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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLVIII.1898 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLVIII.1898 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1898
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13632916
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. VII-IX

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XLVIII.1898 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Volltext

379 
Max Schmidt, Hessische Thurmhelme. 
380 
Hessische Thurmhelme. 
(Mit Abbildungen auf Blatt 44 im Atlas.) 
(Alle Rechte Vorbehalten.,) 
Die Thurmhelm-Form, welche unsere Abbildungen wieder 
geben, kommt so oft an den Dorfkirchen Hessens vor, dafs sie 
geradezu typisch für das Land ist. Fast alle mittelalterlichen 
Helme zeigen sie dort; aber auch das IG. und 17. Jahrhundert 
haben von ihr noch Gebrauch gemacht, z. B. an den Thürmen 
in Breitenbach bei Hoof (16. Jahrhundert) und in Waldau bei 
Cassel (inschriftlich 1G37). Die Form besteht darin, dafs die 
Ecken eines auf geviertförmiger oder rechteckiger Grundfläche 
stehenden achtseitigen Helmes durch Nebenthürmchen ausgezeich 
net sind. Diese Eckthürmchen können beroits im Mauerwerke 
des Thurmkörpers vorbereitet sein, wio beispielsweise durch Aus 
kragung an dem Thurme in Niederzwehren bei Cassel (Text- 
Abb. 1), oder sie setzen erst über der Traufe, also im Thurm 
helme selber an, wie in Breitenbach (Text-Abb. 2), "Waldau 
(Text-Abb. 3), Grifte (Bl. 44) und in dem schönsten aller Bei 
spiele, in Neukirchen (Text-Abb. 4), über einem mit Schiefer 
bekleideten Fachwerkgeschosse. 
Da unseres Wissens wenig oder gar keine Abbildungen 
vorhanden sind, die über die Form und Ausführung derartiger 
Helme eine ausreichend genaue Auskunft geben, wohl aber in 
den Lehrbüchern über mittelalterliche Baukunst sich mehrfach 
fehlerhafte Zeichnungen derselben vorfinden, so sei hier nach 
seinen genauen Mal'sen und in seiner alten Construction der 
Thurm in Grifte mitgetheilt, der sowohl in der ersten Auflage 
des Ungewitterschen Lehrbuches von den gothischen Construc- 
tionen (Abb. 8G7) wio in der neuen Bearbeitung dieses Buches 
durch Mohrmann (Abb. 1395) unrichtig dargestellt ist*) 
Die Construction entspricht nicht den Regeln, nach denen 
wir heute einen derartigen Helm auszuführen pflegen. Es sind 
weder, entsprechend der Mollerschen Construction, Verstrebungen 
der Sparren in den Mantelflächen des Helmes, noch sonderlich 
gute Verbindungen der Hölzer vorhanden. Nichtsdestoweniger, 
und obschon auch die Hölzer selbst viel zu wünschen übrig 
lassen, hat diese Ausführung Jahrhunderte überdauert, sodafs 
*) Ungewitter giebt seiner AbbilduDg keine nähere Bezeichnung 
und hat vielleicht mehl' einen Typus darstellyn wollen; Mohrmann 
fügt aber ausdrücklich „Grifte bei Cassel u hinzu, ohne an der Ab 
bildung etwas zu ändern. 
sie an sich wohl nicht schlecht sein kann. In mittelalterlicher 
Art ist der Helm mit dem Mauerwerke in keiner Weise ver 
bunden, sondern steht frei auf den Mauerlatten; gegen Ver 
schoben- oder Umgekipptwerden durch den Winddruck sichern 
ihn die Breite seiner Grundfläche und sein Eigengewicht, ins 
besondere die Last seiner Hölzer. Fest in sich wird er durch 
die Anordnung des Binderwerkes der sich entsprechenden Grat 
sparren, welches in je zwei Übereinander liegenden Andreas 
kreuzen besteht (Abb. 3 Bl. 44) und noch durch zwei den Sparren 
etwa parallele Hölzer a und b verstärkt wird. Die Knotenpunkte 
der unteren wie der oberen Kreuze liegen jedesmal dicht über 
einander und klemmen sich aneinander fest (Abb. 4 BI, 44). 
Auf diese Weise nimmt an jeder Beanspruchung, z. B. durch 
Wind, nicht ein solches Gespärre Theil, sondern das gesamte 
Holzwerk. Die Sparren werden aufserdem noch durch vier Balken 
lagen, c, d, e und f (Abb. 1 Bl. 44) vorspreizt; auf e ist der 
Kaiserstiel gestellt, der über den Anfallpunkt der Sparren 
hinausgeht und die Helmstango trägt. Wenn auch die sich 
gegenüberliegenden Gratsparren durch Andreaskreuze versteift 
sind, so fehlt doch jede Querverbindung durch Riegel. Die 
Schalung ist als Ersatz für genügend erachtet. Diese im ganzen 
einfache Construction ist von solcher Gediegenheit, dafs sie trotz 
ihrer, wie erwähnt, zum Theil mangelhaften Verbindungen doch 
bis jetzt gut gehalten und auch den Witterungseinflüssen stär 
keren Widerstand entgegengesetzt hat, als so viele andere 
Abb. 4. Neukircheu. 
Holzhelme, die sich infolge der letztgenannten Einflüsse ira 
Laufe der Zeit stark gedreht haben, wie Reichensaehsen, Geln 
hausen usw. •• ■ ■ ■ 
Eine -derartige Helmconstruction .findet sich in Viollet-le- 
Ducs „ Dictionnaire raisonne de I’architecture“ nicht angegeben, 
ist also-wohl in Frankreich nicht vorhanden, wo hölzerne Helme
	        

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