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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Other titles:
Friedenauer Zeitung
Publication:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Note:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Previous Title:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Succeeding Title:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1911
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Nr. 1 nicht digitalisiert
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10043678
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 17, 19.01.1911

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1904/12/31
  • No. 2 (2-19), 1904/12/31
  • No. 3 (25), 1905/01/02
  • No. 4 (26-31), 1905/01/07
  • No. 5 (34-41), 1905/01/14
  • No. 6 (46), 1905/01/21
  • No. 7 (47-51), 1905/01/21
  • No. 8 (58), 1905/01/25
  • No. 9 (59), 1905/02/04
  • No. 10 (60-93), 1905/02/04
  • No. 11 (148-158), 1905/02/11
  • No. 12 (163-167), 1905/02/11
  • No. 13 (168), 1905/02/18
  • No. 14 (169), 1905/02/18
  • No. 15 (170-186), 1905/02/18
  • No. 16 (193-200), 1905/02/25
  • No. 17 (206-222), 1905/03/04
  • No. 18 (227), 1905/03/04
  • No. 19 (228), 1905/03/07
  • No. 20 (229), 1905/03/11
  • No. 21 (230-242), 1905/03/11
  • No. 22 (247), 1905/03/13
  • No. 23 (248), 1905/03/13
  • No. 24 (249), 1905/03/18
  • No. 25 (250-259), 1905/03/18
  • No. 26 (306), 1905/03/20
  • No. 27 (307), 1905/03/20
  • No. 28 (309-317), 1905/03/25
  • No. 29 (320-329), 1905/04/01
  • No. 30 (340-346), 1905/04/08
  • No. 31 (352-374), 1905/04/22
  • No. 32 (379), 1905/05/06
  • No. 33 (380-398), 1905/05/06
  • No. 34 (439-448), 1905/05/13
  • No. 35 (453), 1905/05/13
  • No. 36 (454-465), 1905/05/20
  • No. 37 (475-484), 1905/06/03
  • No. 38 (490-522), 1905/06/17
  • No. 39 (580), 1905/06/19
  • No. 40 (581), 1905/06/24
  • No. 41 (582-592), 1905/06/24
  • No. 42 (603), 1905/06/28
  • No. 43 (604-665), 1905/09/02
  • No. 44 (689), 1905/09/04
  • No. 45 (690), 1905/09/09
  • No. 46 (691-703), 1905/09/09
  • No. 47 (786-797), 1905/09/16
  • No. 48 (804-826), 1905/09/23
  • No. 49 (832), 1905/09/27
  • No. 50 (833-858), 1905/10/07
  • No. 51 (866-867), 1905/10/10
  • No. 52 (868-887), 1905/10/14
  • No. 53 (892), 1905/10/18
  • No. 54 (893-904), 1905/10/21
  • No. 55 (909-921), 1905/10/28
  • No. 56 (926-953), 1905/11/11
  • No. 57 (957-974), 1905/11/18
  • No. 58 (1025-1032), 1905/11/25
  • No. 59 (1035-1040), 1905/12/02
  • No. 60 (1043), 1905/12/05
  • No. 61 (1044-1069), 1905/12/09
  • No. 62 (1074-1085), 1905/12/16
  • No. 63 (1127-1129), 1905/12/23

Full text

Wir hielten die Möglichkeit für ausgeschlossen, daß, ohne uns zu 
fragen und ohne auf die Verträge, die wir abgeschlossen haben, 
Rücksicht zu nehmen, die Konzession bis 1949 verlängert werden 
könnte. 
Die aufsehenerregende Angelegenheit der Konzessionsverlängerung 
sei aber auch in den Sitzungen des Abgeordnetenhauses voin 22. Fe 
bruar und 19. März 1901 zum Gegenstand lebhafter Erörterungen 
gemacht worden. An der Hand der stenographischen Berichte wies 
der Redner nach, das; der Abgeordnete Goldschmidt am 22.Februar 
1901 geäußert habe: 
Auffällig ist es auch, daß diese ungewöhnlich zuvorkommende 
Behandlung der Großen Berliner Straßenbahngesellschaft zeitlich 
fast zusammenfällt mit den, Eintritt eines Ministerialdirektors in 
das Direktorium der Straßenbahngesellschaft. 
