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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1839 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner politisches Wochenblatt
Weitere Titel:
Berliner politisches Wochenblatt / Außerordentliche Beilage
Erschienen:
Berlin: Dümmler 1841
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1833 - 1841
Fußnote:
Ungezählte Beilage: Außerordentliche Beilage
ZDB-ID:
2793280-1 ZDB
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1839
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8594499
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
XIV 16565:1838/39
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
No 29, 20. Juli 1839

Beilage

Titel:
Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1839 (Public Domain)
  • No 1, 5. Januar 1839
  • No 2, 12. Januar 1839
  • No 3, 18. Januar 1839
  • No 4, 26. Januar 1839
  • No 5, 2. Februar 1839
  • No 6, 9. Februar 1839
  • No 7, 16. Februar 1839
  • No 8, 23. Februar 1839
  • No 9, 2. März 1839
  • No 10, 9. März 1839
  • No 11, 16. März 1839
  • No 12, 23. März 1839
  • No 13, 30. März 1839
  • No 14, 6. April 1839
  • No 15, 13. April 1839
  • No 16, 20. April 1839
  • No 17, 27. April 1839
  • No 18, 4. Mai 1839
  • No 19, 11. Mai 1839
  • No 20, 18. Mai 1839
  • No 21, 23. Mai 1839
  • No 22, 1. Juni 1839
  • No 23, 8. Juni 1839
  • No 24, 15. Juni 1839
  • No 25, 22. Juni 1839
  • No 26, 29. Juni 1839
  • No 27, 6. Juli 1839
  • No 28, 13. Juli 1839
  • No 29, 20. Juli 1839
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 30, 27. Juli 1839
  • No 31, 3. August 1839
  • No 32, 10. August 1839
  • No 33, 17. August 1839
  • No 34, 24. August 1839
  • No 35, 31. August 1839
  • No 36, 7. September 1839
  • No 37, 14. September 1839
  • No 38, 21. September 1839
  • No 39, 28. September 1839
  • No 40, 5. Oktober 1839
  • No 41, 12. Oktober 1839
  • No 42, 19. Oktober 1839
  • No 43, 26. Oktober 1839
  • No 44, 1. November 1839
  • No 45, 9. November 1839
  • No 46, 16. November 1839
  • No 47, 23. November 1839
  • No 48, 30. November 1839
  • No 49, 7. Dezember 1839
  • No 50, 14. Dezember 1839
  • No 51, 21. Dezember 1839
  • No 52, 28. Dezember 1839
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

Außerordentliche Beilage 
z u m 
Berliner politischen -Wochenblatt. 
J\° 29. Berlin, dm 20*« Juli. 1839. 
aber die Hoffnung dazu scheint sich nur schwach begrün 
den zu lassen, wenn auch nicht zu bedenken bliebt, daß 
in der Zeit wie in der Natur die O-uadratzahlen herr 
schen, und daß wir nach der Schlacht von Waterloo aus 
vier und zwanzig Friedensjahren das O-uadrat der pytha 
goräisch sogenannten vollkommncn Zahl vollenden. 
Papismus und Liberalismus. 
Erst jetzt ist dem Verfasser des Aufsatzes: Papis 
mus und Liberalismus in No. 6 unseres Blattes, 
das achte Heft dritten Bandes der Münchener historisch- 
politischen Blätter zu Gesicht gekommen, worin er mit 
nicht geringer Verwunderung findet, daß jener Artikel „in 
jeder Zeile den Todhaß und die giftige Tücke der Pieti 
sten" gegen die katholische Kirche verrathe. Besagter 
Pietist hat hierauf seinen Aussatz nochmals gelesen und 
genau nachgeforscht, wo er Ursache zu diesem Urtheile ge 
geben, von dessen Beschuldigung er sich im Znnern sei 
nes Herzens völlig frei fühlt; ja erwürbe sich unbedenk 
lich den friedlichen, lind als solche von den Münchener 
Blättern anerkannten Ansichten des Verfs. des „Kleinen 
Beitrags" u. s. w. (Hannover 1839) zugesellen, wäre 
ihm nicht die Ueberzeugung geworden, daß auf diesem 
Wege mit der römischen Kirche nichts auszurichten sey. 
