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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Full text: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Ribbeck, Konrad Gottlieb
Title:
Über die neue Einrichtung der Sanct Nicolai-Kirche in Berlin und die in derselben befindlichen Denkmäler / [Konrad Gottlieb Ribbeck]
Publication:
Berlin: Wilhelm Dieterici, 1817
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Scope:
78 Seiten
Keywords:
Nikolaikirche
Berlin:
B 361 Bildende Kunst: Sakralbauten
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15389555
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 361 Nic 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Text

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)

Full text

Dienstbilatt Seite 123 
Teil 1 Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt 
Ausgegeben 11. 5. 1942 
Inhalt: 
Nr. 104 Arbeitszeit der Beamten und Angestellten . Seite 1238 
; ‘2 Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 
1/104 HP 12 für Beamte [75.102] höchstens 9 Stunden fällt weg. Wie der Soldat 
Fernruf: Stadtverw. 2459 CHE Front ungeachtet aller Entbehrungen und 
efahren keine Begrenzung seines Dienstes kennt, 
HP IV 1 für Angestellte hat jeder Behördenangehörige seine Dienst. 
Fernruf: Stadtverw. 4501 Eee ze DE so wahrzunehmen, daß keines 
unerledigt bleibt. 
An die Beigeordneten der Hauptverwaltung * Am Sonnabendnachmittag und Sonntag herrscht 
die Bezirksbürgermeister keine Arbeitsruhe. Die Behördenleiter können 
die Dienststellen der Hauptverwaltung jedoch, soweit es die Geschäftslage zuläßt, die 
die städt. Eigenbetriebe und Gesamt-Wochen-Arbeitszeit so verteilen, daß am 
die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften. ea hm ling und am Sonntag nur so viel 
| a Dienstkräfte beschäftigt werden, wie zur Sicher- 
Arbeitszeit der Beamten und Angestellten NE, Ber gelten Dlaufs der dringenden 
RE lenstgeschäfte erforderlich sind. (Sogenannte 
(Vorgänge: DBI 1941 } er TS OS und Offiziere oder Beamte vom Dienst u Wahr- 
Umaruckvig HP 1 a 14.10. 1939 nehmung der Telefonate genügen nicht.) 
betr. Arbeitszeit der Beamten und An. 1 Um die Arbeitsleistung einzelner Beamten und 
gestellten) Angestellten oder Gruppen von solchen frucht- 
barer zu gestalten, ist unter Einhaltung der 
1 Mindestarbeitszeit von einer starren Bindung 
dieser Dienstkräfte an die allgemeine Regelung 
Unter II er ich auszugsweise einen Erlaß zur der Arbeitszeit abzusehen. 
Beachtung bekannt. Ö. pP- 
5 Die Leiter der Behörden und Betriebe werden 
H ermächtigt, bei sich häufendem nächtlichen 
Löchmarke „RdErI] d. RMdI v. 25. 4.1942 — ITa 1087/42 - 6450 — Fliegeralarm für den darauffolgenden Tag einen 
A Nachstehende Anordnung des Vorsitzenden des an festzusetzen; ausgenommen 
Er Sie Reichs verteidinung über die ie, nl der Ferien Reichsbehörden und 
Mindestarbeitszeit für den öffentlichen Dienst während Lu mit der Stelle und Beseitigung von 
des Krieges v. 10.4.1942 teile ich zur Kenntnis und ultangriffsschäden und deren sonstiger Folgen 
Beachtung mit. — MBHLiV S. 765 hean fragten DEE Die etwa at 
. erkürzung der Arbeitszeit ist in möglichst 
Anl engem Rahmen zu halten und, wenn nötig, an 
AR anderen Tagen auszugleichen. 
. Anordnung 7 Diese Anordnung gilt gemäß $ 13 der Arbeitszeit- 
über die Mindestarbeitszeit für den öffentlichen Dienst OU v. 30. 4.1938 (RGBI I S. 446) auch für An- 
während des Krieges gestellte. 
„pp: 
Vom 10. 4. 1942 . & 
/. Eine Abweichung von dieser Regelung in grund- 
(1) Die Belastung der Verwaltungen und Betriebe sätzlicher  Pezichung bedarf — falls ie nöllg er 
des öffentlichen Dienstes ist infolge der Kriegs- scheint — meiner Genehmigung. 
aufgaben trotz des vorbildlichen Einsatzes Aller Berlin. den 10 
Beamten und sonstigen Dienstkräfte so groß, daß die er!in, den 10. 4.1942. 
in der VO über die Arbeitszeit der Beamten v. 13. 5. Der Vorsitzende des Ministerrats 
1938 (RGBl I S. 593) festgesetzte Arbeitszeit seit für die Reichsverteidigung 
langem nicht mehr ausreicht. Wenn daher auch die LT ° 
Begrenzung. der Arbeitszeit bereits durch Erlasse der Göring“ 
Obersten Reichsbehörden ausdrücklich aufgehoben 
worden ist und in allen Verwaltungen und Betrieben 
des öffentlichen Dienstes schon seit Kriegsbeginn er- IN 
heblich länger gearbeitet wird, so hat es sich doch - . 
als erforderlich erwiesen, die Min des tarbeitszeit Zur Durchführung ordne ich an: 
einheitlich festzusetzen. Praktisch bedeutet das nur i i ‚erzügli ü 
die Bestätigung eines bereits bestehenden Zustandes. ! ) Die Neuregelung 151 alnverzüglich durchzuld hren. 
2) Ich ordne daher für das Gebiel d 2. Sie erfaßt die Beamten und Angestellten. Für das 
@) Ich ordne daher für das Gebiet des Groß- Pflegepersonal sowie für die Röntgenassistentinnen 
deutschen Reiches an: und Technischen Assistentinnen im Röntgen-, 
Die Mindestarbeitszeit der Beamten wird mit Radium- und Laboratoriumsdienst (DB1 1/137/1940 
Me nr tiger Wirkung Fa Ypchen nich 96 Stunden S. 271) ergeht alsbald eine Sonderregelung. 
estgesetzt. In den Orten, in denen durchgehend . . 20 . . : 
gearbeitet wird, beträgt” sie wöchentli al min- * ige Betrainige Wochenarbeitszeit an der Dienst- 
estens 53 Stunden. Bei durchgehender Arbeits- Stelle beträgt mindestens 53 Stunden. 
kan ei Use Kengelent Menden. de 4. Ich setze die Dienststunden, wie folgt, fest: 
estlegung nach jeweiligen örtlichen Verhält- ; 
nissen den Behörden- und Betriebsleitern über- ®) Amter mit Sonderaufgaben 
lassen bleibt. Sie darf auf die Arbeitszeit nicht Die Wirtschaftsämter, Ernährungsämter und 
angerechnet werden. Kartenstellen arbeiten am Montag und Donnerstag
	        

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