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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Berliner politisches Wochenblatt
Other titles:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Publication:
Berlin: Dümmler 1841
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1833 - 1841
Note:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1839
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
General Regional Studies
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
No 7, 16. Februar 1839

Additional

Title:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Contents

Table of contents

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Contents

Full text

Außerordentliche Beilage 
5 ii tu 
Berliner politischen Ülochenb latt. 
J\§ 7. Berlin/ den 16 'N Februar. 18W. 
neues Eigenthum schaffe. Es gilt hier weder einem phi 
losophischen, noch historischem Beweise, denn was als 
Naturgesetz im Leben besteht, must auch zuvörderst aus 
dem wirklichen Leben erkannt werden. Denken wir uns 
z. B- ein Kohlenlager in einer wenig bevölkerten Gegend, 
wo an Holz kein Mangel ist. So lange Niemand die 
Kohlen begehrt, weil Niemand ihrer bedarf, so lange sind 
und bleiben sie auch eine unfruchtbare und lmbeachtete 
todte Masse; so bald aber die Bevölkerung oder die 
Industrie so weit gestiegen sind, daß ein Bedarf und Be 
gehr nach den Kohlen entsteht, wird auch alsbald die 
todte Masse geeignet, in das Eigenthum überzugehen. 
Doch, soll sie sich in solches wirklich verwandeln, so muß 
das geistige Element des Rechts hinzutreten, und den Men 
schen damit in nähere Berbindung bringen, ferner muß 
durch das Mittel menschlicher Thätigkeit daS Object in 
Repräsentanten geleisteter Dienste verwandelt werden- Das 
Recht tritt hinzu, indem solches einem Menschen die Sa 
che eigenthümlich zueignet, sey cs als herrenloses Gut, 
dem ersten Besitznehmer, oder als Zubehör zum Landes- 
rigcnthum dem Landeshcrrn, oder auch als Theil eines 
Grundeigenthums dem Grundbesitzer. Von jetzt an ist 
das Object schon Eigenthum, aber noch ein todtes; noch 
bedarf cs des Mittels menschlicher Thätigkeit. Auch diese 
ruft das Bedürfniß herbei, nämlich das Bedürfniß derer, 
welche durch Arbeit, durch nützliche Dienste ihren Lebens 
unterhalt zu gewinnen genöthgt sind. Durch sie werden 
die Kohlen zu Tage gefördert, zubereitet und dem Be 
dürfnisse näher zugeführt. Dies sind nun wirklich Dienste 
zum Wohlc der Menschheit, deren Werth sich an die 
Sache kettet, und diese dadurch zu einem Repräsentanten 
solcher Dienste, zu einer Anweisung auf Belohnung und 
zu einem Tauschmittel macht. 
Doch nicht immer in derselben Reihenfolge der ver 
schiedenen Stadien entsteht neues Eigenthum. Häufig 
eilt auch die menschliche Thätigkeit dem Bedürfnisse vor 
aus. Nehmen wir z. B. an, es gelinge den Bewohnern 
einer Provinz, durch bessere Cultur des Bodens, die frü 
her alljährlich erzeugte Quantität Korn zu verdoppeln. Ohn- 
streitig ist die darauf verwendete Arbeit ein nützlicher 
Dienst, denn es ist damit vermittelt worden, daß von 
nun an mehr Menschen ihren Lebensunterhalt finden kön 
nen als zuvor. War aber durch das frühere mindere 
Quantum der Bedarf im Bereiche des Marktes jener 
Provinz völlig gedeckt, also der Zuwachs überflüssig, so 
kann dieser auch die vorhandene Summe des Eigenthums 
nicht verstärken, so lange sich nicht das Bedürfniss ver 
mehrt. Das zum Ueberfluss erbaute Kor» wächst zwar 
den vorhandenen Gütern zu, aber nicht dem vorhandenen 
Eigenthume. Zwar wird dasselbe ebenfalls unter die 
Masse der Tauschmittel oder der Repräsentanten geleiste 
ten Dienste treten, aber der Tauschwerth alles vorhande 
nen Korns desselben Marktes wird dergestalt herabsinken, 
daß die Summe des darin vorhandenen Eigenthums im 
mer nicht mehr beträgt, als die geringere Quantität, wel 
che das Bedürniff erheischt, in Folge höher» Preises be 
tragen würde. 
Nur nach dem Tauschwerthe ist das Eigenthum zu 
quantificircn. Was die Summe desselben nicht vermehrt, 
bleibt ein Nonvaleur, wenn es auch, wie jener Korn- 
Überschuss, unter die Masse solcher Tauschmittel mit auf 
genommen, und ihm ein Tauschwerth beigelegt wird. Denn 
der Werth des übrigen Borraths gleicher Gattung min 
dert sich um den Betrag der jenem beigelegten Summe. 
So lange kein grösseres Bedürfniss eintritt, ist mit der 
Erzeugung des Ueberflusses auch noch keinem Menschen 
