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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1905 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Other:
Berlin (West). Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin (West). Senator für Finanzen
Title:
Amtsblatt für Berlin / Herausgeber: Senatsverwaltung für Finanzen
Subseries:
Teil II, Steuer- und Zollblatt
Other titles:
Amtsblatt für Berlin / 2
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Publication:
Berlin: Kulturbuch-Verlag 1991
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
16. Jahrgang, Nummer 1 (5. Januar 1966)-41. Jahrgang, Nr. 17 (28. Februar 1991) ; damit Erscheinen eingestellt
Note:
Herausgeber früher: Senator für Finanzen
ZDB-ID:
3048473-X ZDB
Previous Title:
Steuer- und Zollblatt für Berlin
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
340 Recht
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1981
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15423029
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 74, 18. Dezember 1981
Publication:
, 1981-12-18

Contents

Table of contents

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1905 (Public Domain)
  • No. 1 (1), 1904/12/31
  • No. 2 (2-19), 1904/12/31
  • No. 3 (25), 1905/01/02
  • No. 4 (26-31), 1905/01/07
  • No. 5 (34-41), 1905/01/14
  • No. 6 (46), 1905/01/21
  • No. 7 (47-51), 1905/01/21
  • No. 8 (58), 1905/01/25
  • No. 9 (59), 1905/02/04
  • No. 10 (60-93), 1905/02/04
  • No. 11 (148-158), 1905/02/11
  • No. 12 (163-167), 1905/02/11
  • No. 13 (168), 1905/02/18
  • No. 14 (169), 1905/02/18
  • No. 15 (170-186), 1905/02/18
  • No. 16 (193-200), 1905/02/25
  • No. 17 (206-222), 1905/03/04
  • No. 18 (227), 1905/03/04
  • No. 19 (228), 1905/03/07
  • No. 20 (229), 1905/03/11
  • No. 21 (230-242), 1905/03/11
  • No. 22 (247), 1905/03/13
  • No. 23 (248), 1905/03/13
  • No. 24 (249), 1905/03/18
  • No. 25 (250-259), 1905/03/18
  • No. 26 (306), 1905/03/20
  • No. 27 (307), 1905/03/20
  • No. 28 (309-317), 1905/03/25
  • No. 29 (320-329), 1905/04/01
  • No. 30 (340-346), 1905/04/08
  • No. 31 (352-374), 1905/04/22
  • No. 32 (379), 1905/05/06
  • No. 33 (380-398), 1905/05/06
  • No. 34 (439-448), 1905/05/13
  • No. 35 (453), 1905/05/13
  • No. 36 (454-465), 1905/05/20
  • No. 37 (475-484), 1905/06/03
  • No. 38 (490-522), 1905/06/17
  • No. 39 (580), 1905/06/19
  • No. 40 (581), 1905/06/24
  • No. 41 (582-592), 1905/06/24
  • No. 42 (603), 1905/06/28
  • No. 43 (604-665), 1905/09/02
  • No. 44 (689), 1905/09/04
  • No. 45 (690), 1905/09/09
  • No. 46 (691-703), 1905/09/09
  • No. 47 (786-797), 1905/09/16
  • No. 48 (804-826), 1905/09/23
  • No. 49 (832), 1905/09/27
  • No. 50 (833-858), 1905/10/07
  • No. 51 (866-867), 1905/10/10
  • No. 52 (868-887), 1905/10/14
  • No. 53 (892), 1905/10/18
  • No. 54 (893-904), 1905/10/21
  • No. 55 (909-921), 1905/10/28
  • No. 56 (926-953), 1905/11/11
  • No. 57 (957-974), 1905/11/18
  • No. 58 (1025-1032), 1905/11/25
  • No. 59 (1035-1040), 1905/12/02
  • No. 60 (1043), 1905/12/05
  • No. 61 (1044-1069), 1905/12/09
  • No. 62 (1074-1085), 1905/12/16
  • No. 63 (1127-1129), 1905/12/23

