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Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 17.1910 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Friedenauer Lokal-Anzeiger : unparteiische Zeitung für Bln.-Friedenau und den Friedenauer Ortsteil von Schöneberg
Weitere Titel:
Friedenauer Zeitung
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar] 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrg., Nr. 73 (1. Dezember 1894)-3. Jahrg., Nr. 104 (30. Dezember 1896); 5. Jahrg., Nr. 1 (4. Januar 1898)-Jahrg. 27, Nr. 171 (30. Juli 1920)
Fußnote:
Titelzusatz bis Nr. 81 (7. Oktober 1896): amtliches Publikations-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 82 (10. Oktober 1896)-Nr. 104 (30. Dezember 1896): amtliches Verkündigungs-Organ des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
Titelzusatz Nr. 1 (4. Januar 1897)-Nr. 3 (7. Januar 1899): amtliches Verkündigungs-Blatt des Amts- und Gemeinde-Vorstandes von Friedenau
ZDB-ID:
2884738-6 ZDB
Frühere Titel:
Lokal-Anzeiger für Friedenau
Spätere Titel:
Schöneberg-Friedenauer Lokalanzeiger
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1910
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Fußnote:
Beilage zu Nr.7 nach Heft Nr. 4 eingebunden
Berlin:
B 1 Allgemeines: Zeitungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-10071398
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Nr. 138, 15.06.1910

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Post bezogen 1,80 M., monatlich 60 Pf. 
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Seelen küittrvock: 
Mit;blatt „Seifenblasen". 
sernlpreck.r: Hmt Sln.-Mi. 2129. ErschklNl lägltlh NöklldS. 
Zeitung.) 
Organ für den Kriedenauer Ortsteil von Zchdneberg und 
Oenrksverein Züdweft. 
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Rlätter für deutsche 
Druck und Verlag von Leo Schultz, Friedenau. 
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Der Brand entstand in der Malerwerkstatt und griff bald 
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den Brand auf diese beiden Gebäude lokalisieren. Der 
Schaden, der etwa 120 000 M. betragen dürfte, ist durch 
Versicherung gedeckt. Der Betrieb erleidet keine Unter 
brechung. 
Kiel. Der Kieler Dampfer „Hadassa" wurde heute 
morgen, 5 Uhr, von dem Stettiner Dampfer „Greifs*, 
11 Kilometer östlich von Brunsbüttel, im Kaiser - Wilhelm- 
Kanal in einer Ausweiche angerannt. Der Dampfer ist 
gesunken. Der ganze Verkehr im Kaiser-Wilhelm-Kanal 
ist gesperrt. 
Graz. Im Dorfe Feldwiese bei Elsterberg ist die 
hochbetagte Witwe Grau in ihrer Wohnung ermordet auf 
gefunden worden. Es liegt Raubmord vor. 
Budapest. Bei Gran in Ungarn ertranken sechs 
Soldaten, die nach einem lustigen Abend eine Kahnfahrt 
auf -der Donau unternommen hatten. 
Paris. Im Hafen von Cherbourg ereignete sich bei 
Vornahme von Taucherarbeiten ein schweres Unglück. Das 
Seil, das die Taucherglocke hielt, Atz plötzlich. 20 Arbeiter 
befanden sich in der Glocke. Davon wurden drei so schwer 
verletzt, daß an ihrem Auskommen gezweifelt wird. Sechs 
erlitten leichtere Verletzungen. 
Ileöer das Weichs- und preußische Slaals- 
schutdvuch 
sind bekanntlich neue gesetzliche Bestimmungen erlaffen. 
Die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) hat 
daher eine Uebersicht über Einrichtungen und Vorteile des 
Preußischen Staatsschuldbuchs (unter Berücksichtigung der 
neuesten gesetzlichen Bestimmungen) zusammengestellt, die 
wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen: 
Das Preußische Staatsschuldbuch ist im Jahre 1883 
eingerichtet worden, damit die Besitzer Preußischer Staats- 
anleihe ihren Besitz in dieses Buch eintragen lasten und 
sich dadurch gegen billige Gebühr von der Sorge um die 
Aufbewahrung ihres Besitzes freimachen können. 
