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5313 (zentrale Auskunft über Zuständigkeiten in den Sozialraumsachgebieten) Mutter-Kind-Wohnen / Vater-Kind-Wohnen guterhirte Eltern, die allein für ihr Kind unter sechs Jahren sorgen, werden gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut, solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung diese Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Während dieser Zeit soll die Mutter eine schulische oder berufliche Ausbildung erhalten oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. info guterhirte – Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Pritwittzstraße 13–17, 89075 Ulm Telefon 0731 / 922 70 14 Kontakt: Anne Schall-Steiger www.guterhirte-ulm.de 72 Kinderbetreuung 5.3. Stundenweise Betreuung und BabysitterInnen Stundenweise Betreuung Wenn Sie Ihre Einkäufe, Erledigungen oder einen Arztbesuch machen müssen, können Sie Ihr Kind gegen einen geringen Unkostenbeitrag stundenweise in einer der unten aufgeführten Einrichtungen betreuen oder eine Babysitterin oder einen Babysitter zu sich nach Hause kommen lassen. Kinderpark e. V. Der Kinderpark e. V. bietet Kinderbetreuung ohne Voranmeldung für Kinder von 1 bis circa 12 Jahren an. Dort können Sie Ihr Kind auch in Ruhe wickeln und stillen. Zudem können Sie die Räume auch für Kindergeburtstage, Krabbelgruppen, Vorträge, Veranstaltungen und Elterntreffs anmieten. info Kinderpark e. V. Ulmergasse 9, 89073 Ulm Telefon 0731 / 613 17 www.kinderpark-ulm.de BabysitterInnen Die Familien-Bildungsstätte Ulm bietet Babysitterkurse an und führt eine Babysitterkartei. Alle in der Kartei geführten BetreuerInnen haben einen Babysitterkurs absolviert. Die Liste kann bei der Familien-Bildungsstätte Ulm angefordert werden. info Familien-Bildungsstätte Ulm e. V. Sattlergasse 6, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 28 60 www.fbs.ulm.de 73 5.4. Kinderbetreuung an Schulen in städtischer Trägerschaft Verlässliche Grundschule Die Verlässliche Grundschule wurde mit Beginn des Schuljahres 2000 / 2001 an allen 24 Grundschulen in städtischer Trägerschaft eingeführt. Sie findet in der Regel von 7.30 bis 8.30 Uhr sowie von 12 bis 14 Uhr statt. Während der Betreuung werden den Kindern jahreszeitliche Spiel- und Bastelangebote sowie angeleitetes Freispiel angeboten. Hierfür wird ein Entgelt von derzeit 45 Euro pro Kind und Monat erhoben. Dieser Regelbetrag ermäßigt sich entsprechend der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie. Flexible Nachmittagsbetreuung An einer Vielzahl der Grundschulen in städtischer Trägerschaft wird eine ergänzende Betreuung im Rahmen einer Flexiblen Nachmittagsbetreuung bis 17 Uhr angeboten. Dort werden spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten durchgeführt sowie die Möglichkeit zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Erledigung der Hausaufgaben angeboten. Hierfür wird zusätzlich ein Entgelt von derzeit 45 Euro pro Kind und Monat erhoben. Dieser Regelbetrag ermäßigt sich ebenfalls entsprechend der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie. Im Rahmen der Flexiblen Nachmittagsbetreuung besteht für die SchülerInnen (sofern räumlich und personell möglich) teilweise die Möglichkeit, gegen Kostenerstattung an der Schule oder in einer naheliegenden Einrichtung ein Mittagessen einzunehmen. Die Essenspreise sind vom Angebot der Schule abhängig und betragen maximal 4 Euro pro Essen. Ganztagesgrundschulen und weiterführende Ganztagesschulen Neben der Flexiblen Nachmittagsbetreuung bieten einige Grundschulen die Möglichkeit, die Kinder an der Ganztagesschule anzumelden. Hier werden während der Mittagszeit und außerhalb der Unterrichtszeiten am Nachmittag freizeitpädagogische Angebote einschließlich angeleitetem Freispiel angeboten. Diese Angebote sind für die angemeldeten Kinder verbindlich und kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, die Kinder darüber hinaus vor dem Unterrichtsbeginn (ab 7 Uhr) und nach den freizeitpädagogischen Angeboten bis 17 Uhr betreuen zu lassen. Die Teilnahme an dieser Betreuung ist ebenfalls kostenlos. 74 Kinderbetreuung Im Rahmen von Ganztagesschulen besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, gegen Kostenerstattung an der Schule ein Mittagessen einzunehmen. Die Essenspreise sind vom Angebot der Schule abhängig und betragen maximal 4 Euro pro Essen. Neben den Ganztagesgrundschulen besteht auch an den Ulmer Werkrealschulen, den Gemeinschaftsschulen sowie an der Anna-Essinger Realschule, der Elly-Heuss-Realschule und dem Anna-Essinger-Gymnasium ein ganztägiges Angebot. Auch hier besteht für die SchülerInnen die Möglichkeit, ein Mittagessen gegen Kostenerstattung an der Schule einzunehmen. Die freizeitpädagogischen Angebote während der Mittagszeit und außerhalb des Schulunterrichts am Nachmittag werden von der jeweiligen Schule koordiniert und organisiert. Die Betreuungsangebote der jeweiligen Grundschule können auf der Internetseite der Stadt Ulm abgerufen werden (siehe unten). Ferienbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule In den Sommerferien (3 Wochen), Herbstferien (1 Woche), Osterferien (1 Woche) und Pfingstferien (1 Woche) können die für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule angemeldeten SchülerInnen bei Bedarf für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Für die Ferienbetreuung werden die angemeldeten SchülerInnen stadtteilbezogen an einer Grundschule betreut. Es wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag von derzeit 45 Euro pro Ferienwoche und Kind erhoben. info Stadt Ulm Abteilung Bildung und Sport Zeitblomstraße 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3418 Kontakt: Sabrina Menzel Internetseite mit Betreuungszeiten Verlässliche Grundschule / Flexible Nachmittagsbetreuung: www.ulm.de, Suchbegriff: Betreuungszeiten Internetseite mit Angeboten der Ferienbetreuung in Ulm: www.ferienulm.de 75 Schulsozialarbeit Inzwischen gibt es das Angebot der Schulsozialarbeit an allen Werkrealschulen und Realschulen in Ulm sowie an drei gewerblichen Schulen, einer Förderschule und einem Gymnasium. Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe an der Schule. Zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören die Beratung und Einzelfallhilfe für Schülerinnen und Schüler sowie für deren Eltern bei Schulschwierigkeiten, Konflikten im Elternhaus und anderen individuellen Problemlagen. Die Schulsozialarbeit unterstützt Schulklassen und die Lehrerschaft mit pädagogischen Gruppenangeboten, wie z. B. soziales Kompetenztraining mit Schulklassen. Sie hilft außerdem bei Schwierigkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf. Die Schulsozialarbeit betreibt an vielen Schulen gemeinsam mit der Lehrerschaft einen Schülertreff. Darüber hinaus nimmt sie an Elternabenden teil und initiiert Bildungsangebote für Schüler, Schülerinnen und Eltern zu verschiedenen Themen. info Schulsozialarbeit an der jeweiligen Schule Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder, Jugendliche Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5313 76 Kinderbetreuung 5.5. Hausaufgabenbetreuung und Lerntreffs Wenn Sie Unterstützung bei der Betreuung der Hausaufgaben Ihrer Kinder benötigen, können Sie sich gegen einen geringen Unkostenbeitrag oder auch kostenlos Unterstützung bei einer der unten genannten Organisationen oder Vereine holen. Ulmer Schülerladen e. V. Der Ulmer Schülerladen e. V. bietet Hausaufgaben- und Lernhilfe in Kleingruppen auch bei Schulschwierigkeiten, Freizeitangebote, Ferienprogramm und Mittagessen für SchülerInnen aller Schularten von 6 bis 14 Jahren. Der Betreuungsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Geringverdienende können bei der Stadt eine Kostenübernahme beantragen. info Ulmer Schülerladen e. V. Schillerstraße 1 / 11, 89077 Ulm Telefon 0731 / 61 07 38 E-Mail: ulmer-schuelerladen@t-online.de www.ulmer-schuelerladen.de Betreuungszeiten: Montag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr Schülerhilfe Oase Die Schülerhilfe Oase bietet gegen eine geringe Gebühr Hausaufgabenhilfe für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. info Schülerhilfe Oase Märchenweg 15 89077 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3523 Kontakt: Renate Gross-Götz Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag von 14 bis 19 Uhr 77 Arbeitskreis Ausländische Kinder e. V. (AAK)  und  Interkulturelles Kinderhaus Ulm Der AAK mit seinem Interkulturellen Kinderhaus Ulm bietet allen Ulmer Kindern und Jugendlichen ab der ersten Klasse: —— Hausaufgabenbetreuung, Sprach- und Lernhilfen in