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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1932 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Knoblauch, Friedrich H.
Titel:
Ruinen aus einer Büsten Gallerie Berlinischer Gelehrten und Künstler
Erschienen:
London [i.e. Görlitz]: [Anton], 1792
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2011
Umfang:
getr. Zählung
Berlin:
B 250 Biographie: Biographische Sammelwerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1737928
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 250/156
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Enthaltenes Werk

Titel:
Beigefügtes Werk

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1932 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1932, Teil II-VIII
  • 2. Januar 1932
  • 9. Januar 1932
  • 15. Januar 1932
  • 16. Januar 1932
  • 23. Januar 1932
  • 30. Januar 1932
  • 6. Februar 1932
  • 13. Februar 1932
  • 20. Februar 1932
  • 27. Februar 1932
  • 5. März 1932
  • 12. März 1932
  • 19. März 1932
  • 26. März 1932
  • 2. April 1932
  • 9. April 1932
  • 16. April 1932
  • 23. April 1932
  • 7. Mai 1932
  • 14. Mai 1932
  • 21. Mai 1932
  • 28. Mai 1932
  • 4. Juni 1932
  • 11. Juni 1932
  • 18. Juni 1932
  • 26. Juni 1932
  • 28. Juni 1932
  • 2. Juli 1932
  • 9. Juli 1932
  • 16. Juli 1932
  • 23. Juli 1932
  • 30. Juli 1932
  • 6. August 1932
  • 18. August 1932
  • 20. August 1932
  • 27. August 1932
  • 30. August 1932
  • 3. September 1932
  • 9. September 1932
  • 10. September 1932
  • 17. September 1932
  • 24. September 1932
  • 1. Oktober 1932
  • 8. Oktober 1932
  • 15. Oktober 1932
  • 22. Oktober 1932
  • 29. Oktober 1932
  • 5. November 1932
  • 8. November 1932
  • 9. November 1932
  • 12. November 1932
  • 19. November 1932
  • 26. November 1932
  • 3. Dezember 1932
  • 10. Dezember 1932
  • 17. Dezember 1932
  • 24. Dezember 1932
  • 31. Dezember 1932

Volltext

240 
Sollte in ganz dringenden Fällen eine fernmünd- 
liche Anforderung. notwendig werden, so muß sofort 
hinterher schriftliche Anforderung erfolgen, mit 
dem Hinweis, daß die Anforderung bereits fernmündlich 
geschehen ist. 
Dr. Sahm. 
Teil VI. 
Erstattungen 7.123211 Abwehrmaßnahmen [20.232] 
an die Küchen der freien gegen Zahlungsverweigerungen 
Wohlfahrtspflege. auswärtiger Fürsorgeverbände. 
— Gesch.-Z. Lawohl 4. Fernruf: Magistrat 4521. — — Gesch.-Z. Lawohl. 8. Fernruf: Magistrat 4521. — 
Unter Bezugnahme auf meine Verfügungen vom 
13. Februar 1932 — Dienstblatt Teil VII Nr. 49, 50 — Zu den bereits im Dienstblatt Teil VII/32 Nr. 252, 
bitte ich, an den Verein „Wohlfahrtsspeisung zu Berlin 270, 297, 309, 329 und 348 veröffentlichten Zahlungs- 
e.V.“ für das in den eigenen Küchen im Monat sperren treten neu hinzu: 
November 1932 auf Grund der vorgelegten städtischen 
Eßmarken abgegebene Essen 28,25 Rpf., für das ‚an 1. Bezirksfürsorgeverband Amtshauptmannschaft 
städtische Ausgabestellen in den Bezirken 1—6 ge- Grimma, 
lieferte Essen 25 Rpf. je Literportion zu erstatten. N Se n 
Für die übrigen Küchen der freien Wohlfahrts- 2. Bezirksfürsorgeverband Landkreis Salzwedel, 
pflege, soweit sie zur Annahme der städtischen Eß- 3, Bezirksfürsorgeverband Amt Güstrow 
marken zugelassen sind, beträgt demgemäß der Höchst- — Mecklenburg-Schwerin —. 
erstattungspreis 28,25 Rpf. 
Soweit von den Küchen der freien Wohlfahrtspflege LN, 
Schul mittagsspeisung auf Kosten der Bezirks-Wohl- Sa 
fahrts- und -Jugendämter verabfolgt wird, beträgt der von Drigalski 
Höchsterstattungspreis 25 Rpf. je Literportion, also 
17,5 Rpf. je 7/w Liter Schulmittagsspeisung. An die Bezirksämter. 
Dr. E1 s as. 
An die Bezirksämter. 
Teil VII. 
Abgabe von [20 12.32 2, Werden Teile eines. Grundstücks abgegeben, so 
entbehrlichen Grundstücken —— sind diese br dem Gesamterundstück so ach“ 
. x trennen, daß sie als ein selbständiges Grundstüc! 
der Betriebsgesellschaften an die Grundstücks- (mit eigenem Zugang usw.) angesprochen werden 
verwaltung. können. 
_— Gesch.-Z. Fin. 11,11. Fernruf: Magistrat 2774. — © Die auf dem Grundstücke lastenden Schulden 
sind von den Gesellschaften zu tilgen. Übersteigt 
In letzter Zeit sind bei der Abgabe von Grund- bei der Abgabe des Grundstücks die Schuldenlast 
stücken zwischen der Grundstücksverwaltung des betr. den Verkehrswert, so ist zu prüfen, ob der über- 
Bezirksamtes und der Betriebsgesellschaften mehrfach schießende Teil auch weiterhin von der Gesell- 
Streitigkeiten darüber entstanden, in welchem Zu- schaft zu tilgen und zu verzinsen ist. ; 
stande die Grundstücke zu übergeben sind. Die Frage, wie die bei der Abgabe entstehenden 
In Ergänzung der Dienstblattverfügung 1/242 von Streitigkeiten künftig geschlichtet werden sollen, 
1928 wird dazu folgendes bestimmt: mard cf Zeit noch geprüft. Me Mr 
* Daß die Betriebsgesellschaften die entbehrlichen erzu folgt. Die augenblicklich schwebenden Ver- 
Grundstücke vor der Abgabe völlig instandsetzen, handlungen über die Abgabe einzelner Grund- 
kann nicht gefordert werden. Die Grundstücke stücke müssen aus steuerlichen Gründen bis spä- 
müssen sich aber in einem der normalen Unter- testens 31. Dezember 1932 erledigt sein. Die Be- 
haltungspflicht entsprechenden Zustande befinden. zirksämter werden deshalb gebeten, die Grund- 
Dieser Zustand ist durch ein Gutachten der Hoch- stücke vorbehaltlich der Entscheidung über die 
bauverwaltungen festzustellen. Soweit aus den bestehenden Streitigkeiten sogleich zu über- 
Bauten Maschinen usw. entfernt werden, sind die nehmen, 
Gebäude wieder herzurichten, daß sie anderweit Dr. Sahm; 
benutzt werden können (Mauerdurchbrüche, a a I. 
Löcher in den Fußböden, Decken und Dächern und An ’die zentralen Verwaltungen, die Bezirksämter und 
ähnliches sind zu beseitigen). die städtischen Gesellschaften; 
Druck: -Barek“, Berliner Anschlag: und Reklamewesen Gm. hr MH, Bein SW.I, Gen
	        

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