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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Berliner politisches Wochenblatt
Other titles:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Publication:
Berlin: Dümmler 1841
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1833 - 1841
Note:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1839
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No 11, 16. März 1839

Additional

Title:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Contents

Table of contents

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Contents

Full text

Außerordentliche Beilage 
z ll m 
Berliner politischen lV o eh e n li l a t t. 
J\2 11. Berlin, den 16* cn März. 1839. 
mit unüberwindlichem Nachdrucke sagen: Bis hierher nmg todte Masse, was noch gar nicht in's Eigenthum 
und nicht weiter. — übergegangen ist. Das wirklich schon durch das Be- 
Mag immer hin der Böswillige die Heiligkeit des dürsniff entstandene Eigenthum haftet theils ai» den Din- 
Eigenthunis verachten, mag er die Gegenstände, an denen gen, die durch den Verbrauch der Kohlen erzeugt wor- 
dassclbe haftet, unbrauchbar machen, mag er sic vertil- de» sind, theils an dem Geldlohne, den die Arbeiter eili 
gen ; daS Eigenthum selbst steht unter dem Schutze Got- psingen, theils an hundert ander» Dingen. Dieses durch 
tcs, ist nach seinem geistigen Elemente dessen heiliger den Betrieb des Kohlenwerks wirklich entstandene Eigen- 
Wille selbst, und darum unvcrtilgbar. Wenn uns thum kann der Stillstand des Betriebs nicht wieder auf- 
dicß nicht immer bei dem Abbrennen eines Hauses, eines heben, die Folge ist nur, daß für de» Augenblick nicht 
Dorfs oder einer Stadt klar und deutlich wird, so liegt „och wehr neues Eigenthum auf dieselbe Weise entsteht, 
der Grund blos in unsrer Kurzsichtigkeit, und darin, daß Nehmen wir aber ferner an, das ganze Kohlenlager sey 
bei solchen Fällen das Eigenthum nicht blos die Gegen- vermittelst eines mit dem Landesherr» oder mit dem 
stände, an denen es haftet, sondern auch die Personen Grundbesitzer gcschloffnen Vertrags, durch Kauf, in das 
wechselt, welche solches als Recht besitzen, und endlich EigcnthllM übergegangen. Zn diesem Falle haftet nur 
darin, daß cs sich in die kleinsten Theile zersplittert und ein schon früher da gewesenes Eigenthum an der Sache, 
in einen weiten Kreis vertheilt. denn durch bloßen Vertrag entsteht kein neues Eigenthum; 
Wie bekannt, wurde früher von den Holländern ein dieser war nur erst eine Vorbereitung zu den nützlichen 
Theil der in ihren Colonieen erzeugten Gewürze, so lange Diensten, durch'wclche neues Eigenthum entbunden wer- 
sie keine Concurrenten beim Verkaufe derselbe» in Europa den sollte. Zn Folge dieses Vertrages hat der Käufer 
hatten, absichtlich verbrannt, um sich die Transportkosten nur erst eine Zahlung geleistet, wodurch ein Theil seines 
zu ersparen, weil sie, ohne erkannt zu haben, daß das Eigenthums auf eine andere Person überging, welchen 
Eigenthum unverbrennlich sey, doch aus der Erfahrung er hoffte, mit Vortheil wieder zu gewinnen. Täuscht 
wussten, die geringere Quantität, welche sie auf die Euro- ihn diese Hoffnung, wird das Kohlenlager wieder werth- 
päischen Märkte brachten, behalte denselben Werth, den los, so hat der Verkäufer gewonnen, was der Käufer 
eine größere gehabt hätte. Zndessen ist cs gar nicht verliert, und die Summe des vorhandnen Eigenthums 
leicht, die Wahrheit, daß das Eigenthum unvergänglich bleibt immer unvermindert. Nehmen wir endlich den 
sey, auch im praktischen Leben festzuhalten und zur kla- schwierigsten Fall an, das Kohlenlager sey inmittelst durch 
ren Anschauung zu bringen, weil die tägliche Erfahrung neue Kunstwerke in seinem Werthe noch höher gesteigert, 
ihr zu widersprechen scheint, und die Fälle so mannich- und also durch nützliche Dienste wirklich in's Eigenthum 
faltig sind, wo uns der Schein blendet und zweifelhaft übergegangen, oder durch solche neues Eigenthum ge 
macht. Erhöhctcs Bedürsiiiss haben wir früher als die schaffen worden, welches an dem Lager hastet. Nicht ge- 
