Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Other titles:
Friedenauer Zeitung
Publication:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Note:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Previous Title:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Succeeding Title:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1911
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Nr. 1 nicht digitalisiert
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
DDC Group:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10043678
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Berlin Newspapers and Journals

Issue

Title:
Nr. 253, 26.10.1911

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1875 (Public Domain)
  • Sachregister
  • No 1, 07.01.1875
  • No 2, 14.01.1875
  • No 3, 21.01.1875
  • No 4, 28.01.1875
  • No 5, 04.02.1875
  • No 6, 11.02.1875
  • No 7, 18.02.1875
  • No 8, 25.02.1875
  • No 9, 04.03.1875
  • No 10, 11.03.1875
  • No 11, 18.03.1875
  • No 12, 24.03.1875
  • No 13, 01.04.1875
  • No 14, 08.04.1875
  • No 15, 15.04.1875
  • No 16, 22.04.1875
  • No 17, 29.04.1875
  • No 18, 05.05.1875
  • No 19, 12.05.1875
  • No 20, 20.05.1875
  • No 21, 27.05.1875
  • No 22, 03.06.1875
  • No 23, 10.06.1875
  • No 24, 17.06.1875
  • No 25, 22.06.1875
  • No 26, 24.06.1875
  • No 27, 29.06.1875
  • No 28, 19.08.1875
  • No 29, 23.08.1875
  • Vorlage No. 52
  • Tagesordnung, 09.09.[1875]
  • No 30, 01.09.1875
  • No 31, 09.09.1875
  • No 32, 16.09.1875
  • No 33, 23.09.1875
  • No 34, 30.09.1875
  • No 35, 06.10.1875
  • No 36, 14.10.1875
  • No 37, 21.10.1875
  • No 38, 28.10.1875
  • No 39, 04.11.1875
  • No 40, 11.11.1875
  • No 41, 18.11.1875
  • No 42, 25.11.1875
  • No 43, 02.12.1875
  • No 44, 09.12.1875
  • No 45, 13.12.1875
  • No 46, 16.12.1875
  • No 47, 21.12.1875
  • No 48, 28.12.1875
  • No 49, 30.12.1875