— Aber auch die einzelnen Worte und Gedanken berech 
tigen die Gegner kcinenfalls zu so harter Beschuldigung, 
weshalb der Beschuldigte sich versucht fühlen könnte, ent 
weder gar keine Notiz davon zu nehmen, oder den Vor 
wurf mit vulgärer Wendung einfach zurück zu geben; 
in unserer verwirrten Zeit jedoch erscheint cs heilige 
Pflicht, soweit es möglich ist, seine Meinung auszusprc- 
chcn und Mißvcrständniße zu beseitigen, und dieser Pflicht 
soll hier nach Kräften genügt werden. *) 
Gleich im Anfange des so mißfälligen Aufsatzes ist 
billigend von einer engen Verbindung mit Mitglieder» 
der römischen Kirche die Rede, indem gleichzeitig das den 
Katholiken an mehreren Orten geschehene Unrecht einge 
räumt, der etwaige Ultramontanismus durch das Unrecht 
der Cäsaro-Papisten entschuldigt wird. Der Vers, räumte 
ferner die segensreichen Folgen der Schrcckcnszeit für 
die römische Kirche ein, bezeichnete katholische Theologen 
(nicht etwa Hermcsi'ancr) als trefflich, erkannte die Unab 
hängigkeit der römischen Kirche als rechtmäßig an, und 
warnte vor Zosephinischen Richtungen, welche diese Un 
abhängigkeit gefährden. — Es gehört fürwahr einiger 
Scharfsinn dazu, hierin giftige Tücke und Todhaß auf 
zufinden. 
Erwägen wir demnächst die allgemeine Richtung des 
°) Dieß ist auck der Grund, warum wir in vorliegendem Falle 
von dem Grundsätze abweichen, Angriffe auf das pol. W. Bl., von 
welcher Seite sie immer kommen mögen, unbeachtet liege» zu lassen. Zn 
den allermeisten Fällen wäre das Aufnehmen des Handschuh's nicht 
blos unnütz, sondern obencin lächerlich, zumal es geschehe» könnte, 
daß gleichzeitig zwei einander ganz widersprechende Anfälle zurück 
gewiesen werden müßten. So gelangt z. B. gerade jetzt eine eben 
erschienene Schrift (Die europäische Pentarchic, Leipzig IM) in 
unsere Hände, wo S. 338 nach einer Anklage gegen den Gründer 
des Wochenblattes, wörtlich zu lesen ist: „Allein er und seine Cote- 
rie traten nominell von der Theilnahme an dem Wochenblatt 1837 
zurück. Wie kommt es indessen, daß dieses Journal in diesem a li 
ttpreussischen Geist mit diesen anti preussischen Tendenzen fort 
fährt, und Jarcke noch in dieser mittclaltcrigen Burg, wie ein nicht 
absolvirter Jrrgeist umgeht und alle Exorcismen der freien Den- 
kungsweisc des preussischen Volks vcrhönt und verlacht? Sind denn 
die Siegfrieds von Lindenberg in Pommern und Westpha- 
lcn noch nicht ausqcstorbcn, daß ein so linkischer Ludimagistcr als 
adeliger Dorspostrcitcr noch nicht entbehrt werden kann?" — Hof 
fentlich werden diese tiefsinnige» Aeusserungen auf alle dabei Be. 
»heiligten den erheiternden Eindruck machen, welchem wir uns nicht 
entziehe» konnten. A. d. Si. 