Welchen Anklang die Einrichtung gefunden hat, ergibt 
sich daraus, daß zur Zeit rund 2 1 / 2 Milliarde Preußische 
Staatsanleihen in Schuldbuch eingetragen stehen und daß 
eS rund 50 000 verschiedene Personen sind, die es für 
richtig halten, sich die Vorteile des Staatsschuldbuches zu 
nutze zu machen. 
Daß jetzt noch viele Besitzer Preußischer Consols 
abseits stehen, hat seinen Grund darin, daß sich jedes Ding 
einbürgern muß, daß auch wohl manches Vorurteil zu 
Das Forflhaus im Truftlsgruud. 
Detektiv-Roman von F. Eduard Pflüger. 
(Nachdruck verboten.) 
7. 
Ein seltsames Gefühl des Wehs preßte Rechenvacy oas 
Herz zusammen. So leidenschaftlich empfinden kann man nur 
für einen Geliebten. Natürlich, sie kam, um für ihren Geliebten 
um Gnade zu flehen. Wie war es auch möglich, daß er nur 
einen Augenblick daran hatte denken können, ein Mädchen 
von so wunderbarer Schönheit wäre bis jetzt an der Liebe 
vorübergegangen, das Schicksal hätte für ihn ein solch herz 
liches Kunstwerk Gottes aufgespart, daß er der alleinige 
Besitzer werden sollte. Ein eifersüchtiges Gefühl drängte fich 
seiner Seele auf und verhärtete ihn einen Augenblick gegen 
das Unglück Herthas von Laßmann. Darum sagte er kurz 
und bestimmt: 
„Mein gnädiges Fräulein, wenn Sre die Ruhe >zhrer 
Seele und das Gleichgewicht Ihres Gemütes wieder erlangen 
wollen, so müssen Sie den Uirwürdigcn aus Ihrem Herzen 
reißen und dem Gesetz übergeben." . 
„Aber ich kann cs nickt," klang es fast schreiend von 
den Lippen des jungen Mädckicns, „ich kann es nicht, ich 
würde sündigen gegen den Geist meiner geliebten Mutter, die 
ihn wie mich unter dem Herzen getragen, ich würde ihren 
guten Namen beschimpfen noch im Grabe, wenn ich den 
eigenen Bruder, denken Sic, Herr Staatsanwalt, den eigenen 
Bruder der Guillotine überliefern würde." 
Der Staatsanwalt sprang in tiefer Erregung auf. Also 
nicht ihr Geliebter, das war im Augenblick der eiiizige Gedanke, 
der ihn beherrschte und es fiel wie strahlender Sonnen» 
schein in seine Seele. Nicht ihr Geliebter, es ivar mit einem 
Friedenau, Mittwoch, den 15. Juni 1910. 
überwinden ist, z. B. das, daß man die mit sauer er 
spartem Gelde gekauften Wertpapiere am besten nicht aus 
der Hand gibt. Vielleicht sind auch die Vorteile deS Be 
sitzes einer Buchschuld gegenüber dem Besitz von Anleihe 
stücken noch nicht überall hinreichend bekannt. 
Für wen kommt die Benutzung des SchuldbuchS in 
Frage? Für jedermann, der Preußische Consols—gleich 
viel ob 4 %, 3V 2 °/o, 3 % oder auch Staffelanleihe — 
besitzt, wofern er nicht etwa Grund hat, ihren alsbaldigen 
Verkauf ins Auge zu fasten. 
