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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Berliner politisches Wochenblatt
Weitere Titel:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Erschienen:
Berlin: Dümmler 1841
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1833 - 1841
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1839
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No 51, 21. Dezember 1839

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Berliner politisches Wochenblatt. 
ftotis ne voulons pas In eontrer^volution, 
uiais le contraire de In rdvolution. 
Von diesem Blatte erscheinen wschcnklich 1, t'/, biS 2 Bogen. 61 wird durch alle PeflSmter u»d Buchhandlungen Deutschlands bezöge» l di« 
lehteru belieben sich a» Herrn F. Dümmler in Berlin »II wenden. Der vierteljährige Pränumerationsrreis beträgt t Rthlr. 10 Sgr. 
51. Berlin, den 21 tcn Dezember. 1839. 
Bericht über die neuesten Zeitereignisse. — Die türkische Constitution. — Schweden. — Literatur. 
Bericht über die neuesten Zeitereignisse. 
Berlin, den 19. Dezember 1858. 
Großbritannien. Zu dem früher berichtete», 
mehr als seltsamen Verfahren gegen die griechische Regie 
rung hat Lord Palmerston neuerlich den Pendant, diesmal 
gegen Portugal geliefert. Dem dortigen Gouvernement 
standen in Folge einer Abrechnung mit dem britischen 
Staatsschätze einige tausend Pfund Sterling zu, der Lord 
aber hielt °fich für ermächtigt, über diese Summe ohne 
Weiteres zu verfügen, und ließ damit Reclamationen engli 
scher Unterthanen befriedigen. Welche Bewandniß cS mit 
diesen gehabt, crgiebt sich aus der nachstehenden Note deS portu 
giesischen Ministers. „Nichts hat die portugiesische Regierung 
mehr überraschen können, als jene Mittheilung einer willkürli 
chen Verfügung über Gelder, die ihr zugehören, und die Lord 
Palmerston in einem Schreiben vom 8. Februar d. I. 
selbst zur Disposition des Gouvernements gestellt hatte. — 
— General Bacon wurde im I. 1837 verhaftet, da er 
der öffentlichen Ruhe gefährlich schien; er war auch augen 
blicklich entschlossen, Portugal zu verlassen, als man ihm 
dieß freistellte. Unter keinem Vorwände kann derselbe für 
diese gegen ihn ergriffenen Maßregeln eine Entschädigung 
von tausend Pfund verlangen. Eben so wenig Recht haben 
die Eigenthümer des Schiffes Echo, denn dasselbe brach 
während des Kriegs mit Dom Miguel die Blvkade, und 
lief in den Hafen von Diana ein; da es auch keine Pa 
piere aufzuweisen vermochte, wodurch die neutrale Qualität 
der Ladung sich ergeben hätte, so verfiel cs „ach den Sce- 
gcsetzen als gute Prise, und wurde gerichtlich dafür erklärt. 
WaS die beiden Matrosen betrifft, so wurden sie beim 
Schleichhandel mit Tabak in flagranti ergriffen, und somit 
nach den bestehenden Gesetzen behandelt, es gebührt ihnen 
also schlechterdings keine Entschädigung für erlittene Unbill. 
Sir John Milley Doyle endlich fordert nicht weniger als 
sechstausend neunhundert Pfund, weil er so unklug war, 
auf der Hauptstraße mitten durch die Miguelistischen Trup 
pen nach Oporto reisen zu wolle», um sich den Truppen 
Dom Pedro s anzuschließen; wie vorherzusehen, ward er von 
den Miguelisten gefangen genommen, und später aus Por 
tugal verwiesen. Nach seinem Vorgeben hat er dadurch 
einen großen Verlust an der Straßen-Unternehmung nach 
CaldaS erlitten, notorisch ist, daß er diese Unternehmung 
eben wegen der politischen Unruhen schon lange aufgegeben 
hatte, als er gefangen ward." 
Es ist zwar auffallend, aber erklärlich, und dabei nicht 
sehr ruhmvoll, daß Lord Palmerston sich solchen Entgegnun 
gen immer nur bei schwachen Staaten aussetzt, und 
sein hochfahrendes Wesen kräftigen Regierungen gegen 
über fallen läßt, wie bei der bekannten Angelegenheit 
des Vixen zu bemerken gewesen. — Hiernach erklärt sich 
wohl auch die Freude, womit englische ministerielle Blätter 
verkünden, das jetzige portugiesische Cabinet, aus „Septem- 
bristcn" bestehend, werde demnächst einem besser gesinnten 
weichen müßen; wer aber in Madrid die Epaltirten begün 
stigt, hat unseres Erachtens das Recht verwirkt, die 
Sinnesgciioffe» jener, die consequente» Revolutionaire zu 
Lissabon zu verwerfen, wie sie immerhin seyn mögen. 