Quelle neuen Eigenthums bezeichnet. Der Schluff liegt nug, daß das wegfallende Bedürfniss dasselbe entwerthe, 
sehr nahe und scheint ganz folgerichtig, daß eine gegen- möge auch irgend ein Naturereigniss solches ganz unzu- 
thcilige Ursache auch eine entgegengesetzte Wirkung ha- gäuglich machen, so daß cs dadurch unrettbar in die 
bcn, daß also vermindertes Bedürsiiiss eine theilweise Masse wcrthloscr Dinge zurücksinke. Wie mag sich wohl 
Vernichtung des vorhandenen Eigenthums zur nothwen- in diesem Falle das daran haftende Eigenthum vor sei 
digen Folge haben müsse. Aber dem ist nicht so, um neu, Untergänge retten? — Es verlässt die Masse und 
deßwillen nicht, weil — wo kein nothwendiges Be- scheint sich an Gegenstände ähnlicher Art nicht ketten zu 
dürsniff mehr ist, das überflüssige Eigenthum airdcre Be- können, weil das Bedürfniss, der Begehr nach solchen, 
dürfniße alsbald in's Leben ruft, und weil derjenige mangelt. Doch dieß ist eben der Schein, der uns trügt. 
Theil desselben, welcher für das Daseyn der Menschen Wo Mittel im Ucberfluff vorhanden sind, menschliches 
nicht mehr erforderlich ist, dazu dient, das Wohlseyn Leben zu erhalten, da dienen sie ja dazu, dasselbe zu er- 
dersclben zu erhöhen. DaS uns angeborne Streben nach höhen. Der Ucberfluff an Brennmaterialien wird auf 
Verbesserung und Verschönerung des Lebens scheint erst hundertfältige Weise zu Production anderer Dinge ge- 
dann zu erwachen, wenn das nothwendige Bedürfniss zu reichen, welche zu Erhöhung des menschlichen Lebens die- 
unsrer Erhaltung volle Befriedigung erhält. Darum ncn; die dadurch neu entstehenden Bedürsniße werden als- 
kann nie ein vermindertes Bedürfniss von Eigenthum bald wieder das gestörte Verhältniff der vorhandenen 
eintreten, sondern nur ein geringerer Bedarf dieses oder Mittel Herstellen, und der Werth aller vorhandenen Brcnn- 
jenes materiellen Guts, und dieser hat blos zur Materialien, die Summe des darin vorhandenen Eigcn- 
Folge, daß die Kräfte, welche zum Ersatz der Consum- thums, wird nach kurzer Zeit immer wieder dieselbe seyn, 
tion dieses Gutes in Wirksamkeit stehen, weniger gesucht die sie auch dann seyn würde, wenn jenes Kohlenlager 
und belohnt werde» als zuvor. Zn dem letztem Falle noch dazu gehörte. Folglich hätte sich dennoch das an 
vermindert sich aber nicht sofort die Production in glet- dem letztem gehaftete Eigenthum an Dinge ähnlicher 
chem Verhältniff zur Consumtion; das Eigenthum, wcl- Art gekettet, und wäre nicht mit jenem untergegangen. 
ches an der betreffenden Gattung von Gütern hastet, 
vertheilt sich daher auf eine größere Quantität derselben, 
wodurch natürlich der Tauschwerth solcher Güter sinkt. Roch haben wir einige Eigenschaften des Eigenthums 
und cS den Anschein gewinnt, als ob das Eigenthum in Betrachtung zu ziehen und zwar erstens die als 
selbst eine Verminderung erlitten habe. Nutzung sobj cet. Als solches ist dasselbe an und für 
Kommen wir noch einmal auf daS Beispiel eines sich schon Mittel des Erwerbs und Quelle neuen Eigen- 
Kohlenlagers zurück, welches der todten Masse werthlo- thums- Die Anwendung desselben beschränkt sich »äm- 
ser Güter so lange angehörte, bis später ein gesteigertes lich nicht auf die Verwendung oder den Verbrauch der 
Bedürfniss von Brennmaterialien dasselbe zum Eigenthume Dinge, an denen cs haftet, sie erstreckt sich auch auf 
erhob. Nehmen wir jetzt an, das Bedürfniss habe sich deren Benutzung oder Gebrauch- Gold, Silber und 
wieder erledigt, mit der Ursache falle auch die Wirkung andere Metalle, Gebäude u. s. w. werden durch den 
weg, die Kohlen blieben unbegehrt und unverkäuflich. Gebrauch und durch den Nutzen, den man davon zieht, 
Es scheint also der Rückfall des neuentstandenen Eigen- nicht in gleichem Verhältniff abgenutzt und verbraucht, 
thums in die todte Masse werthloser Dinge unvermeid- Noch weniger das Grundeigcnthum. Der davon zu zic- 
lich. Aber, nur dasjenige bleibt bei näherer Betrach- hende Nutzen ist also und wenigstens zum Theil eine
	        

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