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Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1864 (Public Domain)

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Full text: Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain) Ausgabe 1864 (Public Domain)

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Monograph

Title:
Führer durch die Königlichen Museen / herausgegeben von der Generalverwaltung
Other:
Königliche Museen zu Berlin
Edition:
4. Auflage
Publication:
Berlin: Weidmannsche Buchhandlung, 1883
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Scope:
IV, 213 Seiten
Keywords:
Berlin ; Führer ; Online-Ressource
Berlin:
B 573 Museen. Archive: Museen. Museumspädagogischer Dienst
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12452052
Collection:
Education,School,Science,Research
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 573/129 i
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
II. Münz-Kabinet

Contents

Table of contents

  • Verwaltungs-Bericht des Magistrats zu Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1864 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Corrigenda
  • Einleitung
  • 1. Bevölkerungsverhältnisse
  • 2. Gewerbe- und Niederlassungs-Angelegenheiten
  • 3. Einquartierungsverhältnisse
  • 4. Grundstücks- und Feuersocietätsverhältnisse
  • 5. Wohnungsverhältnisse
  • 6. Bauverwaltung
  • 7. Kämmereiverwaltung
  • 8. Steuerverhältnisse
  • 9. Schulverwaltung
  • 10. Kirchenpatronat
  • 11. Armenwesen
  • 12. Das große Friedrichs-Waisenhaus
  • 13. Das Arbeitshaus
  • 14. Das Friedrich-Wilhelms-Hospital
  • 15. Das Krankenhaus an der Halleschen Communication
  • 16. Invaiden-Unterstützung
  • 17. Das Nikolaus-Bürger-Hospital
  • 18. Gesinde-Belohnungs-, Unterstützungs- und Hospitalfonds
  • 19. Die Friedrich-Wilhelms-Anstalt für Arbeitsame
  • 20. Sparkassenwesen
  • 21. Die städtischen Gasbereitungs-Anstalten
  • 22. Polizei-Verwaltung
  • 23. Finanzlage

