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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Weitere Titel:
Friedenauer Zeitung
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Fußnote:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Frühere Titel:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Spätere Titel:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1917
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10084946
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 273, 20.11.1917

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1968 (Public Domain)
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  • 9. Dezember 1968
  • 9. Dezember 1968
  • 20. Dezember 1968
  • 20. Dezember 1968
  • 23. Dezember 1968

Volltext

1/1968 | 
Seite 356 
Nr. 84 
sind nicht zulässig; dies gilt insbesondere für Erstat- 
tungen. Ausgenommen hiervon sind Buchungen zur 
Abwicklung eines Abschlußergebnisses und Berichti- 
gungen von Buchungen im unrichtigen Rechnungsjahr. 
(5) Die Abstimmung der mit einer elektronischen 
Datenverarbeitungsanlage für den Abschluß der Buch- 
führung‘ erstellten Tabellen ist in der Anlage 1 ge- 
regelt. Die Abstimmung wird durch die auf den Tabel- 
len abzugebenden Bescheinigungen (Ziffern 18 Abs..4, 
19 Abs. 3, 20 Abs.4, 7 und 8, 33 Abs.2 und 34 Abs.2) 
bestätigt. 
Auftrag über den Abgang bei Einnahmen 
Ist bei Einnahmen das Anordnungssoll höher als der 
Ansatz, so ist der Unterschiedsbetrag ohne besonderen 
Auftrag des Wirtschafters von der rechnunglegenden 
Kasse als Zugang -nachzuweisen. Ist das Anordnungs- 
soll geringer als der Ansatz, so hat bei Abweichungen 
1. von 10 v.H. und mehr. gegenüber dem Ansatz 
—-jedoch nicht unter 500 DM -—, 
2. von 50 000 DM und mehr 
der Wirtschafter der rechnunglegenden Kasse für die 
Abgangstellung einen schriftlichen, kurz aber aus- 
reichend begründeten Auftrag zu erteilen. Der Auf- 
trag ist mit dem Eintragungsvermerk des Wirtschafts- 
buchführers zu versehen und der rechnunglegenden 
Kasse bis zum 10. Januar 1969 zu übersenden. Der Auf- 
trag. ist von der rechnunglegenden Kasse zu den 
Rechnungsunterlagen zu nehmen. Für den Auftrag über 
den Abgang bei Einnahmen sind bei der rechnung- 
legenden Kasse Vordrucke erhältlich. Abweichungen 
unter. den in Satz 2 genannten Grenzen sind von der 
rechnunglegenden Kasse ohne besonderen Auftrag in 
Abgang zu stellen. 
Behandlung nicht verbrauchter Verstärkungsmittel 
dder Verfügungsmittel des Teilplans Hauptverwaltung 
Die nach Ziffer 3 Abs.1- Satz 1 AV 8 67 LHO den 
Verstärkungsmitteln oder Verfügungsmitteln des Teil- 
plans Hauptverwaltung wieder zuzuführenden Mittel 
sind dem Senator für Finanzen — II A 23 — zum frühst- 
möglichen Zeitpunkt, spätestens bis zum 6. Januar 
1969, unter Angabe der betroffenen Haushaltsstelle 
schriftlich mitzuteilen. In dem Auftrag über den 
Abgang des nicht verbrauchten Betrages ist anzu- 
geben, daß der Senator für Finanzen — II A 23 — von 
der Rückführung schriftlich Kenntnis erhalten hat. 
Abschnitt I 
Termine 
Annahmeschluß 
(1) Soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, 
dürfen 
1. Ausgabe-Kassenanweisungen für das 
Rechnungsjahr 1968 bis zum ........ 19.12.1968 
(Dienstbeginn) 
Ausgabe-Kassenanweisungen über Be- 
träge, mit denen Konten. beim Post- 
scheckamt, bei Bankinstituten oder bei 
der Sparkasse der Stadt Berlin West 
im Lastschrifteinzugsverfahren bela- 
stet worden sind, bis Zum ........... 
und 