Full text

655 
Kopernikusstraße (Straße 10 des Bebauungsplanes, Abteilung XIV), 
ferner Revenuenanteil aus dem Horch'schen Stiftungshause. Poststraße 15. 
Auskünfte jährlich rund 22 000 Jt. 
d) Jubiläumstiftung des Grauen Klosters. 
Begründet 1874 zur Erinnerung an das 300 jährige Bestehen des 
Grauen Klosters von ehemaligen Schülern: 
a) zu einem Stipendium, (cfr. 146), 
b) zur Unterstützung unverheirateter Töchter verstorbener Lehrer. 
Kapital 1885: 10 800 Jt. 
Hierzu kommt: 
Lorentz'sche Stiftung. 
Stifter: Gymnasialdirekior a. D. Rud. Lorentz. 
Kapital: 12000 Jt 
zur Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger der Lehrerfamilien. 
Verwaltung und Verleihung durch das Direktorium der Streit- 
schen Stiftung. 
3« Nr. 83». 
Statut 
für die Kommunitätskasse des Berlinischen Gymnasiums 
zum Grauen Kloster. 
Die Kommunitätskasse des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen 
Kloster ist seit der Gründung dieser Schule im Jahre 1574 aus Ge 
schenken entstanden, welche Freunde der Anstalt zum Besten derselben 
ohne urkundlich festgelegte nähere Zweckbestimmung, aber nach den 
ältesten Schulnachrichten insonderheit zur Unterstützung unbemittelter 
aber fähiger Schüler dem Gymnasium zugewendet haben. 
Nachdeni dieses Zweckvcrmögen des Gymnasiums im Laufe der 
Zeiten zu größerer Höhe herangewachsen war, ist nach Vereinbarung 
zwischen dem zeitigen Direktor, D. Dr. Bellermann, und dem 
Magistrat von Berlin als dem Patron der Anstalt, unter Vorbehalt 
der Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums als 
der staatlichen Aufsichtsbehörde, das nachstehende Statut für die 
Kommunitätskasse festgesetzt worden. 
8 1. 
Das Vermögen der Kommunitätskasse besteht gegenwärtig: 
a) aus dem Grundstück Ecke der Rubens- und Begasstraße (Grund 
buch von Schöneberg, Band 63, Nr. 2194), welches zur Zeit 
keine Einnahmen bringt und dazu bestimmt ist, durch gelegent 
liche vorteilhafte Veräußerung im ganzen oder in einzelnen Teilen 
das Kapital des Kommunitätsfonds zu verstärken. Das Grund 
stück im Gesamtumfange von zirka 350 Quadratruten ist im 
Juni 1902 für 158 000 Jt erworben worden; 
b) aus der Hypothek von 290 000 Jt zu 4 1 / 2 pCt. Zinsen, ein 
getragen auf dem Grundstück Dalldorf, Kreis Miederbarnim, 
Band VI, Blatt 196; 
o) aus der Hypothek von 50000 Jt zu 4Vz pCr. Zinsen, ein- 
getragen auf dem Grundstück Dalldorf, Kreis Niederbarnim, 
Band VI. Blatt 171; 
d) aus Anteil an folgenden, aus den Namen der Stadtgemeinde 
Berlin eingetragenen Hypotheken: 
1. Langewitzstraße 9 (Grundbuch von Tempclhof, Band 10, 
Nr. 461) 24 OM Jt zu 4 pCt., 
2. Liesenstraße 12 a (Grundbuch von den Umgebungen, Band 47, 
Nr. 2 583) 10 OM Jt zu 4 pCt., 
3. Köpenickerstraße 130 (Grundbuch von der Luisenstadt, Band 15b, 
Nr. 1 OM) 195M Jt zu 3 7 / 8 pCt.; 
e) aus folgenden zinstragenden Wertpapieren: 
1. ostpreußische Pfandbriefe über 7M Jt zu 3Vz PCt., 
2. neue Berliner Pfandbriefe über 700 Jt zu 3 7 /z pCt., 
3. Berliner Stadtanleihescheine über 39 OM Jt gu L^pCt.; 
f) aus einem Kassenbestande von 141,18 Jt. 
Diesem Vermögen steht als Passivum eine Schuld bei dem Bank 
hause Gebrüder Schickler gegenüber, welche 4 085 Jt beträgt. 
§ 2. 
Die Besitzdokumente über das gegenwärtige der Kasse gehörige 
Grundstück sowie über künftig etwa von ihr zu erwerbende Grund 
stücke, ebenso die Hypothekendokumente über die ihr gehörigen 
Forderungen werden von dem jedesmaligen Direktor der Anstalt auf 
bewahrt, während die der Kasse zur Zeit gehörenden und künftig von 
ihr zu erwerbenden Wertpapiere in Konsols umzusetzen und im Staats- 
schuldbuch einzutragen sind. 
8 3. 
Die Verwaltung der Kasse wird von dem Direktor und den 
beiden ältesten Professoren nach einem von denselben für ein oder 
mehrere Jahre aufzustellenden und vom Magistrat zu genehmigenden 
Etat geführt; das Etatsjahr läuft von April zu April. Zur Ver 
äußerung oder zum Erwerbe von Grundstücken, zur Kündigung und 
Neuerwerbung von Hypotheken, zur Veräußerung von Wertpapieren 
und Eintragung im Staatsschuldbuch bedarf es der vorgängigen Ge 
nehmigung des Magistrats. 
Die Verwaltung der Kasse ist vollständig getrennt von der Ver 
waltung aller sonst bei dem Gymnasium bestehenden Stiftungen, ins- 
besondere der Streit'schen Stiftung, zu führen, und auch getrennt von 