Kleingruppen, —— nach Erledigung der Hausaufgaben ab 15 Uhr einen großzügigen Freizeitbereich mit vielen Räumlichkeiten und Angeboten (z. B. Tischtennis, Tischkicker, Tanzen, Lesen, Spiele, Computer und vieles mehr), —— nach Erledigung der Hausaufgaben vielfältige Projektangebote (z. B. Trommeln, Kochen), —— Spiel, Sport und Spaß, —— in der Regel einmal jährlich Ferienbetreuung (bitte anfragen). Die Kinder und Jugendlichen werden von zwei hauptamtlichen PädagogInnen und engagierten ehrenamtlichen MitarbeiterInnen individuell und verständnisvoll betreut. Die Dauer der Anwesenheit am Nachmittag richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie und des Kindes. Absprachen darüber sind mit den PädagogInnen jederzeit möglich. Eine regelmäßige Teilnahme ist nicht Pflicht, liegt jedoch im Interesse des Kindes. Die Teilnahme an den Angeboten des AAK und des Interkulturellen Kinderhauses ist kostenlos, für einen finanziellen Beitrag im Rahmen Ihrer Möglichkeiten ist der AAK dankbar. info Arbeitskreis Ausländische Kinder e. V. Frauenstraße 134, 89073 Ulm Telefon 0731 / 61 01 98 Kontakt: Dagmar Sokol (Montagvormittag), Meike Baumgartner-Kastrati, Christine Hedtke Öffnungszeiten: Montag und Dienstag von 13 bis 17 Uhr, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 13 bis 16.30 Uhr 78 Kinderbetreuung Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm Der Kinderschutzbund bietet Hilfe bei Hausaufgaben und anderen schulischen Angelegenheiten für deutsche und ausländische Kinder von Klasse 1 bis 4 an der Regenbogen-Grundschule in Wiblingen an. info Deutscher Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm Olgastraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 280 42 E-Mail: info@kinderschutzbund-ulm.de www.kinderschutzbund-ulm.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr Mädchen- und Frauenladen Sie´ste, Trägerverein Frauennetz West e. V. Der Mädchen- und Frauenladen Sie´ste ist interkultureller Treffpunkt für Frauen und Mädchen vorwiegend aus der Weststadt und bietet Hausaufgabenbetreuung für Grundschülerinnen und einen offenen Lerntreff für Mädchen im Alter von 12 bis 16 Jahren. —— Hausaufgabenbetreuung: Kosten pro Kind pro Monat 25 Euro (Geschwisterkind 20 Euro), mit Lobby-Card 18 Euro (Geschwisterkind 15 Euro) Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 14.30 bis 16 Uhr —— Lerntreff: Unkostenbeitrag 1 Euro pro Nachmittag Montag und Donnerstag von 17 bis 19.30 Uhr info Mädchen- und Frauenladen Sie´ste Moltkestraße 72, 89077 Ulm Telefon 0731 / 335 34 E-Mail: info@sieste.de www.sieste.de Kontaktzeiten: Dienstag von 9 bis 17 Uhr, Mittwoch von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr 79 Weitere offene Lerntreffs In Kooperation mit der Koordinierungsstelle Internationale Stadt bieten die unten aufgeführten Institutionen offene Lerntreffs an. Die Lerntreffs sind für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen ab Klasse 5 gedacht und bieten Hausaufgabenbetreuung und freies Lernen, Unterstützung bei Referaten und Präsentationen und vieles mehr. Computerarbeitsplätze sind vorhanden. Die Angebote sind kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Stadtmitte info INVIA Jugendmigrationsdienst Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 35 Mittwoch von 15 bis 17.30 Uhr, Freitag von 13 bis 15.30 Uhr Wiblingen Bürgerzentrum Wiblingen Buchauer Straße 12, 89079 Ulm´ Telefon 0731 / 161 - 5161 Mittwoch von 17 bis 19.30 Uhr, Freitag von 14 bis 16.30 Uhr Weststadt Dichtervierteltreff der AG West Gartenstraße 11, 89077 Ulm Telefon 0731 / 159 47 39 Montag und Mittwoch von 17 bis 19.30 Uhr Böfingen Eichbergtreff Eichbergplatz 9, 89075 Ulm 80 Telefon 0731 / 264 05 91 Dienstag und Donnerstag von 17 bis 18.30 Uhr beratung 6.1. Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung....................... 83 6.2. Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Vermittlung in Arbeit .......................................................... 90 6.3. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen ............................ 91 6.4. Hilfe für Frauen in Not- und Gewaltsituationen .......................... 93 6.5. Anlaufstellen für Frauen mit internationalen Wurzeln............................................................. 97 6.6. Anlaufstelle für Alleinerziehende................................................ 99 6.7. Beratung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern ............................................................... 100 beratung 81 beratung 82 beratung 6. Beratung 6.1. Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Beratungsangebote der Stadt Ulm Die Stadtverwaltung berät Sie zu unterschiedlichen Themen und Fragestellungen rund ums Thema Familienleben. Die Beratungen finden stadtteilbezogen statt. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Anlaufstelle (siehe nächste Seite). Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Die allgemeine Sozial- und Lebensberatung gehört zu den Aufgaben des Kommunalen Sozialen Dienstes. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nehmen diese Aufgabe zunächst allumfassend in den Sozialräumen wahr. Hier finden Sie Hilfe in Krisensituationen, sei es im Bereich Wohnen, Nachbarschaft, Wohnumfeld, Umgang mit Institutionen oder bei einer materiellen Notlage. Mütter und Väter werden in Fragen der Partnerschaft und elterlichen Erziehungs- und Beziehungskompetenzen beraten. In psychosozialen Notlagen erhalten Sie Unterstützung und Vermittlung. Hilfe zur Erziehung Sorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn „. . . eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“ (§ 27 SGB VIII). Hier werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, sowohl ambulante als auch stationäre Hilfen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Netzwerke vor Ort gewährt. Umgangs- und Sorgerechtsberatung In Trennungs- und Scheidungssituationen berät der Kommunale Soziale Dienst sowohl bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge als auch der Besuchskontakte und Umgangsregelungen. In strittigen Verfahren wird mit den Beteiligten eine Stellungnahme für das Familiengericht erarbeitet. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. 83 info Sozialraum Böfingen Haßlacherweg 89, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5171 Sozialraum Mitte / Ost Olgastraße 143, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5410 Sozialraum Weststadt Kässbohrerstraße 18, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5360 Sozialraum Eselsberg Virchowstraße 4, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5410 Sozialraum Wiblingen Buchauerstraße 10, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5332 Allgemeine Informationen erhalten Sie bei: Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5313 E-Mail: fam@ulm.de lesetipp Eltern bleiben Eltern – Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung Hrsg. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendund Eheberatung e. V. (DAJEB) www.dajeb.de, Rubrik: Veröffentlichungen 84 beratung Beratung in Fragen zum Kinderschutz info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Olgastraße 143, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5335 oder - 5313 Kontaktaufnahme bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung info Notruftelefon der Kinderschutzstelle Telefon 0731 / 161 - 6161 Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16 Uhr, Freitag von 8.30 bis 13 Uhr Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene Die Jugendberatungsstelle ist eine Beratungs-, Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Die Arbeitsschwerpunkte sind die Beratung von Jugendlichen, Familien und Bezugspersonen sowie Prävention und Projektarbeit. Die Angebote richten sich an Jugendliche von 14 bis 27 Jahren, die in Ulm wohnen sowie deren Familien und Bezugspersonen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Jugendberatungsstelle Herrenkellergasse 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5450 oder 0731 / 620 80 E-Mail: jbs@ulm.de www.jugendberatung.ulm.de lesetipp Psychologische Beratung hilft . . . Hrsg. