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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Berliner politisches Wochenblatt
Other titles:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Publication:
Berlin: Dümmler 1841
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1833 - 1841
Note:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1839
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No 8, 23. Februar 1839

Additional

Title:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Contents

Table of contents

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Contents

Full text

Außerordentliche Beilage 
z » m 
Berliner politischen ^Vochcnl'latt. 
JX£ 8. Berlin, den 23*™ Februar. 1839. 
stattfindet, auch die fernere Production keinen Werth Andern Arbeit und Unterhalt. DasAnlagscapital ist, ob- 
mehr hat. Das neue Erzcugniß kann solchenfalls, we- schon nicht absichtlich, zu Gunsten der Arbeiter verwendet 
der einen Repräsentanten nützlicher Dienste, noch ein worden. Der einzelne Producent verschuldete das Miß- 
Tauschmittel abgeben, alle darauf gewendete Muhe und Verhältniß zwischen Bedarf und Borrath auch nicht al- 
Arbeit ist verloren, weil sich das Eigenthum den Dingen lein, seine Concurrenten haben eben soviel Antheil daran, 
ähnlicher Art nicht mehr entwinden, und auf dieses neue Darum fällt Jenem auch der Nachtheil nicht allein zur 
Erzcugniß übergehen kann. — Wir erkennen aber auch Last; dieser vertheilt sich vielmehr, nach Bcrbältniß der 
in diesen Gesetzen zugleich eine gerechte Vergeltung der vorhandenen Menge, auf die sämmtlichen Producenten, 
geleisteten nützlichen Dienste. Denn wer einen Theil sei- welche mit dem fraglichen Erzeugnisse denselben Markt 
nes Eigenthums, des Repräsentanten seiner geleisteten versorgen, und zwar — durch die Herabsetzung des Tausch- 
Dienste dazu verwendet, sein Leben zu erhalten, zu ver- werthes oder des Preises. 
schönern oder zu erhöhen, der setzt sich dadurch in den Nehmen wir an, ein Bergwerksbesitzer sey so glück- 
Genuß der Belohnung jener Dienste, har also seinen lich, eine reiche Goldader aufzufinden, und fördere mit 
Lohn dahin und ist befriedigt. An die Stelle seines wenig Mühe und Kosten viel Gold zu Tage. Cr wird 
Anspruchs auf Belohnung tritt nun der Anspruch derer, dadurch reich, wenn auch das Gold einen geringeren 
die das von ihm verbrauchte materielle Gut durch ein Werth erhält; fein Eigenthum vermehrt sich. Aber nur 
ähnliches vermittelst andcrwciter nützlicher Dienste ersetzen, sein Eigenthum. Ob zugleich das überhaupt vorhandene 
und sie erhalten in dem, an ihre Erzeugnisse sich ketten- Eigenthum einen Zuwachs erhalte oder nicht, hängt ba 
den Eigenthume nun ebenfalls eine Anweisung auf Be- von ab, ob das zu Tage geförderte Gold wirklich das 
lohnung. Wohl Andrer befördern könne. War bereits von diesem 
Der Mißgriff in der Lehre der Volkswirthschaft, Metalle eine hinreichende Masse vorhanden und der Be- 
welche statt des Eigenthums das materielle Gut zum Ge- darf völlig gesättigt, so ist auch nichts damit gewonnen, 
gcnstande ihrer Forschung gemacht hat, trägt die Schuld, daß diese Masse vermehrt worden. Die nothwendige 
daß alle Thätigkeit, welche nicht unmittelbar materielle Folge wird seyn, daß der Tauschwcrth alles Goldes ver- 
Güter erzeugt/und namentlich die geistige Thätigkeit des hälmißmäßig sinkt, und daß das, was Zener gewinnt, 
MenschMKr unproductiv erklärt worden ist. Ge- von der Gesammtheit aller Goldbesitzer übertragen wer- 
stützl auf diese Lehre hat man, mit dem Scheine des den muß. Daher also findet keine Vermehrung des Ei- 
Rechts und sehr verständlich, zur Entfernung und Verbau- genthums, sondern nur eine Ausgleichung des Lohnes für 
nung der s. g. Nichtproducentcn aufgefordert. Die gci- dir Dienste statt, welche durch Herbeischaffung des Gol- 
stige Thätigkeit nimmt jedoch den ihr gebührenden Rang des dem allgemeinen Wohle geleistet sind, 
alsbald wieder ein, sobald man jenen Mißgriff wieder Es ist also auch nicht Vermehrung der Güter, was 
aufhebt. Denn sie entbindet mittelbar eben sowohl Ei- Reichthum mid Wohlseyn schafft; sie hat keinen Werth, 