Full text

709 
nen, dafür berufe ich mich auf das Zeugniß der Königlichen See- 
handlnngsdirektion. Das Zeugniß fällt bei mir mehr ins Gewicht 
als der Brief eines Beamten des Leihamtes, der sich merkwürdiger 
weise direkt an die Stadtverordnetenversammlung wendet, obgleich 
ja die Herren noch nicht in städtischen i ienst übernommen sind, was 
sie ja sehr zu wünschen scheinen. Ich wundere mich, daß in der 
Magistratsvorlage nicht reproduzirt ist das Urtheil, das die König 
liche Seehandlung vor dem Abgeordnetenhause über die Leihämter 
in dem amtlichen Bericht des Jahres 1873 niedergelegt hat. Es 
heißt da wörtlich: 
Wenn auch aus Anlaß der gegenwärtigen Geschästskrisis die 
Zahl der Pfanddarlehnssucher sich in den letzten Monaten 
wieder etwas gehoben hat, so kann diesem Umstande doch 
nur eine vorübergehende Bedeutung beigemessen werden. 
Derselbe berechtigt nicht zu der Annahme einer für die 
Dauer günstigen Gestaltung des öffentlichen Leihwesens, 
nachdem zufolge Aushebung der Zinsbeschränkungen und 
Beseitigung des Konzessionszwanges die Privatinstitute den 
ehedem durch Privilegien geschützten öffentlichen Leihämtern 
eine aus mehrfachen Gründen schwer zu bekämpfende Kon 
kurrenz bereitet hat. 
Es sind zwei Thatsachen, welche es hiernach den Leihämtern 
immer schwerer machen, zu bestehen, die Aufhebung der Beschränkung 
des Zinsfußes und zweitens die Aufhebung der Konzessionspflicht 
für Privatpsandleiher, wie sie durch die Gesetzgebung von 1867 bis 
1869 herbeigeführt sind. 
M. H.! Der Herr Vorredner sagt, die Sache wird sich machen, 
man mutz nur mehr Zinsen nehmen Aber wie kann man noch 
mehr Zinsen nehmen, wenn man schon bei den bestehenden Zinsen 
nicht konkurriren kann mit den Privatleihinstituten? 
Um den Beweis zu führen, daß es sich nicht um eine lokale Er 
scheinung handelt, führe ich an, daß ich heute Mittag in der Schle 
sischen Zeitung emen Bericht aus Zittau las, der nicht von der 
Leihamtssrage handelt und eben darum unparteiisch ist. Es ist eine 
statistische Uebersicht über die Verhältnisse in Zittau überhaupt und 
da heißt es u. A. ganz kurz über die dortige Leihanstalt: 
Die städtische Pfandleihanstalt ist neuerdings aufgehoben 
worden, da sie trotz niedriger Zinsen (früher 12," später 
16 p(St, gegen 20, 40 und mehr Prozent der Privatpfand- 
leiher) wegen der nothwendigen Beschränktheit ihrer Ex- 
pednionsstunden, wegen ihres öffentlichen Charakters und 
wegen der Normirung 'hrer Beleihungsgrenzen nur wenig 
benutzt wurde und deshalb Zuschüsse aus der Stadtkasse 
erforderte. 
Genau so liegt die Sache hier, m. H. Das Publikum wendet 
1 l 2 iiiiuter mehr ab von den öffentlichen Leihanstalten und wendet 
sich den Privatanstalten zu, wendet sich ihnen zu, trotz der hohen 
sOiPlku, die ich garnicht abläugne. Warum wendet es sich ihnen zu? 
^blhbedingungen der Privatanstalten viel günstiger sind als 
die der öffentlichen. 
E Sie sagen aber: warum stellen die öffentlichen Leihanstalten 
® eie , Bedingungen? Wenn wir die Leihanstalten in 
städtische Verwaltung nehmen, so wollen wir, daß sie Bedingungen 
stelle, daß die ~eute es vorziehen, zu den öffentlichen Leihanstalten 
^si, oiui>ie>u — Darauf erwidere ich, öffentliche Leihanstalten können 
nicht dieselben günstigen Bedingungen stellen wie Privatleihanstalten, 
weil sie ihrer ganzen Natur nach nicht auf diesem Gebiete mit den 
Privaten konkurriren können. Es ist leicht gesagt, wenn man 
irgendwo Mißstande wahrnimmt, man will die 'Privatindustrie be 
seitigen und öffentliche Institute einrichten. Wenn das so leicht 
wäre, so wußte ich noch ganz andere Dinge, die wir auf städtische 
Rechnung machen könnten. dann giebt es wichtigere Dinge als 
dafür zu sorgen, daß auf abgetragene Sachen und alte Gegenstände 
Geld geliehen wird, dann könnte uns der Gedanke beschäftigen, ob 
wir nicht für die nothwendigsten Lebensmittel, Fleisch, Brod und 
dergleichen, oder für Wohnungen auf städtische Rechnung sorgen 
wollten. Wo ist da die Grenze? Dann kommen wir schließlich bei 
dem Sozialismus an. Was scheidet uns denn von dem System des 
Sozialismus? Daß wir einsehen, es ist ein Irrthum, wenn man 
glaubt, daß die Bedürfnisse des Publikums durch den Staat besser 
befriedigt werden können, als durch die Privat koiikurrenz — und so 
liegt auch hier die Sache. 
(Sehr richtig!) 
Gestatten Sie mir, das im Einzelnen nachzuweisen. 
Man sagt, ja, die öffentlichen Leihämter haben den Fehler, daß 
sie Nicht alle Gegenstände beleihen, die die Privaten beleihen. Es 
wird beispielsweise gesagt, sie beleihen keine Möbel. Za, die öffent 
lichen Leihanstaiten können nicht alle Gegenstände beleihen. Das 
unterscheidet eine öffentliche Leihanstalt von einer privaten, daß, wenn 
einmal erklärt ist, daß sie auf eine bestimmte Kategorie von Dingen 
etwas leiht, nun auch die Verwaltung verpflichtet ist, jedes Stück, 
was ihr gebracht wird, zu beleihen, wenn die reglemenismäßigen 
Erfordernisse vorhanden sind. Sie setzen sich also bei einer öffent 
lichen Verwaltung der Eventualität aus, ungeheure Magazine er 
richten zu müssen; während der Private Alles, was ihm nicht paßt, 
kurzer Hand zurückweisen kann. Sie können in einer öffentlichen 
Anstalt darum nicht Alles beleihen, weil sie durch die Beamten die 
Aufbewahrung nicht so sorgfältig bewirken lasten können, wie der 
einzelne Pfandleiher dies thut, auf dessen Risiko das ganze Ge 
schäft geht. 