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendund Eheberatung e. V. (DAJEB) www.dajeb.de, Rubrik: Veröffentlichungen 85 Ambulanz der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Die Ambulanz ist Anlaufstelle für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Sie bietet Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten, Problemen in der kindlichen Entwicklung, psychischen Belastungen oder Krisen, bei Schulproblemen und sozialen Eingliederungsschwierigkeiten. Mit der Behandlung in der Ambulanz sollen aufwändige und für die Familien oft einschneidende stationäre Krankenbehandlungen vermieden oder verkürzt werden. In der Regel erfolgt die Überweisung durch den Kinderarzt oder die Kinderärztin. Kinder und Jugendliche bzw. die sorgeberechtigten Eltern können sich auch direkt an die Ambulanz wenden. info Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm Ambulanz Krankenhausweg 3, 89075 Ulm Telefon 0731 / 500 - 616 36 www.uniklilnik-ulm.de, Rubrik: Kliniken / Kinder- und Jugendpsychiatrie / Leistungen / Ambulanzen / Institutsambulanz Psychologische Beratungsstelle der Diakonie Die Psychologische Beratungsstelle der Diakonie in Ulm ist eine Anlaufstelle für Menschen, die versuchen, in schwierigen und scheinbar ausweglosen Situationen Lösungswege zu finden. Angeboten werden Einzelberatung für Alleinerziehende, Paarberatung für Alleinerziehende und Vater / Mutter des Kindes und für Alleinerziehende mit neuem Partner oder neuer Partnerin, Familienberatung, Spieltherapie für Kinder, Beratung für Jugendliche. Außerdem gibt es regelmäßig Gruppen für Grundschulkinder, deren Eltern sich getrennt haben oder geschieden sind, und weitere Angebote auch für Alleinerziehende. info Evangelischer Diakonieverband Ulm / Alb-Donau Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Grüner Hof 3, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 84 00 www.diakonie-ulm.de 86 beratung Psychologische Familien- und Lebensberatung der Caritas Ulm Die Psychologische Familien- und Lebensberatung bietet Erziehungsberatung (Beratung, Diagnostik, Einzel- und Gruppentherapien mit Kindern, Elternseminare), Paarberatung (Beratung von Paaren in allen Beziehungsfragen und -konflikten, auch in Trennungs- und Scheidungssituationen) und Lebensberatung (Beratung von Einzelpersonen in persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten). info Caritas Ulm Psychologische Familien- und Lebensberatung Spielmannsgasse 6, 89077 Ulm Telefon 0731 / 40 34 21 60 E-Mail: pfl@caritas-ulm.de www.caritas-ulm.de Psychologische Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Der Kinderschutzbund bietet Beratung und Begleitung bei Fragen zu Trennung, Sorgerecht und Umgangsrecht, Erziehungsfragen, körperlicher und sexueller Gewalt gegen Kinder, Beziehungsproblemen in Stieffamilien, Betreuung von problematischen Umgangsregelungen, Einzel- oder Familiengespräche und Aufarbeitung grundlegender Familienkonflikte. info Psychologische Beratungsstelle des Kinderschutzbundes Ulm / Neu e. V. Olgastraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 2 80 42 Kontakt: Lothar Steurer E-Mail: info@kinderschutzbund-ulm.de www.kinderschutzbund-ulm.de 87 Sozial- und Lebensberatung der Caritas Ulm Die Sozial- und Lebensberatung der Caritas Ulm bietet Unterstützung und Beratung bei sozialrechtlichen Fragen (z. B. ALG II), finanziellen Notlagen, Fragen zu Trennungs- und Scheidungssituationen, Hilfe bei der Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen sowie Behördenkontakten. info Caritas Ulm Sozial- und Lebensberatung Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 20 www.caritas-ulm.de Familien-, Lebens- und Sozialberatung der Diakonie Die Beratungsstelle der diakonischen Bezirksstelle bietet folgendes Angebot: Psychosoziale Beratung in persönlichen Krisen und Lebensfragen sowie bei familiären Konfliktsituationen, Einzel-, Paar- und Familiengespräche, Beratung, Begleitung und Hilfe in sozialen Not- und Problemsituationen, sozialrechtliche Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen, Information und Vermittlung von weitergehenden Hilfen, Vermittlung von Kuren für Mütter bzw. Väter und deren Kinder (siehe 7.8. Kuren). info Diakonische Bezirksstelle Ehe-, Familien- und Lebensberatung Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 85 00 www.diakonie-ulm.de, Rubrik: Fachbereiche / Diakonische Bezirksstellen / Familien-, Lebens- und Sozialberatung 88 beratung Schulpsychologische Beratungsstelle Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet Information und Beratung bei Fragen zur Schullaufbahn, zu Lern- und Leistungsproblemen und zu Verhaltensauffälligkeiten. Das Angebot richtet sich sowohl an Schülerinnen und Schüler als auch an Eltern und Lehrkräfte. Schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos, vertraulich, unabhängig und ressourcenorientiert. Termine nach Vereinbarung. info Staatliches Schulamt Biberach Schulpsychologische Beratungsstelle Ulm Olgastraße 109, 89073 Ulm Telefon 0731 / 189 27 30 E-Mail: spbs@ul.ssa-bc.kv.bwl.de Praktische Hilfe nach der Geburt – wellcome Das Baby ist da, die Freude ist riesig – und nichts geht mehr. Wer keine Hilfe hat, bekommt sie von wellcome. Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin kommt der Familie zu Hilfe und hilft ihr, den Alltag mit dem neuen Kind besser zu meistern. Sie hilft ganz praktisch, hört zu und gibt der Mutter Sicherheit. Die wellcome-Mitarbeiterinnen bewirken, dass —— sich erschöpfte Mütter erholen können, —— für das Baby der Weg ins Leben leichter wird, da es in seiner anfänglichen Hilflosigkeit eine ausgeglichene Bezugsperson braucht, um sich gesund entwickeln zu können. wellcome hilft Familien: —— die sich subjektiv hilfsbedürftig fühlen (z. B. Erschöpfung nach Geburt), —— unter besonderen Belastungen leiden (z. B. Mehrlinge, Frühgeborenes, Trennung), —— keine medizinische Indikation haben, welche bezahlte Hilfe ermöglichen würde. info wellcome – Familien-Bildungsstätte Ulm e. V. Sattlergasse 6, 89073 Ulm Telefon: 0731 / 962 86 18 Kontakt: Katharina Zolk, wellcome-Koordinatorin E-Mail: ulm@wellcome-online.de www.wellcome-online.de 89 6.2. Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Vermittlung in Arbeit Arbeitslosengeld I Droht der Arbeitsplatzverlust oder haben Sie Ihre Stelle bereits verloren, hilft die Agentur für Arbeit Ihnen, so schnell wie möglich eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Sie erhalten Informationen, wie Sie sich arbeitslos melden, welche Möglichkeiten die Agentur für Arbeit bei der Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle bietet, wie lange und in welcher Höhe Sie Arbeitslosengeld erhalten oder welche finanziellen Hilfen Sie außerdem noch bekommen können. info Agentur für Arbeit Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 16 00 oder 0800 / 455 55 00 www.arbeitsagentur.de Arbeitslosengeld II Ziel ist die Integration der Hilfebedürftigen in Arbeit oder Ausbildung. Dafür bietet das Jobcenter Ulm Unterstützung und Begleitung an und führt mit allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten individuelle Beratungsgespräche. Dabei geht es um Themen wie die Festlegung einer gemeinsamen Strategie zur Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme oder die Erörterung der hierfür vorhandenen Stärken und etwaiger Hürden. info Agentur für Arbeit Ulm Sonderleistungsstelle Arbeitslosengeld II Wichernstraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 16 00 www.arbeitsagentur.de oder Jobcenter Ulm Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon: 0731 / 40 98 60 www.jobcenter-ge.de/Argen/Ulm/DE 90 beratung Arbeitslosenberatungszentrum der Caritas Ulm Frauen und Männer, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten Beratung und Unterstützung, um ihre persönliche Situation so zu gestalten, dass sie wieder in der Lage sind, eine Arbeit zu finden. info Caritas Ulm Arbeitslosenberatungszentrum Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 54 E-Mail: alo@caritas-ulm.de www.caritas-ulm.de, Suchbegriff Arbeitslosenberatung 6.3. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach § 218 StGB. Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen, mit Ihrem Partner oder mit einer Ihnen nahestehenden Person. Die Beraterinnen stehen unter Schweigepflicht. Auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen. Träger der Beratungsstelle ist der eingetragene Verein „Familienplanung e. V.“ Er versteht sich als überparteilich und überkonfessionell. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle beraten und informieren Sie —— im Schwangerschaftskonflikt, —— zu sozialrechtlichen und finanziellen Fragen vor und nach der Geburt und bei der Vermittlung von finanziellen Hilfen, —— bei Nachbetreuung nach Schwangerschaftsabbruch oder Fehlgeburt, —— zur Empfängnisverhütung und vorgeburtlichen Diagnostik, —— zu Familienplanung und unerfülltem Kinderwunsch. Zudem gibt es das Angebot einer längerfristigen persönlichen Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes sowie sexualpädagogische Angebote. 