Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 35.1985,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 35.1985,2 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Weitere Titel:
Friedenauer Zeitung
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Fußnote:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Frühere Titel:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Spätere Titel:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9953478
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 25, 29.01.1920

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 35.1985,2 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1985,21 Nr. 21, 4. April 1985
  • Ausgabe 1985,22 Nr. 22, 12. April 1985
  • Ausgabe 1985,23 Nr. 23, 19. April 1985
  • Ausgabe 1985,24 Nr. 24, 26. April 1985
  • Ausgabe 1985,25 Nr. 25, 3. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,26 Nr. 26, 8. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,27 Nr. 27, 10. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,28 Nr. 28, 17. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,29 Nr. 29, 23. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,30 Nr. 30, 24. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,31 Nr. 31, 30. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,32 Nr. 32, 31. Mai 1985
  • Ausgabe 1985,33 Nr. 33, 7. Juni 1985
  • Ausgabe 1985,34 Nr. 34, 14. Juni 1985
  • Ausgabe 1985,35 Nr. 35, 21. Juni 1985
  • Ausgabe 1985,36 Nr. 36, 27. Juni 1985
  • Ausgabe 1985,37 Nr. 37, 28. Juni 1985
  • Ausgabe 1985,38 Nr. 38, 5. Juli 1985
  • Ausgabe 1985,39 Nr. 39, 12. Juli 1985
  • Ausgabe 1985,40 Nr. 40, 19. Juli 1985
  • Ausgabe 1985,41 Nr. 41, 24. Juli 1985
  • Ausgabe 1985,42 Nr. 42, 26. Juli 1985
  • Ausgabe 1985,43 Nr. 43, 2. August 1985
  • Ausgabe 1985,44 Nr. 44, 9. August 1985
  • Ausgabe 1985,45 Nr. 45, 13. August 1985
  • Ausgabe 1985,46 Nr. 46, 16. August 1985