Was hat man zu tun, um sich eine Buchschuld ein 
tragen zu lasten? a) Wer schon Besitzer von Consols ist, 
sendet sie an die Hauptverwaltung der Staatsschulden 
(Die Adresse ist Hauptverwaltung der Staatsschulden 
(Schuldbuch-Angelcgenheit), Berlin SW68, Oranienstr.92/94.) 
und verbindet damit den Antrag, sie in das Staatsschuld 
buch eintragen zu lasten, d) Wer noch nicht im Besitz 
von Consols ist, braucht solche nicht erst zu kaufen. 
Provision und Kurtage für solchen Ankauf kann er ersparen, 
wenn er sich an die Königliche Seehandlung (Preußische 
Staatsbank) wendet und dort lediglich sein Geld einzahlt. 
Er muß soviel einzahlen, wie er nach Kurswert und 
laufenden Zinsen zum Ankauf von Anleihe aufwenden 
müßte. Die Seehandlung besorgt ihm provisionS- und 
kurtagefrei jede gewünschte Buchforderung (4 °/ 0 , 3!/ 2 %. 
3 °/ 0 oder auch Staffelanleihe). *) 
Welche Vorteile bietet die Eintragung in das Staats 
schuldbuch gegenüber dem Besitz von Anleihestücken? An 
leihestücke können beschädigt und vernichtet, gestohlen und 
verloren werden. Die Buchschuld ist diesen Gefahren nicht 
ausgesetzt. Die Aufbewahrung der Anleihestücke kostet, 
wenn man nicht die Gefahr laufen will, sie in eigener 
Verwahrung zu behalten, fortlaufende Ausbewahrungs 
gebühren. Bei der Buchschuld werden solche Gebühren 
erspart. Bei Anleihestücken müssen die Zinsscheine abge 
schnitten und versilbert werden. Die Zinsen der Buchschuld 
werden dem Berechtigten ohne die geringsten Umstände 
nach seiner Wahl durch ReichSbank-Girokonto. durch viele 
Staatskassen und Reichsbankanstalten oder durch Postsendung 
pünktlichst ausgezahlt. Die Zinszahlungen erfolgen über 
dies in der Regel portofrei.**) Bei Anleihestücken müffen 
die ZinSscheinbogen erneuert werden. Der Buchschuld 
gläubiger hat damit nichts zu tun. 
Welche Gebühren und Kosten entstehen? Daß laufende 
Kosten nicht erhoben werden, ist schon gesagt. Völlig ge 
bührenfrei ist aber auch die Eintragung der Buchschuld so- 
') Wem es bequemer ist, kann auch bei jeder beliebigen Re- 
gierunashauptkasse oder Kreiskasse — auch bei bestimmten Zollkafien 
seine Consols einliefern oder sein Geld einzahlen. Diese Kassen ver- 
Mitteln auch die Anträge oder stellen die dazu nötigen Formulare zur 
Verfügung, Sogar bei jeder beliebigen Postanstalt innerhalb Preußens 
können an die Kgl. Seehandlung (Preußische Staatsbank) auf deren 
Conto Berlin Nr. 100 Geldeinzahlungen geleistet und Antragsformu- 
lare für Schuldbucheintragungen entgegen genommen werden. Alles 
dieses kostenlos. Auch alle Banken und Bankiers werden gewiß die 
Vermittelung gern übernehmen. 
**) Dem Zinsempfänger fallen die Kosten nur in dem seltenen 
Falle zur Last, daß folgende drei Voraussetzungen zusammentreffen: 
daß er nämlich 1. die Sendung der Zinsen durch die Post verlangt 
und 2. die übersandten Zinsbeträge mehr als 1500 M. betragen und 
3. die Sendung fich nicht durch Üeberweisung auf Postscheckkonto des 
Berechtigten bewirken läßt. 