91 info Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und Familienplanung Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 85 70 www.schwangerschaftsfragen.de lesetipp Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft – Bundesstiftung Mutter und Kind Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Katholische Schwangerschaftsberatung In der katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas Ulm erhalten Sie persönliche Beratung, konkrete Hilfen und längerfristige Begleitung während Ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie dabei, Ihre Existenzgrundlagen als Alleinerziehende abzuklären und zu sichern. Sie erhalten Informationen zu rechtlichen Regelungen wie Mutterschutzgesetz, Elternzeit, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht sowie zu finanziellen Ansprüchen wie Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II. Die Beratungsstelle vermittelt: —— Beihilfen zur Babyausstattung, —— Kontakt zu einer Hebamme oder Familienhebamme, —— weiterführende Beratungsangebote unterschiedlicher Fachdienste der Caritas Ulm, —— Mutter-Kind-Gruppen, —— Kontakt zu ehrenamtlichen Familienbegleiterinnen über die Koordinationsstelle „Frühe Hilfen“. Sie können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn es im Zusammenhang mit der Schwangerschaft zu Konflikten mit dem Partner, den Eltern, der Arbeitgeberin /  dem Arbeitgeber oder dem Ausbildungsbetrieb kommt, Sie ungewollt schwanger sind und sich im Konflikt befinden oder wenn Sie sich mit dem Gedanken an eine Adoption tragen. Die Beratungsgespräche sind vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von Nationalität und Religion. Abendsprechstunden für Berufstätige sind möglich. 92 beratung info Caritas Ulm Katholische Schwangerschaftsberatung Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 43 E-Mail: ksb@caritas-ulm.de www.caritas.ulm.de Hilfetelefon Schwanger in Not Das Hilfetelefon ist ein vertrauliches Beratungsangebot für Schwangere, die sich in einer scheinbar ausweglosen Situation befinden. Die Beratung erfolgt anonym, ergebnisoffen und ist kostenlos. Die erfahrenen Beraterinnen suchen einen für die Betroffenen passenden Weg und informieren zu unterschiedlichen Möglichkeiten, z. B. vertrauliche Geburt. info Hilfetelefon Schwanger in Not Telefon 0800 / 404 00 20 www.geburt-vertraulich.de 6.4. Hilfe für Frauen in Not- und Gewaltsituationen Falls Sie sich in einer Notsituation befinden oder von Gewalt bedroht sind, warten Sie nicht bis es zu spät ist. Holen Sie sich bei den verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen rechtzeitig Hilfe. Frauenberatungsstelle Die Frauenberatungsstelle bietet Beratungen für Frauen bei —— körperlicher Gewalt, —— seelischer Gewalt und Bedrohungen, —— sexuellem Missbrauch in der Kindheit, —— Vergewaltigung und sexueller Nötigung, —— sexueller Belästigung und Stalking und ist die öffentliche Anlaufstelle für das Frauenhaus. Die Beratung ist einmalig oder mehrmalig, anonym, telefonisch oder persönlich möglich. Die Mitarbeiterinnen bieten Krisenintervention und Risikoabschätzungen der akuten Bedrohungssituation an und informieren über Möglichkeiten von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Sie erhalten Informationen zur Anzeige 93 einer strafbaren Handlung und zu rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz und Platzverweisverfahren und werden auf Wunsch während der Zeit des Strafverfahrens begleitet. Sie werden bei der Suche nach ÄrztInnen, TherapeutInnen, RechtsanwältInnen, Kliniken und anderen Hilfeeinrichtungen unterstützt und belgeitet. Der Verein bietet zudem Gruppenangebote, vermittelt an Selbsthilfegruppen und ist in der Präventionsarbeit tätig. Frauenhaus Das Frauenhaus bietet Frauen mit und ohne Kinder anonymen Schutz und Unterkunft, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind. Die Mitarbeiterinnen bieten im Rahmen von Einzel- und Gruppengesprächen den Frauen die Möglichkeit, sich zu stabilisieren und eigene Ressourcen zu entdecken, um eine Lebensperspektive frei von Gewalt zu entwickeln. Auch die Mädchen und Jungen im Frauenhaus erfahren Unterstützung bei der Verarbeitung erlebter Gewalterfahrungen. Weitere Angebote sind: —— Unterstützung bei der Bearbeitung erlebter Gewalt, —— Hilfe bei der Klärung rechtlicher und finanzieller Fragen, —— Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, —— Begleitung zu Behörden, Ämtern etc., —— Freizeit- und Bildungsangebote, —— nachgehende Beratung. info Frauen helfen Frauen e. V. Frauenhaus und Frauenberatungsstelle Olgastraße 143, 89073 Ulm Telefon 0731 / 61 99 06 E-Mail: info@fhf-ulm.de www.fhf-ulm.de lesetipp 94 Informationsreihe: Ihr Recht bei häuslicher Gewalt Hrsg. Runder Tisch „Häusliche Gewalt“, Ulm www.frauen.ulm.de, Rubrik: Publikationen Die Informationen sind auch in Türkisch und Russisch erhältlich. beratung Mutter-Kind-Wohnen / Vater-Kind-Wohnen Das Mutter-Kind-Wohnen richtet sich mit seinem Angebot sowohl an minderjährige schwangere Frauen und Mütter als auch an schwangere Frauen und Mütter, die über 18 Jahre alt sind. Es ist von ganz unterschiedlichen Lebenslagen auszugehen, unter denen Frauen ein Kind bekommen, ihrer persönlichen Entwicklung und Reife, ihrem psychischen und physischen Gesundheitszustand, ihrem sozialen Hintergrund, ihren materiellen und sozialen Lebensbedingungen, ihren Beziehungen zum Herkunftssystem und ihrer Beziehung zum Kindsvater. Im Mutter-Kind-Wohnen werden die Unterstützungsangebote zielgerichtet und maßgeschneidert auf die individuellen Bedürfnisse der Frauen und ihrer Kinder ausgerichtet. Die Aufnahmen finden in enger Kooperation mit den Jugendämtern statt. Ein entsprechendes Angebot gibt es auch für junge Väter. info guterhirte – Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Pritwittzstraße 13–17, 89075 Ulm Telefon 0731 / 9 22 70 14 Kontakt: Anne Schall-Steiger, Leitender Fachdienst E-Mail: anne.schall-steiger@guterhirte-ulm.de Förderkreis für werdende Mütter in Bedrängnis e. V. Der Förderkreis unterstützt Frauen unbürokratisch und persönlich während und nach der Schwangerschaft, sorgt für kostenlose Sachausstattung, wie z. B. Kinderwagen und Babykleidung. info Förderkreis für werdende Mütter in Bedrängnis e. V. z. Hd. Ursula Bürzle Benzstraße 16, 89079 Ulm Telefon 0731 / 94 02 72 85 Kontakt: Ursula Bürzle Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen Ein Beratungsangebot für alle Betroffenen (Kinder, Jugendliche, Eltern und sonstige Kontaktpersonen) bei sexuellem Missbrauch oder entsprechendem Verdacht. Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht und arbeiten vertraulich. Zudem bieten sie Beratung zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch an. 95 info Kinderschutzbund Ulm / Neu-Ulm e. V. Olgastraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 280 42 E-Mail: info@kinderschutzbund-ulm.de www.kinderschutzbund-ulm.de Weitere wichtige Anlaufstellen in Not- und Gewaltsituationen info Frauenklinik der Universität Ulm Prittwitzstraße 43, 89075 Ulm Telefon 0731 / 50 00 Polizeipräsidium Ulm Münsterplatz 47, 89073 Ulm Telefon 0731 / 18 80 Rettungsleitstelle Ulm Telefon 112 Ökumenische Telefonseelsorge Telefon 0800 / 11 10 - 111 oder 0800 / 11 10 - 222 Kostenloses, bundesweites Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar. Die Beratung ist in zahlreichen Sprachen möglich. Telefon 0800 / 011 60 16 www.hilfetelefon.de Opferhilfe Weißer Ring e. V. Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten Postfach 200135, 89040 Ulm für Ulm Telefon 0151 / 55 16 47 25 Kontakt: Cecile Beherendt 96 beratung info Bundesweites kostenloses Opfertelefon Notfalltelefon 11 60 06 Notruftelefon der Kinderschutzstelle (siehe Seite 85) Telefon 0731 / 161 - 6161 Hilfetelefon Schwanger in Not (siehe Seite 93) Telefon 0800 / 404 00 20 lesetipp Kinder leiden mit – Rat und Hilfe bei häuslicher Gewalt Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Hrsg. Frauenbüro der Stadt Ulm www.frauen.ulm.de, Rubrik: Publikationen (kostenlose Broschüre, erhältlich im Frauenbüro, Frauenstraße 19) Informationsreihe: Ihr Recht bei häuslicher Gewalt Hrsg. Runder Tisch „Häusliche Gewalt“, Ulm www.frauen.ulm.de, Rubrik: Publikationen Die Informationen sind auch in Türkisch und Russisch erhältlich. 