Volltext

Steuer- und Zollblatt für Berlin 35. Jahrgang Nr.41 24. Juli 1985 1355 
befreiung nicht entgegen, wenn die Satzung die ' 17. Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver- 
Zahlung. keiner höheren jährlichen Beiträge zuläßt mögensmassen, die als Sicherungseinrithtung 
als das Fünfzehnfache der Beiträge, die nach den eines Verbandes der Kreditinstitute nach ihrer Sat- 
88 1387 und 1388 der Reichsversicherungsord- zung oder sonstigen Verfassung ausschließlich den 
nung höchstens entrichtet werden können; Zweck haben, bei Gefahr für die Erfüllung der Ver- 
‚2. Körperschaften, Personenvereinigungen und Ver- pflichtungen eines Kreditinstituts Hilfe zu leisten. 
; mögensmassen. die nach der Satzung, dem Stif- Voraussetzung ist, daß das Vermögen und etwa 
tungsgeschäft o der. der sonstigen Ve faSSung und erzielte Überschüsse nur zur Erreichung des sat- 
N RI EEE zungsmäßigen Zwecks verwendet werden. Die 
nach der tatsächlichen Geschäftsführung ‚AUS Sätze 1 und 2 gelten für Einrichtungen der gemein- 
schließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtä- nützigen Wohnungswirtschaft zur Sicherung von 
tigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Wird ein Spareinlagen entsprechend 
wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ist . 
die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen; (2) Die Befreiungen nach Absatz 1 sind auf 
‚3 Wohnungsunternehmen, solange sie auf Grund des beschränkt Steuerpflichtige (8& 2) nicht anzuwenden. 
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes in der im 
Bundesgesetzblatt Teil Ill, Gliederungsnummer 54 
2330-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, Bemessungsgrundlage 
zuletzt geändert durch S& 24 des Gesetzes vom | en 
23, August 1976 (BGBLiS. 2429 ?%als gemeinnützig (1) Der Vermögensteuer unterliegt 
anerkannt sind. Auflagen abgabenrechtlicher Art für 1, bei unbeschränkt Steuerpflichtigen das Gesamtver- 
Geschäfte im Sinne des $ 6 Abs. 4 des Wohnungs- mögen (88 114 bis 120 des Bewertungsgesetzes); 
N OOnuhG NEAR GES WU dEmE 2. bei beschränkt Steuerpflichtigen das Inlandsvermö- 
nützigkeitsgesetzes in der Fassung der Bekannt- gen (S 121 des Bewertungsgesetzes). 
machung vom 24. November 1969(BGBl. 1 S. 2141)'® (2) Der Wert des Gesamtvermögens oder des 
zuletzt geändert durch Artikel 8 der Verordnung jnlandsvermögens wird auf volle tausend Deutsche 
vom 18. April 1975 (BGBl. 1S. 967)'”, sollen zu der Mark nach unten abgerundet. 
Steuer führen, die sich ergäbe, wenn diese 
Geschäfte Gegenstand eines organisatorisch 55 
getrennten und voll steuerpflichtigen Teils des 5 N 
Unternehmens wären: ; Stichtag für die Festsetzung der Vermögensteuer; 
Entstehung der Steuer 
4 Unternehmen sowie betriebswirtschaftlich und A N an 
organisatorisch getrennte Teile von Unternehmen, (1) Die Vermögensteuer wird nach den Verhältnissen 
solange sie auf Grund des in Nummer 13 bezeich- ZU Beginn des Kalenderjahrs (Veranlagungszeitpunkt, 
neten Gesetzes als Organe der staatlichen Woh- SS 15 bis 17) festgesetzt. 
nungspolitik anerkannt sind. Nummer 13 Satz 2 gilt (2) Die Steuer entsteht mit Beginn des Kalenderjahrs, 
entsprechend: für das die Steuer festzusetzen ist. 
15. die von den zuständigen Landesbehörden begrün- 
deten oder anerkannten gemeinnützigen Sied- 
lungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungs- Il. Steuerberechnung 
gesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil Ill, Glie- 
derungsnummer 2331-1, veröffentlichten bereinig- “5 
ten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des @ 
Gesetzes vom 15. März 1976(BGBl.1S. 533)!” und Freibeträge für natürliche Personen 
im Sinne der Bodenreformgesetze der Länder. Wird . . a 
ı : En N T (1) Bei der Veranlagung einer unbeschränkt steuer- 
DS SUN U Sn unterhalten, — pfichtigen natürlichen Person bleiben 70 000 Deutsche 
er über die Durchführung von StediungS-, Agrar Mark und im Falle der Zusammenveranlagung von Ehe- 
strukturverbesserungs- _ und 7 Landentwicklungs- gatten 140 000 Deutsche Mark vermögensteuerfrei, 
maßnahmen ‚oder von sonstigen Aufgaben, die 
den Siediungsunternehmen gesetzlich zugewiesen (2) Für jedes Kind, das mit einem Steuerpflichtigen 
sind, hinausgeht, ist die Steuerfreiheit insoweit aus- oder mit Ehegatten zusammen veranlagt wird, sind 
geschlossen: weitere .70 000 Deutsche Mark vermögensteuerfrei. 
x @ Kinder im Sinne des Gesetzes sind eheliche Kinder, für 
16. die von den obersten Landesbehörden zur Ausgabe —,o1;ck erklärte Kinder, nichteheliche Kinder, Stiefkin- 
von Heimstätten zugelassenen . gemeinnützigen der. Adoptivkinder und Pflegekinder. 
Unternehmen im Sinne des Reichsheimstättenge- ) A 7 
setzes in der im Bundesgesetzblatt Teil Iil, Gliede- (3) Weitere 10.000 Deutsche Mark sind steuerfrei, 
rungsnummer 2332-1, veröffentlichten bereinigten wenn 
ES en On Ta BODIE ey 1. der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat 
Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unter- oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre 
halten, der über die Begründung und Vergrößerung erwerbsunfähig ist und 
von Heimstätten hinausgeht, ist die Steuerfreiheit 2. das Gesamtvermögen ($S 4) nicht mehr als 150 000 
insoweit ausgeschlossen: Deutsche Mark beträgt. 
19) GVBLS.2145; 16) GVBIL.S.2529; !7 GVBl.S.1265; 79 GVBl.S.514: 
19) GVBILS 1016 
GC 
SE
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

TEI PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.