Der konservative Abgeordnete von Pappenheim-Liebenau er 
klärte in der Sitzung vom 19 März im Namen seiner Freunde: 
. . . Nack eingehender Prüfung der begleitenden Unistände sind 
wir zu der Aniicht gekommen, daß es doch recht bedauerlich ge 
wesen ist, daß die Königliche Staatsregieruug, ehe sie diese Kon- 
zessionsvcrlängerung erteilt hat, nicht in Verhandlungen mit der 
Stadt Berlin getreten ist. Wir sind der Ansicht, daß einem so 
großen Gemeinwesen wie der Stadt Berlin gegenüber die König!. 
Slaatsregicrung wohl diese Rücksicht hätte nehmen können. Ohne 
in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob das Gesetz über die 
Kleinbahnen der König!. Staatsregierung die Handhabe gibt, ohne 
weiteres die Konzession zu verlängern, möchte ich darauf hinweisen, 
daß hier begleitende Umstände vorliegen, die eine solche Rück 
sichtnahme auf die Stadt Berlin ganz besonders erwünscht 
hätten erscheinen lassen. Es ist bekanntlich die Absicht der Stadt 
Berlin, mehr und mehr die Verwaltung der Verkehrsmittel in ihre 
eigene Hand zu bekommen, und es ist das eine Absicht, die von 
unserer Seite nur als erstrebenswert und vollberechtigt anerkannt 
wird. . . . Wir wünschen besonders deshalb, daß die Sache mög 
lichst klar und eingehend besprochen wird, weil der Zeitpunkt, rn 
dem diese Konzessionsverlängernng stattgefunden hat, mit anderen 
Umständen zusammenfällt, die zu Mißdeutungen leicht Veranlassung 
geben könnten. 
Ebenso äußerte der nationalliverale Abgeordnete Friedberg sein 
Erstaunen über die ohne ausreichende Begründung zum Nachteil der 
Stadt Berlin erfolgte Konzessionsverlängernng und wünschte Dar- 
legung der Gründe, die „den Herrn Minister bestimmt haben, in 
dieser eigentümlichen Weise vorzugehen". Auch der Stadtverordncten- 
vorstcher Dr. La ngerhans erklärte als Abgeordneter in der Sitzung 
des Abgeordnetenhauses vom 22. Februar 1901, er verstehe es nicht, 
wie „ein preußischer Minister bei Verhandlungen einer Gesellschaft 
und den Gemeindehörden der Hauptstadt hinter deren Rücken der Ge 
sellschaft zu der Möglichkeit verhelfen kann, sich mehr Vorteile zu ver 
schaffen". 
Gegenüber diesen Angriffen habe der Regierungskommissar zur 
Begründung der erteilten Konzessionsverlängernng angeführt, daß der 
Herr Minister im Hinblick darauf, daß nicht bloß die Interessen der 
Stadtgemeinde, sondern auch genau dieselben Interessen einer großen 
Reihe von Vorortsgemeinden in Betracht kämen, sich entschieden habe, 
gewiffermaßen eine Mittellinie zu ziehen. 
In Beziehung hierauf machte der Redner darauf aufmerksam, 
daß er bereits als Abgeordneter in einer Rede vom 14. März 1904 
im Abgeordnetenhause nachgewiesen habe, daß von einer Mittellinie 
bei der Konzessionsverlängerung gar keine Rede sein könne. Es sei 
nicht die Mittellinie gezogen zwischen Berlin und den größeren Vor 
orten wie Charlottenburg (1937). Schöneberg (1937), Rixdorf (1937), 
Wilmersdorf (1948) und anderen Vororten mit ähnlicher Zeitdauer, 
sonderiiizwischen Berlin, Dalldorf (1959) und Tegel (1959). Hierbei 
sei nicht einmal eine wirkliche Mittellinie gezogen: denn die Mitte 
zwischen 1919 und 1959 sei 1939. Es sei daher mit der Konzessions 
verlängernng bis 1949 die Rücksicht auf Dalldorf eine größere ge 
wesen wie auf Berlin. Der Redner schloß seine Ausführungen mit 
dem Ausdruck der Zuversicht, daß das Verfahren der Straßenbahn- 
gesellschaft bei der Konzessionsverlängerung als ein solches in der 
städtischen Verwaltung allseitig erachtet würde, daß man zu einem 
solchen Kontrahenten nach den gemachten Erfahrungen kein Vertrauen 
haben könne. 