Aufsatzes, so enthält er durchaus nichts gegen die römi 
sche Kirche, sondern nur Einiges gegen die Politik des 
römischen Hofes, welche der entschiedenste Ultramontanc 
noch niemals mit jener identificirt hat. Zm Gegentheil 
beklagten sich unsere katholischen Mitchristcn — und wie 
wir wiederum zugebe», mit Recht — stets, wenn man 
die Politik Alexanders VI, Zulius' III, Lco's X und 
Clemens' VII, der Kirche zur Last legen wollte. Warum 
soll es in unseren Tagen von Todhaß zeugen, wenn man 
die Politik des römischen Hofes angreift? Zn München 
wird vielleicht entgegnet: weil es jetzt an der Zeit seh, 
sich um den Papst zu schaaren, der- die bedrohten Rechte 
der Kirche vertheidigen muß. Darauf erwidern wir, daß 
— wie unser tückisch-giftiger Aufsatz auch schon andeutet 
— der römischen Kirche ein schlechter Dienst geschieht, 
wenn die Allianz mit dem Liberalismus auch nur in ih 
ren Anfangen versucht wird. Za wir fürchten, und zwar 
aufrichtig (denn wir rechnen uns, obwohl Zhr uns per- 
horrescirct, mit Euch zizr Kirche Christi), daß sie schon 
jetzt schlimme Früchte getragen hat. 
Fast aber möchte der Äcrf. stolz genug zu glauben 
seyn, er habe den wunden Fleck der von München aus 
gehenden, niehr für den Papismus und dessen Herrschaft, 
als für die römisch-katholische Kirche kämpfenden Pole- 
' mik getroffen, denn statt daß jene sonst so federfertigen 
und wortreichen Autoren seine unbedeutenden Zeilen einer 
Widerlegung gewürdigt, haben sie sich nach jetziger deut 
scher literarischer Art darüber ausgeschwiegen, und wider 
ihre Gewohnheit ihm nur im Vorbeigehen einen Schlag 
zu versetzen gesucht. 
Doch soll uns dieß in unserem Urtheile über die 
jetzigen kirchlichen Streitigkeiten nicht irre machen. Wir 
werden ferner wünschen, und soviel möglich, dafür spre 
chen, baß der römischen Kirche ihr gutes Recht unver- 
kümmert erhalten bleibe, wozu wir Freiheit in der Lehre 
und das Regieren ihrer eignen Angelegenheiten rechnen. 
Der Nfr. wird es stets beklagen, wen» man bei der Ver 
theidigung gegen ihre etwaigen Anmaßungen sich verlei 
ten lässt, rationalistische oder freigcisterische Richtungen 
in derselben zu unterstützen. Er wird aber auch, bis es 
gelingt ihm eine andere Ueberzeugung zu gewähren, die 
Ansicht festhalten: von einem protestantischen Fürsten 
seyen Collistonen mit seinen römisch-katholischen Untertha 
nen allein dann zu vermeiden, wenn offen eingestanden 
wird, daß die römisch-katholische Kirche in seinem Lande 
nur die Ansprüche einer geduldeten, jedoch einer in Wahr 
heit geduldeten, durch bestimmte, verbriefte und revcr- 
si'rle Rechte geschützten Kirche haben kann,.Rechte, welche 
d^ch billige Uebcreinkunft mit den katholischen Untertha 
nen selbst, festgestellt werden müßen, durchaus nicht mit 
dem Papste in Rom. Zcne mögen ihn, als ihr geistli 
ches Oberhaupt, bei den Verhandlungen befragen, und 
seine Billigung ansprechen, die Regierung kann sich nicht 
darauf einlassen. Denn die, wegen der Kölnisch - Posen- 
schcn Streitigkeiten erschienenen Staatsschriften beider 
Theile, und besonders die letzte päpstliche haben zur Ge 
nüge bewiesen, daß cs kein englisches Buchstabcnrecht 
sey, wenn man Unterhandlungen des, nach weltlichem 
Rechte allerdings rechtniäßigcn Oberhauptes der römi 
schen Kirche mit einem protestantischen Fürsten — wel 
cher dem Papste für einen Abtrünnigen gilt, und der 
hinwiederum die geistliche Würde des Papstes nicht für 
begründet hält, — als unangemessen, und daher niemals 
zum erwünschten Ziele führend betrachtet. 
Der Friede des Protestantismus mit der römischen 
Kirche, von welchem der in Rede stehende Münchner Ar 
tikel handelt, kann auch nach unserer Ansicht nicht auf 
dem Wege des Vfs. des „Kleinen Beitrags zur Berich 
tigung eines großen Mißvcrständnißcs" erreicht werden. 
29
	        

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