Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin (Public Domain) Issue4.1883/1885 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin (Public Domain) Issue4.1883/1885 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin : Generalbericht / Berlin
Other:
Berlin
Publication:
Berlin: Enslin, 1887 - 1890
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
4.1883/1885-5.1886/1888
ZDB-ID:
2884344-7 ZDB
Previous Title:
Generalbericht über das Medizinal- und Sanitätswesen der Stadt Berlin
Succeeding Title:
Gesammtbericht über das Sanitäts- und Medicinalwesen in der Stadt Berlin während der Jahre … und …
Berlin:
B 938 Gesundheit. Soziales: Gesundheitswesen
DDC Group:
610 Medizin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Society,Population,Social Affairs,Health

Volume

Publication:
1887
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 938 Gesundheit. Soziales: Gesundheitswesen
DDC Group:
610 Medizin
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8466737
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 938/131:1883-85
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Society,Population,Social Affairs,Health

Chapter

Title:
A. Berlin

Chapter

Title:
Zweiter Theil. Gesundheits-Polizei

Chapter

Title:
Sechster Abschnitt. Nahrungs- und Genußmittel. Gebrauchsgegenstände

Contents

Table of contents

  • Das Öffentliche Gesundheitswesen und seine Überwachung in der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Issue4.1883/1885 (Public Domain)
  • Title page
  • Preface
  • Contents
  • A. Berlin
  • Erster Theil. Allgemeines und Statistik
  • Zweiter Theil. Gesundheits-Polizei
  • Dritter Abschnitt. Gesundheitsverhältnisse
  • Vierter Abschnitt
  • Fünfter Abschnitt. Wasser
  • Sechster Abschnitt. Nahrungs- und Genußmittel. Gebrauchsgegenstände
  • Siebenter Abschnitt. Gesundheitspolizeiliche Überwachung der gewerblichen Anlagen und Gewerbebetriebe
  • Achter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Neunter Abschnitt. Gesundheitspolizeiliche Überwachung der Strafanstalten und Gefängnisse
  • Zehnter Abschnitt. Fürsorge für die Kranken und Gebrechlichen
  • Elfter Abschnitt. Bäder
  • Zwölfter Abschnitt. Leichenschau- und Begräbniswesen
  • Dritter Theil. Medizinal-Polizei
  • B. Charlottenburg
  • Anlagen zum vierten Gesammtbericht über das öffentliche Gesundheitswesen und seine Ueberwachung in den Städten Berlin und Charlottenburg während der Jahre 1883, 1884 und 1885

Full text

Gesundheits - Polizei. 
225 
bedürfniß an Raum entsprechenden, nur mit einigen übersehbaren Eingängen 
versehenen Markthallen. Gleichzeitig aber wird eine zweckentsprechende Ent 
fernung der bei dem Marktverkehr unausbleiblichen Abfälle wesentlich er 
leichtert. Hier soll nur daran erinnert werden, daß wenn auch auf offenen 
Märkten die festen Abfälle im Ganzen leicht zusammengehalten werden, 
doch eine Durchtränkung des Bodens mit flüssigen Abgängen wie Blut, 
Waschwasser rc. in keiner Weise verhütet werden kann, da man derartige 
Plätze weder cementiren oder asphaltiren, noch sonst wie mit undurchlässigem 
Boden versehen kann. Die Lebensmittel selbst aber leiden auf offenem 
Markt unter Witterungseinflüssen mehr, als in geschlossenen Hallen, wo 
man z. B. das Fleisch durch Eisanwendung leichter erhalten kann wie auf 
offenem Markt; vor allen Dingen aber findet nicht ein fortwährendes Hin- 
und Herschleppen der Waaren von einem Markt zum andern, bezw. bei der 
Einfuhr von außerhalb eine Wiederüberführung an den Wohnort des Ver 
käufers als Zwischenstation zwischen zwei Märkten in demselben oder an 
verschiedenen Orten statt. 
Für den Fleischverkehr sind die Markthallen auch dadurch von wesent 
licher Bedeutung, daß sie die Ueberwachung des von außen eingeführten 
Schlachtfleisches, des Wildes, Geflügels und der Fische erleichtern. Wird 
endlich noch berücksichtigt, daß die Verkäufer mehr als bei offenen Märkten 
in der Lage sind, den Bedarf des dem Einzelnen zufallenden Theiles der Be 
völkerung zu übersehen und danach ihre Zufuhr zu berechnen, daß also eine 
größere Wahrscheinlichkeit für den Absatz aller eingeführten Nahrungsmittel 
vorliegt und somit ein Verderben, da große Reste bei richtiger Berechnung 
des Bedarfes selten bleiben werden, ausgeschlossen ist, so kann wohl die 
Zweckmäßigkeit der Anlage von Markthallen für größere, große und gar 
Weltstädte nicht in Abrede gestellt werden. Ob durch diese Einrichtungen 
die feilgebotenen Nahrungsmittel wohlfeiler werden, das ist eine Frage, welche 
erst die Zeit beantwotten kann; aber das darf man wohl behaupten, daß 
die in Markthallen gebotenen Nahrungsmittel die besten und dadurch ver- 
hältnißmäßig billigsten sein werden. Diese Skizze derjenigen allgemeinen 
Gesichtspunkte, welche für die Errichtung von Markthallen im gesundheits 
polizeilichen Sinne sprechen, muß hier genügen. 
Die Errichtung einer Markthalle für Berlin wurde zum ersten Male 
am 3. April 1848 in der Stadtverordneten-Versammlung in Folge der 
Erbauung der Pariser Central-Markthalle im Jahre 1847/48 ohne Erfolg 
angeregt; 1853 ttat das Polizei-Präsidium mit Unternehmern und Sach 
verständigen in Verhandlungen über die Anlage einer Markthalle auf dem 
Dönhoffsplatz, welche nicht bis zur Vorlage eines Bauplanes gelangte. Auch 
ein vom Stadtverordneten Schaesser am 10. November 1862 an die 
15
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1887.
Please check the citation before using it.

Usage figures

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.