6.5. Anlaufstellen für Frauen mit internationalen Wurzeln Koordinierungsstelle internationale Stadt Information über internationale Aktivitäten, Angebote und Treffs, Kontakt zu internationalen Vereinen. info Stadt Ulm Koordinierungsstelle internationale Stadt Donaustraße 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5610 Kontakt: Christine Grunert E-Mail: c.grunert@ulm.de www.internationale-stadt.ulm.de 97 Kontaktstelle Migration Die Kontaktstelle bietet Integrationskursberatung und allgemeine Migrationsberatung in Kooperation mit den Migrationsberatungsdiensten der Arbeiterwohlfahrt Ulm, des Caritasverbandes Ulm, des Evangelischen Diakonieverbandes Ulm und des INVIA Jugendmigrationsdienstes. info Stadt Ulm Kontaktstelle Migration Bürgerhaus Mitte Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5614 Kontakt: Petra Pfister E-Mail: p.pfister@ulm.de www.internationale-stadt.ulm.de Beratung bei internationalen Ehen und Partnerschaften Gerade Alleinerziehende, die in internationalen Ehen oder Partnerschaften gelebt haben, stehen oft vor vielen zusätzlichen Fragen wie Bleiberecht und Aufenthaltsgenehmigung, welche Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung gibt es oder welches Eherecht wird im Fall der Trennung angewandt? Die folgenden Stellen geben Ihnen gerne unverbindlich Auskunft: info Stadt Ulm Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen Kornhaus 4, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3337 Kontakt: Heiderose Beyer E-Mail: h.beyer@ulm.de Weitere Anlaufstellen für ausländische Frauen info Diakonische Bezirksstelle Migrationsberatung Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 351 03 oder 398 06 56 Kontakt: Sibylle Zachel, Magdalena Greiner-Rozanski 98 beratung info Caritas Ulm Dienst Familienhilfe, Beratung, Migration Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 33 oder 0731 / 20 63 47 6.6. Anlaufstelle für Alleinerziehende VAMV – Verband Alleinerziehender Mütter und Väter Der VAMV kümmert sich bundes- und landesweit um die Belange von Alleinerziehenden. Er befasst sich mit den Sorgen und Nöten der Einelternfamilien, sei es bei Kinderbetreuung, Wohnungssuche oder finanziellen Problemen. Er platziert diese Belange in der Öffentlichkeit und nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung. Der Verband informiert Alleinerziehende und gibt die gesammelten Erfahrungen an diese weiter. Er unterstützt die Einelternfamilien mit Hilfe zur Selbsthilfe und verweist auf Einrichtungen, welche für die Sorgen der Einelternfamilien ein offenes Ohr haben. Der Landesverband bietet für Mitglieder Rechtsberatung an. info VAMV – Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband BW e. V. Gymnasiumstraße 43, 70174 Stuttgart Telefon 0711 / 248 471 18 E-Mail: vamv-bw@web.de www.vamv-bw.de VAMV – Bundesverband e. V. Hasenheide 70, 10967 Berlin Telefon 030 / 695 97 86 E-Mail: kontakt@vamv-bundesverband.de www.vamv.de lesetipp Alleinerziehend, Tipps und Informationen Hrsg. VAMV – Bundesverband e. V. (erhältlich bei VAMV – Landesverband e. V., Adresse siehe oben, oder unter www.bmfsfj.de) 99 6.7. Beratung zur Chancengleichheit von Frauen und Männern Frauenbüro der Stadtverwaltung Ulm Das Frauenbüro ist die städtische Kontaktstelle bei allen frauenrelevanten Fragen und wirkt mit seiner Arbeit den strukturellen Benachteiligungen von Frauen in der Stadt Ulm entgegen. Die Mitarbeiterinnen informieren und beraten Frauen über ihre Rechte und bieten die Möglichkeit für Anregungen oder Beschwerden im Zusammenhang mit einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. In persönlichen Krisensituationen bietet das Frauenbüro eine Erstberatung an. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen, die Problemlagen zu sondieren und vermitteln Sie an die entsprechenden Fachstellen weiter. info Stadt Ulm Frauenbüro Frauenstraße 19, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 1060 oder 161 - 1062 Kontakt: Diana Bayer, Gabriele Sälzle E-Mail d.bayer@ulm.de, g.saelzle@ulm.de www.frauen.ulm.de lesetipp 100 Frauenhandbuch – Nachschlagewerk zu frauenspezifischen Informationen, Initiativen und Angeboten in Ulm Hrsg. Frauenbüro der Stadt Ulm www.frauen.ulm.de, Rubrik: Publikationen (kostenlose Broschüre, erhältlich im Frauenbüro) Unterstützende Angebote 7.1. Möglichkeiten für Ermäßigungen .............................................. 103 7.2. Sparmöglichkeiten im Haushalt und Gebrauchtwaren ................................................................ 105 7.3 Landesprogramm Stärke ........................................................... 107 7.4. Kontakte, Treffs und Freizeit .....................................................108 7.5. Bildung, Kultur und Sport ......................................................... 116 7.6. Erholung, Seminare und Freizeiten ............................................ 120 7.7. Ferienangebote für Kinder und Jugendliche .............................. 120 7.8. Kuren........................................................................................ 123 Unterstützende Angebote 101 Unterstützende Angebote 102 Unterstützende Angebote 7. Unterstützende Angebote in Ulm Sie finden in Ulm viele weitere Angebote in den Bereichen Kontaktpflege, Freizeitgestaltung, Vergünstigungen, Sport und Erholung. Das Angebot ist breitgefächert, wir können Ihnen hier nur eine kleine Auswahl bieten. 7.1. Möglichkeiten für Ermäßigungen Grundsätzlich sollten Sie immer nach Ermäßigungen fragen, wenn Sie z. B. einem Verein beitreten oder andere Angebote wahrnehmen wollen. Bei der Stadtverwaltung Ulm erhalten Sie Informationen zu nachfolgenden Vergünstigungen: Landesfamilienpass Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und kann von —— Familien mit mindestens drei Kindern, —— Alleinerziehenden mit mindestens einem Kind, —— Familien mit einem schwerbehinderten Kind und —— Familien, die Anspruch auf Hartz IV oder Kinderzuschlag haben, beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben und für sie Kindergeld bezogen wird. Der Landesfamilienpass berechtigt zum freien bzw. vergünstigten Eintritt in zahlreiche Sehenswürdigkeiten, z. B. Schlösser, Burgen, Museen, Wilhelma etc. des Landes Baden-Württemberg. In Ulm gewährt das Naturkundliche Bildungszentrum freien Eintritt. Die Stadtbibliothek ermäßigt den Beitrag um 50 Prozent. lesetipp Faltblatt Landesfamilienpass www.sozialministerium-bw.de Rubrik: Familien / Leistungen für Familien / Landesfamilienpass 103 LobbyCard und KinderBonusCard Ulmer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen bzw. EmpfängerInnen von öffentlichen Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, BaföG etc.) können sich eine LobbyCard ausstellen lassen. Ihre Kinder erhalten eine KinderBonusCard. Diese ist grundsätzlich dasselbe, beinhaltet jedoch zusätzliche Leistungen. Beide Karten gewähren vergünstigten oder freien Eintritt in den Bereichen Freizeit, Konsum, Bildung und Kultur. Sie berechtigen auch zum Einkauf im Tafelladen und zur Teilnahme am StromsparCheck (siehe 7.2. Sparmöglichkeiten im Haushalt und Gebrauchtwaren). Mit der LobbyCard erhalten Sie eine Vergünstigung auf die Monatskarte im DING-Verband. Für die LobbyCard / KinderBonusCard gibt es eine Liste aller KooperationspartnerInnen, der zu entnehmen ist, wer Vergünstigungen einräumt. Diese sind z. B. Stadtbibliothek, Museen, Theater, Musikschule, Westbad, Volkshochschule, Südwest Presse, Mieterverein, Verbraucherzentrale, zahlreiche Vereine, Tanzschulen und Geschäfte. Auch verschiedene Träger von Freizeiten bieten Ermäßigungen an, wie z. B. Ruhetal, Jugendfarm, Jugendhäuser. Als zusätzliche Leistung können Kinder mit der KinderBonusCard für 1 Euro beliebig oft das Westbad, die Eislaufanlage Donau Ice Dome Wonnemar und das Donaufreibad Wonnemar besuchen. Das Naturkundliche Bildungszentrum gewährt freien Eintritt. Auswärtige SchülerInnen, die eine Ulmer Schule besuchen und die Voraussetzungen hinsichtlich des Einkommens erfüllen, können ebenfalls eine KinderBonusCard erhalten. info Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5225 Kontakt: Claudia Erb E-Mail: c.erb@ulm.de Personen aus Wiblingen, Donaustetten, Gögglingen und Unterweiler können sich an folgende Stelle wenden: Stadt Ulm Sozialraum Wiblingen Buchauer Straße 8–10, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5030 Kontakt: Agnes Sommer Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag von 14 bis 15.30 Uhr 104 Unterstützende Angebote 7.2. Sparmöglichkeiten im Haushalt und Gebrauchtwaren Handwerkliche Hilfen der Freiwilligen Praktiker Für Menschen mit wenig Einkommen bieten die „Freiwilligen Praktiker“ Hilfe —— bei der Montage und dem Auf- bzw. Abbau von Möbeln, —— beim Dübeln und Schrauben in der Wand, —— beim Regal aufhängen, Schränke aufstellen, —— beim Austausch von defekten Leuchtmitteln oder einer Dichtung am Wasserhahn. Je Einsatz und Tag wird eine Pauschale von 5 Euro für Werkzeugnutzung und sonstige Aufwendungen berechnet. info Caritas