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Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 30.1980,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtsblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 30.1980,1 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Weitere Titel:
Friedenauer Zeitung
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Fußnote:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Frühere Titel:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Spätere Titel:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-9953478
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 164, 22.07.1920

Schnellzugriff

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 30.1980,1 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis 1980
  • Ausgabe 1980,1 Nr. 1, 4. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,2 Nr. 2, 11. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,3 Nr. 3, 15. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,4 Nr. 4, 18. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,5 Nr. 5, 25. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,6 Nr. 6, 28. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,7 Nr. 7, 31. Januar 1980
  • Ausgabe 1980,8 Nr. 8, 1. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,9 Nr. 9, 6. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,10 Nr. 10, 8. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,11 Nr. 11, 11. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,12 Nr. 12, 15. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,13 Nr. 13, 18. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,14 Nr. 14, 22. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,15 Nr. 15, 25. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,16 Nr. 16, 29. Februar 1980
  • Ausgabe 1980,17 Nr. 17, 7. März 1980
  • Ausgabe 1980,18 Nr. 18, 14. März 1980
  • Ausgabe 1980,21 Nr. 21. März 1980
  • Ausgabe 1980,20 Nr. 20, 25. März 1980
  • Ausgabe 1980,21 Nr. 21, 28. März 1980
  • Ausgabe 1980,22 Nr. 22, 3. April 1980
  • Ausgabe 1980,23 Nr. 23, 10. April 1980
  • Ausgabe 1980,24 Nr. 24, 11. April 1980
  • Ausgabe 1980,25 Nr. 25, 17. April 1980
  • Ausgabe 1980,26 Nr. 26, 18. April 1980
  • Ausgabe 1980,27 Nr. 27, 25. April 1980
  • Ausgabe 1980,28 Nr. 28, 2. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,29 Nr. 29, 7. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,30 Nr. 30, 9. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,31 Nr. 31, 16. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,32 Nr. 32, 23. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,33 Nr. 33, 30. Mai 1980
  • Ausgabe 1980,34 Nr. 34, 6. Juni 1980
  • Ausgabe 1980,35 Nr. 35, 13. Juni 1980
  • Ausgabe 1980,36 Nr. 36, 20. Juni 1980
  • Ausgabe 1980,37 Nr. 37, 26. Juni 1980
  • Ausgabe 1980,38 Nr. 38, 27. Juni 1980
  • Ausgabe 1980,39 Nr. 39, 3. Juli 1980
  • Ausgabe 1980,40 Nr. 40, 4. Juli 1980
  • Ausgabe 1980,41 Nr. 41, 10. Juli 1980
  • Ausgabe 1980,42 Nr. 42, 11. Juli 1980
  • Ausgabe 1980,43 Nr. 43, 15. Juli 1980
  • Ausgabe 1980,44 Nr. 44, 16. Juli 1980

