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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner politisches Wochenblatt
Other titles:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Publication:
Berlin: Dümmler 1841
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1833 - 1841
Note:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1839
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No 9, 2. März 1839

Contents

Table of contents

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Contents

Full text

Berliner politisches Wochenblatt. 
Nous ne voulons pas ln contrrrdvolution, 
nmis le contraire de la Involution. 
Von diesem Blatte erscheinen wöchentlich l, 1 y, bi- 2 Doge». Es wird durch alle Postämter und Buchhandlungen Deutschlands dejogen! die 
letzter» belieben sich an Kerrn F. DÜMmler in Berlin »u wenden. Der vierteljährige Pränumerationsprcls beträgt 1 Rthlr. 10 Sgr. 
Berlin, den Am März. 
1839. 
Bericht über die neuesten Zeitereignisse. — Constitutionelles. XVIL Die Natur des Eigenthums. • Ä — Glosse. 
Bericht über die neuesten Zeitereignisse. 
Berlin, den 28. Februar 1888. 
Die Verhandlungen des englischen Parlaments bo 
ten bisher nur geringes Interesse dar, und es ist darüber 
nichts zu berichten, als daß der Versuch gegen die Korn- 
gesetze in beiden Häusern entschieden scheiterte. — Marquis 
Normanby, zum Colonial-Minister ernannt, hat bereits die 
Geschäfte übernommen; wer ihn als Vicckönig von Irland 
ersetzen werde, darüber laufen einstweilen noch vielfache 
Gerüchte um, deren größere oder geringere Wahrschcinlich- 
keit zu beurtheilen wir nicht unternehmen. 
Die Königin-Regentin von Spanien hat in Erwä 
gung der wichtigen Interessen mit denen das Ministerium 
eben beschäftigt ist, und in Betracht daß die würdigen Re 
präsentanten der Nation nach ihrer langen und mühevollen 
Session des vorigen Jahres, auch in diesem Jahre bereits 
wieder drei Monate versammelt sind (ohne das mindeste zu 
leiste»), die Cortez mit dem Vorbehalte prorogirt, sse wieder 
einzuberufen, sobald die zur Prorogation bestimmenden 
Gründe es erlauben. Es ist allerdings wenig oder nichts 
daran gelegen, ob die nach Hause Gesendeten auf der Tri 
bune ihre unfruchtbare Beredsamkeit entwickeln. Da aber 
bekanntlich das christinische Spanien für die constitutionelle 
Freiheit kämpft, und von dieser im ganzen Lande nirgend 
als i» den Sitzungs-Lokalen der würdigen Repräsentanten 
eine Spur gefunden wird, so gehört die Maßregel zu den 
überraschenden. 
Die Nachrichten von den verschiedenen Kriegsschau 
plätzen sind unerheblich. Don Carlos hatte sich am 7. d. 
Mts. von Azcoytia nach Dergara begeben und einige Tage 
später daselbst eine Abtheilung von fünf Bataillonen, vier 
Escadrons gemustert, die demnächst zu einem Unternehme» 
weiter gezogen sind, dessen Ziel man »och nicht kennt. — 
Munagorri's Truppe, immer noch in ihrem alten Lager an 
der Bidassoa, soll wegen nicht gezahlten Soldes in vollem 
. Aufruhr, und der gänzlichen Auflösung nahe seyn. 
Die wohldenkenden, d. h. ministeriellen Tagesschrift 
steller in Frankreich verdienen dermalen das tägliche 
Brot wahrhaft im Schweiße ihres Angesichts, denn kaum 
sind die Manifeste von Thiers und Guizot widerlegt, als 
eine einschneidende Flugschrift des bekannten Vicomte Cor- 
mcnin erscheint, die allenfalls durch herausgerissene Frag 
mente lächerlich gemacht, schwerlich aber von dem Stand 
punkte, auf welchem sich das Journal des DebatS befindet, 
mit Erfolg widerlegt werden kann. Jene Beiden, aus glei 
chem Boden hervorgewachsen, müßen nothwendig in Folge- 
widrigkeiten verfallen und es erfordert nur mäßiges Talent, 
ihr ehrgeiziges Strebe» hinter dem Schleier patriotischer 
Redensarten hervor zu ziehen; Cormenin dagegen verlangt 
nur die natürlichen Consequenzcn des Principes, auf wel 
chem die gegenwärtige Ordnung der Dinge beruht, und 
steht insofern günstiger, als er von derselben persönlich nichts 
zu erwarten hat. Wenn die gesammte richtige Mitte ihm 
entsetzt zuruft, auf diesem Wege gelange man ja unfehlbar 
zur Republik, so kann er gelassen entgegnen: das hätte 
früher bedacht werden sollen, es ist eine Folge des Grund 
