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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1925 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Other titles:
Friedenauer Zeitung
Publication:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Note:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Previous Title:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Succeeding Title:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1911
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Nr. 1 nicht digitalisiert
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10043678
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 64, 15.03.1911

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1925 (Public Domain)
  • No. 1 (1-29), 2. Januar 1925
  • No. 2 (30-46), 9. Januar 1925
  • No. 3 (47-65), 16. Januar 1925
  • Anlage: (66-67.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 16. Januar 1925
  • No. 4 (68-92), 23. Januar 1925
  • Anlage: (43-44.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 23. Januar 1925
  • No. 5 (98-113), 30. Januar 1925
  • Anlage: (114-115.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 30. Januar 1925
  • No. 6 (116), 2. Februar 1925
  • No. 7 (117-132), 6. Februar 1925
  • No. 8 (133-153), 13. Februar 1925
  • No. 9 (155-166), 20. Februar 1925
  • No. 10 (167-179), 27. Februar 1925
  • No. 11 (180-202), 6. März 1925
  • No. 12 (203-218), 13. März 1925
  • Anlage: (219-22.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 13. März 1925
  • No. 13 (221-241), 27. März 1925
  • Anlage: (242-244.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 27. März 1925
  • No. 14 (245-271), 3. April 1925
  • Anlage: (272.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. April 1925
  • No. 15 (273-293), 9. April 1925
  • Anlage: (294.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. April 1925
  • No. 16 (295-322), 24. April 1925
  • Anlage: (323.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1925
  • No. 17 (324-339), 1. Mai 1925
  • Anlage: (340-342.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. Mai 1925
  • No. 18 (343-363), 8. Mai 1925
  • No. 19 (364-385), 15. Mai 1925
  • No. 20 (386-401), 29. Mai 1925
  • Anlage: (402.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Mai 1925
  • No. 21 (403-415), 5. Juni 1925
  • Anlage: (416-418.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1925
  • No. 22 (419-434), 12. Juni 1925
  • Anlage: (435.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 12. Juni 1925
  • No. 23 (436), 19. Juni 1925
  • No. 24 (437-461), 19. Juni 1925
  • No. 25 (462), 20. Juni 1925
  • No. 26 (463-490), 26. Juni 1925
  • Anlage: (491-492.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1925
  • No. 27 (493-579), 3. September 1925
  • Anlage: (580-581.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1925
  • No. 28 (582-613), 1925/09/18
  • Anlage: (614-615.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18 September 1925
  • No. 29 (616-634), 1925/09/25
  • No. 30 (635-647), 1925/10/02
  • No. 31 (648-666), 1925/10/09
  • Anlage: (667-668.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Oktober 1925
  • No. 32 (669-670), 1925/10/23
  • Anlage: (671-672.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind,23. Oktober 1925
  • No. 33 (673-716), 1925/11/20
  • Anlage: (717-724.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, , 20. November 1925
  • No. 34 (725-750), 1925/11/27
  • No. 35 (751-768), 1925/12/04
  • No. 36 (769-801), 1925/12/11