Volltext

3.9 Steuer- und Zollblatt für Berlin 30. Jahrgang XNr.18 14. März 1980 
Das Urteil beruht auf dem. Verstoß gegen. die Pflicht ‘' sichergestellten Akten sowie die Durchführung der Be- 
zur Gewährung des rechtlichen: Gehörs; es mußte des- triebsprüfung begehrte einstweilige Anordnung zu erlas- 
halb, soweit es die Einkommensteuer betrifft, aufgeho- sen. 
ben und die Sache insoweit zur anderweitigen Ver- . 
handlung und Entscheidung zurückverwiesen werden. Das FA beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen, 
PA Die Beschwerde der Antragsteller, der das FG nicht 
abgeholfen hat, ist unbegründet. 
Das FG hat im Ergebnis den Antrag auf Erlaß einer 
Finanzgerichtsordnung einstweiligen Anordnung zu Recht zurückgewiesen. 
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung 
Beschluß des BFH vom 11. Juli 1979 — I B 10/79 ist zurückzuweisen,. weil es an einem Anordnungsgrund 
(8114 Abs. 1. der Finanzgerichtsordnung — FGO —) 
(StZBI. Bin. 1980 8. 390) fehlt. Dieser bestünde in der Gefährdung des Anord- 
nungsanspruchs durch Veränderung des bestehenden 
1. Die Auswertung von Akten, die aufgrund der an- Zustandes ($ 114 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder in der Not- 
geblich rechtswidrigen Anordnung eines Amtsgerichts wendigkeit der Abwendung wesentlicher Nachteile oder 
sichergestellt wurden, kann dem FA ‚nicht — im Wege der Verhinderung drohender Gewalt durch die vorläufi- 
einstweiliger Anordnung — vorläufig untersagt werden. ge Regelung eines Zustandes ($ 114 Abs.1 Satz2 FGO; 
Der Steuerpflichtige kann ein mögliches Verwertungs- vgl. dazu Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichts- 
verbot in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die nach ordnung, Kommentar, 9. Aufl., $ 114 FGO Tz. 5). Das FG 
Auswertung der sichergestellten Akten ergehenden hat, wenn auch in anderem rechtlichen Zusammenhang, 
Steuerbescheide geltend machen. zutreffend ausgeführt, daß die Antragsteller im Streitfall 
2. Ein Verwertungsverbot für das FA besteht jeden- die Möglichkeit Härten: Später gegen Her as nn 
falls dann, wenn die Rechtswidrigkeit der Ermittlungs- tung der ‚Sichergestellten Akten SB NSRCCN teuer 8 
x scheide ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten, in dem 
maßnahmen des FA statt von einem Gericht der Finanz- ET * s 
z a sie ein Verwertungsverbot für bestimmte Tatsachen gel- 
gerichtsbarkeit von einem solchen der ordentlichen Ge- N : Mi : 
richtsbarkeit rechtskräftig festgestellt wurde. tend machen könnten... Selbst wenn die Antragsteller ein 
Recht auf Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes 
FGO $ 114 Abs. 1; StPO $ 102, $ 105; AO 1977 $ 173 ($ 114 Abs. 1 Satz 1 FGO) oder einen Anspruch auf Neu- 
Abs. 1 Nr. 1. regelung eines vorläufigen Zustandes ($114 Abs.1 
(BStBl. 1979 II S. 704) Satz 2 FGO) hätten, würden diese Anordnungsansprüche 
durch die Auswertung der sichergestellten Unterlagen 
Die Steuerfähndungsstelle des Antragsgegners und Be- durch das FA in einem Betriebsprüfungsbericht und 
schwerdegegners (Finanzamt — FA —) hatte am 11. De- eventuellen Berichtigungsbescheiden weder vereitelt 
zember 1978 bei den Antragstellern und Beschwerdefüh- noch wesentlich erschwert. Durch eine derartige Aus- 
tern (Antragsteller) aufgrund einer Anordnung des wertung würden den Antragstellern auch nicht wesentli- 
Amisgerichts S vom gleichen Tage eine Durchsuchung che Nachteile zugefügt. 
nach $ 102 der Strafprozeßordnung (StPO) vorgenommen . . 
und verschiedene ‘ Akten sichergestellt. Mit Schreiben ‚Der Einwand der Antragsteller, eine. Auswertung der 
vom 3. Januar 1979 legte die Antragstellerin gegen den sichergestellten. Unterlagen würde es zwecklos erschei- 