Full text

10 
betrug, wogegen das Jahr 1863 eine Mehr-Einnahme von 3476 
Thalern 23 Sgr. 2 Pf. gegen das Vorjahr ergeben hatte. 
Der die gesammten Einquartierungsverhältnisse regelnde Vertrag mit 
der Garnison - Verwaltung war zum 1. October v. I. abgelaufen, und 
wurde deshalb mit Genehmigung der Communalbehorden erneuert. 
Die im Jahre 1863 begonnenen Vorarbeiten zur Aufstellung der 
Einquartierungskataster sind im vergangenen Jahre zu Ende geführt. Die 
selben können, da sie, soweit eS angeht, berichtigt werden, für den Fall 
einer späteren Mobilmachung zur Benutzung gelangen. 
H. Grundstücks- und Feuerfocietäts-Verhültniff«. 
Das von der städtischen Feuersccietät gebotene Material zerfällt in 
zwei an sich verschiedene Gebiete, die aber hier, als derselben Verwaltung 
zugehörend, zusammen abzuhandeln sind. Das erste Gebiet behandelt die 
durch Brände entstandenen Gebäudebeschädigungen, die dafür gezahlten 
Entschädigungsgelder sowie die Kosten für das Feuerlöschwesen überhaupt. 
Das zweite Gebiet enthalt das Material über das Versicherungswesen 
des städtischen, in Gebäuden bestehenden Grundeigenthums und bietet 
damit interessante Beiträge zu einer Gebäude-Statistik, namentlich über 
die Werth - Verhältnisse und die Bewegung des Gebäudeeigenlhums. 
Beide Gebiete sollen eingehend behandelt werden und zwar: 
A. Die vorgekommenen Brände und die gezahlten Ent 
schädigungen. 
Die gesammten hier in Frage kommenden Gegenstände enthält die 
Tabelle 1. Man ersieht aus derselben, daß sich namentlich die Jahre 
1862 und 1864 durch die hohe Zahl der vorgekommenen Brände und der 
gezahlten Entschädigungsgelder auszeichnen. Im Jahre 1862 war die 
herrschend gewesene, bedeutende Hitze ein wesentlich mitwirkender Faktor 
für das Entstehen der vielen Brände. Die Durchschnittszahlen des zwei 
ten Jahrfünft zeigen, theilweis in Folge der hohen Zahlen dieser Jahre, 
überall eine beträchtliche Zunahme gegenüber denen des ersten Jahrfünft. 
Nur das Verhältniß derjenigen Brände, welche Gebäudebeschädigun 
gen verursachten zu der Gesammtzahl der Brände überhaupt, hat sich 
innerhalb der letzten 5 Jahre günstiger gestaltet, als innerhalb der ersten 
5 Jahre; die Zahl der Brände selbst hat namentlich in den letzten 3 
Jahren sehr stark zugenommen. Man ersieht diese starke Zunahme der 
selben deutlicher, wenn man die Zahl der Brände mit der der versicher 
ten Grundstücke vergleicht, was in Col. 9 geschehen ist. Innerhalb der 
ersten 5 Jahre kam im Durchschnitt auf 36, im Durchschnitt der letzten 
5 Jahre auf 27 versicherte Grundstücke eine Feuersbrunst. 
1. 
1. 
Zahl 
der ent 
standenen 
Feuers 
brünste. *) 
2. 
Zahl der 
dadurch an 
Gebäuden 
verursach 
ten Be 
schädigun 
gen. 
3. 
Für die 
Beschädigung 
wurde 
bezahlt. 
Thlr. 
4. 
Kosten des 
Feuerlösch 
wesens und 
sonstige 
Nebenkosten. 
Thlr. 
5. 
v. 
Pro Hun- 
. dert der 
Versiche- 
7. 
L Ja s . 
--Z s-s 
8. 
Durch 
schnittlich 
wurde für 
9. 
EinBrand 
kam auf 
Im Jahre 
In Summa. 
Thlr. 
rur 
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Sgr. 
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Pf. 
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'X £* u 
Prozent. 
eine 
Brand 
entschädi 
gung 
gezahlt 
Thlr. 
ver- 
sicherte 
Grund 
stücke. 
1655 
237 
■ 68 
16 956 
45 108 
62 064 
1 
4 
29 
250 
38 
1856 
224 
72 
23 967 
48 277 
72 244 
1 
8 
32 
333 
40 
1857 
290 
66 
26 116 
57 226 
83 343 
1 
8 
23 
396 
31 
1858 
257 
92 
23 829 
70 247 
94 076 
1 
8 
36 
259 
35 
1859 
250 
89 
30 714 
60 762 
91 476 
1 
8 
36 
345 
37 
1860 
266 
85 
20 435 
51 836 
. 72 271 
1 
4 
32 
240 
36 
1861 . 
293 
100 
46141 
57 421 
103 561 
1 
8 
34 
