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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner politisches Wochenblatt
Weitere Titel:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Erschienen:
Berlin: Dümmler 1841
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1833 - 1841
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1839
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No 41, 12. Oktober 1839

Beilage

Titel:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Außerordentliche Beilage 
z » m 
Berliner politischen Wochenblatt 
J\'S 41. B-rlin, den 12«” Oktob-r. 1839. 
Parlament sagte in einer Gegenvorstellung: „Es ist ein 
Grundgesetz der französischen Monarchie, daß alle Aufla 
gen durch die, welche sie tragen sollen, bewilligt werden 
müssen; zeichnete das Parlament früher'Abgaben, gegen 
diesen Grundsatz aufgelegt, so folgte es mehr seinem Ei 
fer für des Königs Dienst, als seiner Pflicht. Cs ließ 
sich verleiten und wird entschuldigt durch die Hoffnung, 
daß der Staat von der ungeheuren Schuldenlast befreit 
werden würde; jetzt nach fünf Fricdcnsjahren verschwin 
det diese Aussicht gänzlich, und doch wird das Volk mit 
neuen Lasten bedrohet, deren Dauer nicht abzusehen ist. 
Zugleich ohne Berechtigung und ohne alle Hoffnung ir 
gend eines Nutzens, kann der Gerichtshof seine Zustim 
mung nicht zu neuen Anforderungen geben, welche offen 
bar alle Kräfte der Unterthanen übersteigen. Es giebt 
nur ein Mittel zu Rath und Hülfe, unerlässlich noth 
wendig zur Wiederherstellung der Finanzen, zur Erhal 
tung des Ruhms und der Äuktorität des Königs; drin 
gend bittet das Parlament darum, dringend bittet es um 
die Berufung der allgemeinen Rcichsstände. Sie 
allein sind im Stande, die tiefen Wunden des Staats 
zu untersuchen und nützlichen Rath zu ertheilen zu den 
nöthigen Verbesserungen und Einschränkungen in allen 
Theilen der Verwaltung. Sollte der Monarch ungeach 
tet dieser Vorstellungen die Einzeichnung der Edikte ge 
bieten, so könne der Gerichtshof doch nicht aufhören, 
auch ferner mit so viel Eifer als Ehrfurcht seine Stimme 
gegen Auflagen zu erheben, deren Wesen eben so nach- 
theilig, als die Einforderung unrechtmäßig seyn würde." 
— Nichts konnte das Parlament zur Einzeichnung zwin 
gen. Das Volk bezeigte seinen Beifall, der Hof ge 
brauchte das schnellste Mittel und verlegte den Sitz des 
Parlaments nach Trotzes. Die Mitglieder mussten so 
gleich abreisen. Nu» sollte die Obcrrechen- und Ober- 
stcuer-Kammer einzeichnen; auch diese weigerten sich und 
verlangten die Versammlung der allgemeinen Reichs 
stände. Die Noth wuchs. Da beschränkte das Parla 
ment die Dauer der zweiten Vingtiome auf fünf Zahre, 
der König widerrief jene beiden Auflagcedikte, das Par 
lament kehrte nach Paris zurück. 
Es war ein glänzender Sieg! die alte Macht war 
wieder gewonnen, jeder seiner Schritte wurde mit Zubel 
begrüßt, der Kredit ward wieder gesichert. Nun aber 
mussten neue Anleihen gemacht werden. Das Parlament 
sollte eine von 105 Millionen einzeichnen. Es weigerte 
sich und verwies auf die allgemeinen Reichsstände. Ein 
lit de justice musste abermals zwingen; aber man re- 
monstrirte, und der Hof konnte seine Finanzplane nicht 
durchsetzen. Da fasste der Erzbischof von Toulouse den 
Plan, die ganze Gerichtsverfassung umzustürzen und eine 
neue einzurichten. Lamoignon arbeitete den Entwurf dazu 
aus. Die Grundlage war revolutionair. Alles sollte 
bis zur Ausführung geheim bleiben. Aber d'Esprcmcnil 
verschaffte sich durch Bestechung «inen Probeabdruck, und 
das Parlament machte im Voraus ein prävenirendes 
Gesetz bekannt und übertrug, im Falle, daß eS an der 
Befolgung seiner Pflicht gehindert würde, diese dem Mo 
narchen, dessen Familie, den PairS und der Versamm 
lung der allgemeinen Reichsstände. Der Zorn des Mi 