Portugal. Nach dem eben Mitgetheilten kann es 
nicht eben überraschen, zu vernehmen, daß die Königin den 
nach dem Palast berufenen Mitgliedern deS Ministeriums 
erklärt hat, ihrer Dienste nicht ferner zu bedürfen. Was 
deren Nachfolger betrifft, so wird es vermuthlich dem Leser 
genügen, wenn mit Beseitigung alles Details bemerkt wird, 
daß unter dem Grafen Bomfim ein Cabiner aus gemäßig 
ten Revolutions-Männern zusammengesetzt, die Leitung der 
Geschäfte übernimmt, welche cs hoffentlich zu größerer Zu 
friedenheit Lord Palmerstons führen dürfte. 
Frankreich. Wiederum erfüllen Gerüchte von der 
Entdeckung weitverzweigter Verschwörungen die Hauptstadt, 
und zwar sollen dießmal nicht die Republikaner, sondern Le- 
gitimisten und Buonapartistcn, in Handlung treten. Es 
fehlt nicht an argwöhnischen Gemüthern, welche in dem 
Ganzen nur einen Kunstgriff erblicken, wie er kurz vor Er 
öffnung der Kammern angewendet zu werden pflege; viel 
leicht liegj in dieser Ansicht etwas Wahres und auf der an 
dern Seite einige Uebertreibung, gewiß ist vorläufig nur, 
daß,die Hauptorgane des modernen Staatslebens, Gensd'ar- 
men, Polizeidiener und Stadtsergeanten nämlich, sich während 
der letzten Zeit in ganz aussergewöhnkichcr Thätigkeit befanden. 
Die Regierung hat entweder keine neueren Berichte 
über den Stand der Dinge im nördlichen Afrika erhalten, 
oder findet sich veranlasst, sie sorgfältig geheim zu halten, so 
daß man so viel wie nichts von Allem weiß, was dort seit 
Ende des Novcinbcr geschehen. Es werden fortwährend 
Truppen dahin eingeschifft, indeß welche Unternehmungen 
auch beabsichtigt werden mögen, an ihre Ausführung ist vor 
dem Eintritt der besseren Jahreszeit wohl keine,«falls zu 
denken; überdem reicht es nicht hin, eine Masse Truppen 
an jene Küste zu werfe», die Sorge für ihren Unterhalt im 
weitesten Sinne bildet einen Gegenstand von ungleich grö 
ßerer Ausdehnung und Wichtigkeit, als auf den ersten Blick 
scheinen mag, und was zuletzt über die Lage dieser Angele 
genheit verlautete, war kaum geeignet, großes Vertrauen 
auf die Leistungsfähigkeit der bisherige» Administration zu 
erzeugen. 
Schweiz. Im Canton Tessin hat am 4. d. MtS. 
eine jener Umwälzungen stattgefunden, deren die einzelnen 
Glieder der Eidgenossenschaft seit dem vcrhäugnißvollen Jahre 
1830 so viele erlebten. Hier erfolgte sie im Sinne deS 
Radikalismus, und auf unblutigem Wege, indem die bisher 
bestandene Regierung entweder sich gänzlich überraschen ließ, 
oder aus Mangel an Energie und Mitteln keine» Wider 
stand versuchte. 
Türkei. Hinsichtlich der obschwebendcn Unterhand 
lungen gehen so viele einander widersprechende Gerüchte 
um, daß eS äusserst schwierig ist, auch nur mit einigem 
Scheine von Wahrscheinlichkeit etwas darüber zu berichten. 
In- Bezug aus den srüher erwähnten Umschwung der orien 
talischen Politik Frankreichs mag aber erwähnt werden, daß 
bestimmten Versicherungen gemäs, die Pforte dem neuen 
französischen Botschafter erklärt hat: nur unter Zustim 
mung aller oder doch deS größeren Theils der Mächte 
handeln, und sich auf keinen Fall unter den ausschließlichen 
Einfluß einer einzelnen Macht stellen zu wollen, da dieß in 
direktem Widerspruche mit ihren früheren Erklärungen ste 
hen würde. 
Die türkische Constitution. 
Zn Eonstantinopcl ist endlich auch eine Verfassungs- 
Urkunde erschienen, die sich zu ihrem Vortheil von ihre» 
ältern europäischen Geschwistern dadurch unterscheidet, daß 
sie das Fürstenrecht als bekannt voraussetzt, es nicht deu 
tet und bedingt, auch überhaupt keine Rcchtsbegriffe zer 
gliedert, und daß sie die genossenschaftlichen Verhältnisse 
der Türken untereinander weder in eine neue Stellung 
noch in Verhandlungen bringt, sondern allen« nothwendig 
daraus entstehenden Hader und Streit vermeidet. Diese 
Verfassungs-Urkunde erklärt Sicherheit für Vermögen, 
Ehre und Leben; und mit dieser Sicherheit ist den Leu- 
51
	        

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