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amts- nen lassen, die Feststellung der Rechtswidrigkeit des 
gerichts bei diesem Beschwerde ein mit dem Antrag, Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses weiter- 
festzustellen, daß der Durchsuchungsbeschluß verfas- zubetreiben, geht fehl. Die Antragsteller gehen davon 
sungswidrig: und damit rechtswidrig sei, den Beschlag- aus, dieser Beschluß (des Amtsgerichts S) sei unter Ver- 
nahmebeschluß aufzuheben und die Ermittlungsbehörde letzung des $ 105 StPO sowie der Art.2 und 13 des 
anzuweisen, die beschlagnahmten Unterlagen sofort an Grundgesetzes (GG) zustande gekommen, 50 daß mit 
die Beschuldigten zurückzugeben. seiner Hilfe erlangte Kenntnisse vom FA nicht verwer- 
tet werden dürften. Der Senat vermag nicht zu erken- 
Gleichzeitig beantragten beide Antragsteller beim Fi- nen, aus welchen Gründen diese behaupteten Rechtsfeh- 
nanzgericht (FG) — im Wege einstweiliger Anordnung —, ler und das möglicherweise daraus folgende Verwertungs- 
der Steuerfahndungsstelle des FA die Auswertung verbot .— nach ihrer rechtskräftigen Feststellung 
der am 11. Dezember 1978 sichergestellten Akten sowie durch ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit — in 
die Durchführung der Betriebsprüfung (überhaupt) zu einem Anfechtungsverfahren gegen später ergehende 
untersagen, bis über die Beschwerde und die verfas- berichtigte Steuerbescheide nicht berücksichtigt werden 
sungsrechtliche Rüge gegen den Durchsuchungsbeschluß könnten. Die Rechtsprechung hat sich bei der Prüfung 
(des Amtsgerichts) entschieden worden sei, der Rechtmäßigkeit von angefochtenen Steuerbeschei- 
Das FG hat den Antrag als unzulässig zurückgewie- den wiederholt mit der Frage von Verwertungsverboten 
sen. Es hat das Rechtsschutzinteresse für eine Anord- gerade auch im Zusammenhange mit. rechtswidrig .er- 
nung im anhängigen FG-Verfahren verneint. langten Betriebsprüfungsergebnissen befaßt (vgl. dazu 
Tipke/Kruse, a.a.O., $88 AO,.Tz.6 vorletzter Absatz, 
Mit der Beschwerde verfolgen die Antragsteller ihr und die dort angegebene Rechtsprechung und Literatur). 
Begehren hinsichtlich der Durchführung der Betriebsprü- So hat. insbesondere der Bundesfinanzhof (BFH) mit Ur- 
fung sowie der Verwertung der sichergestellten Akten teil vom 7. Juni 1973 VR 64/72 (BFHE 109, 500, BStBl II 
weiter. Sie sind der Auffassung, dem FA könnten bei 1973, 716) entschieden, daß das FA bei einer Berichti- 
uneingeschränkter Durchführung der Betriebsprüfung gungsveranlagung nach $ 222 Abs.1 Nr.1 der Reichsab- 
Tatsachen. bekanntwerden, deren Kenntnis auf einem gabenordnung (AO) keine neuen Tatsachen verwerten 
möglicherweise rechtswidrigen Durchsuchungs- und Be- darf, die es bei einer Betriebsprüfung : festgestellt hat, 
schlagnahmebeschluß beruhe. Wenn dem FA nicht be- deren Anordnung (später) rechtskräftig für rechtswidrig 
reits jeizt die Feststellung (und Verwertung) derartiger erklärt worden war (vgl. auch das Urteil vom 9. Mai 
Tatsachen verwehrt werde, sei es zwecklos, die Fest- 1978 VIIR 96/75, BFHE 125, 144, BStBI 11/78, 5012). Glei- 
stellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Amts- ches gilt, wenn sich die Rechtswidrigkeit nur auf ganz 
gerichts S weiterzubetreiben. bestimmte Handlungen im Verlauf einer Betriebs- oder 
Die Antragsteller beantragen. (sinngemäß), die ange- — wie im Streitfall — Steuerfahndungsprüfung be- 
fochtene Entscheidung des FG aufzuheben und die im Em 
Hinblick auf .die Auswertung der am. 11. Dezember 1978: 3 SIE) Bl :90 S I 802 
90
	        

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