genthum als die Anwendung der, auf Herbeischaffung der diese Vermehrung, wenn nicht das Bedürfniß hinzutritt, 
sinnlichen Bedürfnisse hingerichteten, physischen Kräfte, die erlangte Masse wcrthvoll macht, und sic dem Eigen- 
und würden diese nicht durch jene geleitet, so wäre auch thume zuführt. Darum besteht Reichthum keineswegs in 
alle mechanische Arbeit nutzlos. — Wissenschaft und Anhäufen materieller Güter; was helfen sie, wenn sic 
Künste sind eben so ergiebige Mittel neuen Eigenthums, entbehrlich und darum nutzlos sind, wenn sie für mcnsch- 
als Landbau, Bergbau, Viehzucht. Denken wir z. B. lichc Vervollkommnung keine Anwendung finden! Zu je- 
nur an den Werth eines Stücks rohen Eisens, und ver- neu materiellen Gütern gehören aber auch die edlen Me- 
gleichen diesen mit dem nachherigen Werthe desselben talle; auch ihre Anhäufung macht den Reichthum nicht 
Metalles, wenn es zu seinen Instrumenten verarbeitet ist. aus, dieser ist vielmehr die Summe des Eigenthums, 
Wie nicht jedes Verdienst, so kann auch nicht jedes welche sie rcpräscntiren, und die eben so wohl von einer 
Erzcugniß der Natur und Kunst zum Eigenthume über- geringern Quantität Metall repräsentirt werden kann, als 
gehen Nicht genug, daß selbiges für menschliche Zwecke von einer größer». Nur vieles Eigenthum ist Reich- 
brauchbar, also ein Gut sey, es muß auch wirklich zur thum, und Eigenthum kann nur das seyn und werden, 
Anwendung kommen, muß entweder schon Bedürfniß seyn was für menschliche Zwecke wirklich Anwendung findet, 
oder werden. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, so Nach Obigem könnte scheinen, als ob der Mensch 
bleibt das Erzcugniß wcrthlos, giebt kein Tanschmittel ab durch die Veränderungen, welchen der Tauschwerth der 
und keine Anweisung auf Belohnung geleisteter Dienste, Güter nach der natürlichen Ordnung der Dinge ausgc- 
weil durch das Hervorbringen desselben keinen« Menschen setzt ist, unverschuldeten Verlust erleide. Genauer betrach 
tn Dienst wirklich geleistet ist. Nur als materielle Masse tct finden wir aber auch in diesen Veränderungen nur 
gehört cs dann dem Eigenthume an, nicht aber der Sum- Ausgleichung gerechter Vergeltung. Wer solche Erzeug- 
me desselben. Der Producent kann solches zwar mit nisse, deren Tauschwcrth wegen ihres Ueberflusses sinkt. 
Recht sein Eigenthum nennen, aber es zählet nicht, weil in Vorrath besitzt, hat solche entweder selbst erzeugt, und 
es werthlos ist. Darum giebt der Producent gewöhnlich dann kann er für seine geleisteten Dienste billig nicht 
selbst das Eigenthum eines solchen wcrthlosen Gegenslan- mehr verlangen, als sie nach den bestehenden Verhältnis- 
des wieder auf. sen und Umständen werth sind; oder er ist kaufmännischer 
Viel häufiger als völlig werthlose Dinge werden Spekulant und hat sich als solcher fteiwillig den Wcch- 
aber Erzeugnisse in's Daseyn gerufen, die zwar den brauch- selfällen der Preise im voraus »nlerworfcn; oder endlich 
baren Dingen und menschlichen Bedürfnissen angehören, er ist nur zufällig im Besitze solchen Eigenthums, dann 
aber für den Augenblick um deswillen nutzlos und ent- Hilst er anthcilig einen Verlust übertragen, der — wenn 
behrlich sind, weil dergleichen in hinreichender Menge er sich nicht auf Viele vertheilte, wodurch er leicht erträg- 
vorhanden waren, oder weil durch gleichzeitiges Hervor- lich wird, — Einzelne unglücklich macken würde, 
bringen von Erzeugnissen derselben Gattung, oder auch Wie der Eigenthümer, der Kaufmann und der Pro- 
stellvertretender Dinge der Bedarf von der' Menge des duccnt, so ist auch der Eonsumcnt und jeder Andere glei- 
Vorraths überstiegen wird. Zn diesem Falle bleibt die chen Verlusten ausgesetzt. Tritt z. B- Mißwachs, ver- 
Summe des vorhandenen Eigenthums ebenfalls ohne stärkte Eonsumtion und Mangel eines Bedürfnisses ein, 
Vermehrung, und gleichwohl kann der Producent nicht so erhalten gegcniheils die Dienste und Arbeiten, wodurch 
ohne Entschädigung bleiben; denn die Herbringung des dem Mangel mehr oder weniger abgeholfen wird, einen 
Ueberfiuffeö war nicht ohne allen Verdienst, sie verschaffte höhcrn Werth, und dir Preise werden gesteigert. Hier
	        

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