satzes, aber nicht meine Schuld; — unter diesem Gesichts 
punkte erscheint der Streit auch für alle ganz Unbetheiligte 
äusserst lehrreich. . _ 
Bei der obwaltenden allgemeinen Verwirrung find ei 
nige Patrioten auf den Gedanken sogenannter unabhängiger, 
d. h. solcher Wahlen gekommen, welche gleichmäßig den 
Einfluß dcS Ministeriums wie der Coalition ausschließen. 
Leider find die Dinge einmal so verschoben, und der Gang 
»er constitutionellcn Maschine überhaupt ist von solcher Art, 
daß wir in jener Idee nur einen wohlgemeinten Traum er 
blicken können, dem jedes praktische Ergebniß vön Bedeu 
tung fehlen muß. 
Es konnte kaum bezweifelt werden, daß die belgische 
Regierung den Kammern die Annahme der Confercnzbe- 
schlüße vorschlagen werde, und der Austritt des Grafen 
Merode aus dem Ministerium gab darüber beiliahe Gewiß 
heit. Die am 19. d. Mts. erfolgte Wiedereröffnung der 
Kammern hat dieß bestätigt, indem ihnen, im Gefolg eines 
Berichtes über die Lage der Dinge, zwei Gesetzentwürfe 
vorgelegt wurden, deren erster den König ermächtigt, „die 
zur Regulirung der Trennung Belgiens und Hollands die 
nenden Traktate abzuschlieIe»", während der zweite den Ein 
wohnern der abgetretenen Bezirke ihre Eigenschaft als Bel 
gier sichert, wenn sie ihr Domicil in das Königreich verle 
gen, und für die in solchem Falle befindlichen Beamteten 
zwei Drittheile des bisherigen Gehalts als Wartegeld aus 
wirft. Jener Bericht cnchielt ausser der Note, mittelst de 
ren die Conscrenz erklärt, sich auf keine Discussion über die 
letzten Vorschläge Belgiens einlassen zu können, noch ein 
Schreiben Lord Palmcrstons an den englischen Gesandten 
zu Brüssel, dessen Inhalt merkwürdig genug ist. „Die bel 
gische Regierung muß ihre Lage begreifen. Sie ist durch 
den Vertrag von 1831 gebunden, und die fünf 
Mächte haben das Recht, von Belgien die buchstäbliche und 
vollständige Erfüllung der Verbindlichkeiten zu fordern, die eS 
durch jenen Vertrag übernommen hat." Gleichwohl habe man 
unterhandelt, um einige Artikel desselben zu Gunsten Belgiens 
zu modificircn, dieß sey auch gelungen, und der modificirteTrak- 
tat von Holland angenommen, weshalb die belgische Regierung 
nur zwischen diesen beiden Vertragen wählen könne. „In Be 
zug auf die von dem belgischen Minister bezeichneten beson 
deren Punkte, muß ich Sie beauftragen, darauf austnerksam 
zu machen, daß die gegenwärtig vorgeschlagene 
Schelde-Abgabe weit geringer, als die durch 
den Vertrag von 1831 festgesetzte, und that 
sächlich genau der Betrag ist, welcher von den 
Belgiern selbst bei den Unterhandlungen von 
1833 vorgeschlagen und begehrt wurde, undden 
damals die Antwerpncr Kaufleute für zufrie 
denstellend erklärte». Was die Meinung des belgi 
schen Ministers betrifft: die fünf Mächte würden, wenn 
die Gebietsftage durch den Rücktritt der Belgier aus den 
ihnen nicht gehörenden Provinzen ausgeglichen wäre, nicht 
im Stande seyn, sich des ZwangSrcchtcS zu bedienen, um 
Belgien dahin zu bringen, daß es an Holland die Schuld 
zahle, — so wollen Sie ihm versichern, daß die 
belgische Regierung sich ernstlich getäuscht fin 
den werde, wenn sie in einer solchen Unterstel 
lung handeln möchte." — 
Die öffentliche Ruhe ist bei dieser Gelegenheit nicht 
gestört worden, da das Gouvernement hinlängliche Sicher 
heitsmaßregeln getroffen hatte. Ueber die Bereitwilligkeit 
des Senats den Vertrag anzunehmen, waltet kein Zweifel 
ob, und in der zweiten Kammer scheint man ebenfalls der 
Majorität versichert zu seyn, wie selbst die Männer des 
Widerstandes andeuten. Es würde nicht der Mühe lohnen, 
ihren Declamationen zu folgen, doch mag die Meinung ei 
nes Deputirten hier Platz finden, als Beispiel bis zu wel 
chem Grade der Verblendung weitgetriebene Nachsicht die 
Revolution hinauf schrauben könne. Derselbe behauptet al 
le» Ernstes: man verletze durch die Gebietsabtretung die 
Constitution, welche die belgischen Provinzen genau mit ih 
rer bisherigen Begrenzung aufzähle, und auch der König 
werde dadurch seinen Eid verletzen; — diese Constitution war 
aber natürlich ein völlig werthloses Stück Papier, bis der 
9
	        

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