Male, als ob das Zimmer von flutendem Lichte übergössen 
wäre, als ob alle Gegenstände wie von selbst aufstrahlten in 
zauberischem Glanz. Und als Hertha von Laßmann jetzt 
von neuern den Schleier zurückschlug, senkte er seine bewun 
dernden Blicke tief in die herrlichen Augen des schönen 
Mädchens und seine Stimme zitterte vor Leidenschaft, als er 
ihr entgcgnete: 
„Mein gnädiges Fräulein, ich kann Ihren Schmerz er 
messen und weil ich ihn ermessen kann und weil Sie das An 
denken an Ihre Mutter vor mir aufrufen, weil Sie danrit 
die Erinnerung an die heilige Liebe meiner eigenen Mutter 
wecken, will ich Ihnen helfen. Vertrauen Sie mir blindlings 
und unbedingt, ich will Ihren Bruder retten, aber nur um 
einen Preis." 
Sein heißer Blick traf sie so unverniittclt, daß sie die 
leicht geröteten Lider über die dunklen Augen niederschlug. 
Gurisch betrachtete mit einem geheimen Gefühl des 
Grauens seinen Freund. Sollte es wirklich eine Liebe auf 
den ersten Blick geben, würde er der jungen Dame, von der 
er nichts wußte, in seiner Gegenwart einen Antrag machen, 
der kühle, nüchterne Rechenbach .... aber nein, so weit war 
cs nicht. 
„Nur um einen Preis," wiederholte der Staatsanwalt, 
„denken Sie an das herrliche Wort das der Meister von.Na 
zareth zu der Sünderin sprach, als er ihr verzieh: Gehe'hin 
und sündige hinfort nicht mehr. Was vergangen ist, lassen 
Sie vergangen sein, mein Freund hat recht, er muß sühnen, 
Ihr Bruder, durch ein neues Leben, durch ein Leben heiliger 
Selbstaufopferung, durch die Hingabe an eine einzige große 
Idee, an eine Menschheitsidee." 
„O, könnten Sie ihm das selbst sagen!" 
„Ich will es ihm selbst sagen.. wenn Sie mich zu ihm 
17. Iahrg. 
wie die Eintragung von Vermerken aller Art. Gebühren 
pflichtig ist nur die Austragung der Buchschuld. Sie kostet 
einmalig ?V 2 Pf. für 100 M. Für diese 7 J / 2 Pf. kann 
sich also der Anleihebesitzer Jahre- und Jahrzehntelang und 
noch länger — so lange es ihm beliebt! — von Sorge 
und Kosten der Aufbewahrung befreien und überdies seine 
Zinsen auf die bequemste und billigste Art beziehen. 
Welche Einwendungen werden gegen die Zweckmäßig 
keit des Staatsschuldbuchs erhoben und — sind sie be 
gründet? Man wendet ein: a) Der Besitzer von Anleihe- 
stücken sei in der Lage, für die sorgfältige Aufbewahrung 
seines Besitzes selbst Sorge zu tragen. Eine Buchschuld 
hänge am Schuldbuch und — wie steht es mit der 
Forderung, wenn das Schuldbuch verbrennt oder sonst zu 
Grunde geht! 
Antwort: Der Besitzer einer Buchschuld enthält von 
der Hauptverwaltung der Staatsschulden über seine Ein 
tragung eine Benachrichtigung, durch die er sich jederzeit 
ausweisen kann. Uebrigens sind gegen die Gefahr der Ver 
nichtung des Schuldbuchs alle Vorsichtsmaßregeln getroffen, 
namentlich die: daß das Schuldbuch in doppelten Exem- 
plaren geführt wird, deren Aufbewahrung in getrennten — 
natürlich besonders gesicherten — Gebäuden geschieht. 
b) Die Anlegung eines Vermögens in Buchschulden 
führe den Nachteil mit sich, daß Dritten, namentlich auch 
Behörden rc. ein unerwünschter Einblick in die VermögenS- 
verhältniffe offenstehe. 
Antwort: Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die 
Beamten des Schuldbuchbureaus zu unverbrüchlichem Still 
schweigen verpflichtet — auch den Behörden gegenüber, 
insbesondere auch den Steuerbehörden. 
c) Der Besitzer von Anleihestücken könne sich freier 
bewegen als der Besitzer einer Buchschuld. Er könne ins 
besondere die Anleihkstücke einem Dritten zum Zwecke der 
Sicherheitsbestellung übergeben, sie ihm verpfänden rc. Er 
könne auch durch Ueberweisen der Zinsscheine einem Dritten 
auf leichteste Weise den Zinsgenuß verschaffen. 