Sodann wies man im Ausschüsse darauf hin, daß die Stadt 
gemeinde sich gewissermaßen mit der Großen Berliner Straßenbahn, 
die ihre Jnlereffen jn ganz rücksichtsloser Weise verfolge, im Kriegs 
zustände befinde und daß infolgedessen für die Sladlgemeinde die 
zwingende Notwendigkeit erwachse, ihrerseits mit dem Bon von neuen 
Straßenbahnen vorzugehen. Die Bevölkerung von Berlin dürfe bei 
dieser Sachlage nicht länger der leidende Teil bleiben: der Verkehr 
erfordere gebieterisch de» Ausbau der Verkehrsmittel. Wer den Ver 
handlungen der Verkehrs-Deputation beigewohnt habe, wiffe, daß die 
Staatsbehörden wiederholt erklärt haben, daß die Stadt nicht immer 
mit neuen Plänen kommen, sondern zunächst erst einmal beweisen 
solle, daß sie ernstlich gewillt sei, auf den, Gebiete des Verkehrswesen 
mit Taten vorzugehen. Der Gedanke, etwa einer anderen Gesellschaft 
als der Großen Berliner Straßenbahn den Ausbau der projektierten 
Linien zu überlassen, sei nicht diskutabel, weil nach dem bisherigen 
Vorgehen der Großen Berliner Straßenbahn erwartet werden müsse, 
daß sie. um ihre Alleinherrschaft zu stärken, auch diese neue Gesellschaft 
aufkaufen bezw. sich mit derselben fusionieren werde. Ebenso wider 
spreche es der Selbstachtung der Stadtgcmeinde, von ihrem Vertrags- 
rechte der Großen Berliner Straßenbahn gegenüber Gebrauch zu 
machen und unter Gewährung von Zuschüssen die Nordlinie von der 
Gesellschaft bauen zu lassen. Tie verschiedenen Handlungen der 
Gesellschaft, wie die Verlängerung der Konzcssionsdauer, die öffentliche 
Erklärung, die Zeitungsberichte in einem hiesigen Börsenblatts und die 
Behauptung des Rechts auf Ausschließung jeder Konkurrenz, seien 
bei dem bestehenden Vertragsverhältnisse ebenso viele Schläge in das 
Gesicht der Stadt. Mit einem Gegner, der der Stadtgenieindc gegen 
über nicht loyal handele und dieselbe stets zu übervorteilen suche, 
paktiere man nicht weiter. Selbst auf die Gefahr hin, daß durch den 
Bau der neuen Linien kein augenblicklicher Nutzen entstehe, vielmehr 
Zuschüsse geleistet werden müßten, dürfe die Stadt sich doch nicht 
davon abhalten lassen, die Linien zu errichten, um zu beweisen, daß 
sie ans dem Gebiete des Verkehrswesens selbständig vorgehen wolle, 
und um auch bei der Uebernahme der Straßenbahnen im Jahre 1919 
für diese Aufgabe gerüstet zu sein. 
Seitens des Herrn Oberbürgermeisters wurde betont, daß er in 
der Angelegenheit noch auf demselben Standpunkt stehe, den er früher 
eingenommen und gekennzeichnet habe. Daraus folge mit Not 
wendigkeit, daß alles vermieden werden müsse, was den Machtbereich 
der Großen Berliner Straßenbahn zu erweitern geeignet sei. Die 
Frage, ob der Gesellschaft noch neue Konzessionen zu gewähren seien, 
sollte in städtischen Kreisen ein für allemal ausscheiden. Er für seinen 
Teil und, nach seiner Kenntnis, die überwiegende Mehrheit der Ma- 
gistratSmitglieder denken nicht daran, der Großen Berliner Straßen 
bahn zu irgend einer neuen Linie die Zustimmung zu erteilen. Die 
Straßenbahn habe sich die Verlängerung der staatlichen Konzession 
bis 1949 ohne Befragen und hinter dem Rücken der Sladtgeineinde 
zu verschaffen gewußt. Es hieße ja geradezu dieses unerhörte Vor 
gehen billigen, wenn die Stadtgemeinde in Kenntnis dieser Tatsache 
neue Linien bewilligte. 
