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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner politisches Wochenblatt
Weitere Titel:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Erschienen:
Berlin: Dümmler 1841
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1833 - 1841
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1839
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No 2, 12. Januar 1839

Beilage

Titel:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Außerordentliche Beilage 
z n m 
Berliner politischen lv o ch e n b l a t t. 
2. Berlin/ den 12 fc " Januar. 1839. 
chm der Zahlung gleich der Zahlung selbst verzinset, in 
dem man auf die Zukunft rechnet, welche alle Ansprüche 
befriedigen soll. Auf ähnliche Weise wird die Zukunft 
in Anspruch genommen bei den Handelsspecnlationen mit 
Staatspapiercn, Aktien, Promcffen auf den künftigen Er 
trag von Landgütern und industriellen Iliiternchinungen 
mannigfacher Art. So hat man (wie Sismondi sich 
ausdrückt) die Kunst erfunden, das Schattenbild eines 
Körpers von diesem zu trennen, und gleich ihm verkäuf 
lich zu machen; man verfügt schon über etwas, was viel 
leicht erst einer künftigen Generation angehört; man ver 
kauft nicht nur den Körper, sondern auch seinen in die 
Zukunft geworfenen Schatten. 
Wie auf solche Weise Capitale in _ den Händen 
Einzelner angehäuft werden, zeigt die Erfahrung; der 
Reichthum der Gesammtheit des Volks indeß kann sich 
dabei nur dann vermehren, wenn der durch so künstliche 
Mittel hervorgebrachte Credit zu wahrhaft nützlichen Un 
ternehmungen verwendet wird. Nun sind aber die Ge 
schäfte, zu welchen solche künstliche Operationen dienen 
sollen, gar zu häufig Spekulationen im Papierhandel und 
andere unproductive Handelsoperationen, bei denen es 
nur darauf ankommt, sich mit dem Schaden Anderer zu 
bereichern. Hier sind nun abermals die Reichsten die 
Gewinner. Man kennt die Art, wie die Könige unter 
den Banquiers, welche sich an die Spitze der Anleihe - 
und Aktien-Unternehmungen stellen, nachdem sie den so 
fortigen baaren Gewinn davon gezogen haben, sich als 
bald von dem Papier loszumachen und cs bei kleinen 
Capitalbesitzern unterzubringen wissen, diesen die Wcch- 
selfälle des weiteren Erfolgs überlassend. *) 
So strebt Alles in dem modernen volkswirthschaftli- 
chen Zustande (dessen Musterbilder England und Frankreich 
sind)"zum Despotismus des Geldreichthums hin, 
und der dabin führende Weg ist die freie.Eoncurrenz. — 
Wie weise die Einrichtungen unserer Vorfahren darauf 
berechnet waren, solchem Zustande vorzubeugen, darüber 
bat unser oft genannter französischer Schriftsteller bedeu 
tungsvolle Winke gegeben, welche freilich, wenn sie sich 
geltend machen sollten, eine Umgestaltung auch der gele- 
sensten und belobtesten deutschen Lehrbücher der politischen 
Ockonomie, soviel die wichtigsten praktischen Sätze be 
trifft, bedingen würden. Eine nähere Erörterung möchte 
zu weit führen. Aber die hauptsächlichen Momente sind 
darin zu suchen, daß die Ueberlegenhcit des Capitals über 
die Arbeit nur dann in heilsamen Schranken gehalten 
werden kann, wenn beide Güterquellen thcilwcisc in den 
selben Personen vereinigt sind, und soweit dieses nicht 
möglich, doch die Interessen der Inhaber der einen und 
der anderen Güterquelle nicht in ein Verhältniß feindli 
cher Concurrcnz, sondern friedlichen Zusammenwirkens 
mit einander gebracht werden. Insbesondere muß der 
Arbeit eine gößerc Bedeutung bei kleineren, aber zahlrei 
cheren Capitalmasscn erhalten werden. — Eine Regie 
rung, welche die Zeichen der Zeit versteht, wird anstatt 
die großen industriellen Unternehmungen, die sich ohnehin 
bei gehöriger Klugheit und Vorsicht selbst helfen können, 
zu begünstigen, den Handwerkerstand und den Bau 
ernstand'vorzugsweise zu pflegen suchen. Dazu ist aber 
nothwendig, diese beiden Stände in ihrer Eigenthüm 
lichkeit zu bewahren, welche in Deutschland bei ersteren 
») SIsmovdi (T. If. p. 138.) spricht von der habiletd des 
banquiers ä faire des dupes, und von der gründe Disposition 