dienstleistungen & markt Magirusstraße 28, 89077 Ulm Telefon 0731 / 403 46 50 Kontakt: Christoph Eckert E-Mail: eckert@caritas-ulm.de Stromspar-Check Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, können telefonisch einen Termin beim Stromspar-Check vereinbaren. Geschulte Stromsparhelferinnen und Stromsparhelfer überprüfen Ihren Stromverbrauch und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie in Ihrem Haushalt Strom und damit bares Geld sparen können. Es besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Soforthilfe, wie Einbau von Energiesparlampen, schaltbaren Steckdosenleisten, Strahlregler für Wasserhähne und vieles mehr. info St. Elisabeth-Stiftung – Stromspar-Check Magirusstraße 28, 89077 Ulm Telefon 0731 / 403 46 52 E-Mail: bernhard.mittl@st-elisabeth-stiftung.de Kontakt: Bernhard Mittl www.stromspar-check.de 105 Ulmer Tafel-Laden Wenn Sie Besitzerin einer LobbyCard sind, können Sie im Ulmer Tafel-Laden des Deutschen Roten Kreuzes Lebensmittel zu günstigen Preisen erwerben. info Ulmer Tafel-Laden Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm Telefon 0731 / 960 33 87 www.drk-ulm.de, Rubrik: Angebote / Soziale Dienste / Tafelläden Förderkreis für werdende Mütter in Bedrängnis e. V. Hier erhalten schwangere Frauen in Not oder alleinerziehende Mütter Babyausstattung, Kinderkleidung, Spielsachen, Kinderwagen und Kinderbetten aus zweiter Hand, außerdem werden Stubenwagen ausgeliehen. info Förderkreis für werdende Mütter in Bedrängnis e. V. Ehinger Straße 19, 89077 Ulm (gegenüber Netto) Telefon 0731 / 94 02 72 85 Kontakt: Ursula Bürzel Nur nach telefonischer Terminvereinbarung. Kleiderkammer Hier erhalten Sie dienstags von 12 bis 15.30 Uhr Kinderkleidung, teils geschenkt, teils zu günstigen Preisen. info Deutsches Rotes Kreuz Frauenstraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 14 44 39 Kontakt: Frau Ambacher www.drk-ulm.de, Rubrik: Angebote / Soziale Dienste / Kleiderläden Kleideroase info Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ulm e. V. Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm Telefon 01 62 / 299 51 94 Dienstag bis Freitag von 13.30 bis 17 Uhr InhaberInnen der LobbyCard bezahlen den halben Preis. 106 Unterstützende Angebote Neue Arbeit GmbH Secondhandladen info Büchsengasse 25, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 23 20 www.neue-arbeit-ulm.de Secondhandladen Neu Ulm Memminger Straße 52, 89231 Ulm Telefon 0731 / 978 84 00 Terminvereinbarung erwünscht: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, Samstag von 9 bis 14 Uhr Franziskus-Shop Second Hand Der Shop bietet Haushaltswaren, Kleidung ab Größe 62, Spiele, Bücher, Schuhe, Wäsche. info Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus Ulm – Tannenplatz Biberacher Straße 19, 89079 Ulm-Wiblingen (an der Fußgängerbrücke, gegenüber des Einkaufszentrums) Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 16 Uhr 7.3. Landesprogramm Stärke Das Programm soll Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützen. Ziel des Landeprogramms STÄRKE ist, durch eine verstärkte Elternbildung präventiv zum Kinderschutz beizutragen. Stärke I – Kursangebote Eltern von neugeborenen Kindern erhalten nach der Geburt einen Gutschein über 40 Euro vom Einwohnermeldeamt der Stadt Ulm. Die Gutscheine können bei Bildungsträgern für Kurse rund um das Thema Kind, Kindesentwicklung und Erziehung eingelöst werden. Für Alleinerziehende mit Ulmer LobbyCard können die Kurskosten voll übernommen werden. 107 Das Stärke I Programm wird nur bis 30. Juni 2014 vom Land gefördert. Danach wird die Förderung eventuell durch die Stadt Ulm aus kommunalen Mitteln weitergeführt. Informationen zum aktuellen Stand erhalten Sie bei der Stadt Ulm, Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche, Jugendhilfeplanung. Stärke II – Kurse für Eltern in besonderen Lebenslagen Alleinerziehende und andere Eltern in schwierigen Lebenslagen können unabhängig vom Alter der Kinder unterstützt werden und Kurse besuchen, die ihnen Methoden aufzeigen, schwierige Alltagssituationen und Belastungen zu meistern. Die Kurse werden von Bildungsträgern und Jugendhilfeträgern durchgeführt. Stärke III – Hausbesuche Bei individuellem Bedarf kann zusätzlich zu den Kursbesuchen professionelle Beratung verbunden mit Hausbesuchen durch freie Träger der Jugendhilfe organisiert werden. info Stadt Ulm Abteilung Familie, Kinder und Jugendliche Jugendhilfeplanung Olgastraße 152, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5115 E-Mail: g.joanni@ulm.de Auskünfte erteilt: Gabriele Joanni www.ulm.de, Suchbegriff: Stärke www.kvjs.de, Suchbegriff: Stärke www.sozialministerium-bw.de, Rubrik: Themen / Familien  /  Familienbildung  / Landesprogramm Stärke 7.4. Kontakte, Treffs und Freizeit Treffs und Gruppen für Frauen und speziell für Alleinerziehende sind eine gute Möglichkeit, ganz in Ruhe mit oder ohne Kinder mit anderen Frauen Kontakte zu knüpfen, über Themen, die Sie bewegen, zu diskutieren, einfach gemütlich zusammenzusitzen oder Unternehmungen und gemeinsame Freizeiten zu planen. 108 Unterstützende Angebote Stadt Ulm – Bürgerzentren und Stadtteilzentren In den Stadtteilen bieten die Bürger- und Stadtteilzentren allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers, Familien, Alleinlebenden, alten und jungen Menschen, wohnortnah ein vielfältiges, ständig wechselndes Programm. Bitte erfragen Sie die Angebote an den jeweiligen Stellen. info Bürgertreff Böfingen Haslacher Weg 89, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5170 Kontakt: Gudrun Lassernig E-Mail: g.lassernig@ulm.de Bürgerzentrum Eselsberg Virchowstraße 4, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5181 Kontakt: Kirsten Jakob E-Mail: k.jakob@ulm.de Bürgerhaus Mitte Bürgeragentur ZEBRA e. V. Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm Telefon 0731 / 602 5670 Kontakt: Angelika Torer E-Mail: a.torer@zebra-ulm.de www.buergerhausmitte-ulm.de Weststadthaus AG West e. V. Moltkestraße 10, 89077 Ulm Telefon 0731 / 360 04 05 Kontakt: Banu Cengiz Öner E-Mail: b.oener@agwest.de www.agwest.de Bürgerzentrum Wiblingen Buchauerstraße 12, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5161 Kontakt: Eva Mössner E-Mail: e.mössner@ulm.de 109 Eichbergtreff info Träger: Begegnungsstätte Eichberg e. V. Eichbergplatz 9, 89075 Ulm Telefon: 0731 / 264 05 91 E-Mail: info@eichbergtreff.de www.eichbergtreff.de Informationen zu den Bürgerzentren und Stadtteilzentren erhalten Sie im Internet unter: www.ulm.de, Rubrik: Leben in Ulm  / Bürgerengagement und Rubrik Bürgerbeteiligung  / Bürgerzentren Stadt Ulm – Begegnungsstätte Charivari Die Kultur- und Begegnungsstätte Charivari zeichnet sich durch ein reichhaltiges kulturelles, musikalisches und internationales Programm aus. Für Kinder im Grundschulalter findet zweimal in der Woche das Pro Kids Freizeitangebot statt. Jeden Dienstag und Mittwoch (außer in den Schulferien) werden von 15.30 bis 17.30 Uhr Bastel- und Kreativangebote sowie Ausflüge zu bestimmten Themenblöcken angeboten. Die Teilnahme ist per Voranmeldung möglich und kostet pro Nachmittag 1.50 Euro. Zudem bietet das Charivari in den Oster-, Sommer-, Herbst- und z. T. auch in den Winterferien ein Freizeitangebot für Kinder an. Bitte erfragen Sie weitere Angebote direkt im Charivari. info Begegnungsstätte Charivari Stuttgarter Straße 13, 89075 Ulm Telefon 0731 / 176 10 92 Kontakt: Andrea Sauter E-Mail: charivari.ulm@gmail.com www.veranstaltungen.ulm.de www.ferien-ulm.de 110 Unterstützende Angebote Stadt Ulm – Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Wiblingen In der Begegnungsstätte treffen sich Mütter und Väter mit ihren Kindern, um gemeinsam zu spielen und zu lernen, sich auszutauschen und den Alltag zu meistern. Das Alter der Kinder ist nicht begrenzt. Die Angebote richten sich an die Kleinsten und auch an ältere Geschwister aus Kindergarten und Schule. Kinder des Eltern-Kind-Treffs können mit 2 1/2 Jahren die Spielgruppe besuchen. Im Kindertreff werden unterschiedlichste Themen aufgegriffen und Ausflüge in die Umgebung gemacht. Im Kinderplanet bekommen GrundschülerInnen nach der Schule ein Mittagessen, erledigen ihre Hausaufgaben und spielen hinterher gemeinsam. Bitte erfragen Sie weitere Angebote direkt bei der Begegnungsstätte. info Stadt Ulm Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Wiblingen Buchauer Straße 12, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5447 E-Mail: a.eichhorn@ulm.de Kontakt: Andrea Eichhorn Angebote in den Jugendhäusern Auch die Jugendhäuser sind Räume zum Austausch und zur Begegnung für Kinder und Eltern. Sie bieten für Familien