allen städtischen und Anstaltsfonds. Irgendwelche Bauverpflichtungen, 
auch bezüglich derjenigen Gebäude des Gymnasiums, die ganz öder 
teilweise aus Mitteln d:r Kommunitätskasse oder der Streit'schen 
Stiftung errichtet sind, liegen der Kasse nicht ob. 
Alljährlich nach Schluß des Etatsjahres ist die Verwaltungs- 
rechnung abzulegen. 
Dem Magistrat steht die jederzeitige Revision der Kasse und ihrer 
Kassenführung zu. Bei der Revision sind die zum Fonds gehörigen 
Dokumente jedesmal vorzuweisen. 
8 4. 
Der Zweck der Stiftung besteht ausschließlich in der Unterstützung 
unbemittelter aber fähiger, gegenwärtiger oder ehemaliger zur Zeit auf 
einer Hochschule oder Akademie studierender Schüler des grauen 
Klosters. Es sind daher befähigte Schüler, deren Eltern oder Pfleger 
sie sonst nicht auf dem Gymnasium erhalten könnten, zu unterstützen, 
und zwar: 
a) durch Gewährung der vollen zum Lebensunterhalt und Schul 
besuch erforderlichen Mittel oder eines Teiles derselben an die 
Eltern oder Pfleger, 
b) durch Gewährung von Mittagstisch, von Schulbüchern und 
anderen Schulbedürfnisseu. 
Ueber Stipendien an abgegangene studierende Schüler der Anstalt 
besteht ein besonderes Statut, bei dem es sein Bewenden behält. 
Die Schüler mästen mindestens ein halbes Jahr der Anstalt an 
gehört haben, bevor sie der Wohltaten aus dem Kommunitätsfonds 
teilhaftig werden können. Die Unterstützungen werden auf die ganze 
Zeit des Schulbesuchs oder auf Zeit geivährt, sind aber bei unfleißigem 
oder unwürdigem Verhalten des Schülers jederzeit widerruflich. 
8 ö. 
Von den jährlich aufkommenden Zinsen ist ein Teilbetrag von 
5 pCt. regelmäßig zurückzulegen und dient zur Bestreitung der Ver- 
waltungskosten. Soweit er dazu nicht erforderlich ist. wird er zu 
einem Reservefonds abgeführt, der nur in sofort realisierbaren Staats 
und Kommunalpapieren angelegt werden und zu Unterstützungen nur 
herangezogen werden darf, wenn und soweit in den Einnahmen der 
Stiftung eine Stockung eintritt. Die dem Reservefonds enmommene» 
Summen sind ihm aus den Einnahmen des Hauptfonds wieder zu 
erstatten, sobald diese wieder eingegangen sind. 
Für die Verwaltung des Reservefonds gelten im übrigen die im 
§ 3 gegebenen Bestimmungen. 
§ 6. 
Für die Führung der Verwaltung, einschließlich der Bestreitung 
der erforderlichen persönlichen Auslagen, sofern diese nicht eine 
ungewöhnliche Höhe erreichen, erhält der Direktor der Anstalt eine 
jährliche Vergütung von 500 Jt, die beiden ältesten Profestoren eine 
solche von je IM Jt. 
834, Vorlage (J.-Nr. 793 F. B. 05) — zur Kenntnisnahme 
und Beschlußfassung —, betreffend den Jahresabschluß 
der Hauptkasse der städtischen Werke für die Kassen 
Verwaltung und den Gesamtjahresabschluß dieser Kasse 
für das Etatsjahr 1904, sowie die außer dem Etat 
geleisteten Ausgaben. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den vor- 
bezeichneteu Jahresabschluß nebst Erläuterungen in der erforderlichen 
Anzahl von Druckeremplaren zur Kenntnisnahme. Außerdem fügen 
wir je eine Nachweisung der am Schlüsse des abgelaufenen Etats- 
jahres beim Depositenkonto vorhanden gewesenen Bestände, sowie der 
dem Vorschußkonto noch nicht erstatteten Vorschüsse hier bei. 
Die Jahresabschlüsse dieser Kasse über die einzelnen Werke werden 
wir der Stadtverordneten-Versammlung besonders vorlegen. 
Die außer dem Etat geleisteten Ausgaben sind in den Er- 
läuterungen begründet. ^ 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung: 
diese Ausgaben vorbehaltlich der bei der Rechnungsprüfung sich 
etwa ergebenden Erinnerungen zu genehmigen. 
Berlin, den 6. September 1905. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Reicke. 
835. Vorlage (J.-Nr. 2 764 Krch. 05) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Verlegung des Friedrichs Gymnasiums. 
Das neue Schulgebäude für das Friedrichs-Realgymnasium in 
der Mittenwalderstraße wird nach Auskunft unserer Hochbau-Depu 
lation zu Ostern kommenden Jahres fertig gestellt sein, so daß der 
Umzug der Lehranstalt zu diesem Zeitpunkte wird bewirkt werden 
können. In die dann frei werdenden Räume in der Albrechtstraße 26 
beabsichtigen wir ebenfalls zu Ostern das Friedrichs-Gymnasium zu 
verlegen. Dies erscheint zweckmäßig, weil uns für das Friedrichs-
	        

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