<iu public si !e devenir. Lcs Coupons de l'emnrunt, sitzt er 
hinzu, se vendent copendant successivement, les deus des 
capitalistes passent au banquier, puis au tresor, puis a tous 
ceux que le trdsor paie, puis au capitaliste , pour recom- 
inenccr aussitöt la in d me circulation jusqu ä ce que le der- 
nier payement promis par le banquier soit accompli, et 
uussi jusqu'a ee que le dernier Coupon de lemprunt ait dtd 
alidnd par lui. 
auch nach der Zerstörung der alten Formen noch nicht 
gänzlich verschwunden, bei letzterem aber erst wenig ge 
schwächt zu fevn scheint. — Nur so lange häusliche Ar 
beitsamkeit, Beharrlichkeit und Genügsamkeit den Cha 
rakter dieser Stände vorzugsweise ausmachen, und nicht 
durch den Handclsgeist verdrängt werden, können sie ih 
ren Beruf: die Grundlage des gewerblichen Theils des 
Volkes zu bilden, genügend erfüllen. 
Der Streit über Stadt- und Staatsgut - 
in Bern. 
V. 
Revolution vom Jahr 1831. Kurze Geschichte derselben. 
Wie diese neue Revolution zu Stande gekommen, 
ausführlich zu erzählen, ist zwar hier nicht der Ort, doch 
muß zum bessern Verständniß der spätern Streitigkeiten 
über Stadt- und Staatsgut das Wesentliche davon kürz 
lich angeführt werden. Die Führer der aufrührerische» 
Bewegung, welche von Zürich und Luzern aus geleitet 
ward, verkündete» überall, es sey ihre Absicht, alle so 
genannten Verbesserungen nur auf gesetzlichem Wege, d. 
h. ohne Anwendung förmlicher Gewalt, durch die beste 
henden Regierungen selbst veranstalten zu lassen; denn 
theils hatten sie auf diese Weise für ihre Person nichts 
zu fürchten, theils waren sie durch mündliche und schrift 
liche Aufregung der Gemüther, durch öffentliche Drohun 
gen gegen alle Widersacher, durch ihre Verbündeten im 
Schoos der Regierungen selbst, ja sogar durch Hoffnung 
auf allfälligen äussern Beistand des Erfolges so gut als 
gewiß. Obgleich die Licenz der Presse in Zeitungen und 
andern Libellen schon vorher groß genug war, so über 
stieg sie jetzt auf einmal alle Schranken, alle Begriffe. 
Die neue Zürcher Zeitung, deren Verfasser auch die all 
gemeine Augsburger Zeitung ausschließend mit schweize 
rischen Artikeln versah, gab den Ton zur Umwälzung an, 
und sprach mit einer Anmaßung, als ob sie schon über 
die ganze Schweiz zu befehlen hätte. Viele andere stie 
ßen in eben dieselbe Trompete, und es erschien besonders 
zu Appenzell, wo sonst beinahe nichts gedruckt wurde, 
ein mit beispielloser Frechheit geschriebenes Blatt, wel 
ches die der Revolution mehr oder weniger günstigen 
Regierungsglicder vor der Hand mit heuchlerischen Lob- 
sprüchen erhob, ihre kräftigsten Widersacher aber mit Tod 
und Verderben bedrohte, sie beschmuzte, verleumdete, um 
Ehre und guten Namen brachte, gleichwohl aber nicht 
ohne Schlauheit abgefasst war, zur Niederlage aller 
Schmähungen diente, und selbst von den geringsten Er- 
cignißen und persönlichen Verhältnißen in andern Can- 
tonen genau unterrichtet schien. Die Regierungen von 
Zürich, Luzern, Frciburg, Solothurn u. a. m. gingen 
mit dem politischen Selbstmorde voran. Beide ersten 
beinahe freiwillig; Frciburg ohne alle Noth, blos durch 
die unbegreifliche Schwäche ihres damaligen Präsiden 
ten; Solothurn ebenfalls ohne reelle Gefahr, aus pani 
schem Schrecken, machte aber die neue Constitution selbst, 
jedoch so, daß die Artikel derselben vorerst mit den 
Häuptern der Faction verabredet, ja sogar von ihnen 
selbst entworfen und nach ihrem Wille» abgefafft werden 
mußten. Den Regenten der Cantone Aargau und 
Waadt, die doch ohne Mischung mit einer ehemals herr 
schenden Classe, auf rein rcvolutionairen Elementen be 
ruhten, erging cs nickt besser, denn sie wurden von ei 
nem Volkstumult mit Prügeln aus ihrem Versammlungs 
saale gejagt, bald nachher aber großcntheils wieder er 
wählt, theils weil zu veränderten Wahlen eben nickt viel 
Stoff vorhanden war, theils weil die Führer der Revo 
lution vorzüglich das Fundamental-Princip durchzusetzen 
versuchten, nach welchem auch sogar die Verfassung selbst 
2
	        

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