Full text

63 
Freibadvereine schwebten, der dir Anlagen pachtweise 
übernehmen und auch baulich erneuern wollte. Die Ver 
handlungen haben sich aber in letzter Stunde zerschlagen, 
so daß die Stadt die bauliche Erneuerung selbst in die 
Hand nehmen und für anderweitige Betriebsführung 
sorgen mußte. Nachdem die Baulichkeiten bis auf un 
wesentliche Ergänzungen fertiggestellt sind, haben wir 
geglaubt, zur Verwaltung des Freibades die Gründung 
einer städtischen Gesellschaft m. b. H. vorschlagen zu 
sollen. Wir verfolgen mit dieser Einrichtung den Zweck, 
dem Freibade eine möglichst bewegliche Betriebsführung 
zu geben, wie sie sich bei anderen städtischen Anstalten 
mit Erfolg bewährt hat. 
Im übrigen dürfen wir auf den beiliegenden Ent- 
wurf des Gcfelsschaftervertrages hinweisen. 
Die Stadtverordnetenversammlung ersuchen wir, wie 
folgt zu beschließen: 
Die Versammlung ist mit der Gründung einer Frei 
bad Wannsee G. m. b. H. einverstanden nnd stimmt 
de» vorgelegten Satzungen der Gesellschaft zu. 
Berlin, den 9. Februar 1955. 
Magistrat. 
Böß. W e g e. 
8t. V. 25. — B. XVI. 32. 
Zu 13«. 
Entw ii v s 
zu einem Gesellschaftsvertrage, betr. Freibad Wannsee. 
l. 
Die Stadt Berlin und Herr Stadtrat Wege zu Berlin 
gründen eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
unter der Firma: „Freibad Wannsee Gesellschaft mit be 
schränkter Haftung". 
8 2. 
Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 
8 ». 
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Frei 
bades Wannsee auf gemeinnütziger Grundlage. 
§ 4. 
Die Bewirtschaftung geschieht nach den Grundsätzen ord 
nungsmäßiger Badebetriebe, insbesondere sind Gebäude und 
Inventar in guten Zustand zu bringen und darin zu erhalten 
8 ö. 
Das Geschäftsjahr läuft tom 1. April bis 31. März 
Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Ge 
sellschaft in das Handelsregister und endet am 31. März 1926. 
8 6. 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 5000 Reichs 
mark. Hierauf haben die Gesellschafter folgende Stammeinlagen 
zu leisten: 
1. Die Stadt Berlin 4950 Reichsmark (in Buchstaben: Bier- 
tausendneunhundertfünfzig Reichsmark), 
2. Herr Stadtrat Wege 50 Reichsmark (in Buchstaben: 
Fünfzig Reichsmark). 
Hierbei gilt 1 Reichsmark = 10 / 4:i Dollar Nordamerika 
irischer Währung. Die Stammeinlagen sind sofort in bar 
einzuzahlen. 
§ 7- 
Die Veräußerung oder Abtretung ton Geschäftsanteilen 
oder Teilen davon an andere Personen als Gesellschafter ist 
nur zulässig mit Einwilligung des Magistrats und der Stadt 
verordnetenversammlung. 
8 8. 
Tie Organe der Gesellschaft sind: 
1. Geschäftsführer, 
2. Aufsichtsrat, 
3. Versammlung der Gesellschaft. 
- 8 9. 
Die Gesellschaft erhält einen oder mehrere Geschäftsführer. 
Nähere Festsetzungen über die Zahl trifft der Aufsichtsrat. 
D>e Zeichnung der Gesellschaft erfolgt durch den oder die Ge- s 
schäftsführer. Sie geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden 
zu der geschriebenen oder auf mechanische Weise hergestellten 
Firma der Gesellschaft ihre Namensuntcrschrist beifügen 
Die Gesellschaft wird 
a) wenn ein Geschäftsführer bestellt wird, durch diesen. 
,b) wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei 
gemeinsam vertreten. 
Die Bestellung und der Widerruf der Bestellung der Ge- 
sch stsführer erfolgt durch den Aussichtsrat. 
8 10. 
Der Aussichtsrat wird von der Versammlung der Gesell 
schaft gewählt. Er besteht aus 7 Personen, und zwar aus 
2 Mitgliedern des Magistrats bezw. der Bezirksämter, 4 Stadt- 
vero.dneten und 1 Sachverständigen. 
8 I>. 
Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 3 Jahre. 
Ihre Wiederwahl ist zulässig. 
Tie Aussichtsratsmitglieder sind jederzeit zur Niederlegung 
ihres Amtes befugt, auch wenn kein wichtiger Grund hierzu 
vorliegt. Ihr Amt erlischt durch Ausscheiden aus der sie ent 
sendenden Körperschaft. 
Vermindert sich die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder bis 
auf 4, so muß die Zahl ergänzt werden. Die Eisatzwahl gilt 
für die'Zeit bis zum Ablauf der Amtsdauer der ausgeschiedenen 
Mitglieder. 
Der Aufsichtsrat wählt nach jeder ordentlichen Gesellschafter- 
versammlung den Vorsitzenden und den Stellvertreter. Auf 
Antrag von mindestens 4 Aussichtsratsmitgliedern sind auch 
während der Amtsdauer des Aussichtsrates der Vorsitzende und 
ein Stellvertreter neu zu wählen. 
Nach außen wird der Ausstchtsrat gültig durch den Vor 
sitzenten oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. 
Die Vorschriften in den §8 243, Absatz 2, 244/45 und 248 
des Handelsgesetzbuches finden keine Anwendung. 
8 12. 
Tie Beschlüsse des Aussichtsrates werden mit Stimmen 
mehrheit entweder in mündlicher Verhandlung oder in Aus 
nahmefällen durch Einholung schriftlicher Aeußerung gefaßt. 
Die Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und 
von dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden 
zu unterzeichnen. Der Aussichtsrat ist beschlußfähig, wenn 
mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleich 
heit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
Die Sitzungen des Aussichtsrates sind durch den Vor 
sitzenden, in dessen Behinderung durch den stellvertretenden 
Vorsitzenden einzuberufen. Eine Sitzung ist innerhalb ö Tagen 
einzuberufen, wenn mindestens 4 Mitglieder dies beantragen. 
8 13. 
Die ordentliche Gesellschaftsversammlung findet alljährlich 
spätestens innerhalb dreier Monate nach Ablauf des Geschäfts 
jahres am Sitze der Gesellschaft statt. 
Außerordentliche Gesellschaftsversammlungen finden statt, 
so oft der Aussichtsrat oder die Geschäftsführung die Abhaltung 
für erforderlich halten. 
8 14. 
Die von der Versammlung der Gesellschafter gefaßten 
Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und von dem 
Leiter der Versammlung zu unterzeichnen. 
Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn 
sämtliche Gesellschafter sich schriftlich mit dem zu fassenden 
Beschlusse einverstanden erklären. 
8 15. 
Tie Jahresbilanz ist von den Geschäftsführern in den 
ersten 2 Monaten nach Schluß des Geschäftsjahres aufzustellen 
und demnächst mit dem Bericht des Aussichtsrates durch die 
Gesellschaftsversammlunz zu genehmigen. 
Die Genehmigung der Bilanz durch die Gesellschafts- 
Versammlung schließt die Entlastung der Geschäftsführer und 
des Aussichtsrates in sich. 
Die Stadt Berlin hat das Recht, jederzeit die Wirtschasts- 
und Bctriebssührung prüfen zu lassen. Die Gesellschaft trägt 
die Koste» der Prüfung.
	        

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