ein nützlicher Dienst gelastet, so lange kann daher kein 
neues Eigenthum dadurch entstehen. Doch wo das Mit 
tel geboten ist, mehr Menschen den Lebensunterhalt, oder 
auch nur mehr Annehmlichkeiten des Lebens finden zu 
lassen, da finden sich auch bald Menschen, die Beides 
suchen. Schon die woblfeilern Kornpreise werden in je 
nem Falle mehr Menschen herbeiziehen, oder man wird 
den Markt zu erweitern suchen, oder den Kornüberfluss 
in andere Lebensmittel verwandeln, diese gegen Bedürf 
nisse höherer Art umtauschen und sich an diese gewöhnen, 
wodurch ebenfalls wieder Andern Gelegenheit gegeben 
Wird, sich nützlich zu machen und redlich zu nähre». Tritt 
nun aber das erhöhrte Bedürfniss hinzu, so wird der frü 
her geleistete Dienst zu einem nützlichen Dienste, und das 
nunmehr neu entstandene Eigenthum thut sich alsbald 
durch den steigenden Marktpreis kund. 
Aus diese und ähnliche Weise verstärkt sich das vor 
handene Eigenthum, und zwar nicht blos nach Verhält- 
niss des zum Lebensunterhalt absolut nothwendigen 
Bedarfs, sondern auch nach Maßgabe derjenigen Be 
dürfnisse, welche zu Verschönerung und Vervollkommnung 
des menschlichen Lebens gereichen. Auf diese Weise hat 
der Schöpfer von Ewigkeit her Vorsehung getroffen, nicht 
nur daß jeder Mensch zu dem erhebenden Bewusstseyn 
gelangen könne, durch seine nützliche Thätigkeit im Dienste 
Gottes und der Menschheit zu stehen, neue Rechte zu ent 
binden, und dadurch den Willen des Höchsten auf Er 
den immer wirksamer werden zu lassen, sondern auch, daß 
es der Menschheit niemals an de» nöthigen Mitteln ge 
breche zu Entbindung, Erbaltung, Verschönerung und Ver 
vollkommnung des menschlichen Lebens, und zwar nicht 
blos des physischen, sondern hauptsächlich des geistigen. 
Denn, dies eben istdcrZwcck des Eigenthums, 
daß solches, obschon es als Recht, durch welches der 
Wille Gottes immer' wirksamer wird, an und siir sich, 
wie der Mensch, Selbstzweck ist, doch diesem Selbst 
zwecke unbeschadet, zum Mittel diene, aus der todten 
Masse materieller Güter geistiges Leben zu 
entbinden für die Ewigkeit. 
Möge es uns gelingen, diese Wahrheit überzeugend 
darzuthun! Wir haben hier ein Feld betreten, wo uns 
auch die, obschon mit unsäglichem Fleiße bearbeitete Lehre 
der Volks- und Staatswirthschaft verlässt, weil dort der 
Forschung nicht die Zdce des Eigenthums, sondern nur 
die des materiellen Gutes zu Grunde gelegt ist. Dieser 
Missgriff trägt die Schuld, daß auf diesem Wege nicht 
längst schon erkannt ist, der Staat selbst sey ein Eigen 
thum und das Rcchtsgebiet des Fürsten 
Wohl mehr als dies möchte dem denkenden Leser 
dieser Blätter befremde», daß wir dem Eigenthume nicht 
blos die Eigenschaften eines Repräsentanten menschlichen 
Verdienstes, einer Anweisung auf dessen Belohnung, eines 
Tauschmittels und, wie sich später zeigen wird, auch einer 
Quelle neuen Eigenthums beilegen, sondern auch dasselbe 
darzustellen suchen nach seiner eignen Quelle als eine 
Wirkung des Bedürfnisses und der menschlichen Thätigkeit, 
nach seinem Wesen als den immer wirksamer werdenden 
Willen Gottes, nach seiner ewigen Bestimmung als 
Selbstzweck, nach der Modalität seiner Erschei 
nung, als vom Menschen erworbenes Recht, und nach 
seiner Wirkung, nicht allein als eine Vergeltung nütz 
licher Thätigkeit, sondem hauptsächlich als daß Mittel, 
aus der todten Masse materieller Güter unvergängliches 
geistiges Leben zu entbinden. Unmöglich scheint es, die 
ses Alles mit dem Begriffe des Eigenthums zu verbin 
den, das man ja gewohnt ist, nach Gelde abzuschätzen, 
und den vermeintlichen höher» Gütern des Geistes und 
Herzens entgegen zu stellen. Denn bei aller Abschätzung 
denkt mair nur an den Werth einer materiellen Sache, 
nicht aber an den Werth geistiger Güter. Za, es mag 
solches um so absurder erscheinen, da kein andres geisti 
ges Wesen einer solchen Abschätzung unterworfen werden 
kann. 
Doch die Erklärung dieses anscheinenden Wider 
spruchs giebt sofort die doppelte Natur des Eigenthums. 
Wir schätzen in demselben nicht sein geistiges Element ab, 
sondern nur das sachliche, nur die Nützlichkeit des mate 
riellen Guts, welches durch jenes seiner Bestimmung zu 
geführt wird. Wir verwenden, vernichten und verzehren 
aber auch nur diese materiellen Güter, wenn wir sie für
	        

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