461 
35 
1862 
430 
115 
102 264 
53 264 
155 526 
2 
4 
27 
889 
25 
1863 
509 
131 
38 450 
68 801 
107 251 
1 
8 
26 
293 
22 
1864 
654 
176 
110 454 
81 502 
191 956 . 
2 
4 
27 
628 
19 
Im Durchschnitt der eisten 5 Jahre 
251 
73 
24 316 
56 324 
80 641 
1 
7 
29 
333 
36 
Im Durchschnitt der zweiten 5 Jahre 
430 
121 
63 549 
62 565 
126 113 
1 
10 
28 
525 
27 
8. Die Bewegung des Gebäude-Eigenthums in den Jahren 
1855 — 1864. 
1. Im Allgemeinen. 
Nach §. 1 des Feuersocietäts - Reglements für die hiesigen Residen- 
zien vom 1. Mai 1794, „niuß jeder Eigenthümer eines innerhalb den 
Ringmauern oder außer denselben auf dem zu der Stadt gehörigen 
Grund und Boden belegenen Hauses derselben beitreten und es darf sich 
Niemand davon ausschließen." Damit aber nicht nur alle neuen Ge 
bäude, sondern auch die Veränderungen der alten, wodurch deren Werth 
merklich erhöht wird, eingetragen werden können, müssen sowohl die Eigen 
thümer, wie die betreffenden Beamten sogleich und spätestens binnen 6 
Wochen nach Vollendung des Baues, der Feuersocietät bei Strafe An 
zeige machen. Nach §. 4 darf keine Eintragung eines Gebäudes anders, 
als auf Grund einer durch verpflichtete Sachverständige vorgenommenen 
Abschätzung geschehen, durch welche der sogenannte Neuwerth, d. h. die 
jenige Summe ausgemittelt werden soll, wofür ein Gebäude von der 
Beschaffenheit des jetzt vorhandenen, zur Zeit der Abschätzung würde 
wieder aufgeführt werden können, wenn es abbrennen sollte. 
Nach all diesen Bestimmungen ist den hier mitzutheilende» Zahlen 
ein hoher Grad von Vollständigkeit und Sicherheit beizumeffen, so daß 
dieselben beinahe den vollen Gebäudewerth repräsentiren, d. h. die Fun 
damente der Gebäude mit umfassen, insoweit sie dem Brande ausgesetzt 
sind. Massive Theile der Gebäude, wie dies häufig gestattet ist, dürfen 
nicht unversichert gelassen werden. 
Die nachstehende, auö dem vorhandenen Material, cvnstruirte Ta 
belle 2, charakterisirt die Bewegung des gesammten Versicherungswesens 
für jedes Jahr in dem Zeitraume von 1855—1864. 
Zur Ermöglichung der Vergleichung sind die durch Erweiterung 
des Weichbildes hinzugetretenen Gebäude ausgeschieden, deren Zahl jedes 
Jahr in dem Maße abnimmt, als ihre Versicherungsverträge mit andern 
Gesellschaften ablaufen, da ihnen gestattet ist, erst dann in die städtische 
Feuersocietät einzutreten, wenn der betreffende Versicherungsvertrag sein 
Ende erreicht. 
Die Versicherungssumme ist in ungemein intensiver Weise gewachsen 
und noch stärker als die Bevölkerung; letztere stieg in den 10 Jahren in 
dem Verhältniß von 1000 auf 1454, die Versicherungssumme dagegen 
in dem Verhältniß von 1000 auf 1671. Den ungemein hohen Werth, 
welchen diese Versicherungssumme repräsentirt, und ihre bedeutende Zu 
nahme erkennt man recht deutlich, wenn man ermittelt, wieviel auf den 
Kopf der Bevölkerung kommt. 
Es kommt auf den Kopf der Bevölkerung 
an Versicherungswerth 
in den Jahren 
1855 . 
1856 . 
1857 
1858 
1859 
1860 
1861 
1862 
1863 
1864 
Thlr. 
326,4 
328.3 
335.4 
342,s 
324, ü 
327.4 
340,6 
349.2 
362.3 
376,i 
Beispielsweise sei zur Vergleichung bemerkt, daß der VersicherungS- 
werth in Breslau 291 Thlr., in Stettin 280 Thlr. pro Kopf der Bevöl 
kerung beträgt. 
*) Die Zahl der sämmtliche» Brände jedes Jahres sind aus den Akten der Feuersocietät nicht zu ersehen, da von der Direktion der Feuerwehr nur 
diejenigen Brände angezeigt werden, aus welchen voraussichtlich Brandentschädigungen erwachsen. Die in Col. 2 enthaltenen Zahlen verdanken wir der Mitthei 
lung de« Herrn Brandmeister Bauerdorff.
	        

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