ein buntes Programm von Eltern-Kind-Treffs, Spielgruppen, Familienausflügen und -freizeiten über Familienbrunchs und Feste bis zu Angeboten für Eltern wie Elternabende mit Elterncoachings. Bitte erfragen Sie die Angebote direkt in den Jugendhäusern. info Jugendhaus Böfingen Georg-Elser-Weg 3, 89075 Ulm Telefon 0731 / 176 70 02 E-Mail: a.avdic@ulm.de Kontakt: Aida Avdic Jugendhaus Büchsenstadel Platzgasse 18, 89073 Ulm Telefon 0731 / 151 74 28 E-Mail: buechsenstadel@jugendhaus.ulm.de Kontakt: Mirna Castellón 111 info Jugendhaus Eselsberg Weinbergweg 101, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 2959 E-Mail: m.scheurer@ulm.de Kontakt: Martin Scheurer Jugendhaus Inseltreff Weststadt Beim B’scheid 1, 89077 Ulm Telefon 0731 / 207 95 67 E-Mail: d.wedel@ulm.de Kontakt: Dörthe Wedel Jugendhaus Tannenplatz Buchauer Straße 10, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5445 E-Mail: a.hammes@ulm.de Kontakt: Ansgar Hammes Jugendhaus Wiblingen Schlossstraße 32, 89079 Ulm Telefon 0731 / 419 49 E-Mail: w.kaeuffert@ulm.de Kontakt: Wolfgang Käuffert Sie´ste – Treff für Mädchen und Frauen Der Mädchen- und Frauenladen Sie´ste ist ein interkultureller Treffpunkt, Begegnungsort und Informationsstelle für Frauen und Mädchen in der Weststadt. Auf dem Programm stehen Kultur- und Freizeitangebote wie Musik- und Folkloregruppen, Kreativ-Angebote, Frauenfrühstück, internationales Café, Mädchencafé, Hausaufgaben- und Lernbetreuung, Konversationstreff, Gesundheitsvorträge und Gesprächskreise zur Unterstützung in besonderen Lebenslagen sowie Sportangebote wie Mädchenfußball, Kinder- und Frauenschwimmkurse, Yoga, Pilates, Aqua-Fitness und vieles mehr. 112 Unterstützende Angebote info Mädchen- und Frauenladen Sie´ste Moltkestraße 72, 89077 Ulm Telefon 0731 / 335 34 E-Mail: info@sieste.de www.sieste.de Kontaktzeiten: Dienstag von 9 bis 17 Uhr, Mittwoch von 14 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 13 Uhr Offene Sprach- und Kommunikationstreffs im Rahmen von „Ulm – Internationale Stadt“ Alle Treffs sind kostenlos, ohne Anmeldung und werden in folgenden Einrichtungen angeboten: Wiblingen info Café Aléman im Bürgerzentrum Wiblingen Buchauer Straße 12, 89079 Ulm Telefon 0178 / 139 64 01 Kontakt: Karin Pfalzer Nur für Frauen, Kinderbetreuung wird angeboten, Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr Weststadt Café Aléman im Dichtervierteltreff der AG West e. V. Gartenstraße 11, 89077 Ulm Telefon 0731 / 159 47 39 Kontakt: Birgit Reiß E-Mail: b.reiss@agwest.de Nur für Frauen, Kinderbetreuung wird angeboten, Mittwoch von 9.30 bis 11.30 Uhr, Donnerstag von 15 bis 17 Uhr Böfingen Café Aléman im Bürgerzentrum Böfingen Haslacher Weg 89, 89075 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5170 Kontakt: Gudrun Lassernig Nur für Frauen, Kinderbetreuung wird angeboten, Donnerstag von 9 bis 11 Uhr 113 Treff Alleinerziehende und Getrenntlebende —— Leben Sie in Trennung oder Scheidung, bzw. tragen Sie sich mit dem Gedanken daran? Oder haben Sie Ihren Partner durch Tod verloren? —— Möchten Sie mit anderen Alleinerziehenden ins Gespräch kommen und Kontakte knüpfen? —— Brauchen Sie Informationen und praktische Hilfe bei persönlichen Schwierigkeiten? Egal an welchem Punkt Sie momentan stehen, Sie sind beim Treff willkommen. Der Treff findet einmal im Monat samstags von 14.30 bis 16.30 Uhr im Matthäus-Alber-Haus in Blaubeuren statt. Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren ist vorhanden. Teilnamebeitrag 3 Euro. info Treff Alleinerziehende und Getrenntlebende Im Matthäus-Alber-Haus, Eingang Rittergasse Klosterstraße 12, 89143 Blaubeuren Telefon 07321 / 96 17 03 Kontakt: Gabriele Leibold Träger: Evangelisches Bildungswerk Alb-Donau Grüner Hof 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 920 00 24 Kontakt: Joachim Scheeff E-Mail: info@kbw-blaubulm.de www.kbw-blaubulm.de Krabbelgruppen und Kindergruppen Angebote gibt es in Ulm in vielen Kirchengemeinden, in den Jugendhäusern und Stadtteilzentren der Stadt Ulm und in der Familien-Bildungsstätte Ulm. Das Angebot wechselt ständig. Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an Ihre Kirchengemeinde oder an die entsprechenden Einrichtungen in Ihrer Nähe und erkundigen Sie sich vor Ort nach dem aktuellen Programm. Eltern- und Mutter-Kind-Gruppen Diese Gruppen sind eine gute Gelegenheit, nachbarschaftliche Kontakte zu anderen Müttern mit Kindern (unter 3 Jahren) zu knüpfen. Sie bieten Gelegenheit zum Austausch, Spielen, Basteln, für Unternehmungen oder einfach nur zum gemütlichen Kaffeetrinken und Plaudern. Auch hier ist das Angebot der 114 Unterstützende Angebote Kirchengemeinden sehr groß. Auch die Familien-Bildungsstätte Ulm, die Ulmer Volkshochschule und der Deutsche Kinderschutzbund bieten Mutter-KindGruppen an. Die Familien-Bildungsstätte Ulm bietet außerdem PEKIP-Gruppen (Prager Eltern-Kind-Programm, Bewegungsspiele für Säuglinge) an. Bitte erfragen Sie auch hier das aktuelle Angebot vor Ort. info Stadt Ulm Jugendarbeit, Jugendförderung, Jugendschutz Schwambergerstraße 3 + 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5410 Familien-Bildungsstätte Ulm e. V. Sattlergasse 6, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 28 60 www.fbs.ulm.de Ulmer Volkshochschule Kornhausplatz 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 00 www.vh-ulm.de Deutscher Kinderschutzbund Ulm / Neu Ulm e. V. Olgastraße 125, 89073 Ulm Telefon 0731 / 280 42 www.kinderschutzbund-ulm.de Evangelische Kirchenpflege der Gesamtkirchengemeinde Ulm Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 80 www.kirchenbezirk-ulm.de Katholische Gesamtkirchenpflege Ulm Wengengasse 15, 89073 Ulm Telefon 0731 / 14 05 30 www.katholische-kirche-ulm.de 115 7.5. Bildung, Kultur und Sport Es gibt in Ulm einige Bildungsträger, die ein breites Angebot an Kursen, auch speziell für Frauen, Mütter und Alleinerziehende haben. Das Angebot reicht von Bildungs- und Erziehungsthemen bis zu speziellen Sport- und Bewegungsangeboten. Familien-Bildungsstätte Ulm Die Familien-Bildungsstätte Ulm bietet ein breites Spektrum an Kursen zu gesellschaftlichen und politischen Themen, ebenso wie zu Erziehungs- und Familienfragen. Zudem veranstaltet der Verein Motivationskurse für Frauen zur Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und Workshops. Weitere Angebote: Geburtsvorbereitungskurse, Krabbelgruppen und Spielkreise für Eltern und Kinder, Selbsthilfegruppen für Frauen und Männer in bzw. nach der Partnertrennung. Das Programmheft erscheint jeweils im Juni / Juli und Dezember. info Familien-Bildungsstätte Ulm e. V. Sattlergasse 6, 89073 Ulm Telefon 0731 / 96 28 60 Kontakt: Andrea Bartels www.fbs.ulm.de Ulmer Volkshochschule Die Ulmer Volkshochschule (vh) ist die größte Erwachsenenbildungseinrichtung in der Region. Zweimal im Jahr erscheint das Programmheft mit jeweils etwa 1800 Kursangeboten und 250 offenen Veranstaltungen. Frauen stellen 75 Prozent aller BesucherInnen von vh-Angeboten. In allen Themenbereichen gibt es auch Kurse, die nur für Frauen ausgeschrieben werden. Das Angebot der vh reicht von der allgemeinen, politischen und kulturellen Bildung über den Kreativ- und Gesundheitsbereich bis zu den Sprachen und der beruflichen Bildung. Außerdem gibt es die Frauenakademie, zu der auch das Angebot „Frau und Beruf“ für Wiedereinsteigerinnen gehört (siehe 2.8. Berufsrückkehr). Frauen mit Familienpass und in wirtschaftlich schwierigen Situationen (z. B. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe) gewährt die vh 20 Prozent Ermäßigung auf fast alle Gebühren. Weitere Ermäßigungen sind auf schriftlichen Antrag möglich und werden in begründeten Fällen gewährt. 