Letztere Ansicht wurde von verschiedenen Seiten geteilt, nian ivar 
ebenfalls der Meinung, daß die Position der Sladlgemeinde bei den 
Auseinandersetzungen mit der Großen Berliner Straßenbahn wegen 
Uebernahme des Straßenbahnnetzes im Jahre 1919 sich wesentlich ver 
schlechtern würde, wenn man der Gesellschaft jetzt noch den Bau neuer 
Linien übertragen wolle. 
Von anderer Seite wurde sodann noch darauf hingewiesen, daß 
in der öffentlichen Erklärung der Gesellschaft die Behauptung enthalten 
sei, daß die Gesellschaft nach den Bestimmungen des Kleinbahngesetzes 
nicht nur berechtigt, sondern ihren Aktionären gegenüber auch ver- 
pflichtet gewesen sei, die Verlängerung der staatlichen Konzession über 
das Jahr 1919 hinaus zu erwirken, weil sie bis zum Jahre 1919 
ihr Aktienkapital nicht habe amortisieren können. 
Demgegenüber müsse daran erinnert werden, daß in den Ver 
handlungen )vor und bei Abschluß des Vertrages mit der Gesellschaft 
'die Frage der Amortisation des Aktienkapitals ausdrücklich besprochen 
worden sei; städtischerscits habe man anfänglich eine kürzere Fr st 
vorgeschlagen, man habe aber schließlich den Vertrag bis Ende 1919 
abgeschlossen, weil die Gesellschaft behauptete, diese Frist zur Amorti- 
sation notwendig zu haben. 
Diese Feststellung wurde von verschiedenen Seiten sowie von dem 
Herrn Oberbürgermeister ausdrücklich bestätigt und man war einig in 
der Verurteilung der Tatsache, daß die Große Berliner Straßenbahn, 
entgegen der beim Vertragsschluß als ausreichend von ihr selbst be 
zeichneten Frist für die Amortisation des Aktienkapitals, ohne Benach 
richtigung der Stadtgcmeinde hinterrücks eine Verlängerung der Kon 
zession beantragt und erwirkt habe und ihr Verfahren mit den dies 
seitigen Anschauungen von Treu und Glauben bei Jnnehaltung von 
Verträgen nicht vereinbar sei. 
Von dritter Seite wurde unter Anerkennung der vorstehenden 
Tatsachen ausgeführt, daß die Gesellschaft an dem mit der Stadt 
gcmeinde abgeschlossenen Vertrage festhalten mußte, selbst wenn sie — 
was bei der Größe des Unternehmens und der Höhe des darin 
steckenden Kapitals glaubhaft erscheint — ihr Aktienkapital nicht bis 
zum Jahre 1919 amortisieren konnte. 
Durch die jetzt herrschende Mißstimmung gegen die Große Berliner 
Straßenbahn dürfte nian sich nicht bestimmen lassen, Straßcnlinien 
zu bauen, die schlecht und unrentabel seien und den Stadlsäckel dauernd 
mit Zuschüssen belasten werden. Andere Städte hätten mit eigenen 
Straßenbahnen schlechte Eifahrungen gemacht, namentlich verlange die 
Breslauer Straßenbahn gegenwärtig einen jährlichen Zuschuß von 
250000 Jt von der Stadt, der sich voraussichtlich künftig noch erhöhen 
werde. 
Wenn man von ' dem Vertragsrechte Gebrauch machen und der 
Großen Berliner Straßenbahn den Bau der Nordlinie unter Gewüh- 
rund eines Zuschusses von 1 / 3 der Baukosten übertrage, so verzichte 
man daniit weder auf den Bau neuer Linien, »och erweise man der 
Gesellschaft eine besondere Wohltat. Dagegen helfe man in diesem 
Falle der dortigen Gegend in viel schnellerer und besserer Weise, als
	        

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