Antwort: Der Buchschuldgläubiger behält das freieste 
Verfügungsrecht über seine Forderung. Vermerke im 
Schuldbuch zu Gunsten von Dritten (Nießbrauch, Pfand 
recht, Sicherheitsbestellung rc.) sind zulässig und durch — 
kostenlose — Anträge auf die einfachste Weise herbeizu 
führen. Der Buchschuldgläubiger kann übrigens auch 
jederzeit und ohne Kündigung die Ausreichung von An 
leihestücken verlangen. 
d) Im Fall des Todes entständen den Erben große 
Weiterungen. 
Antwort: Diese Auffassung ist unrichtig. Die dieser- 
halb gegebenen Bestimmungen gewähren im Gegenteil 
große Erleichterungen. Der Buchschuldgläubiger kann 
nämlich eine zweite Person in das Schuldbuch eintragen 
lasten, die nach seinem Tode nur die Sterbeurkunde vor 
zulegen braucht, um über Kapital und Zinsen zu verfügen. 
Ist eine zweite Person nicht eingetragen, so sind die Er- 
forderniste der Ecblegitimation beim Schuldbuch nicht 
schwieriger zu erfüllen als sonst allenthalben. 
o) Das Verfahren sei durch die Notwendigkeit viel- 
facher „Beglaubigungen" der Anträge rc. umständlich und 
schwerfällig. 
führen. Vertrauen Sie mir, ich will ihn losreißen vor: dem 
Verbrechen, ich will ihn hinüberführen in die Gemeinschaft 
guter Menschen und ich will Ihr Leben wieder lebenswert 
machen, um der Mutter willen, deren Andenken Sie in mir 
wachgerufen haben." 
„Ach, er wird sich nicht bessern lassen wollen!" 
„Tann freilich ist er verloren, um gesund zu werden, 
muß man den Willen zur Gesundheit haben." 
„Ich danke Ihnen, Herr Staatsanwalt, Ihre Worte haben 
mich aufgerichtet." 
Sie reichte ihm ihre schlanke Hand und hielt einen Augen 
blick den heißen Strahl seiner Augen ans, der wie liebkosend 
über ihr schönes Gesicht glitt und sich warm in ihr Herz senkte. 
So hatte noch nie ein Mann zu ihr gesprochen. Er er 
schien ihr wie der Ausdruck aller männlichen Schönheit und 
Kraft, wie ein Gott, der ihr gegenübergetreten war, und ein 
nie gekanntes Gefühl beschlich ihr Herz. Sic hätte die Hand, 
die jetzt so fest die ihrige urnschloß, küssen mögen, aber nicht 
wie die eines Retters, eines Vaters, eines Freundes, sondern 
wie die eines Geliebten. 
Eine süße Verwirrung kam über sie, das Blut schoß ihr 
in das Gesicht und in rührender Verlegenheit, die ihre reine 
Mädchenhaftigkeit so recht zum Ausdruck brachte, stotterte sie 
ein paar unzusammcnhängcnde Worte, zog schnell den Schleier 
vor das Gesicht und eilte ohne Gruß aus dem Zimmer. 
Eine ganze Zeit lang standen die beiden Freunde schweigend 
unter dem Eindruck der Erscheinung, die wie das Lieht eines 
neuen Gestirnes durch das Zimmer gegangen war. Sic sahen 
einander an, vermochten aber nichts zu sprechen. Alles, was 
sie. hätten sagen können, erschien ihnen gegenüber der über 
raschenden Schönheit, dem tiefen Unglück der jungen Dame 
wie eine Entheiligung des Eindrucks der verflossenen Stunde.
	        

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