116 Unterstützende Angebote info Ulmer Volkshochschule Kornhausplatz 5, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 30 17 Kontakt: Dr. Dagmar Engels www.vh-ulm.de Haus der Begegnung Das Haus der Begegnung will Menschen bei der Suche nach dem Sinn in ihrem Leben unterstützen. Zudem gibt es das Angebot, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Lösungen für die Probleme im privaten und öffentlichen Leben zu entwickeln. Spezielle Angebote für Frauen finden Sie im Halbjahresprogramm, das als Broschüre erhältlich ist oder von der Internetseite heruntergeladen werden kann. info Haus der Begegnung Grüner Hof 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 92 00 00 E-Mail: sekretariat@hdbulm.de Kontakt: Pfarrer Dr. Michael Hauser E-Mail: michael.hauser@hdbulm.de www.hdbulm.de, unter Rubrik: Verantstaltungen Familienbildungsangebote bei der Arbeiterwohlfahrt KV Ulm e. V. Das HIPPY-Programm (Home Interaction for Parents and Preschool Youngsters) ist ein kindergartenergänzendes Hausbesuchsprogramm für Familien mit Kindern im Alter von 4 bis 7 Jahren. HIPPY setzt in der Familie, dem ersten und wichtigsten Lernort für Kinder, an und unterstützt Mütter und Väter bei der Vorbereitung ihrer Kinder auf die Schule und stärkt deren Erziehungskompetenzen. Opstapje, für Familien mit Kindern von 18 Monaten bis 3 Jahren, ist ein Programm im Bereich der Frühen Bildung, das Eltern in ihrem täglichen Erziehungshandeln unterstützt, die Elternkompetenzen stärkt und zu mehr Sicherheit und Selbstvertrauen beiträgt. Ziel des Programms ist es, die frühkindliche Entwicklung positiv zu begleiten und die Mutter-Kind- bzw. die Vater-Kind-Beziehung durch gemeinsame Aktivitäten zu stärken. Informationen bei: 117 info Arbeiterwohlfahrt KV Ulm e. V. Schillerstraße 28/3, 89077 Ulm Telefon 0731 / 96 79 82 30 Kontakt: Michaela Mayer E-Mail: michaela.mayer@awo-ulm.de Weitere Bildungsträger in Ulm info Katholisches Bildungswerk Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 920 60 10 www.keb-ulm.de Evangelisches Bildungswerk Alb-Donau Grüner Hof 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 920 00 24 www.kbw-blaubulm.de Kulturloge Ulm / Neu-Ulm / Alb-Donau-Kreis e. V. Die Kulturloge ist ein Verein, der aus zahlreichen sozialen Initiativen, KulturveranstalterInnen und vor allem aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern besteht. Die Kulturloge lädt Menschen mit geringem Einkommen ein, Gast der Kulturloge zu werden. Der Verein vermittelt kostenlose Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen. info Kulturloge Ulm / Neu Ulm / Alb-Donau-Kreis e. V. Telefon 0731 / 259 05 Kontakt: Ulrike Lambrecht E-Mail: info@kulturloge-ulm.de Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Abteilung Ältere, Behinderte und Integration Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5225 Kontakt: Claudia Erb 118 Unterstützende Angebote Gänseblümchen Stiftung für Kinder Die Stiftung Gänseblümchen möchte Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an kulturellen Angeboten ermöglichen. Sie finanziert Projekte aus den Bereichen Kunst, Theater, Malerei, Musik und Sport, an denen Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien kostenlos teilnehmen können. info Stiftung Gänseblümchen Weinhof 14, 89073 Ulm E-Mail: info@gaensebluemchen-ulm.de www.gaensebluemchen-ulm.de Sport Nahezu jeder Ulmer Sportverein bietet Kurse nur für Frauen, zum Teil mit Kinderbetreuung, an. Das Angebot für Kinder ist ebenfalls sehr groß. Die Mitgliedsbeiträge sind in der Regel recht günstig. Fragen Sie nach Ermäßigungen für Alleinerziehende! Die Kursgebühr für Kurse aus dem Bereich Gesundheitssport wird zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Eine Übersicht über alle Ulmer Sportvereine finden Sie im Internet. info Stadt Ulm Fachbereich Kultur, Bildung und Sport Abteilung Bildung und Sport Zeitblomstraße 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 161 - 3456 www.ulm.de, Suchbegriff: Sportangebote Sport für alle e. V. Sport für alle e. V. ist ein mildtätiger Verein, der von jungen UnternehmerInnen ins Leben gerufen wurde. Sport für alle e. V. ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen in Ulm, dem Kreis Neu-Ulm sowie dem Alb-Donau-Kreis die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Sport für alle e. V. übernimmt die Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien. info Sport für alle e. V. Primelweg 4, 89079 Ulm Telefon 07305 / 92 17 44 E-Mail: info@sportfueralle.de www.sportfueralle.de 119 7.6. Erholung, Seminare und Freizeiten „Mal einfach Urlaub machen“ ist für viele Alleinerziehende gar nicht so einfach. Einige Träger bieten deshalb in den Ferien oder an Wochenenden Freizeiten, Urlaub und Seminare, auch speziell für Alleinerziehende, mit Gruppenangeboten, Ausflügen und Kinderbetreuung an. Zum Teil stehen für Alleinerziehende reservierte Plätze zu Verfügung oder es werden Ermäßigungen für Alleinerziehende angeboten. Termine und Ermäßigungen bitte erfragen. info Evangelisches Bildungswerk Alb-Donau Grüner Hof 7, 89073 Ulm Telefon 0731 / 920 00 24 Kontakt: Joachim Scheeff E-Mail: bildungundmedien@hdbulm.de www.kbw-blaubulm.de Evangelische Frauen in Württemberg Referat Alleinerziehenden-Arbeit Postfach 10 13 52, 70012 Stuttgart Telefon 0711 / 206 82 49 oder 206 82 48 Kontakt: Ilse Ostertag E-Mail: ilse.ostertag@elk-wue.de www.frauen-efw.de 7.7. Ferienangebote für Kinder und Jugendliche Die Südwest Presse veröffentlicht jedes Jahr im April in der Tagespresse den „Ulmer Ferien-Club“, in dem zahlreiche Ferienangebote der verschiedensten Organisationen angekündigt werden. info Südwest Presse Frauenstraße 77, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 60 www.swp.de Einen Überblick über die verschiedenen Ferienangebote in Ulm kann man sich auf der Interneteite des Stadtjugendrings Ulm e. V. verschaffen. 120 Unterstützende Angebote info Stadtjugendring Ulm e. V. Schillerstraße 1/4, 89077 Ulm Telefon 0731 / 14 06 90 www.ferienulm.de Angebote in den Jugendhäusern Die Ulmer Jugendhäuser und andere Einrichtungen der Stadt Ulm bieten in den Schulferien verschiedene Ferienprogramme wie z. B. das Spielmobil für Kinder und Jugendliche und halb- und ganztägige Ferienfreizeiten in den Stadtteilen an. Bitte erfragen Sie das aktuelle Programm in den jeweiligen Jugendhäusern. info Begegnungsstätte im Bürgerzentrum Wiblingen Buchauer Straße 12, 89079 Ulm Telefon 0731 / 161 - 5447 Begegnungsstätte Charivari Stuttgarter Straße 13, 89075 Ulm Telefon 0731 / 176 10 92 Ulmer Jugendhäuser siehe Seite 111 und 112 Angebote kirchlicher Einrichtungen Die Angebote gelten für alle Kinder unabhängig ihrer Konfession. Bitte erfragen Sie weitere Angebote bei den Kirchengemeinden. Im Ruhetal gibt es für Kinder von sieben bis 14 Jahren ein Freizeitangebot in den Sommerferien (dreimal jeweils zwei Wochen). Kinder von Alleinerziehenden werden nicht vorrangig aufgenommen, ausgenommen Härte- und Notfälle. Bitte entnehmen Sie die Anmeldekriterien und Zeiten dem Internet. info Evangelischer Kirchenbezirk Ulm Geschäftsstelle Ruhetal Münsterplatz 21, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 18 93 29 E-Mail: dietmar.oppermann@ejw-ulm.de Kontakt: Diakon Dietmar Oppermann www.ruhetal.de 121 Im Pfarrheim, Harthauser Straße 36, findet in den ersten beiden Wochen der Sommerferien für Kinder von sieben bis 14 Jahren und seit 2013 als Projekt „P15“ für Jugendliche mit 15 Jahren eine Stadtranderholung statt. info Katholische Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt Klosterhof 20, 89077 Ulm Telefon 0731 / 938 63 90 E-Mail: mariaehimmelfahrt.ulm@drs.de www.mh-soeflingen.de Ferienangebote und Freizeiten für Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Ulm und im In- und Ausland veranstalten das Evangelische Jugendwerk und der CVJM. Sommer- und Winterprospekt bitte anfordern. Es sind Zuschüsse für TeilnehmerInnen von sieben bis 18 Jahren und für kinderreiche Familien oder Familien in sozialen Notlagen möglich. info Ev. Jugendwerk / CVJM Ulm Münsterplatz 21, 89073 Ulm Telefon 0731 / 15 11 89 30 www.ejw-ulm.de und www.cvjm-ulm.de, Rubrik: Veranstaltungen Die Stadtranderholung in Unterkirchberg bietet in den ersten zwei Wochen der Sommerferien ein abwechslungsreiches Ferienprogramm für Kinder im Alter von sechs bis 12 Jahren. Info info Katholisches Jugendreferat Ulm Postgasse 2, 89073 Ulm Telefon 0731 / 602 11 16 E-Mail: jugendreferat-ul@bdkj.info www.jugendreferat-ulm.de Im Zeltlager Rammetshofen gibt es für Schulkinder von acht bis 17 Jahren in den Sommerferien drei Zeltlagerangebote (jeweils 9 und 14 Tage). Info info BDKJ Jugendbüro Ehingen AK Zeltlager Rammetshofen Hehlestraße 2, 89584 Ehingen Telefon 07391 / 83 54 www.zeltlager-rammetshofen.de 122 Unterstützende Angebote 7.8. Kuren Mutter-Kind-Kuren, Müttergenesungskuren und Kinderkuren dienen sowohl zur Gesundheitsvorsorge als auch der Wiederherstellung der Gesundheit. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Bei Mutter-Kind-Kuren stehen die Gesundheit und die Belastungen der Mutter in der Familienverantwortung im Vordergrund. info Caritas Ulm Fachbereich Sozial- und Lebensberatung, Kuren Olgastraße 137, 89073 Ulm Telefon 0731 / 20 63 41 Kontakt: Monika Betz-Albegiani Diakonische Bezirksstelle Ehe-, Familine- und Lebensberatung Grüner Hof 1, 89073 Ulm Telefon 0731 / 153 85 00 Deutsches Müttergenesungswerk Bergstraße 63, 10115 Berlin Telefon 030 / 33 00 29 29 www.muettergenesungswerk.de Oder bei Ihrer Krankenkasse 123 1

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