Man sagt, die niedrige Beleihungsgrenze der öffentlichen Leih 
anstalten muß aufhören. Eine öffentliche Leihanstalt kann nicht die 
Beleihungsgrenze weiter stecken. Es ist ein großer Unterschied, ob 
ein Privatmann etwas taxirt, der bei einer falschen Taxe mit dem 
eigenen Geldbeutel einstehen muß, oder ob ich einem Beamten die 
Vollmacht gebe, die Taxe zu ziehen. Ein Beamter muß ganz andere 
strengere Grundsätze für die Taxirung haben, als ein Privater zu 
befolgen braucht. Und eins bitte ich noch zu berücksichtigen. Man 
kann nicht weiter beleihen, als man mit Sicherheit bei der Veräuße 
rung des Pfandes wiederbekommt, und da steht der Privatmann viel 
günstiger als das öffentliche Leihamt. Der Trödler, der Pfandleiher 
entwickelt jeden Eifer, jedes Geschick, um das Pfandstück zu verkau 
fen, er geht damit Hausiren oder sucht es sonst unterzubringen. Was 
macht die öffentliche Verwaltung? Sie muß große Auktionen anstel 
len, dann befindet sie sich gegenüber der Koalition der Privatinter- 
effenten, diese halten die Preise niedrig 
(Sehr richtig!) 
und sie erleidet Schaden dadurch, weil sie beim Verkauf noch nicht 
einmal die Taxe erreichen kann. 
M. H.! Die Vossische Zeitung tritt sehr für die Institution der 
Leihämter ein, und trotzdem giebt es keine Zeitung, die so viele That 
sachen beigebracht hat. die gegen den Nutzen sprechen, wie gerade die 
Vossische. Ich habe mir vor längerer Zeit einen Artikel herausge 
schnitten und hier vor mir liegen, in dem eine Persönlichkeit als 
Beispiel erwähnt wird, die, verführt durch die Taxe der Leihämter, 
vier Pfandscheine derselben an sich brachte und nachher die Erfah 
rung machte, daß beim Verkauf auch nicht entfernt die Taxe des 
Leihamts erreicht, sondern nur um ein Weniges die Summe über 
schritten wurde, die die Königlichen Leihämter für das Pfand , gege 
ben hatten. 
Nun, m. H., soll doch überhaupt der Vortheil bei der Benutzung 
öffentlicher Leihämter darin liegen, daß die betreffende Person den 
Gegenstand nicht zu verkaufen braucht, sondern, daß sie ihn später 
wieder einlösen kann, daß also an Stelle eines größeren Verlustes 
beim freihändigen Verkauf nur der Zinsverlust eintritt. Die Sache 
verwandelt sich aber überall ins Gegentheil, wenn die Pfänder nicht 
eingelöst werden; dann tritt der Verlust vielleicht um so stärker ein, 
weil bei einer öffentlichen Auktion des Leihamts nicht einmal die 
Summe herauskommt, die im direkten Verkehr mit dem Trödler, 
wenn der Darlehnsnehmer selbst zu verkaufen gesucht hätte, erzielt 
worden wäre; dann wird dasjenige, was ursprünglich ein Vortheil 
schien, ein Nachtheil für den Darlehsnehmer. 
Nun, m. H., spricht man noch von der beschränkten Expeditions 
zeit, die die öffentlichen Leihämter haben, vondem Umstand, daß die 
Expeditionsstunden nur von 9 bis 3 Uhr dauern und dadurch die 
Leihämter nicht in der gewünschten Weise zugänglich sind. Ich will 
nicht annehmen, daß man beabsichtigt, in jeder Straße eine Agentur 
der öffentlichen Leihämter neben den Rückkaufsgeschäften zu errichten, 
denn um wirksam operiren zu können und die Leihämter leicht zu 
gänglich zu machen, müßte man unmittelbar eine solche Ausbreitung 
der Agenturen wünschen. Aber selbst wenn ich nur soweit gehen 
und künftig für jeden Standesamtsbezirk eine Filiale errichten wollte, 
also 13, so werden die Beschränkungen noch in viel größerem Umfange 
nothwendig werden, als jetzt, denn je größer ein solches Institut ist, 
um so schwieriger ist es zu beaufsichtigen und zu kontroliren, um so 
schärfer müssen die Reglements gemacht werven, um so einschneiden 
der muß die Kontrole sein. Wenn man das nicht thut, nimmt die 
Sache sehr bald ein Ende, es entstehen große Verluste für die Stadt 
kasse Aber soweit wird es nicht kommen, man wird die UnauS- 
führbarkeit sofort einsehen, wenn man den Versuch machen wollte, 
auf anderen Grundlagen öffentliche Leihämter zu errichten, als die 
jenigen sind, auf denen sie hier beruhen. Diese Reglements der 
Königlichen Leihämter Hierselbst sind ja nicht singulär, sie sind, soviel 
ich weiß, dieselben, auf denen in ganz Preußen auch die städtischen 
Leihäniter begründet sind, sie können nicht geändert werden, die Na 
tur öffentlicher Leihämter bedingt solche Beschränkungen. 
Man schildert uns immer die Leihämter als bas einzige und 
letzte Rettungsmittel, zu dem die Noll) greift, wenn sie sonst gar 
keine Auskunft weiß, und auf der anderen Seite sagt man uns: ja, 
die Leihümter werden nicht benutzt, weil sie für die Leute zu weit 
sind, oder — wie ich heute in der Zeitung gelesen habe — man 
sagt von 9 bis 3 Uhr kann der Mann nicht von der Arbeit und die 
Frau auch nicht von Hause fort, weil sie das Mittagessen kochen muß. 
Wie stimmen solche Behauptungen, auf der einen Seite zu sagen: 
öffentliche Leihämter sind das einzige Auskunftsmittel in der Noth, 
und auf der andern Seite zu sagen: man gehe zum Privatpfand 
leiher nur deshalb, weil es unbequem ist, länger abzukommen und 
den weiteren Weg zum Leihamt zu machen. Man kann eben das
	        

Downloads

Downloads

The text can be downloaded in various formats.

Additional material for this work is available under the item further files.

Full record

TEI Full text
TOC

This page

TEI Full text

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Additional files

  • B_938_38.pdf

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.