Einnahme-Kassenanweisungen für das 
Rechnungsjahr 1968 bis zum ........ 
an die rechnunglegenden Kassen gegeben 
werden. Die unter Nummer 2 aufgeführ- 
ten Ausgabe-Kassenanweisungen müssen 
alle Belastungen erfassen, die in den bis 
einschließlich 30. Dezember 1968 bei der 
Kasse eingehenden Kontoauszügen ent- 
halten sind. } 
(2) Die Buchungsstellen 020, 021 und 022 
iler Sammelnachweise 1 sind für den Mo- 
nat Dezember 1968 mit der am 20. Dezem- 
ber 1968 fälligen Nettozahlung und der 
bis zum 27. Dezember 1968 zu leistenden 
EN 
5 
ö, 
6. 
Abschlagzahlung auf die Sozialversiche- 
rungsbeiträge zu belasten. Ausgabe-Kas- 
senanweisungen für Zahlungen nach dem 
27. Dezember 1968 zu Lasten.dieser Bu- 
chungsstellen sind, auch wenn sie das 
Rechnungsjahr 1968 betreffen, für. das 
Rechnungsjahr 1969 zu erteilen. Für per- 
sönliche Ausgaben, die nicht im Sammel- 
nachweis 1 zusammenfassend bewirt- 
schaftet werden, ist entsprechend zu ver- 
fahren. 
(3) Kassenanweisungen für Entnahmen 
aus und Zuführungen an Geldbestände 
des Kapitalvermögens dürfen bis zum .. 
an die rechnunglegende Kasse gegeben 
werden. Dies gilt auch für Kassenanwei- 
sungen für Leihgelder .nach $ 61 Satz 2 
LHO. 
(4) Forderungsnachweise für Einzelerstat- 
tungen dürfen bis ZUM +04 PEAK 
an die für die Ausgabe zuständigen rech- 
nunglegenden Kassen gegeben werden, 
Diese Kassen haben die Forderungs- 
nachweise unverzüglich, spätestens jedoch 
iS ZUM HE 
an, die für die Einnahme zuständigen 
rechnunglegenden Kassen zu geben. 
(5) Die Einnahme- und Ausgabeauftei- 
lungsbelege für den Ausgleich der Sam- 
melnachweise sind den rechnunglegenden 
Kassen bis zum 2 2 
zu übersenden. 
(6) Die Wirtschaftsstellen haben an Hand 
der Wirtschaftsbücher, Akten und son- 
stigen Unterlagen zu prüfen, welche Kas- 
senanweisungen noch bis zu diesen Ter- 
minen zu erteilen sind. Die pünktliche 
Fertigung und Weitergabe an die Kasse 
ist vom Wirtschafter zu überwachen. 
Abrechnung der Auftragskassen 
ınd Kassenstellen 
Die Abrechnung der Auftragskassen mit 
der zuständigen rechnunglegenden Kasse 
St DIS ZUM a EEE Eee Re A At 
vorzunehmen. Kassenstellen, die mit einer 
rechnunglegenden Kasse im Abrechnungs- 
verkehr stehen, verfahren entsprechend. 
Abrechnung der Auftragswirtschaft 
(1) Bei der‘ Abrechnung der Auftrags- 
wirtschaft ist nach den Richtlinien über 
die Auftragswirtschaft (Dbl. 11/1959 
Nr. 36) zu verfahren. 
(2) Die Abrechnung der Auftragswirt- 
schaft ist, soweit im AHinzelfall kein 
früherer Termin bestimmt worden ist, bis 
vorzunehmen. Kassenanweisungen im 
Rahmen der Auftragswirtschaft müssen 
Dis ZUM 1 DE RER R ee 
an die zuständige Kasse gegeben werden. 
(3) Die schriftliche Bestätigung der ab- 
rechnenden Kassen darüber, daß über 
sämtliche Auftragskonten abgerechnet ist 
und daß der Beleg über die Ausgleichs- 
buchung (Vordruck LHK 45) vorliegt, ist 
der rechnunglegenden Kasse bis zum .... 
zu übersenden. 
(4) Alle rechnunglegenden Kassen ferti- 
gen bis zum 27. Februar 1969 ein Ver- 
zeichnis der Konten der Auftragswirt- 
schaft mit ihrer Bezeichnung an. Bei 
jedem Abschnitt sind zunächst die Ein- 
nahme-Haushaltsstellen und im Anschluß 
daran die Ausgabe-Haushaltsstellen mit 
den jeweiligen Istbeträgen aufzuführen. 
Bei. den Einnahme-Haushaltsstellen sind 
22. 1. 1969 
19.12. 1968 
27.12. 1968, 
17. 1. 1969 
19. 12. 1968 
20. 12. 1968 
16. 12. 1968 
LO. 1. 1969
	        

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