nisters war unbeschreiblich. Es erfolgten VcrhaftSdefehle, 
und, als diese nichts halfen, gewaltsame Vcrhaftnahmcn. 
Das Parlament erließ eine heftige Protcsialion. Der 
Minister wagte das Acufferste. Am 8. Mai (1778) 
muffle Ludwig XVI. die veränderte Gerichtsverfassung 
in einem lit de )uslioe zu Versailles verkündigen, und 
die Verordnung vom Pariser Parlamente (10. Mai) ein 
zeichnen lassen. Wir übergehen die Schilderung von den 
Dolksunruhcn, welche überall wegen der Aushebung der 
alten Parlamente entstanden. Noch in demselben Zahre 
wurde Nccker wieder Finanzminister, und am 24. Sep 
tember hielt das Parlament von Neucni seine erste 
Sitzung. Die Gefangenen wurden freigelassen, die neue 
Gerichtsverfassung aufgehoben, die Versammlung der 
Reichsstände auf das nächste Zahr festgesetzt. Nun aber 
entstand die wichtige Frage über die Zusammensetzung 
der Stände. Der dritte Stand sollte überall bevorzugt 
werden. Sietzes schrieb sein Buch: tju'est-oe «zue Io 
tiers etat und behauptete, der dritte Stand sey allein 
die Nation. Die Notabel« erklärten sich gegen die 
Zahlvergrößerung des dritten Standes. Das Parla 
ment, seinen Ruhm allein in der Bewahrung des alten 
Rechts suchend, protestirte gegen jede Aenderung der frü 
heren (letzten) Form von 1614, und verlangte, daß kein 
Stand so viele Dcputirtc haben dürfe, als beide übrige 
zusammengenommen. Aber es erlag in diesem Kampfe. 
Nccker ließ durch den König dem dritten Stand das 
Recht der doppelten Repräsentation ertheilen, und am 
5. Mai 1789 eröffnete die Reichsständeversammlung zu 
Versailles ihre Sitzungen. 
Da verstummte das bis dahin so beredte Parla 
ment. Seine Grundsätze dienten nicht dem Götze» des 
Zeitgeistes, sein Nachgeben konnte nicht gehört werden. 
Die alte Gerichtsbarkeit wurde gestürzt, die Parlamente 
erst suspendirt, dann (Mär; 1790) durch Beschluss der 
National-Versammlung aufgehoben. .Sie waren ihrer 
Aufgabe treu geblieben. Aber als das Volk kein Recht 
mehr wollte, da konnten sie abtreten von dem Schau- 
platze ihrer glänzenden Thätigkeit. Erst im Verlaufe der 
Zeiten, wenn Frankreich sein wahres Heil wiedererkennt, 
wird das Gedächtniß jener Helden des Rechts zu ver 
dienten Ehren kommen. 
Eisenbahn - Klagen. 
In einer freisinnigen französischen Zeitung finden wir 
folgende betrübte Geschichtserzählung von dem Gange des 
Eisenbahnwesens bei dem Volke der Civilisation z»ar excel- 
lcncc. — Die Compagnien hatten sich leichtsinnig gebildet, 
sie überließen sich vagen Hoffnungen und besaßen nur eine 
sehr unvollkominene Kenntniß von den Hülfsqucllen des Lan 
des, sowie von den Capitalien, die sich mutbig und gedul 
dig dazu hergeben würden, das ungeheure Werk, welches 
man unternommen hatte, bis zu Ende zu führen. Eine un 
erhörte Leidenschaftlichkeit hatte sich plötzlich aller Gemüther 
bemächtigt; man sprach nur noch von Compagnien, Co»i- 
mandite», Eisenbahnen. ES galt für ein Verbrechen, wenn 
man daran dachte, die Ausführung jener großen Arbeiten 
dem Staate zu übertragen; es galt für ein.Derbrechen, wenn 
man zwischen den verschiedenen Linien wählen, oder den 
Rath ertheilen wollte, nur eine nach der anderen zu unter 
nehmen. Der Norden reichte dem Süden, der Osten dem 
Westen die Hand. Woher entstand dieser allgemeine Eifer? 
War es der Geist der Civilisation, der alle jene Deputir- 
tcn, jene Unternehmer und Actionaire inspirirte? Arbeitete 
man wirklich daran, eine große Vereinigung der Capiralien 
in Frankreich zu bilden? Oder wünschte man so eilig wie 
möglich das Land von jenen wunderbaren Bahnen durch 
kreuzt zu sehen, welche von einem Ende Frankreichs bis 
zum anderen mit der Schnelle des Blitzes führen soll 
ten? Leider standen alle jene schöne» Dinge in den mei- 
41
	        

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